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MMufferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatte Nationale Tageszeitung für die Tandwlrtfchaff, Dav ^Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— 2cM. srei Haus, bei PoffdejreUung 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Pojianstalicn, Post boten und unsere Aus» «rxrrträger und Geschaßsstellen «rhmen zu jeder ^eit Be- U. stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, ' Krieg oder sonstiger De- »ciebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieseruna der Leitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anz-igenxreiL- di- Sgewottk«« Tc-vm.-il- LV Npfg., Li- 4e-!p»lt-»- Zeil- der amtlichen V-k-m-Aachuns-r 4V pf-nnige, die SgespaUene Ncklomezeile im textliche« Teile I AMK. SlachwexjuntzSgrddht ro Steiü tp enntge. «sr» Fernsprecher- Amt Wilsdruff Nr. 6 SL^LiL» annahmebisnorm.IVUHr. 8^' die M ^Ii^k-it d« durch Fernnif übennwetteu Anzeiven über«, mir dem- »araniie. Jeder «Ldntinniprucl rrNIcht, wen« d-r Beira« durch Llage -iug-zogen werden mutz »der der Austraggcder in Konkur» «erat. Nr. 87 — 91. Jahrgang Telezr.-Adr.: Amtsblatt" Wilsdrufs-Dresden Posticheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 14. April 1W2 Der Schrei nach Arbeit. Vergeblich scheint es zu sein, daßdieganzeWelt nach Arbeit schreit, nur nach Arbeit. Internatio nale Arbeitskonferenzen kommen über lange und mehr oder minder gute Reden auch nicht hinaus. Es gibt sogar ein Internationales Arbeitsamt beim Völkerbund, das Berge von beschriebenem oder bedrucktem Papier anhäust, aber darum praktisch doch nichts erreicht für die Lösung oder selbst nur für eine Milderung der zu einer schweren Gefahr gewordenen Frage der . Arbeitslosigkeit, der Arbeitsbeschaffung, der Wiedereinführung Arbeitsloser in den Prozeß der Gütererzeugung. Nationale Konferenzen haben rings um den Erdball stattgefunden; auf allen und aus allen ertönte dieser Schrei nach der Arbeit. Bisher vergeblich. Deutschland ist von allen europäischen In dustriestaaten am härtesten getroffen von diesem furcht baren Fluch der Arbeitslosigkeit; und Tausende zermar tern sich das Hirn: Wie ist es möglich, Arbeit, wirtschaftlich vernünftige, d. h. produktive Arbeit zu beschaffen. Denn nur von der Erzeugungssteigerung her kann es schaffende Arbeit geben. Nicht bloß die Millionen arbeitslos gewordener Men schen, sondern auch die öffentlichen Haushalte sind durch die Krise und die Arbeitslosigkeit in ihrem Gefolge über den Haufen gerannt worden. Bei uns, in England, in Amerika. Immer größere öffentliche Lasten mußte der noch arbeitende und wirtschaftende Teil der Staatsbevölkeruug übernehmen, damit jene, die nicht arbeiten konnten, wenigstens am Leben erhalten wurden. Und nun müssen wir zu allem noch erleben, daß der Winter 1932 die bisherige Höchstzahl von Arbeitslosen aufwies und daß der Frühling vorläufig ein so schwaches Sinken dieser Ziffer gebracht hat, die nur zögernd die Sechs millionenzahl wieder unterschritten hat. Denn nur sehr langsam und in bisher sehr bescheidenem Umfange fetzte eine gewisse Besserung bei den Saisongewerben ein. Wohl aber währen seit Jahresfrist die — Debatten über das, was man früher als „Ankurbelung der Wirt schaft", heute aber besser und nüchterner als „Arbeits beschaffung" bezeichnet. Der PläneundderWorte sind genug gewechselt. Und alles schreit nach der Tat, nach den Taten. Wie sie auszusehen hätten, ist in Dutzenden von Vorschlägen gesagt, die sich im allgemeinen ziemlich miteinander decken. Man braucht wirklich keine neuen mehr. Und wenn auch nur ein Teil davon aus führbar ist, ausgeführt würde . . .? Es erscheint selbstverständlich, daß eine so gewaltige Aufgabe nur vom Staat aus in Angriff genommen werden kann. Was aber will die Reichsregierung — endlich — tun? Man hatte damit gerechnet, daß aus der Berliner Tagung der Freien Gewerkschaften der Reichskanzler sine Art programmatischer Erklärung darüber abgeben würde, welche Absichten die Reichsregierung in der Frage der Arbeitsbeschaffung hätte. Es ist nicht zu dieser Erklärung gekommen, sondern der Reichsarbeitsminister Stegerwald, der für Dr. Brüning einsprang, begnügte sich mit Ans- sührungen, die irgendeine Festlegung der Reichsrcgierung auch nur auf bestimmte Teile eines der großen Ärbeits- beschaffungsprogramme vermied. Das ist um so auffallen der, als man weiß, daß im Kabinett selbst die ganze Frage auch jetzt wieder zum mindesten behandelt wird, wenn natürlich auch die Beratungen über die Außenpolitik und den Reichshaushalt im Vordergrund standen. Was man aber über die Absichten der Reichsrcgierung hörte, war ebenso dürftig als das, was nun der Reichs arbeitsminister selbst ausführte. Eigentlich enthielt der Anfang dieser Ausführungen sofort eine Vertröstung insofern, als man eine Wende in der Weltwirtschaftskrise vielleicht in der zweiten Hälfte dieses Jahres, spätestens im nächsten Jahre, erwarten könne. Diese Hoffnung darf man aber wohl ohne weiteres zu den sonstigen zahlreichen „Un- sicherheitssaktoren" unserer wirtschaftlichen Gegenwart und Zukunft rechnen, wie Dr. Stegerwald selbst aussührte. Jedenfalls bedeutet es ein V o r b e i g e h e n an dem Kern der Dinge, wenn sich der Reichsarbeitsminister mit der Bankenstützung und der Siedlung, mit der Arbeits zeit, mit der Sozialversicherung und der Reparatur von Altwohnungen beschäftigt, was zwar alles sehr wesentliche Dinge sind, aber mit dem eigentlichen Thema dieser Tagung, mit der Lösung der Frage der Arbeitsbeschaffung, Mrr in einem sehr losen Zusammenhang steht. Den Kern punkt des ganzen Problems, nämlich die Finanzie rung s m ö g l i ch ke i t der Vorschläge für die Arbeits beschaffung, — oder auch nur von Teilen dieser Vor schläge — schob aber Dr. Stegerwald mit einer Erklärung beiseite, daß darüber noch Beratungen stattfinden. Und rr schloß diese Mitteilungen mit dem nicht minder un befriedigenden Satze, es müsse und werde geschehen, was Uch ohne Gefährdung der Währung zur Bekämpfung der Wirtschaftsschrumpfung und zur Belebung der Wirtschaft geschehen könne. . Überhaupt hat man aus den Ausführungen des oceichsarbeitsministers die Empfindung, die Neichsregie- wng betrachte es als Ziel ihrer Politik, in der Arbeits- "eschaffungsfrage „den Schrumpfungsprozeß im Jahre wenigstens aufzuhalten" und erst in zweiter Linie me Inangriffnahme des eigentlichen Problems, nämlich glichst viele Arbeitslose von der Straße wegzubringen. Wenn dies die Ansichten und Absichten des Kabinetts sind, «nn dürfte es damit nicht gerade auf allgemeine Zu- "nnmung stoben. Verbot der 66. und 6A. im Reich. Die mehrstündigen Beratungen des Reichskabinetts am Mittwoch nachmittag haben mit dem Beschluß ge endet, durch eine Notverordnung die national sozialistischen Formationen SA. und SS. mit sofor tiger Wirkung vom Mittwoch für das ganze Reich zu verbieten. Als der preußische Innenminister Severing vor dem 10. April fein Material über die angeblichen Putsch pläne der nationalsozialistischen SA.-Mannschaften an die Öffentlichkeit gab, hat er auf die Frage, ob und was er nun zu tun gedenke, erklärt, darüber könne er jetzt noch nichts sagen. Immerhin war aus der Ant wort zu entnehmen, daß Severing schon einen bestimmten Plan zum Borgehen gegen die SA. im Kopfe hatte, daß er sich aber noch nicht der Zustimmung der übrigen Länder und des Reiches sicher war. Kurz vor dem 10. April haben Minister süddeutscher Länder in Wahl reden sich gegen Hitlers SA.-Lcute gewendet und die Unterdrückung dieser Organisationen gefordert. Sic haben, wie jetzt bekannt wird, entsprechende Anträge nach Berlin geschickt. Die Reichsrcgierung hat seit Tagen dar über beraten, ob es ratsam ist, im Sinne Severings gegen Hitler und seine Organisationen vorzugehen. Alle zu ständigen Minister der Länder wurden nach Berlin be rufen. Von verschiedenen Seiten ist die Regierung davor gewarnt worden, ein Verbot zu erlassen. So hat die der Regierung nahestehende Kölnische Zeitung sehr nach drücklich vor einem Verbot gewarnt, auch die Leipziger Neuesten Nachrichten richteten einen Warnruf nach Berlin. Hitler selbst hat sich in einer Unterredung mit einem englischen Journalisten über die Verbotsgerüchte ge äußert und sagte: „Wenn die Regierung meine SÄ. auf- fösen sollte, dann würde sie mich der Verantwort lichkeit für dieselben entheben. Ich würde diese 400 000 Mann nicht mehr wie bisher unter meiner Kon trolle haben und könnte nicht mehr dafür verantwortlich gemacht werden, was sie im Ernzelfalle tun. Lassen Sie ruhig die Auflösung der Organisationen erklären", sagte Hitler, „sie können meinen Leuten nicht die Köpse ab schneiden, solange die aber Herzen und Köpfe haben, werden sie mir ergeben sein." über die Frage, wie man gegen die SA.