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früher Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich VW'fts-AWiM für WMrf, Wlch Ber»sSorf, Niisdttf, St. KOien, Niinichsorl, RmieiiM md Rillst». Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. -— 3S. Jahrgang. — — Nr. 249. Donnerstag, den 24. Oktober 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige.— Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalteu, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die Piergeipaltene Korpnszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Auf Folium 3 des nach dem Reichsgesetze, betreffend die Erwerbs- und Wirt- schaftsgenofseuschaften, vom 1. Mai 1889 errichteten Genossenschaftsregisters für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist heule verlautbart worden, daß die Firma der bisher auf Fol. 204 des hiesigen Handelsregisters eingetragen gewesenen: „Consumgeuossenschaft zu Mülsen St. Nielas, eingetragene Genossenschaft", nunmehr „Consumgenossenschaft zu Mülsen St. Niclas, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht" lautet. Lichtenstein, am 19. Oktober 1889. Königl. Amtsgericht. Gehler. Hörig. Donnerstag, den 24. Oktober, nachmittags 1-3 Uhr, soll, so Gott will, Sie Heier der GrundsteiNlegung für die Neue Kirche zu Hohndorf stattfinden. Alle Glieder der Gemeinde Hohndorf, männliche und weibliche, werden zu dieser Feier hierdurch herzlich eingeladen, mit der Bitte, an dem Festzuge sich zahlreich beteiligen und darum */s3 Uhr an der Schule sich versammeln zu wollen. Einzel-Einladungen innerhalb der Gemeinde Hohndorf können außer an Beamte und Vereine nicht erfolgen. Des Herrn Segen möge auf diesem Tage ruhen! Hohndorf, am 21. Oktober 1889. Der Kircheuvorftand. Diac. Riedel. OrZuuuA zur Feier der Grundsteinlegung für die Kirche zu Hohndorf. 1. Allgemeiner Gesang mit Musikbegleitung. „Steig auf, du Lied im höhern Chor re." 2. Rede: Diac. Riedel. 3. Männergesang. 4. Vorlesung der in den Grundstein einzulegenden Urkunde. 5. Einlegung der Urkunde in den Grundstein unter Gesang von Schulkindern. 6. Hammerschläge, von Weihesprüchen begleitet. 7. Gebet: Superintendent Weidauer. 8. Allgemeiner Schlußgesang mit Musikbegleitung. „Lob, Ehr und Preis sei Gott rc." Die Thronrede im Reichstage, welche der Vizepräsident des Staatsministeriums ver las, lautete wörtlich wie folgt: Geehrte Herren! Se. Majestät der Kaiser hat mich zu beauftragen geruht, Sie bei dem Beginn der letzten Session der laufenden Legislaturperiode namens der verbündeten Re gierungen zu begrüßen. Ein Ziel, auf welches die Thätigkeit des gegenwärtigen Reichstages bisher vor zugsweise gerichtet war, ist die Sicherung des Friedens nach außen wie im Innern. In derselben Richtung liegen die Aufgaben, welche Sie in der bevorstehenden Session beschäftigen werden. Als der Reichstag vor 3 Jahren zusammentrat, handelte es sich vor Allem um eine Sicherstellung unserer vaterländischen Wehrkraft. Der Reichstag hat in Patriotischer Würdigung die Losung dieser Aufgabe gefördert. Auch jetzt wird Ihre Mitwirkung darauf hin in Anspruch genommen werden, um die Tüchtig keit und Schlagfertigkeit des Heeres den Verhältnissen entsprechend auszugestalten nud dadurch den auf Er haltung des Friedens gerichteten Bestrebungen Sr. Majestät des Kaisers und seiner hohen Verbündeten denjenigen Nachdruck zu geben, welcher ihnen im Rate der Völker gebührt. Ein Gesetzentwurf betr. Abände rung des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, welcher eine anderweitige Einteilung der Armee vor zieht, soll Ungleichmäßigkeiten in kur Gliederung, wie sic durch die Heeresverstärkungen und Truppenver- schiebungcn entstanden sind, im Interesse der Ans bildung und Heeresleitung wieder ausgleichen. Hieraus und aus der entsprechenden Weiterent- wickclung unserer Seemacht erwachsen Mehrausgaben, welche im Reichshaushaltsetat zum Ausdrucke kommen. Aus dem letzteren, der Ihnen unverweilt zugehen wird, ergiebt sich im Vergleich zum laufenden Etats jahre eine nicht unbeträchtliche Steigerung der Matri kularumlagen. Gleichwohl werden die letzteren immer noch nicht unerheblich überwogen von denjenigen Sum men, welche den Bundesstaaten aus den Reichs-Ein nahmen in Gestalt von Ueberweisungen zufließen. Durch das unter Ihrer Mitwirkung zu Stande gekommene Gesetz über die Jnvaliditäts- und Alters versicherung ist ein weitreichender und, so Gott will, segensreicher Schritt zur Ausgleichung sozialer Gegen sätze gethan. Die Wirksamkeit des Gesetzes ist erst in der Zukunft zu erwarten. Den staatsfeindlichen Ele menten gegenüber, welche namentlich die Arbeiterbe völkerung durch fortgesetzte Agitation zur Unzufrieden heit und Gesetzwidrigkeit zu verführen trachten, bedarf es einer gesetzlich