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Bezugspreis r Frei in'S HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich Frei in S HauS durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich- rl«kü»diOi»«ge»r Für Inserenten der Amt-Hauptmann« schäft Grimma 10 Pfg. die vierge« spalten« Zeile, an erster Stelle »nd für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verlag imd Druck: Gü«r L E«le, Raunhof. Redaktiou: Robert GS«z, Naunhof. Mit zwei Beiblättern: Illustrierte- «ouutagsblatt und Laudwtrtfchaftliche Beilage. Letzten »lle II Lag«. Naunhofer Nachrichten. Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Erdmannshain, Eicha, Fuchshain, Grotzsteinberg, Klinga, Köhra, Kletnsteinberg, Lindhardt, Ponchen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag S Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage d«t Erscheinens Nr. 149.Freitag, den 12. Dezember 1902.13. Jahrgang. Ein Jrrthum! Die amtliche Berliner Korrespondenz ver öffentlicht die ausführlichen Vorschriften des preußischen Juftizministers über die Be handlung von Gefangenen und vorzuführenden Personen auf dem Transporte. Veranlassung hierzu haben die in diesem Jahre mehrfach vorgekommenen Uebergriffe untergeordneter Organe, namentlich beim Transporte ver hafteter Redakteure, gegeben. Wie auf vielen Gebieten der gerichtlichen Geschäftshandhabung das Königreich Sachsen sowohl für Preußen als das ganze übrige deutsche Reich vorbildlich gewesen ist, (es sei hi-r nur z. B. an die Dienstvorschriften für die Gerichtsvollzieher erinnert) so lag es nahe, daß auch wegen der wichtigen Frage über den Transport Verhafteter, zuerst die königl. sächs. Justizverwaltung bestimmte und humane Vorschriften in ihrem Bereiche an» ordnen würde. Dies hat sich früher erfüllt, als anzunehmen war, denn während erst jetzt der preußische Justizminister die betreffenden Bestimmungen veröffentlicht, befindet sich die neue Geschäftsordnung über die Geschäfte der sächsischen Gefängnisbeamten, bereits Zeit 14 Tagen in den Händen dieser Beamten. Au« allen Vorschriften spricht ein humaner und dem gegenwärtigen Kultur- standpunkte angemessener Geist, so lautet auch der wegen der Fesselung maßgebende ß 1909 Abs. 2. Einem Untersuchung-gefangenen dürfen Fesseln nur dann angelegt werden, wenn eS wegen besonderer Gefährlichkeit seiner Per son, namentlich zur Sicherung anderer, er forderlich erscheint »der wenn er einen Selbst- entleibung«- oder -Entweichungsversuch ge macht oder vorbereitet hat (St. P. O. 8 116 Abs. 4.) Auch ist ohne Verzug die Ge nehmigung des Beamten einzuholen, zu dessen Verfügung der Untersuchung-gefangene gehalten wird. Man wird nicht fehl gehen, wenn man den Besuch, den im vorigen Sommer unser Justizminister, seinem preußischen Kollegen abstattete, mit diesen neuen Verordnungen in Verbindung bringt und demnach ein Vorangehen Sachsens und Nachfolgen Preußens folgert. Anders freilich wird die ganze Ange legenheit von Berliner Blättern und Preß bureaux behandelt. Hiernach ist die preußische Veröffentlichung als eine erlösende, bahn brechende That zu preisen, die sich die anderen Staaten zum Vorbilde nehmen und die sie schleunigst nachahmen möchten. Es ist gewiß mit Freuden zu begrüßen, daß auch der größte deutsche Bundesstaat ein humanes Gebühren bei Transporten Ver hafteter vorschreibt und thatsächlich warten ja manche kleinere Staaten in vielen Ange legenheiten immer erst das Vorgehen Preußens ab, bevor sie Neuerungen ein- fühien. Anders liegen aber die Verhältnisse für Sachsen. Wie