Volltext Seite (XML)
WMM R NlM unä Amgegenä KmlsblaN Nr. ^29 71. Iskrg. Dienstag, clen Z. November 1912 JnjertionSpreiS 15 Psg. pro fünsgelpaliene KorpuSzeile. Außerhalb deS AmtsgerichtSbezirkS Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkur» gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei in» Haus, ab^eholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. für die Königl. Amtsyauptmannschast Weigen» für das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für MilsäruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Harths bei Gauernitz, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Höhndorf Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsvvrs bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender WtthMttgs-Momit-Mlisk, Wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im §ilL" und monatliche Seilage „Unsere Keimt". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Sonnenaufgang 'Eonnenuntergang 2"- V. 8"' N. Sonnenaufgang 'Eonnenuntergang 7°° !> Mondaufgang 4^ l! Monduntergang Aus Ztaät unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den L. und 4. November. 7<" (7°') i! Monduntergang 2'° (2 ' N.) 4^ (42-) Mondaufgang — 02" V.) 3. November. 1500 Italienischer Goldschmied und Bildhauer Benvenuto Cellini in Florenz geb. — 1744 Schauspieler und Dramatiker Friedrich Ludwig Schröder in Schwerin (Mecklbg.) Seb. — 1801 Italienischer Komponist Vincenzo Bellini in Catania geb. — 1840 Maler Johann Sperl in Buch bei Nürnberg geb. — 1852 Mutsuhito Kaiser von Japan, in Kyoto geb. — 1908 Bild hauer Harro Magnussen in Berlin-Grunewald gest. 4. November. 1743 Eröffnung der Universität Erlangen.— 1787 Englischer Schauspieler Edmund Kean in London geb. — 1847 Komponist Felix Mendelssohn-Bartholdy in Leipzig gest. — 1850 Dichter Gustav Schwab in Stuttgart gest. Merkblatt für de» 5. November. venkspruck für Gemüt unä Verttanü. M reden und träumen die Menschen viel Don besseren künftigen Tagen; Nach einem glücklichen, goldenen Ziel -sieht man sie rennen und jagen. Schiller. Heues aus aller Mell. Der Bundesrat hat dem Anträge Württembergs aus Abänderung des Bundesratsbeschlusses vom April über die Fleischeinsuhr aus Däne, mark keine Folge gegeben. Der Präsident des Deutschen Handelstages hat in einer Eingabe den Bundesrat um eine Vertagung seines Beschlusses in der Frage des Prtroleum-Reichsmonopols gebeten. Die neuen Hochseetorpedoboore sind in Wilhelmshaven zur sünsten Torpedoflottille vereinigt worden. Die englisch-deutsche Grenzregulierungskommijsion für Nigerien «nd Kamerun hat in Iota ihre Arbeit begonnen. Aus Konstantinopel wird ein Erfolg der türkischen Westarmee gegen die Montenegriner bei Skutari gemeldet. In Belgrad verlautet, Issa Boljetinac habe sich mit 15000 Alba- »esen ergeben. Die Einnahme von Prizrend durch die Serben wird amtlich be stätigt. König Peter zog in Uesküb ein. In Mazedonien gilt die Lage für die Türken als hoffnungslos. Die Stadt Prevesa hat kapituliert. Infolge Scheiterns eines Passagierdampsers auf dem See Saint Louis (Amerika) ertranken 16 Personen. 1807 Malerin Angelika Kauffmann in Rom gest. — I8S4 Broßherzogin Hilda von Baben in Biebrich geb. — 1876 Afrika- Reisender Theodor v. Heuglin in Stuttgart gest. — 1903 Maler "udwig Passini in Venedig gest. — 1906 Maler Edmund Harburger «l München gest. Fußpflege im Winter. Merkwürdigerweise hegen die Menschen im großen und ganzen die Ansicht, daß eine rationelle Körperpflege nur im Sommer nötig sei. Infolge dessen vernachlässigen sie eine solche im Winter. Namentlich Ae Füße werden vielfach stiefmütterlich behandelt. Im Eommer, wenn man weite Fußwanderungen unternimmt, "ann mahnen die Füße von selbst ihren Besitzer, daß sie einer regelrechten Pflege bedürfen, und daß sie ihre Pflichten regelmäßig nur dann genügend ausüben können, wenn sie "icht nur eine zweckmäßige Bekleidung erhalten, sondern auch reinlich gehalten werden. Viele Menschen wagen sich ^ane Zweifel deshalb im Winter weniger ins Freie, weil sie LAw irgendeiner Seite hin Fußbeschwerden haben. Tägliche Achtungen der Füße mit Wasser und Seife sollten auch im ^-stnter nicht Unterlasten werden. Von Zeit zu Zeit sind wiederholte Abwaschungen der Fußsohlen mit Spiritus sehr sUtzlich. Werden die Menschen schon von Jugend an an w-che Reinlichkeit gewöhnt, so haben sie einmal den Vorteil, ^aß sie durch die damit verbundene Abhärtung der Haut uen schädlichen Einflüssen der Erkältung gegenüber geschützt werden, sowie weiter den, daß nicht eine Entartung der AUphaut einiritt, die während der Soldatenzeit bei größeren Keuschen die Ursache der sogenannten Fußkranlheit wird. e Füße im Winter warmgehalten werden müssen, ist eibstverstandlich. Am schlechtesten hat'es unsere ScknU- wenn sie bei Schneewetter mehrmals am Tage einen 2ft wcht unbedeutenden Schulweg zurückzulegen hat. Es ist s?