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darf ich m Teller ihn, und is bittest, - Hans : „Nun, ama, ich hr, meine bera, wie r Korbe on uns ber, Herr Huste ia) Wanzen »ren Sie md hier rt: „Ja, Zimmer sammen- >g'- verdingt, ihr Leben, egeben. fst, bist du ist Krank ¬ et Silben er Verlust, ein Unfall die Woge u die erste isterblichen rs Edelste, »reich deni Schild; s Bild. n, ist, ar brechen, e ist. lebe, »r Schwelle »sie Zierde, id lieb, »psbegierde d. . u»S!4i,liu»l »SunjgijnA »teil. id BeNag vo» 80. I«. Wchkiiblutt für MW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag», Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1^5 Ml. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Ml., durch die Post bezogen 1,54 Ml. F«nsprccher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Nmgegen-. Amtsblatt Inserate werde« MontagS, Mittwochs und Freitag« bi« spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertionSprei« 15 Psg^^ viKsp°lt«°- Außerhalb des AmtSgertchtsbezirl« Wil«druff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. für dir Lal. Lmtshauptmannschast Weihen, für das Lgl. Amtsgericht und den Sladtral M Wilsdruff, sowie flir das Kgl. Forstrentamk zu Tharandt- «9. Jahrs Dienstag, de« 8. November 1910 Nr. 1S9 treffende» Gewerbetreibende» als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelt wird auf 600 d) bis Meißen, am 27. Oktober 1910. »SS Nr. 6181. PP. PP- PP. PP. und mit Freitag, den 18. Asvember ) vo« vormittag- s bi- nachmittag- 1 Uhr für die 17. Wahlabteilung: daS Ratskeller-Restaurant in Meißen für die Wahlberechtigten aus den links brr Elbe gelegenen Ortschaften des AwtsgerichtsbezirkeS Meißen und dem rechts der Elbe gelegenen Teile der Stadt Meißen, daS Ratskeller-Restaurant i» Weinböhla für die Wahlberechtigte» auS den übrigen rechts der Elbe gelegene» Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Meitze«, das Ratskellrr-Restaurant in Coswig für die Wahlberechtigten aus den Orte» Coswig, Kötitz und Neucoswig des AmtsgerichtsbezirkeS Kötzschen- broda; für die 18. Wahlabteilung: das Standesamtszimmer im Rathause zu Lommatzsch; Die Vornahme der im Bezirke der Königliche» Amtshauptmannschaft einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung angeordneten Urivahlcn z. Gewerbekainmer Dresden zur nächsten Wahl der Gewerbekammer a». 8 10. DaS Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. Eine Vertretung findet statt: 1. für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. für staatliche oder Gemeindebetriebe und Betriebe von Gemeindeverbänden durch deren Leiter oder eine« von der zuständigen Behörde bestimmte» Be vollmächtigten; 3. für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlaffuug nicht zum Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevoll mächtigten; 4. für Personen, die im Sinne deS Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt find, durch ihren gesetzlichen Ver treter. Gesetz, die Handels- und Getverbekammern betreffen-, vom 4. Augvst 1-00. Lokalblatt für Wil-Vr«ff, „ ... Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühxdorf, Kausbach, KeffeMorf Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirche«, Niederwartha, Oberhermsdorfi Pohrsdorf, RöhrSdors ' bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Specht-Hauses, Danneberg, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen Leila-e „Welt im Vil-" und der monatlichen Leilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. —— Die Wahl eines Abgeordneten der Landgemeinden zur Bezirksversammlung der Kgl. Amtshauptmanischaft Meißen für den die Ortschaften Constappel, Hartha, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Niederwartha, Pinkowitz RöürSdorf Roitzsch b W, Steinbach b. K., Unkersdorf, W-istropp, Wtldberg ÄaK» 8 W bezirk wird Donnerstag, -en r?. November MO, nachmittags von 2 Ahr an im Gasthof zu Hiihn-srf vorgenommen werde«. Die Herre« Gemetndevorstände der benannten Gemeinden, inaleiche« die für die von 500 und mehr Einwohnern hinzutretende« vo« ge- letztere, soweit noch keine Anzeige au mich r^angt ist unter Bei- bringung ihrer Legitimation, sowie die Besitzer derjenigen einem Gemeindeverba«d- nicht angehörigen Güter im Wahlbezirke, welche nicht unter de» Höchstbesteuerten stimme register eingetragen sind; d) zur Wahl von Nichthandwerker-Wahlmännern: 1. Personen, die ein Hasdelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handels gesetzbuch« betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen find, aber nach 88 1? und 21 des Einkommensteuergesetzes im Kammer- bezirke nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mk- eingeschätzt find, ferner alle nicht