das albertinische Sachsen Jahrhundertelang der hauptsächlichste Träger der deutschen Kultur gewesen ist, so übt es auch in der Gegenwart noch in vielen Be ziehungen eine gewisse geistige Führerschaft (z. B. das Schächtverbot, Schulinspektion durch Fachmänner, der bedingte Strafaufschub bezw. Begnadigung u. v. A.) Allerdings wird über die meisten Sachen, in denen Sachsen bahnbrechend den anderen deutschen Bundesstaaten oorau-eilt, selbst im eigenen Lande wenig Aufhebens gemacht, während die rührigen Herren der Berliner Presse, jede preußische Errungenschaft schleunigst der ganzen Welt zu wissen thun. Berliner Preß bureaux liefern aber ihre Leitartikel überall ¬ hin, auch an viele sächsische Blätter. Da nun aber diese Berliner Arbeiten selbstver ständlich auf rein preußische Verhältnisse zu geschnitten sind, so glaubt mancher sächsische ZeitungSleser, daß jetzt alles Gute einzi und allein aus Preußen kommt und da hier in Sachsen aus eigener Kraft nicht mehr sondern Alles nur nach preußischer Anregung geschieht. Daß dem aber nicht so ist, und daß auch in der neuen Geschäfts ordnung für die GesängniSbeamten, Sachsen vorangegangen, soll hiermit zur Ehre unsere» Vaterlandes gesagt sein. Hä. Das Penfionsgesetz für die Staatsbeamten Sachsens. Wie jetzt allgemein verlautet, soll da« Gesetz, die Pensionierung der Staatsbeamten betreffend, strenger als bisher gehandhabt werden, so daß sich Staatsbeamte, die daS 65. Lebensjahr erreicht Huben, nicht mehr im aktiven Dienst befinden werden. E« tritt sogar mit Bestimmtheit das Gerücht auf, die Dienstaltersgrenze von 65 auf da« 60. Lebensjahr herabzusetzen, eine Maßnahme, die mit Freude zu begrüßen wäre, wenn damit gleichzeitig die Pensionsverhältnisse der StaatSdiener und diejenigen der Witwen und Waisen derselben eine Bessergestaltung er fahren wollten. Diese humane Fürsorge be dingt aber eine Umgestaltung des Zivilstastr- dienergesetzeS vom 7. März 1835, beziehent lich des Gesetze« vom 2. Juni 1876. Denn so wie jetzt kann das Pensionsgesetz nicht länger nach Willkür und Ermessen gehand habt werden, es können nicht Beamte, die das auszunutzen verstehen, oder die glauben, fall- sie in Ruhestand treten, stehe die Staatsmaschine still, bis zum 70. Lebensjahre und darüber im Amte verbleiben, während auf der anderen Seite Beamte mit kaum er füllten 60. Lebensjahre gezwungen werden den Abschied zu nehmen. Ein von der Re gierung geschaffenes Gesetz erfordert die oyale Handhabung desselben in strenger Unparteilichkeit, sonst ist es eben kein Gesetz! Hat ein StaatSdiener in Sachsen das 65. Lebensjahr erfüllt, so kann seine Ver- etzung in den Ruhestand unter Gewährung >er gesetzlichen Pension von der AnstellungS- rehörde verfügt werden. Damit hat der Beamte, weil die pensionsberechtigten Dienst jahre vom L3. Lebensjahre beginnen, eine vierzigjährige Tesamtdrenstzeit erfüllt und ihm werden 80 Prozent seine« Dienstein einkommen» als Ruhestands-Unterstützung ge währt. Es ist das der höchste zulässige Pensionssatz und daraus ist zu folgern, daß eine weitere Aktivität über die gesetzliche Altersgrenze hinaus pekuniäre PensionSvor- teile nicht bringt. Ein StaatSdiener, welcher durch ein körperliches Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Amtspflicht dauernd unfähig geworden ist, hat, wenn er wenigstens zehn Jahre im Dienste gewesen ist, auch vor dem erfüllten Leben»jahre An- pruch auf die Versetzung in den Ruhestand mit Pension. Die letztere beträgt demnach im Mindestfalle dreißig, im Höchstfälle — wie bereits gesagt — achtzig