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ImM G AnEriEteil ßrtskliitt für ßlöreGIjM, AmebljM, ZcherrljM, Asrriisrf, M, Mmmsülliii, KißrhM suWckdtli, SliW, W«, Anqisu. SleiißMtq. LW«N, ?i»ßn>, WMpiii. Stuitsitz, !hmi, K»IWi>, 3»»ssnst ui ÜMM Mil -ev SonnLcrgs-Hvcrtis-Meitcrge „Deutsches Ictmicienölktt". Dieses Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit dem Datum des nachfolgenden Tages und kostet monatlich 35 Pf., vierteljährlich 1 Mark. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Naum mit 8 Pfennigen berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein. Rr . 9 9 Areitag, den 24. August 1894 Z^Iahrg. Versteigerung. Freitag, den 24. August 1894, vormittags 12 Uhr, soll in Naunhof eine Nähmaschine gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Zusammenkunft in der Restauration zur guten Quelle in Naunhof. Grimma, am 22. August 1894. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. — Wolf. Pflichtfeuerwehr Naunhof. Sonntag, den 26. August d. I., früh 7 Uhr findet eine Auf stellung und Uebung der Arbeitermannschaft, der Rettungsmannschaft, sowie der Wach- und Polizeimannschaft statt. Die Zugführer, Stellvertreter und Mannschaften haben sich zu genannter Zeit auf dem Marktplatz pünktlich zu stellen. Fehlende werden bestraft. Der städt. Feuerwehrdirektor. Kühne. Pflegeeltern werden für 2 Knaben im Alter von 11 und 4 Jahren, sowie für 3 Mädchen im Alter von 9, 7 und 5 Jahren gesucht vom Ortsarmenverband Stadt Naunhof. Oertliche und sächsische Nachrichten. Naunhof. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Obsternte ist es manchem Grundstücksbesitzer vielleicht erwünsch, von den bez. Bestimmungen des Bürger lichen Gesetzbuches Kenntnis zu erhalten. 8 361 besagt: Das Eigentumsrecht an einem Baume steht Demjenigen zu, auf dessen Grundstück der Stamm aus der Erde kommt. Steht der Stamm auf der Grenze, so haben die Nachbarn an dem Baume das Miteigentum zu gleichen Teilen, ß 362. Jeder ist berechtigt, die Wurzeln eines fremden Baumes, soweit sie unter seinem Grund und Boden fortlaufen ingleichen Zweige eines fremden Baumes, soweit sie auf seinem Grund und Boden Überhängen, abzu schneiden oder, wenn er die Zweige nicht selbst ab schneiden kann oder will, den Eigentümer des Baumes zum Abschneiden derselben anzuhalten. Die abge schnittenen Zweige gehören dem Eigentümer des Baumes, die abgeschnittenen Wurzeln dem Eigen tümer des Grundstücks, in welchem sie sich befinden. K 363. Auf das Grundstück des Nachbars über hängende Früchte gehören dem Eigentümer des Stammes, welcher jedoch zum Behufe ihrer Abbringung das Grundstück des Nachbars nicht wider dessen Willen betreten darf. Uebergefallene Früchte sind Eigentum Dessen, welchem der Grund und Boden gehört, auf den sie gefallen sind. Naunhof. Ueber die Feier des Sedanfestes in unserer Stadt ist bis jetzt bekannt, daß die freiwillige Feuerwehr mit ihrer Kompagniemufik und Fackeln am Vorabend des 2. September einen Umzug ver anstalten wird. Es ist nicht ausgeschlossen, daß auch die anderen Vereine sich der freiwilligen Feuerwehr anschließen, und die Feier der Erinnerung an Deutsch lands größten Ruhm- und Siegestag entsprechend auch diesmal würdig gefeiert werde. Dies ist der Wunsch aller Patrioten. Naunhof. Was ein Volksbad für einen Nutzen und Vorteil in Bezug auf die Gesundheit des Menschen bringt, konnten wir aus einem am Montag stattge- fundenen Vortrag des hies. Gewerbevereins