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«MM sd UM Lrsch«i»t wöchemffch dreimal and zwar LiwNsgS, Domrei-tag» and Soausürndk. BeiaaSPrei« vierteljShrllch 1,35 Ml., in Wllsdruff 1,30 Ml., darch dir Poff bezog« 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt WiMchs. «NH AMSSKOVh. Amtsblatt Inserat« werd» Montag», Mittwoch» »nd Freitag» dH spätesten» 13 Uhr angenommen. Insertion»Preis 15 Psg. pro vteraespaü«« «orPMljeile. Außerhalb de» AmtSgertchtSbqirl» ÄtlSLruff 20 P'g? Zeittaubeuder und tabellarischer Satz mit 50 °/, Ausschlag. Mr dir Lsl. AmLshauptmannfchaft Weitzen, Mr das Kgl. Rmtsgerichl und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. ForSrentamt ru Tharaud Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birke«bai», Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwslde, Groitzsch, Grumbach, Grund Sei Rotzor», HelbigSdeN. Herzogswalde mit Landberg, Hübndorf, Krufbach, Keffelsdsrf, KletnschörSerg, Klipphausen, Lamprrsdsrf, Limbach. Lstz-A, MohZrs, MMtz-Rc-itzschm, Rmzig, NeukirHrn, NeMMneberg, RiedrrvsrHk Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röbrsdorf Set Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Per«L, Sachsdorf, SHmiedewMr, Sora, Steinbach Sei Keffelsdors, Steinbach Set Mohorn, Sreligstadt, Spechtshause», Taubenheim, Unkersdorf, WriSLropp, Wtldberg. Mit der wöchentlichen Leiloge „tvelt Im LUd" und der monatliche« Seilage „Ans«»« Heimat. No. 36. Dmck und Verlag von Arthur Zschnuie, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Sonnabend, de« 26. März 191V I 6«. Jab««. Tum OilerreN. Zo winä' zum ^elt cken ersten Ztrauk /lus Veilchen unä aus valmenzweigen, Vie, preisenä äeines Schöpfers Hulä, Oich grützenä sich im Mnäe neigen. — frohlocke mit äer Glocken Mang vnä künä' es laut in allen Lancken: Ich leb', so wahr vom-Lock unck Grab Wein Herr unä Heilanä aukerstancken! Starr lag äie Ercke tief im Kann ver langen trüben Mintertage, Mas Munäer, wenn in Her; unck Haus Ein Sehnen nur unck stille Mage, bin Keill Verlangen nach äem Licht, Vach frührotschein unck sonn'gen Ztuncken, Dm so von allem Druck unck Meh vnä allem Leicke zu geluncken. Das ist äas Leben, ist äss Licht, Rus Finsternis zum Sein erkoren, Drum, Wenschenher;, vergib, was war, dnck fühl' auch äu äich neu geboren! Das fest cker Ostern, es ist cka, vnä cka cker Rukerstehungsmorgen — vnck cker ckes Grabes Lür gesprengt, Sprengt auch ckie Ketten ckeiner Sorgen. vnä äeine Seele finäet Kuh' vnä cken sie Keill gesucht, äen frieäen, So wirä ein selig' Osterfest Dir selbst nach tiefstem Leiä beschiecken. Durch Vacht zum Licht — so wirst such äu Der Lerche gleich auf leichten Schwingen Durch alle Zweifel, Rngst unck Vein 3m Ziegesflug hinäurch äich ringen. Schau nur äie Munäer tausenäfach, Die Zsubergleich äich jetzt umgeben, vnä wie äer westen Ercke Dom Erwach' auch äu zu neuem Leben. Erfüll' ckein Her; mit neuem Wut, Mit neuem Glauben, Lieben, Hosten, Dann steht, litt st äu auch noch so schwer, Der freuäe Seligkeit äir offen. Da bricht äurch äunkler Molken Zelt bin golä'ner Strahl äurch graue Schleier, vnä all' ckie Glocken nah unck fern, Sie lacken ein zur Osterfeier. Ein jubelnck Lieck erfüllt äen Hag, dnä bunte Llütenaugen schauen vns selig, siegverkünäenä an 3n Malck unck felck unck auf cken Ruen. HX«-- Stutenmusterungen und Fohlenschauen. Die diesjährigen Stutenmusterungen und Fohlenschauen finden für die nachgenanntcn Zuchtgebtete wie folgt statt: am 5. April vormittags 9 Uhr in Ostrau, „ 19. „ nachmittags 1«° „ „Zella, „ 28. „ vormittags 9 „ „ Keffelsdors, „ 23. „ „ 9 „ „ Grotzeuhatn, . 