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5 I früher Wochen- und Nachrlchlsblati zugleich tzeschiists-Aiizcigtr sLr Schars, Nüdlitz, Btnsüorf, Niisdorf, A. KOien, Skiiirichsort, NiUitNu u»d Riilseii. Nr. 21. Amtsblatt für den Stabtrat zu Lichtenstein. — LS. Jahrgang. Freitag, den 25. Januar 1889. Dieses Blatt erscheint, täglich (außer Sonn-und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 5 Pfennige.— Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die vicrgespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Mlaß. die Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause betr. Im Verfolg der Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau vom 29. vor. Mts. werden die Herren Bürgermeister der Städte Calln- berg und Ernstthal, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorstehcr behnfs eigener Nachachtung und bez. entsprechender Justruierung der Leichen frauen auf die wegen der Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause bestehende Vorschrift, nach welcher alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulnis wahrnehmbar sind, nicht über den 4. Tag (4mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist zu entfernen sind, um entweder beerdigt oder in die Totenhallen übergefüyrt zu werden, mit dem Be merken aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. —ev. mit entsprechender Haft geahndet werden würden. Glauchau, am 19. Januar 1889. Königliche Amtshauptmanuschaft. Merz. Pf. BekamttMKchnW, die abendliche Beleuchtung der Hausfluren und Treppen in den Wohnhäusern betreffend. Um wahrgenommenen Nnzuträglichkeiten zu begegnen, wird hiermit Ratswegen folgendes angeordnet: 1. Jeder Hausbesitzer, in dessen Hanse Abmieter wohnen, ist verpflichtet, von Beginn der Dunkelheit bis nachts 10 Uhr die Hausflur und die nach den oberen Mietsräumen führenden Treppen entsprechend zu beleuchten. 2. Die Nichtbefolgung vorstehender Vorschrift wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk., nach Befinden mit Haft bis zu 8 Tagen im einzelnen Falle geahndet. 3. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Februar 1889 in Kraft. Lichtenstein, den 23. Januar 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Tagesereignisse. —* Lichtenstein, 24. Januar. Der gestern abend stattgehabte 2. Experimental-Vortrag des Herrn Amberg führte uns in das Gebiet des Schalles und der musikalischen Töne. Der geschätzte Redner gab zunächst eine allgemeinverständliche Erklärung über Erzeugung und Fortpflanzung einer Schallbewegung, wonach die Empfindung, welche uns durch das Ge hörorgan von außen vermittelt wird, infolge einer zitternden Bewegung (Schwingung oder Vibration) elastischer Körper entsteht, die sich ans die umgebende Lust überträgt und in dieser von Teilchen zu Teilchen bis zu unserm Ohr sortgcpflanzt wird, indem jedes Teilchen seine Schwingung etwas später beginnt als das vorhergehende, und Wellenbewegung heißt. Durch Anschlag einer wegen ihrer respektablen Größe überall gut sichtbaren Stimmgabel und Veranschaulichung der Prof. Machstchen Wellenmaschine wurde der Vor gang bei der Fortpflanzung der Schallwellen recht vorteilhaft und sinnreich erläutert. Die Schallem pfindungen sind verschiedener Art. Man unterscheidet hauptsächlich den Klang und das Geräusch. Ersterer entsteht durch eine regelmäßige periodische (schwingende) Bewegung des tönenden Körpers, während letzteres durch unregelmäßige nicht periodische Bewegung er zeugt wird. Jeder durch regelmäßige Schwingung