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Wilsdruffer Tageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Da» ,Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 6 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,—-RM. sre, Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 RPfg. Alle Postanstflllen, Post- j.v» xci^D«- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Falle höherer Gewalt, — Krieg ^der sonstiger Be ¬ triebsstörungen besteht kein Amprucd auf Lieferung der feituny oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Eckriststücke erfolgt nur, wenn Porto b'eiliegt. für Lürgertum, Beamte/ Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis» die 8gespaltene Raumzeile 20 Npfg., die 4gespaltene Zeile der amtlichen.Bekanntmachungen 40 Reichs» Pfennige, die 3 gespaltene Aeklkmezeilr im textlichen Teile 1 RMK. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Vor» Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 annahmebisvorm.10Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Radattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eintzezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 199 — 91. Jahrgana Leiegi.-Ädr.. „Amtsblatt" WUsdrufs-Dreeden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 25. August 1932 Kriegsgreuel- statt Kriegsschuldlüge. Wieder einmal machten die deutsch-französischen Be ziehungen eine Periode ganz unzweifelhafter Abkühlung durch, die um nichts weniger geringer ist als die vor einem Jahre, trotz der damaligen Besuches des französischen Ministerpräsidenten und des Außenministers in Berlin. Und immer wenn eine solche Abkühlung — sehr heiß ist ja die „Liebe" zwischen den beiden Völkern nach deck Kriege noch niemals geworden — ganz unverkennbar ge worden ist, dann erfolgen auf französischer Seite immer überaus drastische Ausbrüche einer Geisteshaltung, die nur allzu deutlich lehren, daß die Franzosen, um ein Wort eines ihrer größten Staatsmänner zu gebrauchen, „Nichts vergessen und nichts hinzugelernt haben". Wir mußten in den allerletzten Tagen sogar von prominenter fran zösischer Seite her wieder einige Beispiele dafür erleben, daß anläßlich der um diese Zeit besonders häufigen Denk malsenthüllungen und Erinnerungsfeiern die Mär von dem „brüsken deutschen Einsal l" 1914 und die Lügen von den angeblichen Grausamkeiten der deutschen Truppen hervorgeholt werden, — nicht aus der Rumpelkammer, sondern aus dem stets dafür bereiten Ge dächtnis, in das diese Märchen und Lügen von der Hatz- uno Hetzpropaganda hineingehämmert worden sind. Sie stehen ja auch eigentlich hinter oer scharfen Ab lehnung, die die deutschen Versuche in Lausanne erfahren Haven, endlich die Aufhebung des Teiles VIII des Ver sailler Diktates mit dem K r i e g s s ch u l d a r 1 i k e l 231 aus der Welt zu schaffen, in der dieser Artikel ein un wahres Dasein führt. Denn gegen ihn sind ja nicht nur von deutscher Seite, sondern von überall in der Welt her schon so gründliche und energische Stöße geführt worden, daß nur noch die unverbesserliche französische Mentalität sich an diesem Artikel wie verzweifelt festhält. Man spürt dort aber selbst die Schwäche der Position und versucht daher schon jetzt, dahinter eine neue zu schaffen, wenn man die alte als unhaltbar teilweise aufgeben muß. Dieser Teil ist die Kriegsschuldlüge selbst, über die in der Welt sich die bisherige Auffassung in einem für Deutsch land erfreulich reichen Umfang ändert. Läßt sich nun aber dieser Vorwurf glich französischerseits nicht mehr aufrecht erhalten, dann will man