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Wochen- nnd Nachrichtsblatt zugleich 8Wfts-AWM ßr HthiUrf, RSdiitz, Bmisfirf, RLÄnf, St. KBit«, Heinichsort, Mmtitt Msen. Amtsblatt für de« Stadttat z« Lichtenstein. —— ———KN. Jahr gareg. -———— ———— Nr. 117. Dienstag, den 21. Mai 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden' Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer S Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expeditton in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltenr Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMNtmachzmg, die unentgeltliche« Impfungen betreffend. Nach den Bestimmungen des Z 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Ka lenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1888 geborenen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (8 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unterziehen. Es ist nun für hiesige Stadt als Jmpflokal der kleine Ratskellers««! gewählt worden und es werden von jetzt ab alle Dienstage und Donners tage nachmittags Von L bis 8 Uhr die öffentlichen Impfungen stattsinden. In Gemäßheit von Z 1 der Verordnung vom 20. März 1875, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach 8 1 sah 1 des Reichsgesetzes impfpflichtigen Kinder andurch aufgefordert, mit ihren Kindern in den vorerwähnten Impfterminen behufs der Impfung zu erscheinen und an dem nächstfolgenden Jmpftage ihre Kinder zur Kontrole und Erlangung des Impfscheins wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Im pfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese nur gedachten Zeugnisse sind im Impftermine nachzuweisen. Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine wird nicht er folgen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder nnd Pflegbefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach K 14 des Reichsgesetzes unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Hiernach werden die Angehörigen der Impflinge auf die ZZ 1 und 2 der von dem Königl. Ministerium des Innern mittels Verordnung vom 10. Mai 1886 angeordneten Verhaltungspflichten aufmerksam gemacht. Z 1. Aus einem Hanse, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphteritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impf termine nicht gebracht werden. Z 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Der erste öffentliche Impftermin findet Dienstag, den 21. ds^ Monats, nachmittags von 3 bis S Uhr, statt. 'Lichtenstein, am 14. Mai 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Stadtanlagen fällig! 400/g Geding-Gewinn. Die Ein- und Ausfahrtszeit soll in obigen 8 Stunden inbegriffen sein. —- Alle 14 Tage reine Lohnberechuung; in zwischen liegenden Wochen Abschlagszahlung. — Abschaffung der Ueber- schichten und Sonntagsarbeit. Die Werke sollen sich binnen 3 Tagen erklären. Die Versammlung war stark besucht, verlief jedoch ruhig. Herr Amtshaupt mann vr. Fischer aus Chemnitz war anwesend. — Das Ministerium des Innern macht bekannt, daß in neuerer Zeit Erinnerungszeichen für Kaiser Friedrich III. in den Handel gebracht werden, welche den Deutschen Reichsmünzen nach Größe und Prägung täuschend ähnlich sind. Dieselben, in der Größe von Zwei-, Fünf-, Zehn- und Zwanzig-Markstücken, aus Nickelzink bez. goldfarbigem Tombak gefertigt, tragen aus der Vorderseite das Bildnis Kaiser Friedrichs III., während auf der Rückseite der Namenszug Kaiser Friedrichs III. und die Worte: „Lerne leiden ohne zu klagen" angebracht sind. Ferner im Handel existieren den Zweimarkstücken andere täuschend nachgebildete Münzen, welche auf der einen Seite das Bildnis Kaiser Wilhelms II. und auf der anderen Seite die Worte: „Zu unseres Kaisers 31. Geburtstag 27. Januar 1889" tragen. Da derartige Münzen bereits zu betrügerischen Zwecken verausgabt worden sind, so untersagt das Ministerium die Ausgabe bez. Weiter verbreitung derselben innerhalb des Königreiches Sachsen bei Geldstrafe bis zu hundert Mark oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen und beauftragt die Poli zeibehörden des Landes, über die Beobachtung dieses Verbots gehörige Aufsicht zu führen. — Anläßlich der häufigen Mitteilungen von Unglücksfällen, herbeigeführt durch die von Kindern an den Treppengeländern vorgenommenen Turnex perimente nnd Rutschübungen, fei darauf hingewiesen, daß in Reichenberg in Böhmen eine sehr zweckmäßige Baupolizeiverordnung besteht, deren Befolgung das so gefährliche Rutschen auf den Treppengeländern un möglich macht: Es müssen nämlich dort