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Mk. Wochm- uu- UachnchisblaLi zugleich KesM-AMer ßr HohiSors, Nilitz, Herisiiorf, Wdors, St. KBiei, Heinichsort, ««rin« M NLlsn Nr. 215 1889 SWMlWKWMGLe- Gesamt-Eiiumhme im Personen-, Gepäck- und Mer-Bcrkehr und aus sonstigen Quellen 14 719' 14 238 15 630 15 933 19 221 28 849 36 626 40 822 42 780 Gesammt- Eimiahme lgenturgeschäft, )o. Anstatt, üchtcustkin, n. LV Uhr md Dame«. »ünvr, jeilkundiger. Sparkassen-ExPedittonsLage in Lichtenstein Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Utll l verkaufen bei er Polster huappel. U. 4.75, n». Ninä,p»It- 1«« LI. 6.50 di, »L.1L t«Q DnedsokI«« 1- »rckt, GesehuftSLage der Sparkasse z» Caünberg r Montag, Donnerstag und Sonnabend. Einlagen werden mit 3'/-°/- verzinst, Zinsen für Ausleihungen möglichst billig vereinbart. auner, starker Mach, cen und leichten t zu verkaufen !, Grünthal. Tragbänder, Abheben des Zaunes und verschiedene andere zur Hilfeleistung herbeigeholte Gegenstände gelang es nach ca. einstüudiger Arbeit die Pferde wieder auf die Straße zu bringen. Glücklicherweise ist dem Kutscher und Pferden durch diesen Unfall kein erheblicher Schaden zugefügt worden. Gestern Donnerstag wurde in einem hiesigen Privathause ein Schwein geschlachtet und die R o t l a u f k r a n k h e i t an demselben kon statiert. Da das Fleisch eines solchen Tieres ungenießbar ist, wurde dasselbe unter polizei licher Aufsicht unbrauchbar gemacht. — Bei gegenwärtiger Jagdzeit hört man zuweilen über die Frage sich streiten: ob ein Grundstücksbesitzer, der nicht jagdberechtigt ist, ein Stück Wild (Hase, Reh re.), das er auf seinem Grundstück antrifft, er legen und als sein Eigentum betrachten darf? Diese Frage ist absolut zu verneinen. Der Nichtjagdberechtigte darf in solchem Falle das Wild nur abwchren und vertreiben; tötet er dabei ein jagdbares Tier zufällig, so muß er den Jagdberechtigten binnen 12 Stunden behufs der Abholung Anzeige machen (bei Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft). — Ein Kaufmann empfing durch Vermittelung eines Reisenden eine Partie Konserven, von denen, wie sich herausstellte, mehr als die Hälfte der Bestell ung nicht entsprachen und deshalb dem Reisenden so fort zur Verfügung gestellt wurden. Der Reisende übernahm die Korrespondenz zwischen dem Lieferanten Meses Blatt-erscheint, täglich (außer Sonn- mid Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer ö Pfennige. — Bestellungentnehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder bereu Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — RMhrne der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. lilieu zur gefl. Neudeck, aste Nr. 43. und Legitimation versehen bin, so denke ich, wird sich die Sache noch heute abthuu lassen." „Es war eine schreckliche That, dieser dreifache Mord!" versetzte der Wirt. „Doch, Sie sind ein Freund des Angeklagten?" „Werners Freund? Nun ja, gewiß!" — Der junge Mann sagte das mit einer Miene, die dem Wirt vom Gegenteile der Versicherung überzeugte. — „Ich bedaure den Arinen; denn es war ihm bei seiner Rückkehr von unserm Chef die erste Stelle nebst einem Geschäfts-Anteile zugedacht." „Nun aber werden Sie diese Stelle einnehmen müssen?" „Möglich. Aber ach hoffe, Werner wird seine Unschuld noch nachweisen können. Wohnte er bei Ihnen?" „Ja, mein Herr; und zwar hatte er dieses selbe Zimmer inne." „So, so! Halten Sie Jemand bereit, Herr Wirt, der mich zu chem Bürgermeister und dem Landrichter führt." — Nach dem Frühstück brach der Fremde