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s ! faröig is feinster Aus- ?,50-15 Mk. »tvl lheiten, Jahren. Wochen- und Uachrichtsblakl zugleich EWsts-Aizcher sm Hshüsrf, Muh, MMmf, RiisSorf, St. KBien, HtimiPmt, Mrieim im» Miilskn. Amtsblatt für den Stabtrat z« Lichtenstein. — AA. Jahrgang. — —— Nr. 114. Freitag, den 17. Mai 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden" Tag. Bierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekaMtmachuW, die unentgeltlichen Impfungen betreffend. Nach den Bestimmungen des Z 1 des Reichsgejetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpockcn unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Ka lenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1888 geborenen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (tz 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschnle innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft . worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unterziehen. Es ist nun für hiesige Stadt als Jmpflokal der kleine Ratskellersual gewählt worden und es werden von jetzt ab alle Dienstage und Donners tage nachmittags von 3 bis 5 Uhr die öffentlichen Impfungen stallfinden, j» In Gemäßheit von § 1 der Verordnung vom 20. März 1875, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder », der nach K 1 8ab 1 des Rcichsgesetzes impfpflichtigen Kinder andurch aufgefordert, mit ihren Kindern in den vorerwähnten Impfterminen behufs der Impfung zu erscheinen und an dem nächstfolgenden Jmpftage ihre Kinder zur Kontrole und Erlangung des Impfscheins wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Im pfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese nur gedachten Zeugnisse sind im Impftermine nachzuweisen. Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine wird nicht er folgen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegbefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach Z 14 des Reichsgesetzes unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Hiernach werden die Angehörigen der Impflinge auf die M 1 und 2 der von dem Königl. Ministerium des Innern mittels Verordnung vom 10. Mai 1886 angeordneten Verhaltungspflichten aufmerksam gemacht. 8 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphteritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impf termine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Der erste öffentliche Impftermin findet Dienstag, den SL. ds. Monats, nachmittags von 3 bis 5 Uhr, statt. Lichtenstein, am 14. Mai 1889. Der Rat zu Lichtenstein Fröhlich. § 4> Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 16. Mai. (Teilweisewieder holt, weil nicht in der Gesamtauflage unserer vor. Nummer enthalten.) Bei dem gestern nachmittag hier aufgetroffenen Gewitter schlug der Blitz in den Kirsch baum hinter der Scheune des Herrn Oekonom Dost hier. Der Strahl ging am Stamm entlang, indem er die Rinde aufschlitzte und einen Ast splitterte. An dem Baum hing eine Sense. — In Callnberg erschlug der Blitz den in den 60er Jahren stehenden Weber Müller in der oberen Gasse, gerade als er zur Hinterthür hinaustrat. In demselben Hause hinter ließ der Blitz noch verschiedene Spuren. Auch in dem Nachbarhause richtete der Blitz mehrfache Beschädi gungen an, indem er durch das Ziegeldach in einen Balken einschlug und Zersplitterung desselben ver ursachte. —* Heinrichsort, 16. Mai. Bei dem gestern nachmittag hier ebenfalls aufgetroffenen Gewitter schlug der Blitz in die Esse des Herrn Friedrich Graf. Bon der Esse nahm der elektOsche Funke seinen Weg in die Wohnstube, betäubte daselbst ein Mädchen, fuhr darauf in den Stall und tötete die Kuh. —* In Gersdorf wurde bei dem gestrigen Gewitter der Klempner H. auf einem Neubau im Keller, wo sich die arbeitenden Leute zurückgezogen hatten, aus der Mitte der Versammelten vom Blitz getroffen und sofort getötet. Den andern Anwesenden ist kein Schaden geschehen und sind dieselben blos mit dem Schreck davon gekommen. — Mülsen St. Jacob, 14. Mai, In die hiesige Lotterie-Kollektion des Herrn Theodor Stemm ler (Firma C. F. Stemmler) fiel heute, am 8. Zie hungstage ein Hauptgewinn von 15,000 Mk. auf Nr. 69,222. — Mülsen St. Jacob, 14. Mai'. Am ver- gyngenen Sonntag, den 12. d. M. abends in der 11. Stunde wurde ein hiesiger älterer Einwohner und Heber beim Nachhauseweg in Mülsen St. Micheln von einem dortigen jungen Burschen mit einer, Flasche über den Kopf geschlagen und ihm dadurch Verletzungen bfigebracht. Der Thäter dieser Roheit wurpe am anderen Tage von der hiesigen Gendarmerie verhaftet und an das Königl. Amtsgericht zu Lichtenstein ab- geführt. — Wenn man die seit