27. „ „ 9 „ „ Moritzburg, „ 30. . „ 9 „ „ Mohlts. Nach den Stutenmusterungen und Fohlenschauen werden Preise erteilt, und zwar: Fohlenpreise für ein- und zweijährige Fohlen in Ostrau, Zella, Großenhain und Mohit«, Angeldpreife für drei- und vierjährige selbstgezogene Stuten in Keffelsdors uno Moritzburg, Haltuugspreife für die unter Zuchtbedingungen erkauften Zuchtstuten in Keffelsdors und Moritzburg. Die Octsbehörden haben die betreffenden Pferdebesitzer in ortsüblicher Weise und rechtzeitig hiervon in Kenntnis zu setzen. Weiter wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß laut Ministerialverordnung vom 29. Januar 1884 für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um 3 Mark erhöhtes DeAgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zucht« stuten, sobald ihre nawzuweisendm Abkömmlinge im ersten oder zweiten Jahre bet den Fohlenschauen nicht vorgesteHt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerhin das bisherige niedrigere Deckgeld von ö Mark sichern wollen, muffen ihre Stuten bet der nächsten Stuten« Musterung zur Eintragung tnS Zuchtregister vorstellen und ihre Fohlen seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen und Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Preise ausgesetzt find und sie hierbei in Wettbewerb treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bet j«der Beschälstation zu entnehmenden Bordrucke bi- 1. April dfs. Js. an das Königliche Landstallamt Moritzburg erfolgen. Meißen, am 18. Februar 1910. ss« 262 s V Die Aöuigliche Amtshauptmannfchaft. Die Kranken» und Invalidenversicherung-beiträge für das 1 Biertel« jahr 1910 sind zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung bis längstens de» y. April I. zu bezahlen. Line wettere Erinnerung erfolgt nicht mehr. Wilsdruff, am 26. März 1910. Der Stadtrat. Kahlenberger. Wiedereröffnung der hiesigen Fortbildungrschnle betr. Die hiesige Fortbildungsschule wird Montag, den April I., nachmittag» 5 Uhr wieder eröffnet. Verpflichtet zu ihrem Besucht find alle männlichen Personen, welche in der Zett von Ostern 1908 bis jetzt die Schule verlaffen haben und hier aufhältlich sind. Anmeldung neueintretender Schüler hat Ssnntag, den 2. April d. I., vormittags 11—12 Uhr, im Amtszimmer deS Schuldirektors (Schulgebäude, I. Stock) persönlich zu geschehen. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule find alle diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt acht Jahre besuchen oder auch dementsprechenden Privat» unterricht genießen, jedoch nur unter den im § 11 Abs. 3 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen. Der schriftliche Vefreiungr- nachweir ist während der Anmeldefrist vorzulegen. Die aur einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen FortbildungSschulpfltchtigen haben ihre Schulentlassungrscheine bet der Aufnahme vorzulegen. Unentschuldigte oder ungerechtfertigt« Schulvrrsäumaisse uud hierbei etwa vor kommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr» oder Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe btS zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen DlSztplioarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft nach 8 5 Abs. 4 und 6 des Volksschulgesetzes geahndet. Die erforderlichen Rechen» und Zeichenhefte, Schreib« und Notizbücher und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. Der Unterricht erfolgt in sieben Fachklaffen und außerdem in einer Alasse mit erweiterten Zielen. Ja letzterer w rden wöchentlich sechs Unterrichtsstunden, Montag und Donnerstag nachmittags 5—8 Uhr, erteilt. Schüler Vieser Alasse gelangen schon nach zweijährigem Schulbesuch zur Entlassung. DaS Schulgeld beträgt für in Wilsdruff iortdiloungsschulpflichtige Schüler 12 Mark, für auswärtige 36 Mark jährlich. Der Eintritt in diese Klaffe ist von einer vor dem Schuldirektor abzulegenden Prüfung abhängig. Eltern, Erzieher, Lehr« und Dienstherren, sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bet ihnen sich aufhaltenden zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu wachen. Wilsdruff, den 22. März 1910. Der Schulvorstand. Bürgermstr. Kahleuberger, Vorsttze»der.