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eitung lud Ge- sig uiw. Tonnen mangels ltbarkcit linfachen lricd es bietet Uiüerka1tung5- unS Verlag von Hermann Nühle, OttenSorf-Okrilla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Croft-Okrilla. Nit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie öen abwechselnö wöchentlich erschemcnöen illustrierten Beilagen „Felö unö Larten" unö „Deutsche Moöe unö hanöarbeit". Jezugs-Preis: vierteljährlich 1,20 Mk. frei ins Haus. Hn öer Qeschäftsstelle abgeholt 1 NIK. Einzelne Nummer 10 Pfg. Erscheint Dienstag, Donnerstag unö Sommbenö Nachmittag. tt Anzeigen-Preis: ti Die einspaltige Zeile oöer Seren Naum und 6nreineblatt ^gei belangreichen Aufträgen u.wieöer- N Holungen entsprechenoer Nobott. Nummer 69 Freitag, den 15. 19b 16. Jahrgang Bezugsscheine auf billiges Bodenle-er -L«r anzen bringen, in Glut und Asche würden sie ein ¬ schon geräumt worden und wäre sicher dem Feuer zum Opfer gefallen, wenn sich nicht plötzlich der Wrnd gedreht hätte. Die Straße Grünhaus—Klein-Leipisch ist bis zum „wüsten Teich ' selten passierbar; denn dicker Qualm legt sich über dieselbe. Es werden von Soldaten aus Lübben, Torgau und KottbuS liefe Gräben gezogen, damit das Feuer auf seilten Herd beschränkt werden soll, was auch vielfach gelingt. genannten Gefälles bei der KriegSleder-Aktien- zesellschaft herbeiführen, von der aus seine Verteilung an die Gerber zu erfolgen hat. Für die Behandlung der Felle bis zur Ab tieferung sind genaue Vorschriften gegeben. Gefälle, das nicht veräußert worden ist, unter liegt einer Meldepflicht an das Leder- Zuweisungsamt. — Ausländisches Gefälle ist an sich nicht beschlagnahmt, sondern lediglich unter bestimmten Voraussetzungen melde pflichtig. Das aus den genannten Fellsorten )ergestellte Leder ist jedoch ausnahmslos be schlagnahmt, auch wenn die Felle aus dem Auslande eingeführt sind. Gleichzeitig ist eine Bekantmachung veröffentlicht worden, durch welche für Reh-, Rot-, Dam- und Gemswild-, Hunde-, Schweine- und Seehund felle Höchstpreise festgesetzt werden. Beide Bekanntmachungen enthalten eine Reihe von Einzelbesümmungen, deren genaue Kenntnis für die in Betracht kommenenden Kreise er forderlich ist. Ihr Wortlaut ist im amt.ichen Teile der Bekanntmachung nachzulesen. (M. I.) Obst-Pachtvertrag kein Lieferungs- vertrag. Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob Pachtverträge über Obstnutzung den Vorschriften der Reichskanzler-Verordnung vom 3. April 1917 über Obst, Gemüse und Südfrüchte unterliegen und daher der Schrift- sorm und der Genehmigung bedürfen. Nach Auskunft der Reichsstelle für Gemüse und Obst ist dies nicht der Fall. Wohl aber stellen die von Pächtern abgeschlossenen Ver träge über die aus der Obstplantage zu er wartende Ernte Lieferungsverträge bar und bedürfen mithin der schriftlichen Form und der Genehmigung, da der Pächter als Er zeuger im Sinne der Verordnung vom 3. April 1917 gilt. (kf.) Die zahlreichen, an das Stellver- lretenoe Generalkommando XII gelangenden Gesuche um käufliche Heberlassung von dienst unbrauchbaren Dienst- und Beutcpserden geben dem stellvertretenden Generalkommando Anlaß, darauf hinzuweisen, daß nach neueren Bestimmungen sämtliche dienstunbrauchbaren Dienst- und Beutepferde dem