-unnamr daMn^Ä^ot, wenn menschenfreundliche Be- "wird den Kindern Gelegenheit ge- ri-ms -n wechseln unb"^ Strümpfe vor Beginn des Unter- ichts ZU - - und das gleiche sollte auch bei der Rück- kehr nach H müben^^' .Selbstverständlich wird man ^rauf achte" musten, daß das Schuhwerk nicht nur den v atoim chen FcsÄa'jE Füße entspricht, sondern auch kräftige Sohlen >md kräftiges Oberleder hat und dicht so Iuß keine S ellen zum direkten Eintritt von «chneewaster und Feuchtigkeit vorhanden sind. Wollene .^trümpse sind in l!er kalten Jahreszeit solchen von anderein ^toff vorzuziehen. Wir bewahren uns und unsere Kinder Ur gesundheitlichen Nachtellen, wenn wir die gegebenen ^i»ke beherzigen. Nachstehenden Artikel aus den „Dresdner Näch sten" erhielten wir von verschiedenen Seiten mit der W um Abdruck zugesandt, welchem Wunsche wir hiermit ^kommen: Zur Wslksschulrefsrm schreibtuns ein Mann, der, wie er uns versichert, bisher den Streitfragen gegen- über eine reservierte Haltung eingenommen hat, folgendes: „Die Forderungen des Sächsischen Lehrervereins sind zum Teil derart, daß die Regierung gar nicht darauf eingehen kann, und auch die Eltern gerechten Grund haben, sich da- gegen aufzulehnen. Dies sei nur in einigen Punkten aus- gesührt. Zunächst verlangen diese Lehrer eine einzige Volksschule. Eltern, die ihre Kinder besonders sorgfältig dabeim erziehen, sie vor nachteiligen Einflüssen völlig be hüten konnten, sollen gezwungen werden, ihre Kinder in dieselbe Schule zu schicken, die Kinder besuchen, deren Er ziehung minder gut war Für die besser erzogenen Kinder ist das eine Gefahr. Jeder Nivellierungsprozeß vollzieht sich nach unten. Was wird die Folge sein? Die Prwat- schulen werden wie Pilze aus dein Boden schießen! Jeder, der Halbwegs die Mittel besitzt, schickt seine Kinder dann in die Privatschule; die öffentliche Volksschule wird erst recht die Schule der minderbemittelten Klaffen, die Schule der armen Leute. Die Privatschulen gewinnen aus Kosten der öffentlichen Schule; die tüchtigsten Lehrer werden zu jenen streben. Die öffentliche Schule sinkt im allgemeinen Ansehen! Ein Verbot der Privatschulen aber ist ausge schlossen. Das wäre ein Eingriff in das Grundrecht der elterlichen Erziehungsgewalt, das Gegenteil von Liberalis mus Jene Lehrer wollen auch kein Aufsichts- und Visitationsrecht des Direktors! Das ist eine Forderung, die abnorm ist und auf die Tendenz der Haltung jener Lehrer ein ungünstiges Licht wirft Der Bezirksschul inspektor ist der einzelnen Schule fern und kann eine wirk same Aufsicht allein nicht ausüben Das Verlangen, dem Direktor das Aufstchtsrecht zu nehmen, bedeutet also: Los von jeder wirksamen Aufsicht! Jeder, dem fremde Interessen anvertraut sind, soll aber unter wirksamer Aufsicht stehen. Jeder sonstige Beamte, auch der höhere, hat einen nächsten Vorgesetzten und höhere Dienstbehörden. Der RegieruNgs- rat bei der Amtshauptmannschaft steht unter seinem Amts hauptmann, dann unter seinem Kreishauptmann und seinem Minister. Der Landgerichtsrat unter seinem Präsidenten, unter dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und dem Minister. Dabei kann jedermann den Sitzungen der Ge richte beiwohnen und dadurch auch eine Kontrolle ausüben. Der tüchtige Mensch, der seine Pflicht tut, wird es nur angenehm empfinden, wenn er seine Leistungen einem Vor gesetzten vorführen kann; er wird sich freuen, wenn mög lichst viele sie beobachten können. Warum soll der Volks schullehrer nach der Meinung jener Lehrer eine Ausnahme bilden? Gerade er kommt recht jung zu einer selbständigen Stellung. Ihm sollen wir das Beste, was wir haben, unsere Kinder, zum Unterricht und zur Erziehung anver trauen; er soll unsere Kinder körperlich züchtigen können nach seinem Ermessen, und da soll nicht einmal der Direktor das Recht haben, dem Unterricht gelegentlich beiwohnen und danach auf Grund seiner Erfahrung dem Lehrer Rat schläge geben oder Vorhalte tun zu können? Das ist ge radezu ein unerhörtes Verlangen! Möglichste Oeffentlich- keit des Unterrichts für jeden, der ein besonderes berech tigtes Interesse daran hat, ist viel eher geboten. Diese Bestrebungen eines Teils der Lehrerschaft sind nur geeignet, die Sympathien für sie zu beeinträchtigen. Aehnlich ist es mit dec Forderung: Die Schule los von der Kirche! Ent weder man streicht den Religionsunterricht als Unterrichts gegenstand der Lehrer und überläßt ihn der Kirche allein; oder aber man läßt ihn den Lehrern; dann aber muß die Kirche ein Aufsichtsrecht haben. Denn die Kirche ist die berufene Hüterin der religiösen Interessen der Glaubensge nossen Gerade ihre Diener sind die Fachmänner auf diesem Gebiete, und es ist fachmännische Aufsicht, wenn der Pfarrer den Religionsunterricht an der Schule überwacht. Pfarrhaus und Schule gehören im gewissen Sinne zu sammen. