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MsdmfferTageblatt 21 für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Anzeigenpreis: die 8gespaltene Raumzelle 20 Rpfg., die ^gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 4b ReiSs Pfennige, die 3gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachmeisungsgebühr 20 Reichspsennige. Dor- geschriebeneErscheiuungs- « tageund ^latzvvrsü ris en werden nach Möglichkeit AMI iWUHokUss v berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm.10Uhr. — —' ' " Für die RichtigLeii ler durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. JederRabaitanirr^c. »rtilQ i, nenn der Tcnei li rch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontors grröi. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilrdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Hau», del Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten, Post. n°hm-n"°u ied«"^eit Be^ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend steuu"g-n^'^g^ Falle höhere, «ewatt, - Krieg oder sonstiger Be ¬ triebsstörungen besteht dein Anspruch aus Lieserung der Leitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingejandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliizi. Nr. 194 — 91. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruss-DreSden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 19. August 1932 Weißt du, wieviel Steuern stehen... Dor gute alte Grundsatz: .Die Masse mutz es bringen" gilt — oder sollte gelten — unbedingt für das kaufmännische Leben, aber steuerpolitisch ist seine ^Zweckmäßigkeit heftig umstritten. Datz wir in Deutsch land sechs „Steuerträger" haben — die allerdings und leider die Steuern selbst nicht tragen —, nämlich: Reich, Länder, Stadtkreise, Landkreise, kreisangehörige Ge meinden und Provinzen, ist an und für sich nicht sehr fchön, interessiert aber den Steuerzahler nur im Hinblick auf die Verwaltungskosten. Aber sonst ist's ihm egal, an wen er zahlt; für ihn kommt es nur darauf an, wann und wieviel er zahlen — soll. Und ganz so nebenbei mag noch erwähnt sein, datz das Reich allein 33 — in Worten: dreiunddreißig — verschiedene Steuern erhebt 'oder erheben läßt, jedes Land „nur" noch ein weiteres Dutzend. Und hinsichtlich der anderen „Steuerträger" und der von ihnen veranstalteten Zugriffe auf den Geld beutel des wie eine Zitrone ausgequetschten Staats bürgers kann man nur fragen: „Weißt du, wieviel Dt euern stehen...?" Bestimmt gibt es davon zusammen fünf bis sechs Dutzend. Nun ist es zu einer Art Konflikt zwischen ver schiedenen „Steuerträgern" gekommen, ohne daß aber der Steuerzahler daraus etwa die Hoffnung schöpfen dürfte, er könne von diesem Konflikt profitieren. Der eine „Steuerträger", z. B. die Kommunen, erhebt die Landes- ,steuer mit. So etwa die Hauszins-, die neue Schlacht- stcuer usw. Da ist es nun vorgekommen — und zwar 'nicht gerade selten —, datz die unter schwerster finanzieller 'Not leidende, namentlich durch die entsetzlich hoch ge stiegenen Kosten der Wohlfahrtsfürsorge unerträglich be lastete Kommune die für die Landesverwaltung erhobenen und dieser zustchenden Steucreiukünfte nicht weiterleitete, sondern erst mal davon das bezahlte, was aus der eigenen Steuertasche nicht mehr zu leisten ist. Also: der eine Steuerträger liefert an den anderen nicht ordnungsmäßig ab. Und das will sich dieser ebensowenig gefallen lassen wie sie alle beide es nicht tun, wenn der Steuerzahler nicht frist- und ordnungs gemäß seine Steuern abliefert. Dann wird ihm der Vollstreckungsbeamte ins Hans geschickt; den ablicfcrungs- säumigen Gemeinden schickt nun die kommissarische Staatsregierung auch einen solchen Mann aufs Rathaus; doch ihn ziert der weniger „peinliche" Name „Kom - missar". Der soll nun in der von ihm beglückten Kommune daraus achten, daß dem Landessäckel „kein Schaden geschieht"! Große Stadtgemeinden, fünsundvierzig an der Zahl *- auch Berlin befindet sich darunter! — werden also „exekutiert", da der Kommissar das Recht erhält, an die Gemeindekassen unmittelbare Zahlungsanweisungen zu erteilen, denen sie dann vor allen sonstigen Verpflichtungen Genüge zu leisten haben bis zur Höhe der von ihnen ver einnahmten Staatssteuern. Oder der große Stadtsäckel, in den alle Stcuereinkünfte hineinflicßen und aus dem heraus dann die Verpflichtungen an den Staat weiter geschleust werden — sollen, kriegt eine besondere -Kammer", in die diese hart umkämpften Stcuerbeträge eingcbrachi werden. Selbstverwaltung ist, — doch lassen wir uns das von Onkel Bräsig, Fritz Reuters trefflichstem Geistes geschöpf, mit deutlichen Worten sagen, wie er das in seiner berühmten Rede über die „Powerteh" getan hat: -Schweinefleisch mit Pflaumen ist eine schöne Sache, bloß wan kriegt sie nicht." So geht es auch mit der Selbstver waltung, die eine sehr schöne Sache ist, wenn man das nötige Geld dazu hätte, wenn eben die Stadtverwaltungen wüßten, woher sie das Geld für die Wohlfahrtslasten nehmen sollen. Daran sind nämlich die Länder überhaupt nicht beteiligt. Und der Reichszuschuß ist um so mehr ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein furchtbarster Not, da heute die Mehrzahl der Erwerbslosen schon der Wohl fahrtsfürsorge unterstehen. 60, 70, ja 80 Prozent der kom munalen Steucreinkünfte werden in dieses Faß ohne Boden geschüttet, müssen hineingeschüttet werden, — und da wußte sich manche Stadtverwaltung nicht mehr anders zu helfen, als daß sie — um es juristisch auszudrücken — sich an den „anvertrauten" Geldern vergriff. Aber auch der Staatsverwaltung steht das Wasser bis zum Hals, und daher läßt man, wenn irgend möglich, den „Kommissar" oder Steuerexekutor schleunigst der Stadtverwaltung aufs (Rathaus-)Dach steigen. Doch wie gesagt, der Steuerzahler selbst erträgt das mit größter Fassung. Oie Kolonialfrage. Zu der Bemerkung des Reichskanzlers von Papen in seiner Unterredung mit einem englischen Pressevertreter bezüglich der Kolonialfrage wird von zuständiger Stelle erklärt, diese Bemerkung sei so aufzufasscn, datz die Kolonialfrage im Rahmen der Verhandlung über dieall - klein eine Gleichberechtigung Deutschlands be sprochen werde. Die Frage werde aber nickt vor - dunalick behandelt, ' MWW für deutsche MWHeit. Berlin, 18. August. Der Ausklärungsausschuß für natio- . nale Sicherheit veranstaltete am Donnerstag einen Empfang für die in- und ausländische Preße. Der Präsident des Reichskriegerbuttdes Kyffhäuser, Gene ral der Artillerie a. D. von Horn, begrüßte die Vertreter der in- und ausländischen Presse und führte aus, daß sich der 'deutsche Reichskriegersbund Kyffhäuser, der Arbeitsausschuß deutscher Verbände und 'die Arbeitsgemeinschaft für deutsche Wehrverstär kung infolge des ergebnislosen Verlaufes der Abrüstungskon ferenz in einem „Aufklärungsausschuß für nationale Sicher heit" zusammengefunden hätten, mit der ausdrücklichen Absicht, das deutsche Recht auf Gleichberechtigung, Sicherheit und Ehre auf breitester Grundlage in allen Volksschichten geltend zu ma chen. Das deutsche Volk müsse fordern, das Vaterland in Not und Gefahr schützen und verteidigen zu können. Generalmajor a. D. von Frankenberg und Proschwitz er klärte als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft für deutsche Wehr verstärkung, die Arbeitsgemeinschaft sei 1930 in München ins Leben gerufen worden, weil schon damals die Entwicklung der Abrüstungsverhandlungen hätte erkennen lassen, daß sie dem völlig schütz- und wehrlosen Deutschland 'die nationale Sicher heit nicht bringen würden, auf die es denselben Anspruch habe und erhebe, den alle anderen Völkerbundsmitglieder für sich geltend machten. Da die Entschließung vom 22. Juli, mit der sich die Abrüstungskonferenz vertagt habe, keine Aussicht auf Besserung der deutschen Sicherheit enthalte, hätte sie von uns abgelehnt werden müssen. Wenn also