entnehmen. Aus der hieraus entstandenen Debatte wurde unter anderm der Wunsch geäußert, daß von seiten der hiesigen Stadtverwaltung nichts Unterlasten bleiben sollte, das jetzt bestehende Bad im Mühlengrundstück zu erhalten. Auch möchte Herr Fabrikbesitzer Wagner aus Rücksicht, auf unseren Ort die von ihm gestellte Forderung zurückziehen. Daß ein Bad für unsere Stadt ein sehr dringendes Bedürfnis ist, beweist, daß es Leute giebt welche dasselbe täglich benutzen, und ein großer Nach teil würde für die Stadt entstehen, wenn es wieder von der Bildfläche verschwinden müßte. — Wer hat den Schaden vom Hagelschlag zu be zahlen? Die mehrfachen Anfragen an die Redaktion, wer die durch den Hagel zerbrochenen Fensterscheiben zu bezahlen hat, der Hausbesitzer oder der Mieter, seien an dieser Stelle dahin beantwortet, daß für der artige durch höhere Gewalt eingetretene Schäden der Hausbesitzer einzutreten hat. — Ein Streik entbindet vom Erscheinen vor Ge richt! Mit dem „Ausbruch eines allgemeinen Streiks in seiner Fabrik" entschuldigte der Fabrikant Fra n k, ! der als Zeuge vor die erste Ferienstrafkammer des Landgerichts I zu Berlin geladen war, auf tele graphischem Wege sein Ausbleiben. Der Gerichtshof erachtete den Zeugen durch diesen Umstand für ent schuldigt und vertagte den Termin. — Gegen die „Blaukittel," die Hausierer aus dem Harz, die neben anderen Genußmitteln auch Branntwein, namentlich Nordhäuser, flaschenweise abzusetzen suchen, soll streng vorgegangen werden, und zwar wegen Uebertretung von st 561 der Reichsgewerbeordnung, welcher den Kleinhandel im Umherziehen verbietet. Die Polizeiverwaltungen find amtlich aufgefordert worden, bis zum 10. September anzuzeigen, ob in ihrem Bezirke der artige Uebertretungen beobachtet werden. — Welche bedeutende Verbreitung das Konsum vereinswesen im Boigtlande genommen hat, geht daraus hervor, das z. B der Konsumvereiu zu Reichen bach in seiner letzten Generalversammlung eine weitere Filialverkaufsstelle in Mylau zu errichten beschlossen hat und der Verein nunmehr 9 Geschäfte besitzt: 7 in der Stadt, 1 in Limbach, 1 in Mylau. Auch der neue Konsumverein in Reichenbach wird einen zweiten Laden errichten, so daß sich in dieser Stadt 9 Konsumgeschäfte befinden werden. Welchen bedeutenden Einfluß diese große Zahl von Konsum vereinsgeschäften auf die Privatgeschäfte der Mate rialisten ausübt, kann man sich leicht denken. — Töter derBerlust des Stachels die Biene? Seit undenklichen Zeiten ist man allgemein der Ansicht, daß die Biene, welche gestochen hat, wobei sich bekanntlich der Stachel und die Giftblase aus ihrem Körper sich losreißen, sterben muß. Ein polnischer Bienenzüchter, Dr. Ritter v. Krasicki, hat seine Untersuchungen über diese Frage kürzlich ver öffentlicht. Von 132 Bienen, welche zu stechen ge zwungen waren und dabei, wie sonst immer, des Stachels und der Giftblase verlustig waren, sind nach 43 Stunden der Gefangenschaft 80 am Leben geblieben und die meisten munter davongeflogen, als wäre ihnen nichts geschehen, während 52 in dieser zweitägigen Gefangenschaft starben. — Krasicki zieht hieraus den Schluß, daß der Such und der Stachel verlust die Biene meist nicht tötet, ja nicht einmal krank macht. — Der Genuß von Obst, als Birnen, Pflaumen, Pfirsischen, Aprikosen, Aepfeln rc. macht oft sehr unangenehme Magenbeschwerden und man sucht die Ursache hierzu irriger Weise überhaupt in dem Genüsse frischen, wenn auch