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MOiMckMWW Wochen- und NachrichlMatl zugleich KesWs-AnzeM für Hshnhorf, RöSlitz, Bernskrs, NHorf, St. KBien, ßeimichsort, Mlinemii imd Riilftit. Amtsblatt für den Stadtrat ;n Lichtenstein. — »«.Jahrgang. Nr. 41. Sonntag, den 17. Februar 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige. -- Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl- Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — In sie rate werden die viergespaltenr Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. StaNtaulage« fällig! Nutzrinden-Äuktion. Im Gasthof „Stadt Hamburg" in Glauchau sollen Montag, den 4. März 1889, vor» vormittags II/» Uhr au, die auf den nachbenannten Fürstl. Revieren in diesem Jahre ausfallenden Nutz rinden und zwar: " M ! »°m d-,n,°Id.n-,UMr ca. 50 Festmeter Fichtenrinde vom Oberwaldenburger Revier, - 40 - 15 s Eichenrinde - Remser - - 50 - Fichtenrinde - Lichtensteiner - - 55 - - - OelSnitzer - - 30 - - - Streitwalder - - 50 L - Steiner s - 46 - -- - Pfannenstieler - unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Waldenburg, den 13. Februar 1889. Fürstlich Schönburg'sche Forst-Inspektion. Tagesereignisse. —* Bei einem OelSnitzer Steinkohlenwerke ver unglückte am Sonnabend vorm. gegen 10 Uhr der Ober- zimmerling Louis Schmidt aus Hohndors dadurch tödlich, daß derselbe bei der Ausführung einer Re paratur der Schachtleitung am Füllort von dem un erwartet von oben kommenden Gestelle zwischen dieses und einem Einstriche gedrückt wurde, als er eben im Begriff war das Schachttrum zu verlassen. —* Am 14. d. Mts. nachmittags mußte beim Gutsbes. Traugott Wagner in Bernsdorf ein 1'/- Jahr alter Bulle wegen Milzbrand getötet werden. — Mülsen St. Jakob, 14. Februar. Die Schneestürme der letzten Tage haben auch der Mül sengrundbahn viel zu schaffen gemacht und es hatten hauptsächlich in den Einschnitten zwischen hier und Niklas die Züge oft Not, durch die langen und hohen Schneewehen durchzukommen. Der Verkehr konnte indes voll aufrecht erhalten werden; besonders auch in solchen Zeiten wird der Segen der Bahnver bindung von den Bewohnern des Mülsenthales recht lebhaft empfunden. — Bei Ausführung derZKrankenversicherungs- gese^e hat die Beantwortung der Frage verschiedentlich zu Zweifeln Anlaß gegeben, ob die in Geschäftsbe trieben ihrer Eltern beschäftigten Kinder der Versicher ungspflicht unterliegen. Von den Landgerichten zu Köln und Darmstadt ist die Frage unter nachstehender Begründung bejaht worden. In der Entscheidung des Landgerichts zu Köln ist ausgeführt, daß die gegen wärtige Fassung des Gesetzes ihre Entstehung einem Beschlusse der Reichstags-Kommission verdanke. In dem Regierungsentwurfe seien die verschiedenen Kate gorien der versicherungspflichtiqen Arbeiter unter ver schiedenen Bezeichnungen aufgeführt, ohne einen auf Gehalt oder Lohn bezüglichen Zusatz. Im Interesse größerer Kürze habe die Kommission an Stelle der verschiedenen Bezeichnungen der Bersicherungspflichtigen die Bezeichnung gewählt: „Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind". Durch diese rein redaktionellen Abänderungen habe kein neuer rechtlicher Gesichtspunkt in das Gesetz gebracht, kein rechtliches Unterscheidungsmerkmal für die Versichernngspflichtig- keit