Prozent des ährlichen Diensteinkommens. Das sind zunächst zwei Punkte, die wir heute aus dem Pensionsgesetz herausgreifen wollen; strikte Einhaltung der DienstalterS- renze ohne Unterschied der Person und deS lange« und Pensionsberechtigung vom Tage )er Anstellung an. In unserer raschlebigen Zeit mit ihrem Hasten und Drängen in allen Setrieben und nicht zum Wenigsten in Staats betrieben wird der Mensch zur Maschine. Gr wird vorzeitig abgenutzt wie diese, und da» Bedürfnis nach Ruhe macht sich jetzt eher bemerkbar al« in früheren Zeiten. Ein starres Aushalten im aktiven Dienst im Greisenalter grenzt wohl nahe an Prüderie, eS bring weder der Behörde, noch der jüngeren Be amtenschaft irgend welche Vorteile. Bei dem jenigen Beamten, der sünsnnddreißig bis vierzig Jahre gewissenhaft seines Amte« ge waltet hat, kann man füglich vom „wohlver dienten" Ruhestand sprechen. Es wird nur anzuerkennen sein, wenn die Regierung ein Gesetz schafft, zufolgedessen der Beamte mit dem 60. Lebensjahre au» dem aktiven Staats dienste zu scheiden hat und alle« Weiter amtieren über dieses Alter hinaus verbietet. Selbstverständlich müße der Staatsbeamte in seinen Ruhestandsbezügen dann so gestellt sein, daß achtzig Hundertteile des Gehalte« ihm mit bem 60. Lebensjahre als Pension zuge sprochen werden. Eine Härte kann man e« im PenfionSgesetz nennen, wenn gesagt wird, daß ein Beamter infolge von Krankheit oder körperlicher Gebrechen usw. Anspruch auf Pension hat, »wenn er mindestens zehn Jahre im Dienst gewesen", d. h. also Beamter ge wesen ist. War er nicht zehn Jahre Be amter und er wird wegen Krankheit dienstun fähig, dann wird ihm eine Unterstützung" nach dem Ermessen der Anstellungsbehörde bewilligt. Ist der Beamte z. B. neun Jahre angestellt amtierte er vorher zehn Jahre al« Hilfsbeamter, dann erscheint diese Gnaden- Fürsorge im Verhältnis zu der der Behörde geleisteten Dienstzeit recht minimal und es ann im Hinblick auf die lange Hilfsdienst zeit namentlich der mittleren und unteren Staatsbeamten nur gewünscht werden, wenn da« Recht auf Pension mä der Anstellung ausgesprochen wird. Daß die Witwen und Waise» der säch- rschen Staatsbeamten eine Pension beziehen, die dringend der Aufbesserung bedarf, weil re mit den derzeitigen wirtschaftlichen Ber- rältnissen unmöglich mehr in Einklang zu iringen ist, so daß recht viel Not und drückende Sorge bei den Hinterbliebenen niederer Be amten täglicher Gast ist, soll hier nur gestreift werde«. Wir kommen auf diese« Thema ein gehend zu gegebener Zeit zurück. Rundschau. — Das Reichsgericht verwarf die Re vision deS ehemaligen Bankdirektor» der Heil bronner Gewerbebank, Christian Fuch«, der am 10. Oktober d. I. wegen Depotunter- chlagung, betrügerischen BankerottS u. s. w. vom Schwurgericht Heilbronn zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist. — Der Abg. Singer hat in seiner Eigen« chaft als Vorsitzender der Geschäftsordnungs- Immission an deren stellvertretenden Vor« rtzenden, den Abg. Roeren, folgendes Schrei ben gerichtet: «Geehrter Herr Abgeordneter! Die Mehr- Zeit der Mitglieder der Geschäftsordnung«. Commission hat den Antrag Gröber und Ge nossen: Drucksache 785 unterzeichnet. Dieser lntrag beabsichtigt, an die Stelle des Recht» ne Willkür zu setzen. Statt bestimmter Rechtsnormen soll die Diktatur herrschen. In einer Commission, deren Mehrheit bereit ist, die Handhabung der GeschäftSordnnng nicht mehr an Rechtsbestimmungen zu binden, son- >ern dieselbe dem «freien Ermessen des Prä identen" zu überliefern, vermag ich nicht