Volltext Seite (XML)
Wochen- und NachnchtMatt zugleich WW--AWM fiir Hchniinrf, RSSlitz, BeriisilUf, Riishorf, St. KBit», HemWort, Rariemi! >»ii> Riilst». Amtsblatt für ven Stadtrat zu Lichtenstein. »s. Jahrgang. — Nr. 258. Dienstag, den 5. November 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — I n s e r a te werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Beklmsttumchrmg. Der Gemeinderat zu Bernsdorf hat beschlossen, den von der Dorsstraße daselbst über die Flurbuchsparzellen 388, 406, 409 und 426 nach der fiskalischen Hohenstein-Lichtensteiner Straße führenden Weg, den sogenannten Viehweg, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr einzuziehen. Es wird dies gemäß ß 14, Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Einwendungen hiergegen binnen 3 Wochen und längstens bis zum 25. November dieses Jahres anzubringen sind. Glauchau, den 30. Oktober 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. Merz. Z. BeümmmKchrmg. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt sind das 8., 9. u. 10. Stück und beim diesjährigen Reichs-Gesetzblatt die Nummern 23, 24 und 25 erschienen und für die nächsten 14 Tage zu jedermanns Einsicht in hiesiger Ratsexpedition ausgelegt worden. Dieselben enthalten: ». Gesetz- und Verordnungsblatt: Nr. 34. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Sachsen, sowie dem Fürstenthume Reuß ä. L., bez. dem Herzogthume Sachsen Altenburg und dem Fürstenthume Reuß ä. L. wegen anderweiter Regelung der die Eisenbahnen von Wolfsgefährt nach Weischlitz nebst der Verbindungsbahn nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach Meuselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm 13. April 1889 abgeschlossenen Staatsverträge betr. vom 8. August 1889. Nr. 35. Bekanntmachung, eine Vereinbarung zwischen der König!, sächsischen und der K. K. österreichischen Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch die beiderseitigen Grenzgebiete betr. vom 9. August 1889. Nr. 36. Verordnung zu Ausführung des Reichsgesetzes, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 betr. vom 14. August 1889. Nr. 37. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Stäudevergammlung betr. vom 31. August 1889. Nr. 38. Verordnung, die Prüfung der Zahnärzte betr. vom 4. September 1889. Nr. 39. Verordnung, die Abtretung von Grundeigentum zu Erbauung einer schmalspurigen Sekundäreisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweig bahn von Bertsdorf nach Jahusdorf betr. vom 5. September 1889. Nr. 40. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungs ¬ wahlen zur II. Kämmer der Ständeversammlung betr. vom 20. Sept. 1889. Nr. 41. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Eisenbahnstrecke Kleinschirma-Oederan betr. vom 25. Septbr. 1889. Nr. 42. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zu Erbauung einer schmalspurigen Sekundäreisenbahn von Mügeln durch das Mnglitzthal nach Geising betr. vom 30. September 1889. Nr. 43. Verordnung, die zweite juristische Staatsprüfung betreffend vom 11. Oktober 1889. Nr. 44. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtag betr. vom 11. Oktober 1889. ». Reichs-Gesetzblatt: Nr. 1873. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai 1886, betr. die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirt schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 30. September 1889. Nr. 1874. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags vom 30. September 1889. Nr. 1875. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Bremer Bank in Bremen vom 25. Okt. 1889. Nr. 1876. Bekanntmachung, betreffend den Anteil der Reichsbank an dem Gesamtbeträge des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs vom 25. Oktober 1889. Lichtenstein, den 2. November 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. A u f r N f. Am 18. Oktober 1863, bei der Feier der fünfzigjährigen Wiederkehr des Tages der Leipziger Völkerschlacht wurde von den in Leipzig anwesenden Vertretern von deutschen und österreichischen Städten der Beschluß gefaßt, zur Erinnerung an diese Schlacht ein würdiges Denkmal auf dem Leipziger Schlachtfelde zu errichten, und zwar als eine gemeinsame That aller Deutschen. Am 19. Oktober 1863 wurde sofort der Grundstein zu diesem Denkmal