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»MM L WÄM E:jchr!»t wöcheutüch drrlrnsl und zwar D!r»8tapL, Dovaersiag» and Sovasbrod». B«z»grpr«I, vl-ritijährüch 1,38 M., In Wilsdruff 1,30 M., durch dt« Pop bezog«» 1,54 Mi. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Adress«: Amtsblatt WIISLraff. «n- Amgrsr«- Amtsblatt Inserat« werde» MoutagS, Mitwochs mrd Freitag» bt» spStestenS 12 Uhr augemrmmes. Jllsertiovs Preis 15 Psg. pro viergespalte»« KorpaiM« Außerhalb deS AmtsgerichtsbeziriS Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. Lokalblatt für WilSdruff, >, Braunsdorf, Nurkhardt-walde, Groitzsch- Grumbach, Grund bei Mohorn, HelbtgSdE, vrrzsg!»»stsr mir »«nssrr«, ynns«»». Hausen, Lampersdorf, Limbach, Lotze», Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutarmeberg, Niederwartha, Oberher»-H»rf Ns. S. «9. Jahrg Dienstag, den 11. Januar 1919 Nltta»neberg, Birke»haix, Blankexstei«, Mufbach, KesieMorf, Kleisschösberg, Klipphausen, . . . . . . - - » - . . - - PohrSdorf, RöhrSdors bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sacksserf, SchMtedewal^. Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Stei»bach bei Mohorn, Serligstadt, Spechtshsuse«, Taubmheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. firr die Kgl. Nmtshauptmannschäft Meißen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat nr wu«dr^N sowie Mr das Kgl. Forstreniamt zu TharsndL Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fuß» und Maschinengewehr« truppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsttzesden der Ersatzkommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nach, zusuchen. 3. Der Zivilvorfitzevde der Ersatzkommisston gibt seine Erlaubnis durch Erteilung «inrs Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivtlverhältatffe nicht gebunden ist und sich rm- tadslhast geführt hat. 4. Den mit Meldeschein v-rsehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen- teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur deS gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper! ' Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. ^ie Annahme erfolgt durch Erteilung eines Armahnrescheitts. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zett vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Mustlkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machm, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bet der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächste» Rekruten-EinstellungStermine. Wenn keine Stellen offen find, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. . 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute Haden den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger gr- nügen und im Falle des Verbleibens in der aktivrn Armee und Erreichens des Unter- offizters-DienstgradeS bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilver- sorgungSschetn und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebens- jahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fuß- und Maschinengewehrtruppen, der fahrenden Feld- artillerie und deS Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und rettenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienst Verpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l Aufgebots nur drei statt fünf *) Für den Eintritt bei den Königlich Sächsischen Eisenbahnkompaznien und der Königlich Sächsischen Telegraphenkompagnie in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur de» König!. Preuß. Eisenbahn- regimcnts Nr. 2 bez. des König!. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. 1 zu richten. Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und di'se Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden za Uebungcn während des R.serveverhältnisses in der Regel nicht hcrangczogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Hebungen nicht etnberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Masteruagstermine freiwillig zur Aus hebung melden nnd dadmch auf die Vorteile der Losnummer verzichten, erwächst ein besonderes Recht auf de Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Dresden, den 4. Januar 1910. Ariegsministerium. Mittwoch, den 12. Januar 191V. nachm. 