Bestehen der Bank bis Ende 1888 bei der Königl. Altersrentenbank zu Dresden (Landhaus, König Johann-Straße) von im Königreich Sachsen wohnhaften Personen bewirkten Einlagen in der Weise trennt, daß man die in der Hauptstadt wohnenden Versicherten den in der Pro vinz sich aufhaltenden gegenüberstellt, so ergeben sich 8666 Einlagen für die Stadt Dresden und 28452 Einlagen für die übrigen Gegenden Sachsens. Letztere sind vorzugsweise der Bank durch die über ganz Sachsen verbreiteten Agenturen zugeführt worden. Es ist eine erfreuliche Thatsache, daß mehrere Agen turen an ihrem monatlichen Einsendungstage stets fortgesetzte Einlagen für dieselben Versicherten, wenn auch in kleinen Beträgen bringen. Denn das ist ja die wesentliche Aufgabe der Altersrentenbank, durch Aufnahme von regelmäßig fortgesetzten, bis zu einer Mark herabgehenden Beiträgen ihren Versicherten eine verhältnismäßig große Altersrente zu verschaffen. Durch monatliche, vom 20. Lebensjahre ab beginnende bis zu Ende des 50. Lebensjahres fortgesetzte Ein lagen von 1 Mk. wird z. B. nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine lebenslängliche Rente von 140 Mk. 56 Pf. erworben, wenn die Einzahlungen mit Verzicht, von 85 Mk. 75 Pf., wenn sie mit Vorbe halt des Kapitals erfolgten. Im letzteren Falle wird auch noch die eingezahlte Summe von 372 M. nach dem Tode des Versicherten ungekürzt zurückge geben. — Vom Wettiner Jubiläumsfeste. An aller höchster Stelle ist nunmehr die Stunde bestimmt worden, an welcher sich am Mittwoch, den 19. Juni, der große Huldigungszug in Bewegung setzen soll. Es wird dies mit dem Glockenschlag 10 Uhr geschehen. Drei Kanonenschüsse, die auf der Stallwiefe abgege ben werden, sollen für die allerhöchsten und höchsten Herrschaften und ihre fürstlichen Gäste, sowie für die Bevölkerung Dresdens und die Taufenden von Fremden das Signal jein, daß sich der Festzuff^in Bewegung setzt. — Mehrere Eingaben von Hausbesitzern und Mietsbewohnern solcher Straßen, welche der Huldi gungszug nach den jetzigen Beschlüssen nicht berührt, um Abänderung der Zugrichtung, sind beim geschäfts- fishrenden Ausschüsse eingegangen. Sie haben jedoch nach Lage der Sache, keine Aussicht auf Berücksichti gung. — In den allernächsten Tagen wird der Finanz ausschuß den Standort derjenigen Tribünen bekannt geben, die für das Publikum Schauplätze zur Besich tigung des großen Huldigungszuges enthalten. Diese Tribünen verteilen sich an geeigneten Orten über die ganze Stadt längs der vom Huldigungszuge zu durch schreitenden Straßen und Plätze auf beiden Elbufern. Sie enthalten angemessene Sitzplätze für mehrere tausend von Zuschauern. Ihre Preise sind verschieden abge stuft und gewähren die Möglichkeit, die verschieden artigen Ansprüche des schaulustigen Publikums zu be friedigen. Gegenüber den Preisen, die für Fenster in Häusern der Festzugsstraßen gefordert und bewilligt werden, sind die Preise der Plätze auf diesen Tribünen unmöglich übertrieben zu nennen. Auch ist zu berück sichtigen, daß die Selbstkosten eines solchen Tribünen platzes mindestens auf 5 Mark im Durchschnitt zu stehen kommen. Der Erlös aus diesen Tribünen ist ausschließlich zur Deckung des allgemeinen Aufwands, den der Huldigungszug verursacht, bestimmt. Denje nigen, die freiwillige Beitrags-Zeichnungen für den Festzug geleistet haben oder sich durch eigne Darbie tungen au dem Festzuge beteiligen und so dessen Glanz und Schönheit erhöhen, soll die Möglichkeit gegeben sein, sich Tribünenplätze (selbstredend für den allgemein festgesetzten Preis) zu sichern. Nur ist zu wünschen, daß derartige Wünsche rechtzeitig an den bekannt zu machenden Einschreibestellen angemeldet werden. Mögen also sowohl in Dresden, wie im ganzen Lande alle diejenigen, welche sich durch Geldbeiträge oder durch eignes Mitwirken am Festzuge einen Anspruch aus Berücksichtigung ihrer Tribünenwünsche erworben haben, das nötige zur Befriedigung derselben thun! — Ein anderer Beschluß des Landesaüsschusses ist gleichfalls dazu bestimmt, diesen patriotisch gesinnten Bürgern eine kleine Anerkennung zu zollen. Es soll einem jeden von ihnen ein Exemplar der vom Preßausschuß herauszugebenden Festschrift übermittelt werden. Diese Ehren-Exemplare sollen auf Velinpapier gedruckt und besonders schon gebunden sein. Mit dem Drucke dieser Festschrift hat die Albanussche Buchdruckerei bereits begonnen. Infolge ihres reichen Inhalts (geschichtlicher Aufsatz des Herrn Dr. Blochwitz: „Die Wettiner und ihre Länder" nebst Kursächsischem Wappen in 11 fachem Farbendruck, und 2 Regcnten- tafeln, 40 Blatt Abbildungen de» Festzngs von Prof. Donadini und andern Künstlern, das amtliche Fest-