hervvrgernfene Ton ist ein musikalischer. Vermittels der Seebeck'schen Sirene hörte man musikalische Töne durch Luftstöße veranlaßt. Nach dieser Einleitung wechselten kürzere Erklärungen und Experimente in recht geschickter Weise ab. Sie boten eine so große Fülle des Belehrenden und Unterhaltenden, daß an gesichts des kolossalen Stoffes ein näheres Eingehen auf die einzelnen Punkte nicht gut möglich ist. Unter den stets recht gut gelungenen Experimenten erwähnen wir nur die optische Darstellung der Schwingungen mehrerer Stimmgabeln durch Anwendung eines elektri schen Lichtes nach der Methode Lissajous, welche die Schwingungsfiguren auf einem Schirm dem Auge sichtbar machte und Lie verschiedenen Tonwellen und deren Interferenz zeigte, sodann die Erzeugung der Chladni'schen Klangsiguren mittels einer mit Sand bestreuten dünnen Metallplatte, die Sichtbarmachung der entstehenden Bäuche und Knoten schwingender Saiten durch glühenden Platinadraht, die singenden Flammen und die Empfindlichkeit einer zwei Fnß hohen Gasflamme gegen hohe Töne und bestimmte Vokale und schließlich die überaus iuteressanten Ver suche mit dem Edison'schen Phonographen. — Die bewundernswerte Geschicklichkeit des Herrn Vortragen den sowohl in der Anstellung wie in der Auswahl der Versuche an seinen durchaus mustergiltigen und ele ganten Apparaten und die angenehm berührende Ruhe und Sicherheit, mit der Herr Amberg zu Werke ging, errangen ihm allseitig höchste Anerkennung. — Mülsen St. Jakob, 23. Januar. Einen schlechten Charakter zeigt die Handlungsweise eines 63 Jahre alten Maurers aus Thurm, welcher am 18. Januar einer mit :m H^ufe wohnenden Haud- arbeiterswitwe drei, mit Sprengpulver geladene Holz stücke dem übrigen Holzvorrate derselben beifügte. Die betreffende Frau bemerkte aber glücklicher Weise die verdächtigen Holzstücke, ehe sie dieselben verwen dete, so daß eine damit beabsichtigtigte Inbrandsetzung der Wohnung verhütet wurde. Durch das Schlüssel loch der Thüre wurde der Frau auch noch Petroleum in das Zimmer gegossen, welches sich auf den Stu bendielen bis in die Nähe des Ofens verbreitet hatte. Da in der Wohnung des verdächtigen Maurers noch Sprengpulver vorgefunden wurde und derselbe ge ständig war, beabsichtigt zu haben, der Handarbeiterin, mit welcher er schon länger in Unfrieden lebte, durch Zersprengen des Ofens eins auzuwischen, so erfolgte gestern dessen Verhaftung. — Ueber Karpfenzucht schreibt der „Landw. Corr." des „Hamb. Fr.": Je mehr dem Teiche die Sonnen wärme entzogen wird, desto schlechter ist seine Lage. Die beste Lage ist eine solche mit freier, nicht von Holz umschlossener Umgebung. Wiesen und fruchtbare Felder, die nach dem Teiche zn abhängig sind, so daß Regen- und Tauwasser in den Teich fließen, oder in denselben geleitet werden können, sind vorteilhaft. Auch in der Nähe von Ortschaften ist vorteilhaft, in soweit nämlich, als das Wasser aus ihnen in den Teich fließt. Abgänge aus Gerbereien, Gas- und Seifenfabriken u. s. w. dagegen sind stets sehr gefähr lich und müssen deshalb von den Teichen abgehalten werden. Das beste Wasser ist das aus Ortschaften, von Feldern, Wiesen, Weiden kommende, welches in Verbindung mit Bach- oder Flußwasser sich ganz vorzüglich zur Füllung der Teiche eignet. Harscht fetter Lehm oder Thon in der Oberfläche eines Teiches vor, so ist dies eine gute Eigenschaft desselben, weniger gut sind Sand und Kieselerde; Torf und ähnliche Erdarten sind als schlecht zu bezeichnen. Von Wich tigkeit ist ferner, ob viel