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NWtUMßMTWU Wochen- und Kachrichtsblatt 1889 Nr. 393. ML» (U. 8.) Hedrich, stellvertr. Vors. (I,. 8.) Fröhli ch. Körner. (I,. 8.) Ministerium des Innern, v. Nostitz-Wallwitz. ausgefertigt. Dresden, am 29. November 1889. zur Wache bestimmten Diener sich von ihrem Posten schlichen, um an einem ihnen so seltenen Vergnügen Teil zu nehmen. Aber hast Du auch Mut?" „Gewiß, meine Teuerste. — Die ganze Welt will ich mit Dir durchwandern und vereint mit Dir jeder Gefahr trotzen". „Nun heißt es nur recht vorsichtig sein, damit wir keinen Verdacht erregen — wir können keinerlei Vorbereitungen treffen und müssen Alles erst ordnen, wenn wir wieder frei sind. Dem Himmel sei gedankt, daß ich reichlich mit Geld und Juwelen versehen bin, in solchen Augenblicken lernt man erst den Wert des Geldes kennen. Packe etwas Wäsche und noch etwaige Wertsachen in die kleine Reisetasche — alles Andere überlassen wir dem Himmel und dein Zufall." Als Krigger beiden Gefangenen das Mittags mahl servierte, fand er anscheinend zwei hoffnungs lose, verzweiflnngsvolle Frauen und beeilte sich sofort, Herrn Gower diese Situation anzuzeigen und ihm dadurch baldigen Sieg in Aussicht zu stellen. Ein triumphierendes Lächeln auf den Lippen und den Befehl, strenge Wache zu halten, noch ein mal wiederholend, bestieg Herr Gower seinen Wagen. Genau auf dieselbe Weise, wie Jim seine junge Herrin von den Tagesbegebenheiten unterrichtet hatte, teilte sie ihm in einem unbewachten Augen blicke ihren Entschluß mit, die kommende Nacht zur Flucht zu benützen. Mit Hoffnung und Zittern verbrachte Olla den Abend, harrend auf den Augenblick, wo ihre Ge fängniswärter zum Tanze eilen sollten, um ihre Freiheit und die Hugh Tressilians zu erringen. Vorstehendes Ortsstatut, die Krankenversicherung der nicht in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstboten in der Stadt Lichtenstein betreffend, vom 23. August 1889 wird audurch bestätigt und hierüber gegenwärtiges Dekret der Entwickelung begriffene eigene Industrie hohe Schutzzölle aufstellen. Der Abschluß der Handels verträge ist eine Geschäfts- und Jntereffen-Sache, kein Wunder, wenn Fordern und Bieten sich nicht so schnell ansgleicht. Wir haben ja an den Zollkriegen zwischen Frankreich und Italien und Oesterreich-Ungarn und 8 2. Die in Z 1 bezeichneten Dienstboten sind verpflichtet, der Ortskrankenkasse zu Lichtenstein oder einer eingeschriebenen, bez. auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hilfskaffe beizutreten. Dieses Statut tritt am 1. Januar 1890 in Kraft. Mit diesem Tage tritt das Statut der städtischen Dienstboten-Kranken- und Begräbniskasse zu Lichten stein vom 10. April 1885 außer Kraft. Lichtenstein, den 23. August 1889. Der Stadtrat und die Stadtverordneten daselbst. BelMMtmachurrg. Die Zinsen unsrer 3Ls prozentigen Handdarlehnsscheine auf das Jahr 1889 können in der hiesigen Stadtkaffenexpedition gegen Vorzeigung der Darlehnsscheine von jetzt ab erhoben werden. Weitere Handdarlehne gegen Verzins»«g mit 3/s vom Hundert werden ebenfalls in der Stadtkassenexpedition angenommen. Lichtenstein, den 16. Dezember 1889. Der Nat zu Lichtenstein. Fröhl ich. BekamrüMchlMg. Diejenigen hiesigen Einwohner, welche für das Jahr 1890 einen Leseholzzettel wünschen, werden hiermit aufgefordert, sich sofort in hiesiger Polizeiexpedition persönlich zu melden. Lichtenstein, den 12. Dezember 1889. Der Nat zu Lichtenstein. Fröhlich. zugleich lWüsls-AnzkiM sn WMrs, Wlih, PmiÄorf, Wims, St. KOmi, heinichsort, Mmm im- Wsen Amtsblatt für de« Stadtrat z« Lichtenstein 3S. Jahrgang. — — Dienstag, den 17. Dezember Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. -- Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. langwierig sein werden; denn jeder Staat wird bemüht sein, für seine Industrie möglichst viele Vorteile heraus zuschlagen. Die Angelegenheit wird um so komplizierter, als sich jetzt auch die Kleinstaaten, welche bisher ein gutes Absatzgebiet für die Industrie der Großstaaten bildeten, auf die Hinterfüße setzen und für ihre in Seite winkt ein sorgenloses, freies