vollständig reifen Obstes. Reifes Obst aber ist immer gesund, nur muß man dasselbe vor dem Genüsse entweder schälen oder gut abwischen und abwaschen, damit der sogenannte Mehlthau, der anhängende Schmutz und die etwa daran klebenden Jnsecten, Maden rc. be seitigt werden, abgesehen davon, das es überhaupt unappetitlich ist, das bereits durch viele Hände gegangene Obst ohne Weiteres in den Mund zuschieben. Grimma. In nächster Zeit soll wieder eins der älteren Gebäude unserer Stadt abgebrochen werdm. Es ist das am Seminarpsörtchen gelegene Militärlazaret. Es wurde auf Verordnung der Kriegsverwaltungskammer im Jahre 1818 erbaut, indem man die Wohnung des Flurschützen durch Anbaue erweiterte. Am 23. November 1819 wurde das für 1069 Thaler 17 Groschen erbaute Lazaret vom Rate übernommen' und sofort der Garnison übergeben. Für schöne und zweckmäßige Einrichtung erhielt der Rat vom kommandierenden General ein Dankschreiben. Wurzen. Am Sonntag Mittag brachte ein zweispänniges Geschirr ein Brautpaar nach der Domkirche. Kaum war das Letztere in die Kirche eingetreten, da begann die Militärmusik auf dem Domplatze ihr Spiel. Die Pferde mochten dadurch scheu geworden sein und rasten im Galopp mit dem auf dem Trittbrett des Wagens stehenden Kutscher die Domgasse hinunter. Es war dies eine Fahrt um Tod und Leben, denn der Kutscher vermochte die Tiere nicht mehr zu bändigen. Am Rathause prallte mit furchtbarer Wucht das Geschirr an die Mauer, der Kutscher wurde herabgeschleudert, die Pferde stürzten und der Wagen wurde zum Teil zertrümmert. Eins der Pferde war sofort tot, das andere scheint wenig verletzt worden sein. Glück licherweise hat der Kutscher nur geringe Haut schürfungen davongetragen. « Die sich in der Amtshauptmannschaft Borna abspielenden Manöver sollen folgenden Verlauf haben: Vom 21. August bis 5. September Brigade exerzieren der 3. Infanterie-Brigade Nr. 48 in der Gegend zwischen Nenkersdorf, Frauendorf und der Prießnitzer Schäferei; vom 7. bis 11. September Brigademanöver in dem von den Ortschaften Lausig?, Oberfrankenhain, Geithain, Syhra, Wolftitz, Greien- hain und Flößberg eingeschlossenen Gelände: vom 24. bis 29. August und vom 31. August bis 5. September Regiments- und Brigadeexerzieren der 4. Infanterie-Brigade Nr. 48 in der Flur Mölbis westlich und südlich des Vorwerkes Crossen und am 7., 8., 10. und 11. September Brigademanöver in dem Amtsgerichtsbezirke Borna. Leipzig. Die diesjährige Michaelismesse beginnt am 26. August und schließt am 16. September. — Der Pächter des großen Restaurants „Bürgerbräu" (Hotel de Pologne) hat seine Rechnung nicht finden können und wird deshalb der vordere nach der Hauptstraße zu gelegene Teil des Lokales zu Läden umgebaut, der Hintere größere Teil wird dagegen zu Restaurationszwecken weiter verwendet. Oederan. Auf elegantem Zweirad in neuester Sportkleidung kam kürzlich ein junger Herr hier an gefahren, springt vom Rade, tritt in ein Geschäft ein und höflichst die Mütze ziehend, bittet er da um Arbeit oder das Handwerksgeschenk. Gewiß ein schneidiger Handwerksbursche! * Vom Thüringer Walde. War schon die Heidelbeerernte in unserem Gebirge eine reich gesegnete, so daß die arme Bevölkerung einen guten Nebenverdienst erzielte, so verspricht auch die Preißelbeerernte eine derartig reichliche zu werden, wie sie seit vielen Jahren nicht gewesen ist. Schon hat der Versandt nach Hamburg, Frankfurt a. M. und anderen Otten begönne^.