ge legt. Weiter ist jedoch die Angelegenheit damals nicht gediehen. Jetzt ergeht nun erneut der Aufruf an sämtliche Städte Deutschlands und Oesterreichs, der alten, noch ungetilgten Ehrenschuld des deutschen Volkes ihre Teilnahme zuzuwenden. Auch wir richten an unsere Mitbürger die Bitte, diese patriotische Pflicht zu erfüllen und opferwillig ihre Gaben zur Schaffung eines würdigen Denkmals darzubringen. Zur Annahme von Beiträgen sind die Expedition des „Lichtenstein-Callnberger Tageblattes", sowie der Registrator Bauman« im Rathaus, Polizeiexpeditiou, bereit. Lichtenstein, den 2. November 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Heute städtische Bullsvivliothel geöffnet »M 11—12 Uhr. Tagesgeschichte. — Ein nicht unbeträchtliches Wachstum hat die katholische Kirche in der Zeit von 1880 bis 1885 im Königreich Sachsen gehabt, denn die Zahl der Katholiken wuchs in dem Zeitraum vou fast 75 009 auf fast 87 000, d. i. auf 2,79 Prozent der Gesamtbevölkerung. Diese Vermehrung ist fast ausschließlich der Einwanderung aus Oesterreich zu zuschreiben: 1880 gab es in Sachsen 30 060, 1885 aber 43 314 österreichische Staatsangehörige. In der Kreishauptmannschaft Bautzen leben 29 846, in den Kreishauptmannschaften Dresden, Leipzig und Zwickau 28 463, bez. 12 262 und 16 381 Katho liken. Was die größeren Städte anlangt, so finden sich jetzt in Dresden 16 496, in Leipzig 5756, in Chemnitz 3550, in Zittau 2581, in Bautzen 1915, in Zwickau 1027 und in Plauen 911 Katholiken. Aber auch viele Mittel- und Kleinstädte, die vor 30 Jahren noch fast rein evangelisch waren, haben jetzt ganz beachtenswerte katholische Minderheiten, z. B. Sebnitz (bei 7108 Einwohnern 1168 Katho liken), Löbau (bei 6977 Einwohnern 309 Katholiken), Neustadt (bei 3882 Einwohnern 264 Katholiken), Radeberg (bei 7387 Einwohnern 792 Katholiken), Pirna (bei 11899 Einwohnern 572 Katholiken), Meißen (bei 15 474 Einwohnern 665 Katholiken), Annaberg (bei 13 824 Einwohnern 611 Katholiken), Buchholz (bei 6888 Einwohnern 213 Katholiken), Johanngeorgenstadt (bei 4815 Einwohnern 292 Katholiken), Werdau (bei 14 661 Einwohnern 246 Katholiken), Freiberg (bei 27 042 Einwohnern 726 Katholiken), Königstein (bei 3815 Einwohnern 167 Katholiken), Reichenbach (bei 18 320 Einwohnern 403 Katholiken), Kamenz (bei 7211 Einwohnern 346 Katholiken). Ueberwiegend katholische Städte sind aus alter Zeit geblieben: Schirgiswalde (2794 Einwohner, darunter 2405 Katholiken) und Ostritz (1592 Einwohner, darnnter 1058 Katholiken). — Aus vielen Gegenden Deutschlands klagt man über das Treiben der Wucherer auf dem platten Lande, namentlich über den sogenannten Grundstücks wucher. Infolgedessen hat sich vor einiger Zeit der deutsche Landwirtschaftsrat an die sächsische Staats regierung mit der Bitte um Aufschluß über den ländlichen Grnndstückswucher in Sachsen gewandt und die Regierung beauftragte den Landeskulturrat mit einer entsprechenden Untersuchung. Dieser hat jetzt sein Urteil dahin zusammengesaßt, daß ein Grundstückswncher im eigentlichen Sinne des Wortes derzeit nicht vorkomme, da die Lage der Landwirt schaft in Sachsen augenblicklich eine derartige sei, daß sie solchem Wucher keinen Vorschnb leiste. Durch die, eine Teilung der Grundstücke beschränkenden sächsischen Gesetzbestimmungen würde ein solcher Wucher ohnehin erschwert. — Die sächsische Posamenten-Fabrikation feiert in diesem Jahre das Jubiläum ihrer 300jührigen Einführung in Sachsen. Dieses denkwürdige Er eignis hat zn einer interessanten Ausstellung der Er zeugnisse der sächsischen Posamenten-Jndustrie Ver anlassung gegeben, die dieser Tage von Bürgermeister Graf in Buchholz eröffnet worden ist. — Die Königlich sächsische Jnvalidenstiftung, deren Protektorat Se. Maj. der König schon als Kronprinz zu übernehmen geruhte und die den Zweck hat, ehrenvoll aus der Königl. sächsischen Armee ent lassene Unteroffiziere und Soldaten, welche entweder im Militärdienste invalid oder nach ihrer Verabschie dung ohne eigenes Verschulden erwerbsunfähig ge worden und unbescholten geblieben sind, vorübergehende oder fortlaufende Unterstützungen zu gewähren, besaß am 31. Dezember 1888 einen Kapitalvermögensbestand von 99,008 Mk. gegen 98,234 Mk. im Vorjahre. Die Gesamtzahl der mit der Königlichen Invaliden-