Schilf oder andere Wasser pflanzen vorhanden sind, weil dadurch die Güte eines Teiches beträchtlich vermindert werden kann. Denn je mehr die Wasserfläche bedeckt ist, desto weniger kann die Sonne einwirken. — Durch das deutsche Volk geht eine von Tag zu Tag zunehmende Bewegung gegen das Fremdwörter unwesen. Auf dem Kaiserthrone, wie in dem ein fachen Bürgerhause, bei Gelehrten und Ungelehrten, auf den Gebieten des Kriegs- und des Verkehrs wesens, in der Gesetzgebung und in der Verwaltung, überall sucht man unsere Muttersprache wieder zu Ehren zu bringen, sie von den schmarotzenden Fremd lingen zu befreien. Dieses echt vaterländische Bestreben hat einen Mittelpunkt gefunden in dem allgemeinen deutschen Sprachverein, der, obgleich erst vor drei Jahren begründet, doch bereits gegen 10,000 Mit glieder in allen Teilen Deutschlands und Oesterreichs umfaßt. Von dem Wunsche beseelt, seinem Wahl- sprnche: Kein Fremdwort für das, was deutsch gut ausgedrückt werden kann!" in den weitesten Schichten des Volkes Anerkennung zu verschaffen, hat dieser Verein es unternommen, für die einzelnen Gebiete des Lebens Verdeutschungen der gebräuchlichsten entbehr lichen Fremdwörter aufzustellen. Die erste Frucht dieser Vereinsthätigkeit ist die dieser Tage bei Ferdi nand Hirt u. Sohn in Leipzig erschienene „Deutsche Speisenkarte", Verdeutschung der in der Küche und im Gasthofswesen gebräuchlichen entbehrlichen Fremd wörter. So anspruchslos dieses Merkchen erscheint, so beruht es doch auf gründlichen und langwierigen Vorarbeiten. Der von dem Dresdener Zweigvereine aufgestellte Entwurf wurde erst von sämtlichen Zweig vereinen geprüft und begutachtet, ehe er endgiltig fest- gestellt wurde. Die Verdeutschung der Küchensprache wird vielen willkommen sein, die es als einen Schimpf betrachten, daß der deutsche Dinge des alltäglichen Gebrauchs mit fremden Ausdrücken benennt. Schon seit einigen Jahren hat man es als unschicklich em pfunden, bei den großen Erinnerungsfesten unseres Volkes französische Tischkarten aufzulegen. Und immer lauter erschallt jetzt der Ruf nach deutscher Speisen karte, seitdem unser Kaiser Wilhelm II. in rühmens wertem Vorgehen deutsche Speisenbenennungen in dem Kaiserlichen Hofhalte eingeführt hat. Das in Rede stehende Heft (Preis 25 Pf.) ist der Anfang einer größeren Folge von Verdeutschungsarbeiten. Das zweite Heft wird die kaufmännische Sprache behandeln. Möge das Unternehmen des deutschen Sprachvereins, das aus warmer Begeisterung für unsere herrliche Muttersprache hervorgegangen ist, bei allen Deutschen freundliche Aufnahme finden zur Ehre des deutschen Volkstums! Die deutschen Gastwirte sollten es als ihre Pflicht erkennen, die Speisen, welche sie ihren Gästen empfehlen, mit deutschen Namen zu benennen. Sie sind Deutsche, leben in Deutschland, haben zumeist auch Deutsche zu Gästen und sollten diesen die Ge richte, welche die deutsche Küche bietet, auch mit deut schen Bezeichnungen ancmpfehlen. — Das Reichspostamt schreibt: Es findet kein Bedenken, daß von der Post bezogene Postkarten, welche auf der Vorderseite mit einer gedruckten Auf schrift und auf der Rückseite mit gedruckten Angaben versehen worden sind, oder welche nur einen solchen Vordruck tragen, den Drucksachensendungen unter Band re., deren Beförderung-gegen ermäßigtes Porto erfolgen soll, beigefügt werden. Ebenso können Post anweisungsformulare, welche durch Druck ausgefüllt bezw. mit einer gedruckten Aufschrift versehen, mit an deren Drucksachen zusammen unter Band oder in