Landcskultur- rat für das Königreich Sachsen überwiesen und von diesem verteilt werden. Gesuche um Ueberlafsung derartige Pferde sind daher an den Landeskultur rat zu richten. Eine un mittelbare käufliche Abgabe von dienstunbrauch baren Pferden durch das stellvertretende Generalkommando oder andere militärische Stellen erfolgt nicht. Trotzdem bei ihnen eingehende Gesuche werden ohne Bescheidung der Bewerber an den Landeskulturrat ab gegeben werden. — Die diesjährige Obstnutzung an den Staatsstraken. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, soll auch in diesem Jahre die Obstnutznng an den Staatsstraßen in möglichst kleinen Strecken, und zwar nach vorheriger Ausschreibung ohne Versteigerung nur auf Grund von schriftlichen Angeboten vergeben werden. Hierbei behält sich die Verwaltung die freie Auswahl unter den Bietern sowie auch die Ablehnung sämtlicher Gebote vor. Bei der Vergebung soll den Angeboten von Bezirksverbänden, Kommunalvcrbänden oder Gemeinden unter der Bedingung, daß sie das Obst nicht auf dem Baume Weiterverkäufen dürfen, vor anderen Geboten der Vorzug ge geben werden, wenn sie nicht mehr als 20 Prozent gegen das erzielte Höchstgebot zurück bleiben. Im übrigen sollen die vorjährigen Ersteher des Obstes, soweit sie sich bewährt haben, und die in der Nähe der Staatsstraße wohnenden sächsischen Verbraucher und Klein händler den Vorzug vor auswärtigen Groß händlern erhalten. Die Käufer werden ver pflichtet, das geerntete Obst zu angemessenen, möglichst billigen Preisen an die Verbraucher abzugeben, auch werden die privaten Käufer noch besonders auf die Folgen aufmerksam gemacht, die nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften die Nichterfüllung dieser Ver pflichtung nach sich ziehen kann. Dieses Verfahren hat sich im vorigen Jahre bewährt und hat die unzulässige Ausbeutung durch die Käufer der Obstnutzungen verhindert. Es darf daher erwartet werden, daß die Maß nahmen, die bei der Aberntung der für die Volksernährung besonders wichtigen Obst sorten — Aepfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen — angewendet werden sollen, auch in diesem Jahre wiederum eine günstige Wirkung für die Verbraucher haben werden. — Bierersatz- oder Bierzusatzmittel werden seit einiger Zeit im Verkehr gebracht. Mannigfache Namen werden dafür gewählt, und häufig wird die Bezeichnung „nahezu alkoholfreies Erfrischungsgetränk" hinzugefügt. Hersteller sowie Gastwirte werden darauf hingemiesen, daß solche Mittel unzweifelhaft im Sinnne der Verordnung vom 24. März 1917 der Genehmigung des Kriegswucher amtes, Ersatzmittel-Abteilung, bedürfen, be vor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Auch daß Publikum wird in feinem eigenen Interesse aufgefordert, auf obige Verordnung zu achten, uno insbesondere die Behörde auf hie und da auftauchcnde Versuche hinzuweisen, den Gästen nur dann „Bier" zu verabreichen, wenn sie den Verschnitt mit den Zusatzmittet gestatten. Gegen Zuwiderhandlungen wird fortan nachsichtlich vorgegangen werden müssen. Waldheim. Der Stadtrat macht be kannt: Ministerieller Verordnung gemäß werden diejenigen arbeitslosen Kriegersfrauen, welche Slaalsunterstützung beziehen, hiermit ausgefordert, sich nach Arbeit umzusehen und bei Erfolglosigkeit im städtischen