ausgestellt werden sollen. Das Gesetz beabsichtige eine Verbesserung der materiellen Lage der gewerblichen Arbeiter. Dieselben seien, wie bei Unfällen durch die Unfallversicherung, so auch hier in Krankheitsfällen vor Verarmung zu schützen. Als Regel sollen daher alle Arbeiter versicherungspflichtig sein. Das Gesetz fände daher seinem Wortlaute, wie seinem Geiste nach auch auf diejenigen Arbeiter mit Anwendung, welche im Gewerbe ihres Vaters den Lebensunterhalt durch ihre Arbeit verdienen, denn auch diese seien im Falle der Erkrankung der Verarmung ausgesetzt und hätten ein Interesse an ihrer Versicherung. Durch die hier dem Arbeitgeber als Vater gesetzlich obliegende Alimen tationspflicht werde die Versicherungspflicht nicht aus geschlossen. Gleichgiltig sei es nach alledem auch, daß der Arbeitslohn der Söhne in Naturalbezügen bestünde. — Das Landgericht zu Darmstadt bemerkt u. a. fol- gendes: Es sei nicht in Abrede zu stellen, daß unter Umständen nur die Erfüllung der gesetzlichen Alimen tationspflicht vorliegen könne. Davon könne aber auch nur dann die Rede sein, wenn der Sohn nicht im stände wäre, sich selbständig zu ernähren, feine etwaige Arbeit auch nicht als annähernde Entschädigung für die Gegenleistungen des Vaters an Wohnung, Kost, Kleidung, Taschengeld erscheinen könnte, diese Leistungen des Vaters vielmehr als das Wesentliche des Verhält nisses aufgefaßt werden müßten. Davon könne indes bei erwachsenen, arbeitsunfähigen und willigen Söhnen gar keine Rede sein. Es stehe fest, daß die Söhne gegen Lohn beschäftigt seien, auch wenn derselbe großen teils nur in Naturalbezügen bestehe. Der Umstand, daß er nicht von vornherein fest fixiert sei, vielleicht öfter, besonders nach dem Gange des Betriebes wechsele, ändere die Natur der Gegenleistung nicht, sie nehme dadurch nur teilweise den Charakter der Tantieme an, welche Z 1 des Krankenversicherungsgesetzes ebenso wie die Naturalbezüge als Gehalt oder Lohn ansehe. — In einer anderen Revisionsfache hat das Reichsversicherungsamt erkannt: Kein Arbeiter könne wider seinen Willen gezwungen werden, sich einer Operation, wie der Amputation eines Fingers, zu unterziehen, und es könne ihm, wenn er eine solche Operation ablehne, dieserhalb ein Abzug an der Rente nicht gemacht werden. Den Thatbestaud für diese Ent scheidung bildete die Verletzung eines 70jährigen Maurers an einem Finger. Aerztlicherfeits war behauptet worden, daß durch Amputation des Fingers die Erwerbsun fähigkeit erhöht werden könnte. Da der Verletzte in die Amputation des Fingers nicht willigte, setzte die Berufsgenossenschaft die Rente herab. Im Sinne der Berufsgenoffenschaft entschied das Schiedsgericht; anders das Reichsversicherungsamt. — Lehrkontrakte, in welchen ein Lehrgeld von. unter 150 Mark festgesetzt ist, sind mit 50 Pf.; die jenigen, die 150 Mark Geld oder Zuwendungen in dieser Höhe übersteigen, mit 1 Mark 50 Pfg. stem pelpflichtig. Bei der zu Ostern bevorstehenden Auf nahme neuer Lehrlinge ist dies zu beachten. — Es dürfte von großem Interesse sein, zu erfahren, daß zuverlässiger Nachricht zufolge der Zoll auf rein wollene Waaren in den Vereinigten Staaten von Nordamerika in Kürze höchst wahrscheinlich von 9 Cents die Quadraiyard, 40 Proz. aä valorem, auf 11 Cents die