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Im Falle höherer Gewalt (Störungen des Betriebes der Heilung, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen) hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder RL-t-zphlung des Bezugs preise». Diese Zeitung veröffentlicht die amtliche« Bedanntmachunge« der Gemeinde-Behörde M vtte»d«r?«vde«a «nd de» Finanzamtes zu Radeberg. Hauptschriftleitung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla — — Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla BerarrtwoEch flr Anzeigen u. Bilder: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Postscheckkonto: Leipzig 29148. Druck und Verlag: Hermann Rühle, OttendorsOkrilla. Girokonto: Ottendors-Okrilla 136. Anzeigenpreis: Me 6 gespaltene mm-Zeile oder deren Naum 5 Alles weitere über Nachlaß usw. laut aufliegender Anzeigenpreisliste 2. Anzeigen-Annahme bis 10 Uhr vor» mittags des Erscheinungstages. Bei fernmündlicher Anzeigenannahme wird keine Gewähr für Richtigkeit übernommen. Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Nachlaß- auspruch. Herrliches und Sächsisches. Vttendorf-Vkrilla, am p Februar M6. — Beratung des Bürgermeisters mit den Gemeinde- rätrn am 7. dss. Mts. 'Von einem Berichte des Bürger meisters über die Tätigkeit der Gemeindeverwallung im Jahre 1935 wurde mit Befriedigung Kenntnis genommen. Die i'ir Einebnung der Kiesgruben auf dem Wachberge einge ritten Maßnahmen (Einsatz des Arbeitsdienstes) fanden die Billigung der Gemeinderäte ebenso dec Bericht über die Orla- rMierung. Besonders hervorzuheben ist dabei, daß die nn Zöge der Radebergerstraße liegende Brücke in der Nähe der Kirche verbreitert und dabei die Friedhofsmauer eingerückl wird. Die Verkehrsübersicht der Straße wird dadurch welem- iich gehoben. Nachdem die Ortskrankenkassen Klotzsche, Rade- b°rq und Arnsdorf zu einer Kaste vereinigt worden sind, wnd dein schon früher geäußerten Wunsche der Gemeinde nach Wiedererrichtung einer selbständigen Nebenstelle Rechnung ge- bogen. Der Nebenstelle sollen die Gemeinden Oltendorf- Dkrtlla, Lomnitz, Hermsdorf und Grünberg angeglieoert wer den. Nach Beratung beschloß der Bürgermeister die nuerwerse Überlastung eines Raumes in der hiesigen Turnhalle als Geschäftsraum für die Nebenstelle. Die Errichtung eines Ge- katehauseS für die freiwillige Feuerwehr im OrtsteU Cunners dorf fand die Billigung der Gemeinderäte ebenso die beav- sMgte Finanzierung des Baues. Der Bürgermeister beschloß ^rauf die Durchführung des Bauvorhabens. Gegen dre be rechtigte Veräußerung einer Baustelle halten die Gemeinde st Einwendungen nicht zu erheben. Nach Aussprache ver- We der Bürgermeister die Ausgabe einer Reichsheimstätte "n einen hiesigen Bauwerber. Durch die in der Nähe des TaöwerkeS geplante Kleinsiedlung macht sich eine Aenderung des Teilbebauungsplanes L insofern erforderlich, als die Breite der GaSwerkstraße innerhalb des Siedlungsgeländes von 10 Ouf 6,5 Meter herabgesetzt wird. Dieser Planänderung Kurde zugestimmt. wer will Seidenbauer werden? Es dürfte wenig bekannt sein, daß der Seidenbau schon Vor ungefähr 350 Jahren in Deutschland heimisch wurde. Zu einer größeren Ausdehnung dieses Wirtschaftszweiges kam es erst zu Lebzeiten Friedrichs den Großen, der den Seidenbau außerordentlich förderte. Nach dem Tod des Königs ging die Naturseidenerzeugung leider stark zurück. Erst IM Rahmen der Erzeugungsschlacht wird ihr jetzt grö ßere Beachtung geschenkt. So erfolgte kürzlich die Neuein- vichtung zweier Meidenwerk-Spinnhütten in Peine und Apolda; auch Sachsen hat schon eine große Anzahl Seiden- vauer aufzuweisen. . Die Kreiefachgruppe Dresden-Bautzen, in die die Sei denbauer zusammengeschlossen sind, wird am Sonntag, 16. Februar, 10 Uhr, im „Reichshof", Dresden - N., ' eine Versammlung