Arbeitsnach- weis — Rathaus, Zimmer Nr. 9 - zu melden. In Fällen unbegründeter Arbeitsverweigerung ist teilweise oder auch ganze Entziehung der bisherigen Unterstützung zu gewärtigen. Ortrand, Der Waldbrand in der Ober försterei Grünhaus und in der Waldung von Lauchhammer Hal einen unübersehbaren Schaden angerichtet. Lauchhammer beziffert seinen Verlust über 1 Million Mark, Grün Haus bis jetzt über ^/, Millionen Mark. Die Torfschicht die mitunter bis 6 Meter mächtig ist brennt aus und kann nur durch einen tüchtigen Schneefall im Winter gelöscht und erstickt welchen. Schaurig sieht es aus, wenn von Kiefern und Fichten, die eine Höhe bis 25 Meter haben, die Wurzeln ab gebrannt sind und sie in der Glut fallen. Eine Feuersäule flammt zum Himmel empor, wenn die Nadeln und dünnen Aeste ver brennen. Die Stämme selbst verkohlen langsam. Am Bergen der schönen Stämme kann nicht gedacht werden; ein Versuch würde den betreffenden Leuten den sicheren Tod LertUches und Tüchfisches. Gtie-idorf-Gkrilla, Juni ^7. (K. M.) Am 15. Juni 1917 ist eine Be kanntmachung Nr. 9090/3. 17. X. III. 1, betreffend Beschlagnahme und Bestandser- htbung für elektrische Maschinen, Trans formatoren und Apparate in Kraft getreten. Die Bekanntmachung Nr. 3519/8. 15 L. 5, betreffend Bestandserhebung für elektrische Maschinen, Transformatoren und Apparate vom 15. Oktober 1915 wird darin auige hoben uno durch Bestimmung der neuen Be- kanntmachung ersetzt und erweitert. Die Gegenstände, auf welche sich die Bekannt machung erstreckt, sind in Z 1 aufgeführt. Es handelt sich um: 1. Elektromotoren von 2 (1,» KW) an auswärts nebst Zubehör, 2. Stromerzeuger (Dpuamomaschinen, Genera toren) von 2 KW bzw. KV^. an aufwärts nebst Zubehör, 3. Umformer und Motor- generaloren von 2 KW bzw. KV^ an auf wärts, an der Sekundärseite gemessen, nebst Zubehör, 4. Transformatoren von 2 KV^. an auswärts nebst Zubehör, 5. Schalt- upparare, Sicherungs-, Anlaß- und Regulier apparate, Meginstrumente ufw. für Strom- starken von 200 Amp. an aufwärts, soweit sie mcht schon als Zubehör zu den unter 1 bis 4 aufgeführren Maschinen nnd Transfor matoren gehören. Sie sind beschlagnahmt mit der Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den beschlagnahmten Gegenständen verboten ist uno rechlsgeschäit- liche Verfügungen über sie nichtig sind. Der Wortlaut der Bekantmachuug ist bet den Polizeibehörden einzufehen. — Die Annahme von Postpaketen nach der Türker muß wegen Besörderungsschwiertg- keiten aus außerdemschem Gebiet vorläufig wieder eingestellt werben. (K. M) Beschlagnahme von Wild-, Hunde- usw.- Fellen. Am 13. Ium 1917 ist eine B-kanmmachung erschienen, duuh welche alle rohen Reh-, Rot-, Dam-, und Gemswilo-, Hunde-, Schweine- und Seehunofelle, Wal roßhäute, Renn- und Elenlierfelle, sowie das oaraus hergestellte Leoer betroffen sind. Soweit es sich um Häute und Felle hanoelt, ose im Jnlande angefallen sind, ist eine Be schlagnahme erfolgt. Trotz der Beschlagnahme sind jedoch sür die Veräußerung und Liefer ung des Gefälles bestimmte Möglichkeiten freigelassen worden, die eine Vereinigung des Neuestes vom Tage. — In starken Feuerwellen bekämpften sich die Artillerien im Apern-Bogen und südlich der Douve. , — Westlich von Warneton kam mittags fin englischer Angriff