-Formationen vorgehen soll, bestand in den Regierungskreisen keine einheitliche Auffassung. Es scheint, daß auch zwischen Brüning und Severing Gegensätze darüber be standen. Welche Bedeutung man diesen Beratungen in Regierungskreisen beilegte, ersieht man dar aus, daß Reichskanzler Dr. Brüning nicht, wie beab sichtigt, selbst das Arbeitsb^schaffungsprogramm der Re gierung vor den Gewerkschaften vertrat, und daß er auch weiterhin seine Abreise nach Genf ver schoben hat. * Die Begründung Ler Notverordnung der Reichsregierung. Die Reichsregierung hat zu der Nowerordnung, mit der die SS.- und SA.-Formationen der Nationalsozialistischen Partei tm ganzen Reiche verboten werden, eine längere amtliche Begrün dung ausgegeben, die folgend lautet: Die Sturmabteilungen, Schutzstaffeln und sonstige militärische Organisationen der NSDAP, sind durch eine Verordnung des Herrn Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsversassung aufgelöst worden. Die Reichsregierung hat dem Herrn Reichspräsidenten diese Maßnahme einstimmig empfohlen. Die Auflösung dieser Organisationen ist gemäß den Grundgesetzen des staatlichen Lebens notwendig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und die Staatsautoriiät vor weiteren schweren Beeinträchti gungen zu bewabren. Die genannten Organisationen sind, wie bekannt, in allen äußeren Dingen bis in Kleinigkeiten den militärischen Formationen nachgebildet. Sie stellen ein Privatheer dar, ein Parteiheer, wenn auch zum Teil unbewaffnet. Hunderttausende sind bei un bedingter Befehlsgevundenheit zum Teil mit kasernen- mätziger Unterbringung in Aktionsgruppen gegliedert, die wie militärische oder polizeilche Mannschaften auf- rreten können und ausgetreten sind. Auch ohne schwere Wassen können solche Gruppen jeder Zeit Gewalthandlun gen durchführen und Teile der Bevölkerung unter den Druck eines Zwanges stellen. Schon das Vorhandensein einer solchen Kampforganisation, die einen Staat tm Staate bildet, ist eine Quelle steter Beunruhigung für die friedliche Bürgerschaft, die im Schutze der Gesetze ihrer Beschäftigung nachgeht. Es ist ausschließlich Sache des Staates, eine organi sierte Macht zu unterhalten. Sobald eine solche Macht von privater Seite organisiert wird und der Staat dies duldet, besteht bereits Gefahr für Ruhe und Ordnung. Die ruhigen Bevölkerungskreise können eine solche natürlich einseitig und parteimäßig aufaestellte Oraani- fanon nicht ertragen. Die Entwicklung fuhrt folgerichtig zu Zusammenstößen und letzten Endes zu bürgerkrieg ähnlichen Zuständen. Bei einer solchen Entwicklung würde der Staat die Achtung, die er für seine verfassungs mäßigen Einrichtungen, insbesondere für Militär und Polizei, fordern muß, verlieren. Nun sind von den Führern der aufgelösten Organisationen Legalttätserllärungen abgegeben worden. Selbst wenn solche Erklärungen völlig ernst gemeint sind und hinter ihnen der Wille steht, an der Gesetzmäßigkeit sestzuhalten, so ist doch unzweifelhaft, daß in einem Rechtsstaat die Gewalt lediglich bei den verfassungsmäßigen Organen des Staates selbst orga nisiert sein darf. Jede private Gewaltorganifation kann des halb ihrem Wesen nach keine legale Einrichtung sein. Es be steht auch die Gefahr, daß eine solche, nach allen ihren Ein richtungen und Vorschriften aus den Kamps im Innern ein gestellte Organisation eines Tages Sic Partei selbst in die Illegalität Hineinreißen würde. Die Führer dieses Privat- hccres müssen, gerade in dem Bestreben, militärisch zu arbeiten und hierbei Besonderes zu leisten, die Partei notwendigerweise mit der Staatsführung und den Machtmitteln des Staates in Konflikt bringen. Davon abgesehen waren bei den ausgelösten Organisationen zahlreiche schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Über griffe festzustellen. Diese haben größte Beunruhigung in weiteste VolWreise getragen Polizeiliche und gerichtliche