abhalten; hier können sich auch alle Volksgenossen, die eine Seidenraupenzucht anlegen wollen, Nat und Auskunft holen. Zwei Kinder lebendig verbrannt . In einem Haus in Neuehrenberg bei Rumburg 'N Böhmen fiel in der Wohnung der Familie Hentschel eine Petroleumlampe um, die explodierte. Das Feuer griff rasch Nm sich. Während es dem Vater gelang, sein jüngstes Kind Hü retten, kamen die beiden älteren Kinder, zwei Mädchen Non vier und fünf Jahren, ums Leben. Der Vater hatte ^glaubt, die Kinder seien bereits von der Mutter geborgen svorden; als er den Irrtum bemerkte, war es bereits zu ^ät geworden. lOO Millionen Umsatz der sächsischen gewerblichen Genossenschaftsbanken Aus den Rohabschlüssen der sächsischen gewerblichen Ge- Menschaftsbanken zum 31. Dezember 1935 ergibt sich eine ^'amtumsatzsumme von 100,4 Millionen Die Ge- 'Mausleihungen machen 75,3 Millionen aus; bei chnen überwiegen weit die Klein- und Mittelkredite an Handwerks- und Gewerbkreise. Das Vertrauen, das diese Genossenschaftsbanken genießen, drückt sich in dem Bestand U fremden Geldern aus, die am Jahresschluß 1935 rund Millionen betrugen. An eigenen Mitteln, beste- Md aus Geschäftsguthaben und Rücklagen, stehen den *Mken 13,3 Millionen zur Verfügung. Gewerbesteuerveranlagung 1936 Nj. Zur Beseitigung aufgetretener Zweifel weist der söch- Finanzminister in einer Verordnung im Anschluß an 17 Verordnung betr. Gewerbesteuererklürungen 1936 vom ^ Januar 1936 darauf hin, daß bei den Ermittlung des "träges des letzten Betriebsjahres 1935 oder 1934/35 für me Gewerbesteuerveranlagung ^36 ein etwaiger Verlust- j "?ag unberücksichtigt zu bleiben hat. Für die früheren .^- ?en maßgebenden Dreijahresdurchschnitt fallenden Be- bewendet es, soweit nicht eine Berichtigung aus weren Gründen geboten erscheint, bei dem anläßlich der Veranlagungen für sie vorausgegangenen Rechnungsjahre nach den bisherigen Vorschriften festgestellten Erträgen; das gilt insbesondere auch hinsichtlich des bei der Gewerbesteuer- Veranlagung 1935 unter Berücksichtigung der Verordnung vom 8. Juli 1935 festgestellten Ertrages des Betriebsjahres 1934 bezw. 1933/34. Die Kirchensteuer im ersten Vierteljahr Da das neue Religionssteuergesetz, das für den 1. Januar 1936 beabsichtigt war, noch nicht in Kraft treten konnte, werden im Kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt Bestim mungen veröffentlicht; nach denen die Kirchensteuern im Bereich der Ev.-Iuth. Landeskirche Sachsen vom 1. Januar 1936 bis zum 31. März 1936 auf der bisherigen Grundlage erhoben werden. Maßstab für die Zuschläge bildet die Ein kommensteuer auf das Jahr 1935. Da diese noch nicht jest- steht, wird am nächsten Kirchensteuertermin, dem 10. März 1936, eine Vorauszahlung in Höhe der am 15. November 1935 fällig gewesenen Kirchensteuerrate erhoben. Besondere Bescheide ergehen nicht. Die Vorauszahlung kann nach dem 10. Marz zwangsweise beigetrieben werden. Dresden. Schifferprüfungen. Nach einer Be kanntmachung des Kreishauptmanns werden die Schiffer prüfungen in Pirna, Dresden und Meißen' vom 16. bis 21. März abgehalten. Wer die Prüfung als Führer eines Segelschiffes oder eines Floßes ablegen will, hat sich bis zum 2. März bei dem Straßen- und Wasserbauamt zu mel- orn, in dessen Elbe-BeLirk er wohnt. Dresden. AngetrunkenerKraftfahrer ver haftet. Nachts wurden bei einem Zusammenstoß in der Prager Straße drei Insassen einer Kraftdroschke verletzt. Der Fahrer des Privatkraftwagens, Rolf Freiherr von Per- gw.s, der angetrunken steuerte, wurde in Haft genommen. Zwickau. Lokomotivführer überfahren. Auf dem hiesigen Bahnhof wurde der Reservelokomotiv führer Michael beim Ueberschreiten der Greise von einem Zug erfaßt und getötet. Heidenau. Autobusgegen Personenzug. Am Sonntagmorgen stieß am ordnungsmäßig gesicherten