in Begleit ung des Hausknechts auf. „Das ist eine schöne Geschichte!" rief er bei seiner Rückkehr dem Wirte auf der Treppe ärgerlich zu. „Es muß erst die Erlaubnis des Oberlandesgerichts zur Herausgabe der Sachen eingeholt werden, und über die Hin- und Herschreibereien vergehen mindestens acht Tage. Und kein Theater, kein Concert, keine Bälle in diesem Klein-Sibirien! Ich werde sicherlich sterben vor Langeweile!" „Das werden Sie hoffentlich nicht, mein Herr!" tröstete der vergnügte Wirt. „Wir haben gute Ge- BekMWtMKchlMg. Nächsten Montag den 16. dieses Monats bleiben unsre sämtlichen Expeditionslokalitüten wegen Reinigung derselben geschlossen. Lichtenstein, den 13. September 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Froh lich. Mk. 89783 91749 97936 101360 102864 124703 133880 143792 158798 20 30 05 85 10 75 35 55 schäfte im Orte, und mit unserer Küche nnd unserem Keller sollen Sie stets zufrieden sein." „Wollen sehen. — — Da, Friedrich, für Eure Mühe!" — Der Fremde warf dem Hausknecht ein Geldstück zu und sagte dann: „Schicken Sie nur die Zeitungen, wenn solche überhaupt hier zu haben sind." Der Hausknecht ging ab. — Der Wirt schärfte mittlerweile seinen Leuten ein, den Gast mit der größten Aufmerksamkeit zu bedienen und sich nie zu unterstehen, von der Möglichkeit zu reden, daß Werner unschuldig sei oder freigesprochen Werden konnte. — Der Fremde suchte fortan seine Zeit in seiner Weise so angenehm wie möglich zuzubringen. Am Tage spielte er mit dem Wirte auf dem Billard, machte der Wirtin und den beiden Töchtern den Hof, liebäugelte mit dem Stubenmädchen, neckte sich mit der Köchin, erzählte dem Kellner seine Liebesaben teuer und belachte dessen Witze, und trieb Spaß mit dem Hausknecht. Des Abends spielte und trank er mit den Gästen aus dem Orte, sprach mit ihnen über Kunst- und wissenschaftliche Angelegenheiten und unter hielt sie mit lustigen Schnurren und Schwänken. Dabei hatte er stets die Hand in der Tasche und machte sich bei Allen beliebt. Man dachte um so weniger daran, ihm feine Reise-Legitimation abzu fordern, als er schon am zweiten Tage seines Aufent haltes den Besuch des Bürgermeisters empfing, der beinahe eine Stunde lang auf dem Zimmer des Fremden verweilte und das Frühstück mit ihm einnahm. — Einen so guten Gast hatte das Hans nie beherbergt. — IM . empfiehlt in billigst s Arends. »We, Hüser, dbesitz, sind bei ngungen zu ver- und dem Besteller; doch ehe die Angelegenheit zum Abschluß kam, verkaufte der letztere sein Geschäft und übergab die Konserven zu einem billigeren Preise, als ihm solche in Rechnung gestellt worden waren. In zwischen aber hatten die Lieferanten erklärt, daß sie auf die gemachten Ausstellungen nicht eingehen könnten, weil sie genan wußten, nur vorzügliche Ware geschickt zu haben. Die demnächst angestellte Klage endigte mit der Verurteilung des Bestellers zur Zahlung der beanspruchten 64 Mk., indem das Gericht den Be klagten gemäß Z 327 Teil I Titel 5 des Allgemeinen Landrechts nur berechtigt erachtete, mit seiner Mängel rüge wegen eines Teils der gekauften Konserven vom Vertrage zurücktreten zu können, wenn er dieselben zurückgiebt. Hierzu ist er aber, da er die empfangene Ware bereits anderweitig verkauft habe, nicht mehr imstande. Die Rückgabe-Möglichkeit wäre nur dann belanglos, wenn entweder die Ware gerade infolge des zu vertretenden Mangels nicht mehr vorhanden, oder zur Verhütung weiteren Schadens Hütte vernichtet werden müssen, oder endlich infolge des Mangels völlig wertlos gewesen wäre. — Der