geordneten, dauernden und that- kräftigen Abwehr. Die Erfahrung hat bestätigt, daß die durch die allgemeine Gesetzgebung den Behörden gegebenen Be fugnisse nicht ausreichen, um den inneren Frieden genügend zu schützen. Es wird Ihnen daher ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen, und die verbün deten Regierungen zweifeln nicht, daß Sie von dem ernsten Streben geleitet sein werden, eine Verständigung über diese für die friedliche Entwickelung des Reichs bedeutungsvolle Vorlage herbeizuführen. Nach Vorschrift des Bankgesetzes vom 14. März 1875 hat das Reich sich bis zum 1. Januar 1890 darüber schlüssig zu machen, in wieweit es von den ihm gesetzlich eingeräumten Befugnissen zur Aufhebung der derzeitigen Reichsbank und zur Erwerbung der Neichsbank-Anteile Gebrauch machen will. Eine hierauf bezügliche Vorlage wird Ihnen rechtzeitig zur ver fassungsmäßigen Beschlußfassung unterbreitet werden. In Ostafrika hat Dank der Bewilligung des Reichs tages eine durchgreifende Aktion zur Unterdrückung des Sklavenhandels und zum Schutz der deutschen Interessen stattfinden können. Die mit den vom Reichstage bewilligten Mitteln organisierte Schutztruppe hat im Verein mit der Kaiserlichen Marine die ihr gestellten Aufgaben soweit gelöst, daß nach Verstän digung mit den beteiligten Mächten die Blockade der ostafrikanischcn Küste hat aufgehoben werden können, nachdem auch der Sultan von Zanzibar ausreichende Dekrete erlassen hat, um die Unterdrückung des Skla venhandels in jenen Gegenden in Aussicht zu stellen. Die Kosten der Expedition haben aus verschiedenen Ursachen nicht innerhalb der durch das Gesetz vom 2. Februar d. I. bereit gestellten Mittel erhalten werden können, und es wird dem Reichstage aus diesem Anlasse eine neue Vorlage zugehen. Durch die Beziehungen zu Zanzibar und Ost afrika, sowie durch die Entwickelung der Verhältnisse in den Schutzgebieten an der westafrikauischen Küste und in der Südsee ist die Last der Arbeit auf kolo nialem Gebiete, welche bisher das auswärtige Amt getragen hat, eine so große geworden, daß weder die vorhandenen Kräfte ausreichen, noch bei Vermehrung derselben ohne gleichzeitige organisatorische Verände rungen eine den gesteigerten Anforderungen entsprechende Erledigung der Geschäfte möglich erscheint. Zur Ent lastung des ohnehin überbürdeten Auswärtigen Amts von den seinem eigentlichen Wirkungskreise feruliegen- den Geschäften wird dem Reichstage eine weitere Vorlage zugehen, welche die Abzweigung der Kolonialverwaltung bezweckt. Die Vorbereitungen dazu finden sich bereits im Etat für 1890/91. Die Hoffnungen, welche Se. Majestät der Kaiser am 22. November v. I. von dieser Stelle Ihnen gegenüber dahin ausgesprochen hat, daß es gelingen werde, mit Gottes Hülfe Europa den Frieden zu er halten, haben sich nicht nur heute verwirklicht, sondern auch für die Zukunft an Sicherheit gewonnen durch die persönlichen Beziehungen, welche Se. Majestät der Kaiser mit den Herrschern befreundeter und verbündeter Nachbarländer seitdem gepflogen hat, dieselben haben dazu gedient, dem Auslande das Vertrauen auf die ehrliche Friedensliebe der deutschen Politik zu befestigen und uns zu dem Glauben zu berechtigen, daß der Friede in der europäischen Welt, auf der Grundlage der bestehenden, mit Gottes Hülfe auch im nächsten Jahre erhalten bleiben werde. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet. Tagesgeschichte. *— Calluberg, 23. Oktbr. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, hat der hiesige Kirchen vorstand für das bevorstehende Reformationsfest wiederum einen Familie u ab end geplant, um vielen Wünschen nachzukommen. Das Programm wird rechtzeitig veröffentlicht werden. *— Hohndorf. Wie aus dem Inseratenteile d. BI. ersichtlich, wird nach der heute hierselbst statt findenden Grundsteinlegung zum Gotteshause ein Extra-Conccrt vom Lichtensteiner Stadtorchester unter Leitung des Hrn. Musikdirektor Schnelle im Forbrig- schen Gasthofe abgehaltcn. — Die Abende werden länger und die Tisch- und Hängelampe tritt wieder in ihr Recht. Wie oft wird uns aber durch den Qualm der Lampe eine Un annehmlichkeit bereitet und welche Gefahren zieht nicht dieser Rauch für die Gesundheit nach sich! Vor allem anderen sind es die Augen und die Lunge, die durch den brenzlichen Qualm, den in den meisten Fällen der in den Petroleumfässern angcsammelte Schmutz Hervorrust, beeinträchtigt werden. Sollen diese so hoch wichtigen Organe unter jenen unserer modernen Zim merbeleuchtung anhäugendcn Uebelstäudcn nicht erheblich leiden, so bedürfen sie eines besonders sorgfältigen Schutzes, da die Gefahren, welchen sie ausgesetzt sind, nahezu täglich an uns herantreten. Was in ersterer Reihe die so empfindlichen Augen betrifft, vermeide