in unserm Vernichtungs- seuer nur an wenigen Stellen aus den Gräben; die vorbrechenden Sturmwellen wichen in unserer zusammengefaßten Jnfamene- Und Attillerieabwehr unter Verlusten zurück. Abends scheiterte dort in gleicher Weife ein erneuter Angriff der Engländer. — Westlich dec Straße Arras-Leus lag Morgens heftiges Wirkungsfeuer auf unseren Stellungen. Starke englische Kräfte, die auf dem Noldufer des Souchez-Baches angriffen und in unsere Gräben drangen, wurden in kraftvollem Gegenstoß geworfen. In nach- iolgenden, erbitterten Handgranatenkämpfen Wen unsere Stoßtrupps eine noch verbliebene in Mailand hätten während des Durchzuges ihrer Regimenter den Höhepunkt erreicht. Die Ausständigen lieferten der Polizei und dem Militär förmliche Gefechte. Da die Behörden der Straßenkämpfe nicht mehr Herr zu werden vermochten, übernahm englische Kavallerie den Sicherungsdienst in Mailand und unterdrückte mit rücksichtsloser Gewalt den Aufruhr. — Der „Manchester Guardian" schreibt zur Lebensmittelfrage Englands: Man be haupte in englischen Reedereien offen, daß im Monat Mai über der noch im Mai 19l6 ein gelaufenen Schiffe mit Lelensmiltel in englrichen Häfen ausgeblieben seien. können von Donnerstag, den 14. Juni 1S17 an im hiesigen Gemeindeamt (Ein wohnermeldeamt) entnommen werden. Bezugsscheine erhält, wer nicht über 1000 M. Einkommen hat. Ottendorf Moritzdorf, am 11. Juni 1917. Der Gemeindevorftand. fach verschwinden. Gcünhaus selbst war — Havas meldet ans Athen: Montag »ottnittag verlangte der Oberkommissar der ^Merten, Jdanart, vom Ministerpräsidenten warnens der Schutzmächie die Abdankung des Königs und Bezeichnung eines Nachfolgers Willer Ausschluß des Thronfolgers. Nach ünem Kronrat nahm der König abends die Abdankung an und sprach die Absicht aus, wch auf em englisches Schiff zu begeben uno bber Italien nach der Schweiz zu fahren. Ar Truppen des Obrekomnufsars hatten vefehl, nicht zu landen, ehe der Entschluß öft Königs bekannt wurde. Die Ruhe wuroe wicht gestört. . — Ein spanisches Torpedoboot fand in °er Nähe der Bucht von Caorx das deutsche Untersee-Boot „U 52", dessen Maschinen °wrch Kanonenschüsse beschädigt waren. Die Satzung betrug 20 Mann. Das Untersee boot wurde in den Hafen von Cadix ein- Seschleppt. Es darf mit den Schissen der üeiUralmächtc, die im Hafen Zuflucht gesucht Men, nicht in Verkehr rrelen. Da die Aus- ^sferungen mehr als zwei Tage dauern Zerben, wird das Untersee-Boot interniert kerben. Der deutsche Kvmandant flattere M Behörden ernem Be>uch ab, der von diesen erwidert wurde. . Laut Schweizer Blättermeldungen aus Mris erklärte die Regierung in der Sitzung HeeresausschußeS für einen neuen Wrnler- lEldzug vorläufig keine Kredite einfordern zu kollen. Diese Frage würde erst Ende August iwr Beratung zu stellen sein, wenn die Operationen der Generaloffeusive abgeschlossen pflügen. -- Der Mailänder „Corr, della Sera" "Achtet aus Paris, au der ganzen Westfront kiirben die scharfen Einheitshandlungen für "le neue Offensive, die durch kurze Ruhepausen Zerbrochen werde, forrdauern. Das Los- wrechen des Sturmes sei jede Stunde zu er kalten. — Nach dem „B. T.„ berichten italienische fangens von blutigen Aufständen in "iailand und anderen Städten. Die Krawalle Amtlicher Teil. Bekanntmachung.