Siaals- straßenübergang bei der Ehrlichmühle ein Personenzug mit einem besetzten Kraftomnibus der KVG zusammen, der sich auf der Fahrt, nach Altenberg befand. Der Fahrer des Omnibus und ein Insasse würden leicht verletzt, konnten aber ihre Fahrt mit einem Ersatzwagen fortsetzen. Lugau. Opfer der vereisten Straße. In der eisglatten Hauptstraße stieß ein Kraftrad mit Seitenwagen mit einem Kraftwagen zusammen. Der Kraftradfahrer wurde durch den Anprall aus die Straße geschleudert und tödlich verletzt. Zschopau. Zweifacher Lebensretter. In Witzschdorf fiel der zehnjährige Egon Reinhold in den Mühlgraben. Im letzten Augenblick sprang der Einwohner Rudi Richter ins Wasser und rettete den Knaben. Richter konnte schon einmal ein Kind vor dem Tod des Ertrinkens retten. Leipzig. Eine anerkennenswerte Tat. Die Gefolgschaft der Kakao- und Schokoladenfabrik Felsche beab sichtigte, ihrem Vetriebsinhaber zu seinem siebzigsten Ge burtstag ein Geschenk zu überreichen. Mit Rücksicht auf die noch unter vielen Volksgenossen herrschende Not bat der Betriebssichrer Schütte-Felsche, hiervon abzusehen. Der Vertrauensrat beschloß darauf unter Zustimmung der ge samten Gefolgschaft, dem Betriebsführer, die Vergütung einer zu diesem Zweck besonders zu leistende! / Arbeitsstunde zur Verfügung zu stellen Mit dem Wunsch, sie dem WHW zu überweisen. Dieser Vorschlag wurde dankbar angenom men und dem WHW sofort 500 zugeführt. Waldenburg. Unfall im Schneetreiben. Wäh rend eines starken Schneetreibens durchfuhr hier ein Bier händler mit seinem Kraftwagen die Eisenbahnschranke in dem Augenblick, als ein Zug nahte. Der Kraftwagen wurde von einem Eisenbahnwagen zur Seite geschleudert; die Insassen kamen mit dem Schreck davon. . VoHsheMeireeWg roiLMdig? In Dresden fand eine Arbeitstagung sämtlicher Lester von Gesundheitsvereinen im Gau Sachsen statt. Vertreten waren die Kneipp-Bewegung, der Deutsche Bund für natur gemäße Lebens- und Heilweise, die Deutsche Gesellschaft für Lebensreform, der Biochemische Bunds der Reichsbund für Homöopathie und ähnliche Verbände. Der Hauptstellenleiter in der Reichsleitung der NSDAP. Pg. Wegener, Mit glied des Sachserständigenbeirates für Volksgesundheit, eröffnete die Tagung im Auftrag des Reichsärzteführers Dr. Wagner. Er kam auf die Anregung zu sprechen, alle Gesundheitsvereine zu einem Bund zusammenzuschließen; damit würde jedoch der Volk. Heilbewegung gegenwärtig nur ein schlechter Dienst erwiesen. Der Redner zollte der Wirk samkeit des Reichsärzteführers Dr. Wagner, der die Volks heilbewegung als unbedingt wertvoll bezeichnete und sie unterstütze, Anerkennung; ihm sei es zu danken, wenn das bereits verlorengegangene Vertrauen des Volkes zum Arzt wiedergewonnen wurde. Weiter beschäftigte, sich Dr. Wegener mit den besonderen Ausgaben, der Volks^su- bewegu'ng in der Zukunft; sie solle den einfachsten Weg zeigen, auf dem sich der Mensch durch naturgemäße Lebens weise gesund erhalten könne. Schon bei den noch Ungebo renen müsse diLBrziehungsarbeit beginnen, denn es komme darauf an, den Kindern eine gesunde Erbmasse mitzugeben. Die Volksheilbewegung strebe durchaus nichtz los vom Arzt; im Gegenteil, es sei sogar der Wille des Reichsärzteführers, daß der Arzt Mitglied eines Naturheilver eines sei, zumindest aber an dessen Bestrebungen teil nehme. Die dritte Wohnung im Geschah Die Ausführungsverordnung zum Bäuge setz sieht vor, daß, abgesehen von Eckgebäuden, in jedes Vollge- schoß eines Hauptgebäudes nicht mehr als zwei selbständige Familienwohnungen eingebaut werden dürfen, um die Wohndichte zu begrenzen und die Querlüftung der Wohnungen zu ermöglichen. Nachdem der Reichs- und preußische Arbeitsminister dazu übergegan gen ist, auf diq, Dauer der Wohnungsnot die sogenannt« Dreispannerart zuzulassen, ist