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SldNl r's Nachf. I-iMvure Pc, Peter u. A. Sg6N'8 kiaestf. ItzN — smatzi-Fabrikate, Makak Ag. «/«»/» W«'/,/! - 8vM sr's Xavlrf. >haber Finkenstedts ithig bet ler's Nachf. gewölbe. >«<<« "il^mittel vor- - ^Nächst LmH von mirge- !"< brikaten habe ganz neuer ür Naunhof : ich billigst: M, Iliiirftm, r Preislagen. r's Nachf. «' wagen ist zu verkaufen, d. Alatteü. Leitung liegt ein elmann, Gotha, Geldlotterie bei. 3 Mk. sind nm- mden Besteltkarte Naunhoser Nachrichten. Orts blatt für Albrechtshatn, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Erdmannshain, Eicha, Fuchshain, GroWeinberg, Klinga, Köhra, Kleinsteinberg, Lindhardt, Ponchen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Bezugspreis t Frei in's Hau« durch AuSträgcr s Mk. 1.20 vierteljährlich. ' Frei lin s Haus durch die Post > Mk. 1.30 vierteljährlich. ? Mit zwei Beiblättern: Illustrierte- Sonntagsblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letztere olle 14 Lage. Verlag und Druck: Gü«z L Eule, Naunhof. Redaktion: Stöbert Gttnz, Naunhof. Ankündigungen: Für Inserenten der Amtshauptmann- schast Grimma 10 Pfg. die vierge- spaltcne Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Tic Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 8 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittag« 11 Uhr am Tage dcS Erscheinen« Nr. 107.Freitag, den 5. September 1902.13. Jahrgang. Mit Rücklicht auf die bevorstehende Kartoffelernte wird andurch bekannt gemacht: 1., daß die übligen Versteigerungen kleiner Kartoffelmengen auf dem Stocke an Sonn- und Feiertagen erst nach dem Vormittagsgottesdieufte und unter Ausschluß der Zeit des Nachmittagsgottesdienstes erlaubt sind und 2., daß das Attsmachen und Einbringen der Kartoffeln nach der Ver steigerung an Sonn- und Feiertagen vor Schluß des Vormittags gottesdienstes unzulässig und nur in Notfällen auch früher ge stattet ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Gesetzes und der Ausführungsverordnung vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend, in Verbindung mit § 366 des Reichsstrafgesetzbuches bestraft. Grimma, am 27. August 1902. Königliche Amtshauptmannschaft. Hänichen. Oeffentl. Stadtgemeinderatssitzimg zu Naunhof. Freitag, den 5. September 1902. Tagesordnung befindet sich am Ratsbrett. Der Bürgermeister. Igel. Zur Aufklärung über die Schweinenot schreibt die „Allgemeine Fleischer-Zeitung": Der überall in Deutschland seit lange bestehende Mangel an Schweinen, das an dauernde Steigen der Schweinepreise seit Ende Juni 1900, sowie die günstigen Futter ernten der beiden Vorjahre hätten eine ver stärkte Produktion von Schweinen zur natür lichen Folge haben müssen. Das thatsächliche Ergebnis aber ist eine stetige Verminderung der Schweinezutriften zu den Viehmärkten, die ein Anschwellen der Viehpreise bis zu einer in Deutschland bisher nicht beobachteten Höhe herbeisührte. Die deutsche Landwirt schaft hat sich also, da doch der Fleischverbrauch in Deutschland infolge des Niederganges der Industrie und der im Allgemeinen schlechten ErwerbSverhältnisse erheblich zurückgegangen ist, noch weniger als bisher im Stande ge zeigt, den Bedarf an Vieh zu decken. Die Zentralstelle für Viehverwertung der preußischen Landwirtschaftskammern gi> bt selbst in einem „Bestellte Arbeit" überschriebenen Artikel zu, „daß die Schweinepreise schon seit Jahresfrist auf einer für Deutschland seltenen Höhe sich befinden und dadurch die übliche Herbststeigerung sich