2 Uhr, sollen m Niederwartha 1 Glasschrank, t Sofatisch, 1 Nähtisch gegen Barzahlung meistbietend versteigert werden. Sammelort: Gasthof Niederwartha. Wilsdruff, den 7. Januar 1910. sns Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Bei uns find eingegangen vsm Gesetz- und Verordnungsblatt für dar ASnigreich Sachsen das 24. bis unt 26. Stuck vom Jahre 1909 und vom Reiehsgesetzblatte Nr. 59 bis mit 63 vom gleichen Jahre. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rathauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht auS. Wilsdruff, am 8. Januar 1910. Der Stadtrat. E Kahlenberger. .Holzversteigerung. Mittwoch, den 12. dieses Monats, nachmittags 3 Uhr, sollen am oberen Bache hier (Zusammentreffen an Funkes Brücke) eine Anzahl Kastanien-Stämme und verschiedene Abraumhanfen re. gegen sofortige Bar zahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Wilsdruff, am 10. Januar 1910. Der Stadtrat. -m« Kahlenberger. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern fchulpfltmtg werden, hat Montag den 17. und Dienstag den 18. Januar vormittags 1v—12 und nachmittags 2—4 Uhr zu erfolgen. Folgendes ist zu beachten: 1. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bi- zum 4. April d. I. daS 6. Lebensjahr vollenden. 2. Angemeloet werden können auch die Kinder, die blS zum 3V. Juni d. I. das 6. Lebensjahr vollenden. 3. Für die in Wilsdruff geborenen Kinder ist uur der Impfschein, für alle auswärts geborenen Kinder find Taufzeugnis und Tauf schein vorzulegen. 4. Bet Kindern ans konfessionell gemischten Ehen, die nicht dem Bekenntnisse des BaterS folgen solle», ist der Nachweis des an Gericht-steile geschlossenen Erziehungsvertrages beizubrtngen. 5. Die Kinder sind möglichst mitzubringen. WilSdruff, am 8. Januar 1910. Der Ortsschulinspektor. -so? Schuldirektor Thomas. an d-r Spitze einer Kommission hoher Würdenträger zum Studium der europäischen Marineverhältnisse auch nach Deutschland entsandt hat, und Ich habe befohlen, die Erfüllung der Aufgaben der Kommission in jeder Weise zu erleichtern. Bei der hohen Einsicht Euerer Kaiserlichen Hoheit zweifle Ich nicht, daß Sie unsere Einrichtungen und Leistungen zu würdigen wissen werden, und Ich gebe Mich der Hoffnung hin, daß Sie unter dem, was Sie sehen werden, Manches finden mögen, was Ihnen von Interesse und der Beachtung wert erscheint. Ueberzeugt, daß auch Euerer Kaiserlichen Hoheit Besuch in Deutschland dazu beitragen wird, die zwischen China und dem Deutschen Reich bestehenden so freund schaftlichen Beziehungen zu fördern und zu festigen, heiße Ich Euere Kaiserliche Hoheit und Ihre Begleiter in unserer Mitte von Herzen willkommen * An die Audienz schloß sich eine Frühstückstafel. — Der Kaiser verlieh dem Prinzen Tsai-Hsün das Großkreuz des Roten Adler-Ordens. z)slLtische Rundschau. WilSdruff, den 10. Januar. Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser rmpfing Mittwoch nachmittag im Königlichen Schlosse in Anwesenheit des Kronprinzen, der Prinzen Eitel Friedrich, August Wilhelm und Oskar, des Reichskanzlers, der meisten Staatsminister und Staatssekretäre, sowie anderer hoher Würdenträger die früh in Berlin eingetroffene chinesische Marine-Studien-Kommisston. Dabei hielt Prinz Tsai-Hsun an Seine Majestät dem Kaiser folgende Ansprache: „Im Auftrage meines erlauchten Souveräns bin ich »ach Deutschland gekommen, um mich mit den Marine- Verhältnissen vertraM zu machen. Durch die Gnade Euerer Kaiserlichen Majestät bin ich mit außergewöhnlichen Ehren empfangen und von den Offizieren und Beamten Euerer Majestät begrüßt worden. Eure Majestät wollen geruhen, meinen ehrerbietigsten Dank dafür entgegenzu- nehmen. Der Name der deutschen Marine hat in der ganzen Welt einen guten Klang, und die vorzüglichen Leistungen der deutschen Werften find allgemein bekannt; daher gereicht es mir zu ganz besonderer Freude, jetzt aus eigenerAnschauung Deutschlands Fortschritte auf maritimem Gebiet kennen zu lernen. Es erfüllt mich dabet der lebhafte Wunsch, daß die freundschaftlichen Beziehungen unserer beiden Länder immer inniger werden und stets nur Friede und Eintracht herrschen mögen. Hiermit verbinde ich die Hoffnung, daß Euerer Majestät noch viele Jahre einer glücklichen Regierung beschicken sein mögen." Seine Majestät antwortete wie folgt: „Euerer Kaiserlichen Hoheit danke Ich für Ihre freundlichen Worte und für die guten Wünsche, die Sie für Meine Person zum Ausdruck gebracht haben Es hat Mich mit lebhafter Genugtuung erfüllt, daß Seine Majestät der Kaiser von China Euere Kaiser!. Hoheit