an die Stelle des Kriegsschuld- artikels gleichsam einen anderen setzen des Inhalts, daß Deutschland zu den „Reparationen" verpflichtet sei und auch alle sonstigen Bestimmungen des Versailler Diktats innehalten müsse, weil wir den Krieg invölkerrechts- wid igerAri geführt hätten, die ein Verbrechen an der Zivilisation gewesen sei. Die Vorbereitungen für diese Schwenkung in der französischen Geisteshaltung und in der Verteidigung des Versailler Diktats ist keineswegs neuen Datums. Schon im Juni 1925 wurde ein Protest des damaligen Außen ministers Dr. Stresemann gegen die Kriegsschuldlüge französischerseits mit der Erklärung beantwortet, daß Deutschland auch dann mit Schuld — und natürlich auch mit den Schulden — belastet bleibe, wenn wirklich einmal eine Wandlung der Auffassungen über seine Urheber schaft am Weltkrieg eintreten würde; denn es habe den Krieg auf eine unmenschlich grausame Weise geführt. Und wenn man sich an die zahllosen Reden erinnert, mit denen Herr Poincard anläßlich von Denkmalsfeiern die Sonntage entheiligte, so findet man fast jedesmal neben dem Vorwurf der deutschen Schuld am Kriege auch gleich noch die Lüge von den deutschen Greueln im Kriege. Frankreich hat ja auch dafür gesorgt, daß diese Beschimpfung im Ausland möglichst weite Verbreitung fand. Man setzt alles daran, diese zweite Schnldanklage gegen Deutschland, mit der man schon im Weltkrieg die Welt vergiftete, von neuem zu giftiger Blüte smporwächsen zu lasten. Nur Frankreich hat noch Interesse an einem solchen Lügenfeldzug. Die Hetzfilme solcher Art ziehen ja wohl nicht mehr so recht, und darum scheint man die Propa ganda in das Wort und die Schrift verlegen zu wollen. Es ist jedenfalls auffallend, daß vor kurzem in einer sehr verbreiteten Wochenzeitschrift, „Liberty", fortlaufend Schilderungen eines amerikanischen Sergeanten erscheinen, worin seine angeblichen Erlebnisse bei der Gefangennahme und die Zustände in dem deutschen Kriegsgefangenen lager Tuchel beschrieben werden. Er geriet schon Anfang November 1917 mit zehn seiner Kameraden in Gefangen schaft und läßt jetzt, nach 15 Jahren, plötzlich seine gerade zu blutrünstige Phantasie spielen, nm die scheußlichsten Greueltaten zu erfinden. Er will die angebliche Brutalität zum miudesten eines Teiles der deutschen Wachmann schaften „kennzeichnen", aber überall kommt die Absicht und der Zweck so deutlich zum Vorschein, baß man sofort erkennt: die Lügen über deutsche Grausamkeiten sollen auch in Amerika nicht zum Einschlafen kommen! Man will ja damit den Versailler Vertrag als „gerecht" verteidigen und - Geld werden dabei die Drahtzieher in Paris nicht sparen, obwohl ja Frankreich nicht einmal das not wendige Geld dafür hat, um seine Schulden an Amerika bezahlen zu können! Verhandlungen zwischen Nationalsozialisten u. Zentrum Um Preußen und das Reich Berlin, 24. August. Die Meldung eines Berliner Blat tes, daß sich an den Besprechungen von Zentrumsführern in Stuttgart auch Nationalsozialisten beteiligen und Gregor Strasser sich dorthin begeben habe, wird von maßgebender na tionalsozialistischer Seite nicht bestätigt. Dagegen dürfte fest- stchem daß sich nationalsozialistische Führer, unter anderem Gregor Strasser und Goering, nach Süddeutschland begeben haben, nachdem erst kürzlich in Stuttgart eine Besprechung von Zentrumsführern stattgesunden habe, an der auch der Ver handlungsführer des Zentrums für Preußen Graß sowie Dr. Brüning beteiligt waren. Die Besprechungen galten, wie man annehmen darf, den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwi schen dem Zentrum und den Nationalsozialisten. Verhandlun gen zwischen beiden Parteien über die Regierungsbildung in Preußen waren schon für Dienstag in Berlin angesetzt, dann aber wieder abgesagt worden. In unterrichteten Kreisen hört man, daß diese vorläufige Absage auf den Wunsch nament lich Dr. Brünings zurückgehl, im gleichen Zuge auch eine Re gelung der Verhältnisse im Reich anzustreben. Dies entspricht der wiederholt zum Ausdruck gebrachten Forderung Zentrums, die NSDAP, nun auch mit der vollen Mitver antwortung zu belasten. Daß es sich bezüglich des Reiches um eine ausgesprochene „Koalition" handeln könnte, ist umso weniger anzunehmen, als etwaige Verhandlungen über eine Zusammenarbeit der beiden Parteien ohnehin auf große Schwierigkeiten stoßen und selbst mit dem Ziele der Wahl eines Ministerpräsidenten in Preußen nicht leicht sein werde. Umso schwieriger dürste eine Ausdeh nung des Verhondlungsprogramms auf das Reich sein. Am Mittwoch keine Koalitionsveryand- lnngen in Stuttgart Berlin, 25. August. Auch von Zentrumsseite wird nach einer Meldung Berliner Blätter aus Stuttgart in Abrede ge stellt, daß dort am Mittwoch eine Koalitionskonferenz zwischen Nationalsozialisten und Zentrum staltgefunden habe. Richtig sei dagegen, daß am Mittwoch führende Männer des Zentrums in Stuttgart Besprechungen über die politische Lage abgehalten hätten. Wie die „D.A.Z." erfährt, soll am Dienstag in Kon stanz eine Zusammenkunft zwischen Dr. Brüning und Gregor des ! Strasser stattgesunden haben. Die strengen Terrorurteile Zehn Jahre Zuchthaus wesen LmWedenMuches. Das erste Urteil des Berliner Sondergerichts. Im Neuen Kriminaigericht in Moabit hielt das Ber liner Sondergerichl seine erste Sitzung ab. Ange klagt war der Kommunist Paul Schmidtke des schweren Landfriedensbruchs und der Begehung einer Gewalttätigkeit mit einer Schußwaffe, außerdem der nationalsozialistische Arbeiter Franz Bickel wegen unerlaubten Führens einer Schußwaffe. Beide Angeklagten bestritten ihre Tat. Der Angeklagte Schmidtke wurde wegen Land friedensbruchs und Gewalttätigkeit gegen Personen zu zehn Jahren Zuchthaus und Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Der Angeklagte Bickel wurde sreigesprochcn. Der Staatsanwalt hatte gegen Schmidtke zehn Jahre Zuchthaus beantragt und zur Frage des Strafmaßes ausgesührt, die alltäglichen Straßentnmulte in Deutschland hätten das Gesühl für Recht und Moral beinahe untergraben. Der Staat sei in eine Notlage geraten und habe dem polnischen Rowdytum endlich ein energisches Ende machen müssen. Dazu gehörten aber auch leider schwere Strafen. „Es geht um die Existenz des Staates, meine Herren Richler, dessen Autorität oft genug ver höhnt worden ist. Das Schicksal jedes Volksgenossen steht auf dem Spiel. Mit diesen Notverordnungen soll dem Volksganzen gedient werden, auch auf die Gefahr hin, daß der eine oder der andere unter eine besonders harte Strafe gerät, die ihn persönlich schwer trifft." Aus den Men der Sondergerichle. Schwere Gefängnisstrafen für Waffenbesitz. Die gemäß der Notverordnung gegen den politischen Terror eingesetzten Sondergerichte haben leider schon große Arbeit bekommen. Außer den schweren Kriminalfällen sind eine erhebliche Anzahl von anderen Verstößen gegen die Paragraphen der Notverordnung zur Aburteilung gelangt und haben strenge Sühne ge funden. Besonders zahlreich sind die Fälle, in denen wegen verbotenen Beisichsührens einer Waffe längere Gefängnisstrafen verhäng! wurden. Das Strafmaß steigert sich dann entsprechend, wenn politische Bedrohungen oder