Leben, auf der anderen Kummer, Finsternis, Gefangenschaft, Ver zweiflung — bedenkt das wohl! Entscheidet über Euer und des jungen Mannes Schicksal, morgen früh hole ich Antwort." Er kehrte ihr den Rücken, warf die Thür hinter sich in's Schloß, verschloß dieselbe und entfernte sich. Fünf Minuten, nachdem Herr Gower Olla ver lassen hatte, flog ein mit einem Kiesel beschwerter und mit Bindfaden befestigter Brief durch das offene Fenster ins Zimmer. Der Brief war von Jim geschleudert und der ehrliche Bursche schilderte darin die Vorkommnisse in der Fischerhütte. Zum Schlüsse bemerkte er, daß zu einem Fluchtversuche das Boot der Frau Vicini, welches mit ihrem gesamten Eigentum verkauft fei, gute Dienste leisten könne, umsomehr, als Gower in der kommenden Nacht beim Konsul speisen würde. Auch finde in der Nähe ein Dienerschaftsball statt, den Krigger sowohl als die Haushälterin, des einförmigen Lebens müde, auf einige Stunden zu besuchen be absichtigten. Olla's Gesicht erglühte in freudiger Erregung, als sie den kurzen Brief durchlas. „Liebe gute, gute Amme, endlich ein Hoffnungs strahl auf Erlösung", begann Olla in beinahe hellerem Tone. „Heute Nacht müssen wir entfliehen oder es bietet sich uns vielleicht nie mehr dazu Gelegenheit. Jim teilt mir soeben mit, daß unser Peiniger heute Nacht zu einem Diner beim Konsul eingeladen ist und ein Teil der Dienerschaft zu einem Ball gehen wird. Ich müßte mich sehr täuschen, wenn nicht auch die König!. 6/MN38!UM mit K63!K!3886M2U 86ÖN66Ü6Ng. ^nmelcknngou kür ckio Ostsruuknalrius 1890 in ckio 6lz-iunu8igUcIn886n 8vxtu dis ein8«ll1iv88Heb Unteiprimr», sorvio in ckio 6i8l6 bis ckiitto Üvii1lilu88« vollo rann in ckon nüobston >Voobon rnnnclliob ocksr sobrikUiotr bsi ckoin Untorzoiobnoton bsrvirsion. Das Ol^innnmuin rvirck Ostorn 1891 ckurob Lii'ielUuug tkl!i' OborprOnu Vvivo1l8läntli8t unck ckukür zu ckoin- sslbsn Asitpuukts ckis äritt« ksallrlasss aukZölöst vsräsn. 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(Fortsetzung.) „Ihr würdet wirklich den armen Jasper Low der an einen solchen Orr bringen lassen?" schrie Olla, die Augen weit öffnend. „Melches Recht habt Ihr, ihn aus seiner jetzigen Heimat wegzuführen?" „Ihr habt eine romantische Neigung für die sen armen Wahnsinnigen gefaßt und aus Mitleid für ihn müßt Ihr einwilligen, meine Gattin zu wer den," sagte Herr Gower. Olla war bleich, aber noch immer trotzig. „Ihr habt meine Antwort!" sagte sie. „Dann geht Jasper Lowder morgen in ein Irren haus," erklärte Gower. „Und dann?" flüsterte Olla. „Wird er den Rest seines Lebens dort zubringen" sagte Gower, seine sinnlichen Lippen mit wildem Ausdruck zusammenpressend. Olla schauderte. Ein furchtbares Weh schnitt ihr durchs Herz. Namenloses Mitleid für den armen Hugh Tressilian erfüllte ihre Seele. „Und wenn das Mitleid für den Unglücklichen und Hilflosen, den Ihr so leicht retten könnt, Euch nicht zum Nachgeben zwingt," fuhr Gower mit höh nischem Lächeln fort, werdet Ihr vielleicht aus Mit leid für Euch selbst nachgeben. Fügt Ihr Euch mit Anbruch des morgigen Tages nicht in meine Wün sche, so wandert der junge Mann, der Euer Herz so rasch eingenommen, in das Irrenhaus. Auf einer BelmmtMachmU. Das nachstehende Ortsstatnt, die Krankenversicherung der nicht in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstboten in der Stadt Lichtenstein betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Lichtenstein, den 14. Dezember 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Ortsstatut, die Krankeuversicherung der nicht in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstboten in der Stadt Lichtenstein betreffend. 8 1. Alle in der Stadt Lichtenstein in Dienst stehenden Personen, soweit sie nicht bereits als in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt, auf Grund des Reichs gesetzes vom 5. Mai 1886 in Verbindung mit tz 25 des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 22. März 1888 krankenversicherungspflichtig sind, werden hiermit der Krankenversicherungspflicht nach Maßgabe des Reichsgesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 unterworfen.