Quadratyard und 40 Proz. aä valorsm erhöht werden wird. Fabrikanten, welche in Dollars verkaufen und diese Erhöhung noch nicht kennen, müssen also, falls sie nicht „unter Vorbehalt" verkaufen, Geld verlieren. Seidene Waren werden von 7 Cents pro Quadratyard auf deren 11 erhöht werden. — Als ein verbotenes, aus dem Sozialistengesetz zu bestrafendes Waffentragen ist der Transport von Waffen von einem Ort zum andern, ohne irgend einen anderen, auch nur mittelbaren Zweck, als die Waffe nach einem anderen Ort zu bringen, nicht zu erachten. — Reichsgerichts-Entscheidung vom 22. No vember v. I. — Wie man hört, ist es nicht unwahrscheinlich, daß das Sozialistengesetz den Reichstag noch in dieser Session beschäftigt. Es finden über eine Ab änderung desselben Vorarbeiten statt und, wie es scheint, auch vertrauliche Besprechungen. — Gegen den Redakteur des in Leipzig erschei nenden „Wähler" ist das Strafverfahren wegen Bis marck-Beleidigung beantragt worben. Dieselbe soll durch einen Leitartikel, welcher die Geffcken- und Morier- Angelegenheit behandelt, begangen worden sein. —- Zwickan, l5. Februar. Am 13. d. Mts. nachmittags wurde der 18 Jahre alte, freiwillig zum Militär getretene, beim hiesigen Regiment stehende Soldat Friedrich Aug. Petzold, gebürtig aus Netzsch kau, unweit der sogenannten Poltermühle bei Grüna im dortigen Staatswalde in einem Reisighanfen mit vollständig erfrorenen Füßen anfgefunden. Petzold, welcher ohne Mantel war, hat sich am 7. d. Mts. vom Regiment heimlich entfernt und seit Sonnabend abend, also 4 Nächte und 3 Tage, ohne jede Nahrung an genannter Stelle gelegen. Die Stiefeln mußten, da sie an den Füßen angefroren waren, stückweise heruntergeschnitten werden. Sein wiederholtes Httlfe- rufen hat man erst am Mittwoch gehört und dann Hülfe geschafft. — Meerane, 15. Februar. Für das seit 1. November v. I. an den hiesigen Volksschulen erle digte Direktorat ist am letzten Donnerstag der Schul direktor zu Mülsen St. Jakob, Friedrich Wilhelm Ostermai, gewählt worden. Demselben geht der Ruf eines einsichtsvollen, gewandten, erfahrungs reichen Schulmannes voraus. Eine anfänglich für das Direktorat in Aussicht genommene Persönlichkeit aus hiesigem Lehrerkreise hat sich aus eigener Ent schließung ablehnend verhalten. — Waldenburg, 15. Februar. Die aus Uhlmannsdorf gemeldete Erdsenkung, die dort in einem Gehöft in der Nacht vom letzten Sonntag zum Montag stattgefunden haben sollte, hat sich als vollständig unwahr erwiesen. — Krim mitschau, 14. Febr. Am Dienstag früh wurde in Gößnitz an einem Fensterladen eines Hauses in der Zwickauerstraße der ea. 30 Jahre alte Gelb gießer Robert Arnhold von hier erhängt aufgefunden, derselbe hatte einen Revolver nebst Patronen bei sich. Das Motiv zu dieser Thai soll Licbesgram gewesen sein. — Im Bezirke der Rochlitzer Amtshauptmann schaft haben die Orte Rochlitz, Obcrgräfenhain, Ober elsdorf, Topfseifersdorf, Ei lau und Hermsdorf durch oberaufsichtlich bestätigtes Statut festgesetzt, daß un bescholtenen Brautpaaren, einer früheren Sitte gemäß, die Bezeichnung als Jungfrau und Junggesell, sowie ferner die Auszeichnungen des Kranzes, Schleier u. s. w. gewährt werden sollen, während dieselben entge gengesetzten Falles versagt werden. — Aus dem Erzgebirge. Die kleinen ein-