doppelt fühlbar macht." Am 16. August 1902 notierten Schweine, Schlachtgewicht am Hamburger Markte, bis zu 66 Mk. pro 100 Pfd., in Kassel 68 bis 70 Mk.; am 18. August in Frankfurt a. M. 68—70 Mk.; den Rekord bricht aber Mann heim am 18. August 1902 mit a) voll- steiichige Schweine, der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis zu 1 Jahren 72 Mk.; k) fleischige 71 Mk.; v) gering entwickelte sowie Sauen und Eber 70 Mk. Was für ein geschäftliches Elend spricht aus diesen Zahlen, wenn Sauen und Eber, die unter normalen Verhältnissen um etwa l5°/g niedriger als Schweine 1. Klaffe bewertet werden, um 2 Mk. niedriger wie die erste Sorte und mit 70 Mk. gehandelt werden! Die Zentralstelle für Viehoerwertung schreibt freilich in dem vorhin erwähnten Artikel: „Daß wir thatsächlich einen Rückgang der Schlachtungen im letzten Jahre gehabt haben, kann natürlich nicht bestritten werden, wohl aber ist die Behauptung, daß dieser Rück gang seine Ursache in einem vorhandenen Mangel an Schlachtvieh finde, unbedingt zu rückzuweisen." Ja, glaubt denn ein Mensch, daß die deutschen Bauern ihre Schweine nicht zu solchen Preisen zum Verkauf bringen, wenn sie welche haben? Wie will man denn die Thatsache erklären, daß hessische, sächsische, rheinische, badische Viehhändler in der Provinz Schleswig-Holstein von einem Bauerngehöft zum anderen wandern und den Bauern ihre unreifen Schweine „abbetteln" ? denn Handel ist es nicht mehr zu nennen. Wenn diese Viehhändler in ihrer Heimat Schweine auf treiben könnten, so würden sie nicht die Reisen und das Risiko des Ferntransportes von Schweinen im Hochsommer übernehmen. Wenn das Publikum die Fleischteuerung bisher nicht im vollen Umfange empfunden hat, weil die Fleischpreise den hohen Vieh preisen nicht entsprachen, so war dies ein Opfer, welches die Fleischer ihrem Geschäfte gebracht haben. Da die Unkosten ihrer Be triebe sich auch bei eingeschränktem Umsätze ziemlich gleich bleiben, so haben viele lieber ihre Ersparnisse in der Hoffnung auf bessere Zeiten angegriffen, um ihren Umsatz auf ge eigneter Höhe zu halten, als durch entsprechende Preiserhöhungen des Fleisches eine Verringe rung des Absatzes zu gewärtigen. Da aber nun viele an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind, hat man einesteils der Erhöhung der Preise für Fleisch und Flcischwaren näher treten, andern- teils aber auch den Ursachen der Viehteuerung auf den Grund gehen müssen. Wie ist in Sonderheit dem Schwcine- mangel abzuhelfen, die Fleischer sagen, durch Einfuhr lebender Schweine aus dem Auslände, die Zentralstelle für Viehverwertung meint freilich, die Oeffnung der Grenzen würde die Preise nicht beeinflussen. In den russischen Ostseeprovinzen kosten die Schweine jetzt einige 30 Mark für 100 Pfund Schlachtgewicht, in Kopenhagen waren fette Schweine am 1t. August mit 43 Kronen 48 Mark 40 Pfg. notiert. Die Grenzen sind geschloffen und zwar sollen angeblich aus sanitären Gründen keine dänischen Schweine herein und von russischen nur ein kleines Kontingent. Die deutsche Regierung be gründet ihr Einfuhrverbot, indem sie Ein schleppung von Seuchen befürchtet. Dem wird das Verfahren mit verseuchten deutschen Schweinen entgegengchalten. Tritt in einem deutschen Stall eine Seuche auf, so werden die betroffenen Tiere getödet, die anderen aber unter Plompenverschluß unter ent sprechenden veterinärpolizeilichen Maßregeln demjenigen Schlachthofe, (oft viele Meilen weit) zugeführt, der sich zur Aufnahme auf telegraphische Anfrage