unter L fallende» Gewerbetreibende«, welche mit einem höheren Einkommen alS Mk. eingeschätzt und nicht im Handelsregister eingetragen sind; 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinde« Gemeindeverbänden, sofern sie «ach 88 1? und 21 des Einkommensteuergesetzes einem Einkommen von 600 bis 3100 Mk. eingeschätzt sind. festgesetzt. Die Wihlabteiluregeir sind derart abgegrenzt, daß , , , . „ die 17. Wahlabteilung sämtliche Ortschaften des AmtSgcrichtSbezirkes Meißen und die Orte Coswig, Kötitz und Neucoswig des AmtSgerichtsbezirkS Kötzschenbroda, die 18. Wahlabtetlung sämtliche Ortschaften des AmtsgerichtsbezirkeS Lommatzsch, die 19. Wahlabteilung sämtliche Ortschaften des AmtsgerichtsbezirkeS Nossen, die 20. Wahlabteilung sämtliche Ortschaften des Amtsgertchtsbezirkes Wilsdruff und die Orte Niederwartha und Wildberg des AmtsgerichtsbezirkeS Kötzschenbroda umfaßt. AlS Wahllokale werden bestimmt: Die Königliche AmtShauptmannschast. G 8 9. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb deS Kammerbezirks gleichzeitig ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuches u«d ei« Hand werk betreibe» und im übrigen den Vorschriften der 88 7 und 8 genügen, steht daS R»cht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt sei« wollen. , Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständige« Kammer, späteste»- aber bei der Urwahl dem Wahlleiter gegenüber abzugebe«; sie ist bindend für die Bei tragspflicht auf die Dauer der Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Der Wieder holung der einmaligen Erkläruug vor jeder Wahl bedarf es nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammerbezirke mehrfach auSüben. 8 11 Von Ausübung deS Wahlrechts sind ausgeschlossen: 1. diejenigen Persone«, welche aus den im 8 44 Absatz 1 unter a bis e der revidierten Städteordnung bez. aus den im 8 35 Absatz 1 unter » bis s der revidierte« Landgemeiudeordnung angegebene« Gründe« vo» Ausübung des Stimmrechts bet Gemetndewahlen ausgeschlossen st»d; 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sie i« dem nach 8 107 Absatz 2 der KonkurSordnung vom Gerichte zu führenden Verzeichnisse eingetragen sind. 8 12- Zu Wahlmänner« und Kammermitgliedern könne» gewählt werde« diejenigen nach den 88 7 bis 11 wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Ver- ^eter junftischer Personen, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Rrichsangrhörige sind. Konsuln nichtdeutscher Siasten und sonstige in aktiven nichtdeutschen Diensten stehende Personen können nicht zu Kammermttgltedern gewählt werden. Wer nach 8 6 Absatz 3 aus dem Kreise der Handwerker zum Kammermitalied gewählt werden soll, muß außerdem die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen be sitzen. 8 8. - Zur Teilnahme an de« Urwahlen für die Gewerbekammer» sind innerhalb des «ammerbezirke« berechtigt: Di- m>.. rur Wahl vo» Handverker-Wahlmänner«: «aL 88 17a 'intr Handwerkerinnung sowie sonstige Handwerker, sofern sie beiirke mit ein",^ A Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammer- -ann wenn dies-«"Ehr alS 500 Mk. eingeschätzt find, und zwar auch »«na, wenn dieses Einkommen den Betrag von 3100 Mk. übersteigt u«d wen» die be- für die 19. Wahlabteilung: a) der Saal im Hotel „Stadt Dresden" in Nossen für die Wahlberechtigten aus der Stadt Nossen, den Orten Deutschenbora und Elgersdorf, sowie sämtlichen nördlich der Meißen—Döbelner Bahn gelegenen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen, d) das Sitzungszimmer des Stadtgemeinderates in Siebenlehn für die Wahl- berechtigten aus den übrigen Ortschaften deS Amtsgerichtsbezirkes Nossen; für die 20. Wahlabteilung: der Saal im Hotel „weißer Adler" in Wilsdruff für die Wahlberechtigten aus den Ortschaften des Amisgerichtsbezirkes Wilsdruff und aus den Orten Niederwartha und Wildberg des AmtsgerichtsbezirkeS Kötzschenbroda. Die Wahlberechtigung geht aus den Bestimmungen in den §8 8 bis mit 12 -eS Gesetzes, die Handels- und Gewerbekammer betreffend, vom 4. August 1900 hervor, die nachstehend unter O abgedruckt sind. Danach scheiden sich die Wahlberechtigten in Handwerker und in Nicht chandwerker« Jede dieser beiden Klassen vo« Wahlberechtigten hat an- ihrer Mitte in der 17. Wahlabteilung je 3 Wahlmänner „ , 18. „ „1 Wahlmann „ . 19- „ „1 „ und aus^Mchthandwerkern"b^ Wahlmännern die eine Hälfte aus Handwerkern, die andere mit ^^»Wahlabtetlung hat hiernach jeder Wähler das Recht, eine» Stimm- rru wählender Wahlmänner abzugeben. und aus haben stch zu der oben festgesetzten Zeit beim Wahlleiter an- k-iin-s ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. Eines solchen Nach- W-! WÄ °°" SM-»----,»--