es nach einer Verordnung des sächsischen Ministers des Innern notwendig, dem dadurch Rechnung zu tragen, daß, abweichend von der eingangs erwähnten Bestimmung, eine dritte Wohnunguntet bestimmten Voraussetzungen zugelassen wird. Die Bewilligung der hierzu erforderlichen Ausnahmen er scheint zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Ausnahmebewilligung muß durch örtlich» Wohnungs not bedingt sein; die Mittelwohnung darf keine reine Nord lage erhalten; durch größere seitliche Abstände oder durch größere unbebaute Flächen im Hinterland des Baugrund- stücks mutz dafür gesorgt werden, daß die Wohndichte in der Baufläche gegenüber der bei zwei Wohnungen im Geschoß nicht erhöht wird. Die Bewilligung von Ausnahmen bedarf des Einverständnisses des Kreishaüptmanns. Das Eisenbahnunglück in Dresden-Neustadl. — Drei Jahre Gefängnis für den Schuldigen Am Morgen des 21. September vorigen Jahres fuhr ein Leerzug einem aus dem Bahnhof Dresden-Neustadt sahrenden Sonderzug, der mit etwa 900 Schülern und Schü lerinnen besetzt war, in die Flanke; ein Lehrer, ein drei zehnjähriger Schüler und eine elfjährige Schülerin kamen durch das Unglück ums Leben und mehrere Kinder erlitten Verletzungen. Der Lokomotivführer und der Heiner des Leerzuges, die bis zur Klärung der Unglücksursache in Hast genommen worden waren, konnten entlassen werden, weil nach den Ermittlungen sie eine Schuld Nicht traf; dagegen wurde gegen derx Rangierarbeiter Bärtsch aus Dresden Anklage erhoben, den die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden jetzt wegen fahrlässiger Eisenbahnbe triebsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis, unter Anrechnung von vier Monaten Untersuchungshaft, verurteilte. Auf Grund des Verhandlungsergebnisses, der Verneh mung von sechsundzwanzig Zeugen und einer großen Reihe von Sachverständigen führte das Landgericht in seiner Ur teilsbegründung aus: Die Dienstvorschriften und Sicherungs einrichtungen auf dem Neustädter Bahnhof waren so gehal ten, daß nach menschlicher Voraussicht ein Unfall beim Rangieren ausgeschlossen war. Die Zustimmung des Fahr dienstleiters bei Vornahme von Rangierfahrten wurde stets auf dem Weg über das Stellwerk 3 eingeholt. Der Ran gierleiter, der Angeklagte, durfte also den«Abfahrtauftrag nicht geben, bevor er die Zustimmung des Fahrdienstleiters über Stellwerk 3 erhielt. Gegen die mehrfach erwähnten ,wilden Rangierfahrten" konnte von der Eisenbahnbehörde nichts getan werden, weil sie dieser Behörde nicht zur Kennt nis gebracht worden waren. Im vorliegenden Fall handelte es sich auch um eine „wilde R a n g i e r s a h r t". Der Angeklagte habe es unterlassen, sich um die anaekündigten Sonderzuge zu kümmern; er habe die Rangierfahrt über- nommen und konnte dabei nicht annehmen, daß der austrag- gebende Rangiermeister die nötigen Vorbereitungen zu die ser Rangiersahrt bereits getroffen hatte. Der Angeklagte gab einen falschen Auftrag an das Personal der Rangierlokomotive, das er anwies, weit hin aus zu fahren. Er stieg so auf den rangierenden Leerzug, daß eine sichere Verständigung mit dem Personal der Rangierlokomotive nicht gewährleistet war; er beobachtete weder die Signale, die für den Sonderzug gal ten, noch versicherte er sich der Durchfahrtszustimmung der Stellwerke 3 und 2< Als Gefahr drohte, beschränkte er sich auf die Abgabe eines Pfeifensignals und auf Winken Mit dem Arm, machte aber nicht de Versuch, den Leerzug durch Betätigen der Bremsen-zum Halten zu bringen. Den Angeklagten trifft die alleinige Schuld. Seine Leichtfertigkeit und schließlich auch leine Kopflosigkeit verursachte das schwere Unglück. Mit Rück sicht auf die Folgen des Unglücks trug das Gericht keine Bedenken, sich dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß anzuschließen..