Stellen sind mit der Prüfung von umfangreichem Material befaßt. Der Ausgang dieser Verfahren braucht aber nicht ab- gewartel zu werden, da die Auflösung der Organisationen auS staatspolitischen Gründen erfolgt und von dem Ergebnis der Untersuchung, ob und in welchem Umfange strafbare Hand lungen Einzelner begangen worden sind, völlig unabhängig ist. Die Maßnahme der Auflösung dient der Slaatserhältung selbst. Sie entspringt einer streng überparteilichen, nach allen Seiten gleiches Maß anwendenden Einstellung der Reichsfüh rung. Es gehl nicht um Parteien oder Regierungen, es geht nm den Deutschen Staat selbst. Keine Reichsregierung kann es dulden, daß irgendeine Partei den Versuch macht, einen Staat im Staate zu bilden und sich Machtmittel schafft, durch die sie in der Lage wäre, unter Umständen ihre Ziele auch mit Gewalt durchzuseyen. Auch der Rote Frontkämpferbund ist im Jahre 1929 der Auflösung verfallen, weil er eine Gefahr für die Aufrechterhal tung von Sicherheit und Ordnung geworden war. Wenn der Staat seine oberste Autorität als Hüter des Gesetzes, als Schützer friedlicher Staatsbürger vernachlässigt, so ist er in Ge fahr. der Anarchie zu verfallen. Dieser ernste Gesichtspunkt verdient in der gegenwärtigen Notzeit höchste Beachtung. Wir müssen iii den kommenden Monaten gegen die Wirt- schastsnol mit tatkräftigen Mitteln angehen. Wir müssen in schicksalshasten außenpolitischen Verhandlungen um Lebensrecht und Freiheit kämpsen. Die erste Bedingung für das Gelingen der Rettungsaktion ist das Vertrauen des deutschen Volkes in die Festigkeil seiner staatlichen Verhältnisse. Das deutsche Volk lebt unter einer freiheitlichen Verfassung. Freiheit kann aber nicht gedeihen ohne Ordnung. Im Interesse der Ordnung muß volle Klarheit darüber geschossen werden, daß in Deutschland der Staat und nur der Staat mit scster Hand Recht und Gesetz aufrechterhält. Die Reichsregierung weiß sich in der Auffassung der Lage mit der großen Mehrzahl der Länderregierungen einig. Sie ist fest entschlossen, auch in Zukunft gegen jeden Versuch, einen Staat im Staate zu bilden, ohne Ansehen der Person und der Partei mit allen Machtmitteln des Staates rücksichtslos einzu- schreiten. Die Auslösung der militärähnlichen Organisationen der NSDAP, soll nach den Anweisungen des Reichsministers des Innern ohne Härte durchgesührt werden. Die NSDAP, selbst wird durch die Verordnung nicht berührt. Ihr steht im Rahmen der Gesetze die gleiche Betätigungssreiheit zu, wie allen anderen Parteien. über allen Parteien aber steht das deutsche Vaterland. Seinem Wohl zu dienen, ist der oberste Grundsatz des Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung. * Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Staatsautorttät. 81. Sämtliche militärähnlichen Organisationen der National sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, insbesondere die Sturm abteilungen (SA.), die Schutzstaffeln (SSO mit allen dazu gehörigen Stäben und sonstigen Einrichtungen einschließlich der SA.-Beobachter, SÄ.-Reserven, Mvlorstürme, Marine stürme, Reiterstürme, des Fliegerkorps, Krastfahrkorps, Sani- tätskorps, der Führerschulen, der SA.-Kasernen und der Zeug- meistereien werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst. 8 2- 1. Die zur Zett der Auflösung nn Besitz ver aufgelösten Organisationen oder eines Teiles ihrer Mitglieder befind lichen Gegenstände, die dem militärischen Zwecke der Organi sation gedient haben oder zu vienen bestimmt gewesen sind, können polizeilich sichergestellt werden. Aus Verlangen ves Reichsministeriums des Innern muß dies geschehen 2. Gegen die polizeiliche Anordnung ist die Beschwerde tm Dienstaufsichtswege zulässig. Eine auf Verlangen des Reichs ministers des Innern angeordnete Sicherstellung kann nur mit seiner Zustimmung abgeändert werden. 3. Schadenersatzansprüche wegen Verlustes oder Beschädi gung sichergestellter Gegenstände sind ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden durch vorsätzliches Handeln verursacht ist. 8 3. 1. Wer sich an einer Organisation, die aus Grund dieser Verordnung ausgelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder sie auf andere Weise unterstützt oder den durck die Oroani-