alle Treppen geländer in Entfernung von etwa 50 zu 50 ein mit hervorragenden Knöpfen versehen sein, die auf der glatten Rutschbahn des Geländers Hindernisse bieten und so die mißbräuchliche Benutzung ausfchließen. Eine Nachahmung dieser nützlichen Einrichtung, welche Tagesgeschichte. —* Lichtenstein, 20. Mai. Wie unsre ge schätzten Leser aus dem neuen Sommerfahrplan der Kgl. sächs. Staatseisenbahnen, welcher unsrer vorigen Sonnabendnummer beilag, bereits bemerkt haben werden, ist darin die neue Linie Stollberg-Zwönitz, welche für unsere St. Egidien-Stollberger Bahn gewisse Bedeutung hat, mit verzeichnet, wenn auch die Rubriken der Ankunfts- und Abfahrtszeiten, da die Linie noch nicht eröffnet, vorläufig weggelaffen sind. Hoffentlich wird der nächste Winter-Fahrplan uns nun auch die ersehnte Einrichtung einer besseren Zug verbindung in St. Egidien, welche für unsere Jndustrieverhältnisse von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein dürste, bringen. *— 'Gestern nachmittag in der 5. Stunde hatte sich in der Richtung nach Bernsdorf zu eine größere Anzahl Spaziergänger versammelt, welche zugleich das Schauspiel der Luftballonauffahrt in Hohenstein- Ernstthal ans der Ferne mit ansehen wollten. Leider hatte sich der Himmel mit grauschwarzem Gewölk bedeckt und die Stadt Hohenstein war vollständig in Nebel gehüllt, sodaß eine Aussicht ganz unmöglich war. Wie wir nun erfahren, hat die Auffahrt des Herrn Securius des ungünstigen Wetters wegen gestern nicht stattgefunden und ist dieselbe auf nächsten Sonntag bestimmt. Vielleicht macht der Himmel dann ein freundlicheres Gesicht. *— Hohndorf, 19. Mai. Bei der heute vor genommenen Wahl des Kirchenvorstandes für Hohndorf machten von 202 angemeldeten Wählern 169 von ihrem Wahlrechte Gebrauch, welche zusammen 1010 Stimmen abgaben, da zwei Zettel unvollständig waren. Gewählt wurden folgende 6 Herren: Bergdirektor Karl Schumann, Gartenbesitzer Christlieb Meinert, Gemeindevorstand Reinhold, Obersteiger Strauß, Gutsbesitzer Ernst Ludewig und Gutsbesitzer Friedrich Kämpf. *— In der gestrigen Bcrgarbeiterversammlung im Bellevue zu Oelsnitz wurden von feiten der Berg arbeiter im hiesigen Kohlenrevier an die sämtlichen Werke folgende Forderungen gestellt: Häuer 3 Mk., Lehrhäuer 2,6 Mk., Fördermann 2,3 Mk., Tagearbeiter 2,5 Mk. Schichtlohn für 8stünd. Schicht; außerdem übrigens bereits in den Schulgebäuden mancher Städte zur Einführung gelaugt ist, ist dringend zu empfehlen. — Englische Blätter enthalten erneute dringliche Warnungen vor der Auswanderung nach der argen tinischen Republik. Die Agenten lügen den Leuten vor, daß sie Land und Häuser umsonst erhalten, nnd wenn die armen Teufel dann nach Argentinien kommen, so sterben sie buchstäblich Hungers. Meist fallen sie in die Hände gewissenloser Schurken, nnd werden förmliche Leibeigene in entfernten Lager kolonien. Es hat sich zwar ein Verein gebildet, um solchen Familien zu helfen, seineBemühüngen haben aber nur teilweisen Erfolg. — Dresden. Der königl. Hof legt für die Königin-Mutter von Bayern eine dreiwöchige Trauer an. — Es ist nun endgiltig bestimmt worden, daß am 1. Januar 1891 die östlichen Vororte Leipzigs einbezirkt werden sollen und zwar sind dies die sieben Dörfer Volkmarsdorf, Neustadt, Neuschönefeld, Neu sellerhausen, Sellerhausen, Thonberg und Neurednitz. — Aus der Leipzig-Borna er Gegend schreibt man: Die heurigen Obstanssichten, soweit dieselben sich nach der Baumblüte beurteilen lassen, sind folgende: Aepfel überreichlich, Kirschen und Pflaumen mäßig, Birnen ganz vereinzelt. Der Stand der Feldfrüchte ist im ganzen Bezirk ein ausgezeichneter; das Korn beginnt bereits in die Aehren zu schießen. — Zwickau, 17. Mai. Der hiesige Maurer- und Zimmerer-Streik währt zwar noch fort, doch kehren mehr und mehr Streikende zu ihrer früheren Arbeit zurück. — Zwickau, 18. Mai. Der Verein für berg bauliche Interessen hat in seiner gestern abgehaltenen Sitzung, an der die Vertreter aller hiesigen Werke, mit Ausnahme desjenigen der v. Arnim'schen Werke, teilnahmen, beschlossen, 1. auf die achtstündige Schicht zeit, einschließlich Ein- und Ausfahrtzeit, in keinem Falle einzugehen, jedoch wollen die einzelnen Werke mit ihren Belegschaften in Verhandlung über ander weite Festsetzung der Schichtzeit treten, 2. sind die einzelnen Werke bereit, eine ihren Verhältnissen ent sprechende Erhöhung der festen Schichtlohnsätze, bezw. der Gedingesätze, eintreten zu lassen, 3. Ueberschichten sollen auch ferner auf das thuulichste Maß beschränkt