weiter al» Vorsitzender zu fungieren. Indem ich hiermit den Vorsitz in der GeschäftSord« nungS-Lommiffion niederlege, bitte ich Sie ergebenst, die Leitung der Commission bis zur Wahl eine« Vorsitzenden gefälligst über- nehmen zu wollen." — Die Arbeitslosigkeit in Berit« ist zur Zeit eine recht große, wozu auch der frühe Winter beiträgt, der die Bauthätigkeit schneller al« sonst unterbunden hat. G» ist da- aber nicht nur eine vorübergehende Erscheinung; die allgemeine wirtschaftliche Lage in der Reichshauptstadt hat sich erheblich verschlechtert, was u. a. in dem Bericht der städtische» Steuerverwaltung für da» letzte Jahr zum Ausdruck kommt. Rund drei Million» Mark Steuern konnten nicht eingezogen werden. — Berlin. Bei den UmdeckungSarbeite» wurde im Knopf de« südlichen Turme« der Stadtkirche in Wittenberg die Copte eine» von Lukas Cranach gemalten Brustbilde» Luther's gefunden, das wohl als das beste Porträt de» großen Reformators zu gelten hat. Es ist ein Stich de» berühmten Leip ziger Kupferstechers Bernigeroth. — Berlin, 10. Dez. Eine über Londou nach hier gelangte Reutermeldung besagt, daß in La Guyara, dem Hafenorte der venezolanischen Hauptstadt Caracas, 4 vene zolanische Kriegsschiffe von der versammelten englisch-deutschen Flotte beschlagnahmt, d. h. weggenommen wurden. Der renitente Prä sident Castro hat „sn rsvnoodv" sämtlich« englischen Staatsangehörigen in Caracas ver haften lassen. — Eine Bewegung gegen da- Kous««- Vereins- und Rabatt-Sparwesen ist seitens Berliner Gewerbetreibender in die Wege ge leitet. E» finden in dieser Angelegenheit in den nächsten Tagen Abend» 9*/, Uhr «ine Reihe von Versammlungen statt. Zu den Kosten des Sängerwettstreite» >zu Zraukfurt a. M. im Jahre 19VS stad, wie ne „Frankf. Ztg." hört, von 28 dortigen Bürgern Beträge zu je 5000 Mk., zusammen also 140000 Mark gezeichnet worden. — Die „Weimarische Zeitung" meldet amtlich an der Spitze des Blattes, daß der Großherzog von Sachsen-Weimar mit der Prinzessin Caroline Elisabeth Ida Reuß ältere Linie, der dritten Tochter de» verstorbenen Fürsten Heinrich LLII. Reuß ältere Linie, in Bückeburg ein Verlöbnis geschloffen hat. Prinzessin Caroline ist geboren am 13. Juli 1884, Großherzog Wilhelm Ernst am 10. Juni 1876. — Alle Hoffnungen für da» verkrachte Kummersche Elektrizitätswerk Käufer zu finden, haben sich zerschlagen. Die Gemeinde- vorstände zu Leuben, Niedersedlitz und anderen Nachbarorten haben nunmehr an daSMinisterium de« Innern ein Schreiben gerichtet und diese» ersucht, den Konkursverwalter zu veranlassen, die Versteigerung der Gebäude recht bald vornehmen zu lassen, um auf diese Weise den Konkurs zu beenden und dadurch der wirtschaftlichen Krise in den genannten Ge meinden einigermaßen zu begegnen. — Eine freie Enthaltsamkeitsschule für trunksüchtige wird in Düben a. d. Mnlde Provinz Sachsen) errichtet werden. Alko holiker sollen dort ohne Zwang oder Ab« perrung, nur durch Schulung und Festigung >er Willenskraft, von der Trunksucht befreit werden. Als Lehrer sind ehemalige Trinker tätig. (Wenn nur da nicht da» Gegenteil de» Angestrebten erreicht wird!) — Die zu« 'tändigen preußischen Minister haben laut ,Miuisterialbl. f. Med.-Angel." die Ober« wäsidenten ersucht, Polizeiverordvuugen zu erlassen, durch welche den Gast« und Schank wirten, sowie den Branntweinhändlern ver boten wird, an Personen unter 16 Jahren, an Betrunkene und bekannte Trunkenbolde, geistige Getränke zum sofortigen Genuß zu verabreichen. Für die Branntwein-Klein« Handlungen und Branntweinschänken soll die