Hauptgewinn von 50,000 Mk. der sächs. Landeslotterie, welcher am 9. d. M. nach Meerane kam, verteilte sich ans eine große Anzahl unbemit telter Leute, welche meist mehrere zusammen ein Zehn tel spielten. — Die St. Johanniskirche zu Chemnitz erhielt in jüngster Zeit ein höchst beachtenswertes 47 52 31 80 29 06 46 64 UMrktr cht m. Zesch. ieten mit Stuben- um und kann Zu erfahren in llattes. Person, welche o m in e r f e st :rn Nötzold iegenschirm hiermit ersucht, zurückzugeben, darmerie Auf- N-. Amtsblatt für de« Sta-trat W LMmstem —— LÄ. ZKhLUÄAK. - — —- Sonnabend, den 14. September Tagesgefchichte. *— Lichtenstein, 13. Sept. Ein trauriges Vorkommnis ereignete sich gestern in unserer Stadt. Der 7jährige Sohn eines hiesigen Einwohners war im Begriff, in einem Fleischergeschäft Einkäufe zu be sorgen und wählte dazu den Eingang von der Hofseite. Als der Knabe kaum in die Küche des Geschäfts ein getreten und an den vom Lande kurz erst zurückgekehrten Hund, welcher sich beim Fressen befand, die Worte richtete: „Nun, mein Prinz", fiel derselbe über das Kind her, warf es zu Boden und brachte dem Kleinen derartige Bißwunden im Gesichte bei, daß die Nase und auch Teile des Backens in Fetzen herabhingen. Der schnell herbeigeeilte Arzt brachte durch Zunähen unter hilfreichem Beistand eines Einwohners die erste Hilfe. Die bedauernswerten Eltern, sowie die Be teiligten sind ob dieses Unfalles in große Sorge geraten. Möge Gottes gnädiger Schutz über dem Kinde walten und baldige Heilung demselben zu teil werden lassen, zur Freude der tiefbekümmerten Eltern. *— In der Nähe der Königsgrube bei Lichten stein scheuten heute vormittag 11 Uhr die Pferde eines Lohnkutschers aus Chemnitz und rasten in vollem Galopp die Chemnitzerstraße herein, wo die Kutsche mit den Pferden in den ca. 1 Meter tiefen Straßengraben an den Zaun des Herrn Rudolph stürzte, dabei brach die Deichsel und das eine Pferd kam unter den Kutschwagen zu liegen. Erst durch Ein verhängnisvolles Wort. Kriminalerzählung von Alexander Denet. (Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Am Mittag des nächsten Tages hielt eine Extra post vor dem einzigen Gasthof zu Z. an. Ein junger Mann von leichtem beweglichen Wesen sprang aus der Chaise, gebot dem herbeieilenden Wirte, dem Postillon das dreifache Trinkgeld zu verabreichen, forderte ein gutes, womöglich das beste Zimmer des Hauses, und bestellte ein tüchtiges Frühstück. Man beeilte sich, seinen Forderungen zu genügen, und der Anblick einer wohlgefüllten Börse, die er ganz zufällig sehen ließ, sowie die lauten Freudenäußerungen des Postillons spornten das Dienstpersonal an, dis Zu friedenheit des Fremden zu gewinnen, der sich in das Fremdenbuch als Louis Schröder einschrieb. Er er hielt wirklich das beste Zimmer des ganzen Hauses, und der Wirt selbst richtete den Frühstückstisch an und versah die Bedienung. „Werden wir lange das Vergnügen haben, Sie bei uns zu sehen?" fragte der Letztere. „Hoffentlich werde ich dies entlegene und sicherlich höchst langweilige Nest fchon heute wieder verlassen können," erwiderie der Fremde, ein Glas Madeira prüfend leerend. „Ich bin Agent des Handlungs haufes, dem auch Werner angehörte, der hier einen Raubmord begangen haben soll, und will die Heraus gabe feiner Geschäftskorrespondenz und seiner Notiz bücher bewirken, die, wie man mir am Sitze des Land gerichts sagte, noch hier am Orte befindlich sind, und die aus denselben hervorgehenden Geschäfte abschließen, resp. erledigen. Da ich mit hinreichender Vollmacht