keine Aussicht vorhan den sei, daß die Gleichberechtigung Deutschlands mit den an deren Vertragspartnern durch Abrüstung oder mindestens eine merkbareRüstungsminderung bei ihnen gewonnen werde,so könne ein Ausgleich nur durch Verstärkung der deutschen Verteidi gungsmittel geschaffen werden. Das sei die Forderung, die von der Arbeitsgemeinschaft für deutsche Wehrverstärkung um der nationalen Sicherheit Deutschlands willen aufgestellt und un verblümt angemeldet werde. Der geschäftsführende Vizepräsident des Arbeitsausschusses deutscher Verbände, Dr. h. c. Hans Dräger, führte aus, daß der gegenwärtige Zustand, der die Scheidung zwischen schwerbe waffneten u. beinahe waffenlosen Völkern aufrechterhalte, rechts" widrig sei. Die jetzt stattfindenden diplomatischen Verhandlung gen hätten nur dann einen Sinn, wenn eine vollkommene Gleich berechtigung für Deutschland erreicht werde. Man habe zwar durch das Versailler Diktat die deutsche Jugend nicht hindern können, an die mögliche Verteidigung des Vaterlandes zu den ken, aber durch den Artikel 177 des Versailler Diktates sei sie unter das unmoralischste Ausnahmerecht gestellt worden, das es je gegeben habe. An die Stelle verletzenden Mißtrauens, durch Lügen gestützter Intrigen und engstirniger Machtpolitik müsse die Achtung vor der nationalen Würde jedes Volkes und di« Anerkenung jener Grundsätze, die mit dem Begriff der staat lichen Souveränität verknüpft seien, treten. Sie Vorschriften für den Arbeitsdienst. Amtlich wirk mitgeteilt: Vom Neichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst sind Bestimmungen über die Verfahrensvorschriften erlassen worden. Die Dienststellen sind angewiesen worden, bei der Anerkennung der Maß nahmen und der Zuweisung der Arbeitsdienstwilligen mit größter Beschleunigung zu verfahren. Darüber hinaus sind Bestimmungen über die Auswahl der , Träger des Dienstes sowie über den Personenkreis, Mel dung und Zuweisung der Arbeitsdienstwilligen getroffen worden. Als Träger des Dienstes werden vom Reichs- kommissar solche Verbände als besonders geeignet be zeichnet, die durch Gemeinschaftsidcen, welche außerhalb des freiwilligen Arbeitsdienstes liegen, ihre Mitglieder zu- fammenfassen und in der Lage sind, für die Maßnahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes einen bestimmten Stamm von Arbeitsdienstpflichtigen zu stellen. Bei größeren Maßnahmen soll angestrebt werden, mehrere Verbände als Träger des Dienstes zusammen zufassen. Zum Arbeitsdienst können grundsätzlich nur Arbcitsdienstwillige biszu25Jahren zugelassen wer den. Eine Ausnahme ist vom Reichskommissar nur für die Führerausbildung und -Verwendung in dem erforderlichen Umfange zugelassen worden. Als Meldestellen für Arbeitsdienstwillige, die sich nach den neuen Bestimmungen bekanntlich nicht lediglich auf Unterstützungsempfänger be schränken, sind in allen Fällen die Arbeitsämter be stimmt worden. Meldungen bei dem Reichskommissar oder den Bezirkskommissaren sind daher zwecklos. Die Arbeitsämter sind angewiesen worden, Wünschen von Arbeitsdienstwilligen, zu besonderen Maßnahmen zu gelassen zu werden, möglichst zu entsprechen und den Arbeitsdienstwilligen wie auch den Trägern des Dienstes in jeder Weise bei Durchführung ihrer Aufgaben behilf lich zu sein. Oie Betreuung der Angehörigen des freiwilligen Arbeitsdienstes. Geistige Ausbildung und sportliche Betätigung. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 16. Juli ist grundsätzlich allen jungen Deutschen bis zu 25 Jahren — ohne Unterschied der Herkunft, der Berufs bildung und der Weltanschauung — der f r e i w i l l i g e Arbeitsdien st zugänglich gemacht worden. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst bemerkt, sorgt im Gegen satz zur inzwischen aufgehobenen Verordnung vom 23. Juli v. I. der Ncichskommissar nach den neuen Ans führungsvorschriften auch dafür, daß den Arbeitsdienst willigen Gelegenheit geboten wird, sich geistig zu b-il d e n und sportlich zu betätigen. Von großer Bedeutung für die Betreuungsmaßnah men ist Paragraph 8 der Äusführungsvorschriften. Hier nach trifft der Reichskommissar die für die Auswahl und Schulung von Führern erforderlichen Maßnahmen. In einer Mitteilung an den Reichsstüdtebund schreibt der Reichskommissar nach einer Aufzählung von „volks wirtschaftlich wertvollen" Arbeiten: „Dagegen müssen Arbeiten, wie die Anlage von Sportplätzen, die Erweiterungen von S ch m u ck a n l a g e n und dergft, die Ausnahme bleiben, für die höchstens 20 Wochen als Förderungsdauer in Frage kommen, während bei volks wirtschaftlich wertvollen Arbeiten die Förderungsdauer bis zu 40 Wochen verlängert werden kann. llm die MM für die Arbeitsbeschaffung. Zwischen der Reichsregierung und dem Reichsbank präsidenten Dr. Luther wird feit Tagen darüber ver- handelt, wie die Mittel für das Arbeitsbeschafsungs- Programm der Negierung v. Papen flüssig gemacht werden können. Ursprünglich waren für diesen Zweck 335 Mil lionen eingesetzt, davon ist dieBeschaffung von 135 Mil lionen gesichert, die Beschaffung der übrigen 200 Millionen sollen auch keine wesentlichen Schwierigkeiten machen. Bei den Verhandlungen mit Luther handelt es sich um Be träge, die über diese Summe noch hinausgehen. Diese so genannten zusätzlichen Beträge zur Arbeits beschaffung sollen sich jetzt auf 500 Millionen belaufen. Der Reichsbankpräsident hatBedenken, diese Beträge flüssig zu machen. In den maßgebenden Kreisen hofft man zu einer Einigung mit der Reichsbank zu kommen. Sollte sich diese Hoffnung nicht erfüllen, dann ist noch nicht abzusehen, in welcher Weise die Negierung v. Papen vorgehen will. Man spricht auch verschiedentlich von der Erhebung einer Zwangsanleihe. Praktisch würde eine Zwangs- anleihe aber nichts anderes als eine neue Steuer bedeuten. Wie verlautet, will die Neichsregierung ihre Pläne zuv Arbeitsbeschaffung noch vor dem Rcichstagszusammen- tritt der Öffentlichkeit vorlcaen. Erfolgreiche Verhandlungen mit der Reichsbanl. Wie zuverlässig verlautet, haben die Verhandlungen zwischen dem Reichskanzler und dem Reichs- bankpräsidenten so weit zu einer Annäherung der Standpunkte geführt, daß am Freitag eine entscheidende Kabinettssitzung über das Arbeitsbeschafsungsprogramm der Reichsregierung stattfinden kann. Bei den bisherigen Verhandlungen handelte cs sich bekanntlich um eine Summe von 200 Millionen, die der Reichsbank in Form von Wechseln diskontiert werden sollen, über weitere 135 Millionen ist früher schon verfügt worden. Von Finan zierungsplänen der Reichsregierung über diese insgesamt 335 Millionen hinaus ist an zuständiger Stelle nichts be kannt. , , , Eine vorsorgliche Maßnahme. Keine Angcstclltenentlaffungen bei Kreisverwaltungen. Von gewerkschaftlicher Seite ist die Meldung ver breitet worden, daß die kommissarische preußische Staats regierung den bei den auszulösenden Kreisen beschäftigten Angestellten von Berlin aus telegraphisch gekündigt hat und datz sich der betreffenden Angestelltenschaft eine kaum zu beschreibende Erregung bemächtigt habe. Wie von zuständiger Stelle dazu gemeldet wird, sind von Berlin aus nur die Staatsangestellten, nicht aber die Angestellten der kommunalen Kreisverwaltungen (Kreisausschuß) gekündigt worden. Bei diesen Kündi gungen handele es sich lediglich um eine vorsorgliche Maßnahme. Nach dem bestehenden Tarifvertrag sei im Gegensatz zu den Beamten eine Versetzung von Angestellten ohne deren Zustimmung nicht möglich. Da sich solche Versetzungen durch die Zusammenlegung von Kreisen nicht vermeiden ließen, wolle man durch die Kündigungen eine Beseitigung dieser Einschränkung erreichen. Nach wie vor bestehe die Absicht, die An gestellten der aufzulösenden Kreisbehörden anderweitig unterzubringen, und diese Unterbringung aller An gestellten werde sich voraussichtlich ohne größere Schwierig keiten durckiüüren lasse».