Gewalttätigkeiten zur Aburteilung gelangten. Vor dem Altonaer Sondergericht hatte sich ein Arbeiter zu verantworten, der von einem Polizei beamten im Besitz eines geladenen Trommel revolvers angetroffen worden war. Der Angeklagte wurde wegen Vergehens gegen das Schußwaffengesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Vor dem Königsberger Sondergericht wurden drei Kommunisten aus Labiau wegen unbefugten Waffen besitzes und weiterer Vergehen gegen das Schußwasfen- gesetz zu vier Monaten, fünf Monaten und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Ein Sturmführer wurde voni Sondergericht Allen- st e i n zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat ver urteil!, da er unberechiigterweise bei einer Srnnenwend- feier mi! einer Pistole betroffen worden war. Ein SA.- Mann wurde von demselben Sondergericht zu einer Ge fängnisstrafe von zwei Wochen verurieilt. Bei einer Unter suchung auf Waffen hatte man eine Pistole bei ihm ge sunden. Schließlich verurteilte das Sondergericht Allen stein einen Arbeiter und einen Maurergesellen wegen un erlaubten und unangemeldeten Waffenbesitzes zu sechs Monaten bzw drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis. Sieben Mitglieder der Sozialistischen Arbeiterpartei standen vor dem Breslauer Sondergericht. Sie haben in der Nacht einen Schupobeamten niedergeschlagen und mißhandelt. Das Gericht verurteilte drei von den sieben zusechs Monaten Gefängnis. Vom Sondergericht Ratibor wurden ein Fleischer- geselle, ein Steinsetzer, ein Arbeiter und ein Schmied aus dem Kreise Leobschütz wegen Sachbeschädigung zu ins gesamt drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sis hatten im Juni bei einem Tanzvergnügen durch politische Zurufe Gäste eines Tanzvergnügens belästigt und die gesamte Einrichtung des Saales demoliert. Zwei Kommunisten und sieben Reichsbannerleute hatten sich vor dem Sondergericht Glogau wegen eines schweren Zusammenstoßes vor dem Arbeitsamt in Steinau zu verantworten. Die beiden Kommunisten erhielten e i n Jahr beziehungsweise sieben Monate Gefängnis; die Strafen gegen die Reichsbannerleute lauteten in einem Fall aus sechs Monate, in vier Fällen auf je drei Monate Gefängnis, zwei wurden freigesprochen. Vor dem Kieler Sondergericht hatten sich sieben Mitglieder der Eisernen Front in Neumünster wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Außerdem mußte sich ein SA.-Mann wegen verbotenen Waffenbesitzes verant worten. Nach neunstündiger Verhandlung verurteilte das Gericht die sieben Mitglieder der Eisernen Front unter Zubilligung mildernder Umstände zu Gefängnisstrafen von acht Monaten bis zu einem Jahr sechs Monaten und den SA.-Mann zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten. 4- Llm die Todesurteile von Beuchen. Der Kampf um die Beuthener Todesurteile geht weiter. Reichsregierung und preußische Staatsregierung haben in ihrer Kundgebung erneut betont, daß die Reichsregierung entschlossen sei, mit allen Macht mitteln den Vorschriften des Rechts unparteiisch Geltung zu verschaffen. Zum Urteil selbst sagt die preußische Regierung, sie werde sich unter keinen Um ständen durch politischen Druck bei der Prüfung eines Antrages auf Begnadigung beeinflussen lassen. Diese Kundgebung richtet sich natürlich gegen die scharfen Ausdrücke und Drohungen gegen die Reichsregierung, die besonders im Aufruf Hitlers zu dem Beuthener Urteil zu finden waren. Dem Aufruf Hitlers sind zahlreiche andere Kundgebungen aus nationalsozialistischen Kreisen gefolgt. Die nationalsozialistische F r a kt i o n im Preußischen