bereit erklärt hat. Die deutschen Fleischer verlangen nun, daß die Einfuhr ausländischer Schweine, namentlich dänischer, unter denselben Vor sichtsmaßregeln wie der Versandt verseuchter Schweine zugelaffen werde, daß aber die ausländischen Tiere mit einem Gesundheits zeugnis des ausländischen Tierarztes versehen zur Grenze gebracht, dort nochmals von deutschen Tierärzten untersucht und unter den gleichen Bedingungen wie verseuchte Schweine den betreffenden Schlachthöfen zugefühl t würden. Tiere mit zweifelhaftem Gesundheitszustand würden aber an den Grenzen sofort zurück zuweisen sein. Die hier geschilderten Verhältnisse sind, obgleich von einschneidender Wichtichkeit für die deutsche konsumirende Bevölkerung leider in weiten Kreisen derselben gänzlich unbekannt. Wird das Fleisch theurer, so giebt sie dem Fleischer die Schuld und macht ihm mit ihrer Unzufriedenheit das Leben sauer. Die Agrarier aber, denen selbst angst wird vor der Theuerung, die sie heraufbe. schworen haben, unterstützen diese irrige Meinung, um ihr böses Gewissen von der Verantwortung zu entlast n, und denunziren dem Publikum gleichfalls die Fleischer als den Sündenbock. Deswegen erwirbt sich die unabhängige Presse ein Verdienst um die Bevölkerung, wenn sie zur möglichsten Auf klärung über die Ursachen Fleischtheuerung und die Mittel zu ih:er Beseitigung beiträgt. Es ist dann Sache der einsichtigen Bevölker ung, ihre Beschwerden an zuständigem Orte zu Gehör zu bringen, damit der Kalamität des Schweinemangels und der Fleischtheuerung abgeholfen werde, die noch eine erhebliche Verstärkung erfahren wird, wenn, wie es den Anschein hat, der kalte nasse Sommer eine Mißernte der Kartoffeln, des wichtigen Schweinefutters, durch Krankheit und Fäule zur Folge hat. Was dann?? Der Gewerbebetrieb der Gcstndevermieter. Recht einschneidende Bestimmungen ent hält eine ministerielle Verordnung über den Gewerbebetrieb der Gesindevermieter und Stellenvermittler, welche dieser Tage im sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatte er schienen ist. Darnach sind die gewerbs mäßigen Gesindevermieter und Stellenver- mitller verpflichtet, ihren Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen mit dem Zusatz „Gesindevermieter" oder „Stellenvermittlcr" in deutlich lesbarer Schrift an der Straßenseite des von ihnen benutzten Hauses nahe dem Hauseingange und am Eingänge zu den Geschäftsräumen anzubringen. Der Zusatz „konzessionierter" (Gesindevermieter oder Stellenvermieter) ist verboten. Unpersönliche Bezeichnungen, wie „Mädchenschutz," „Mädchenheim" rc. sind )en gewerbsmäßigen Vermittlern untersagt. Wer da« Gewerbe eines Gesindevermieters oder StcllenvermittlerS betreibt, ist ver pflichtet, Geschäftsbücher zu führen, die dem vom Ministerium des Innern erlassenen Vordruck entsprechen. In die Bücher sind die Aufträge und deren Erledigung unter sortlaufendcr Nummer einzutragen. Ge- chäftsbücher, die nicht mehr benutzt werden ollen, sind abzuschließen und sodann zehn Jahre aufzubewahren. Die Gesindevermieter und Stellenver mittlcr haben sorgfältige Erkundignngen über die Dienstverhältnisse der Dienstherr- chaften und Arbeitgeber, sowie der Stellen- uchendcn einzuziehen. Sie dürfen Personen von denen sie wissen oder den Umständen nach wissen müssen, daß sie ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ihre letzte Stellung ver- iassen haben, keine Dienstleistung gewähren, ofern nicht ein gesetzlicher Grund für das Verlaffen der Stelle nachgewiesen wird. Wird eine ausländische Stelle an minder jährige weibliche Personen vermittelt, so muß die Einwilligung des gesetzlichen Ver treters vorliegen. Jede Einwirkung auf Personen, ihre Stelle zu verlaffen (bezw. Dienstboten zu kündigen) ist unstatthaft. Den Gesindevermietern und Stellenvermittlern sowie ihren Hilfspersonen, einschließlich der Familienangehörigen, ist das Aufsuchen von Aufträgen außerhalb ihrer Geschäftsräume untersagt; insbesondere ist ihnen jede Ge- schäftsthätigkelt an öffentlichen Orten (Schank stuben, Bahnhöfen usw.) verboten. Die Ge- schäftsanzeigen müssen den Thatsachen ent sprechen; insbesondere sind Ankündigungen in Zeitungen usw. nur dann zulässig, wenn bestimmte, durch die Geschäftsbücher nach weisbare Aufträge hierfür vorliegen. Dienst bücher usw. dürfen von den Vermietern und Vermittlern gegen den Willen der Eigen tümer nicht zurückbehalten werden. Hilfspersonen dürfen von Vermietern und Vermittlern nur mit Genehmigung der Orts polizeibehörde beschäftigt werden. Gebühren und sonstige Vergütungen, mit Ausnahme der Auslagen dürfen nur nach Erledigung des Auftrages erhoben werden; insbesondere ist die Erhebung eines Einschreibegeldes bei Annahme des Auftrages verboten. Den Ge sindeoermietern und Stellenvermittlern, sowie ihren Hilfspersonen, und im Haushalt be findlichen Familienangehörigen ist der Betrieb des Gast- und Schankwirtschast, sowie der Kleinhandel mit Bier und Branntwein ver boten; gestattet ist dagegen nach eingeholter Genehmigung der Ortspolizeibehörde die Be herbergung von Stellensuchenden, an die auch Speisen zu festgesetzten Preisen verabreicht werden dürfen. Ein Abdruck der ministeriellen Verordnung ist in den Geschäftsräumen der Vermieter und Vermittler in großer Schrift auszuhängen. Zuwiderhandlungen gegen die erlaßenen Vorschriften werden mit Geldstrafe bis 150 Mark oder Haft bis zu vier Wochen bestraft. Die bevostehende Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1902 in Kraft, das Verbot wegen des gleichzeitigen Betriebes der Gast- und Schankwirtschaften mit dem 1. Oktober 1903. Die bisher in Gebrauch befindlichen Geschäftsbücher müssen spätestens am 31. Dezember 1903 abgeschlossen werden. Die Zukunft der Buren. Die Buren haben von ihren neuen Herren nichts zu hoffen. Das englische Südafrika kann keine selbstständigen Buren, keine hol ländische Sprache und Gesittung dulden. Es entspricht auch durchaus der Stimmung in England, wenn der „Standard" an die Mit teilung, daß die Burengenerale bei der be vorstehenden Konferenz im Kolönialamte eine Bürgschaft für die Beibehaltung der hollän dischen Sprache in den ehemaligen Buren republiken verlangen würden, die Bemekung knüpft: Die Reichsregierung würde sicherlich einen großen Irrtum begehen wenn sie etwas thäte, um Täuschungen Vorschub zu leisten, die nur Unheil anrichten könnten. Die Buren- taaten würden für geraume Zeit wie Kron- olonien verwaltet werden. Da§ politische Dasein der Burennationalitäten sei durch den Ausgang des Krieges abgeschloffen und könne nicht wieder belebt werden. Zwischen einer , ouveränen Macht und ihren Unterthanen eien diplomatische Beziehungen unzulässig. — Das klingt recht hochmütig. Niemand hat aber ein anderes Verhalten der Engländer gegen die Buren erwartet. Rundschau. — Berlin. Zur Ernennung des säch- äschen Kronprinzen zum Korpükommandeur chreibt die „Deutsche TageSztg.": In einer Korrespondenz der „Franks. Ztg." aus Sachsen wurde bemängelt, daß die amtliche Mitteilung der Ernennung des sächsischen Kronprinzen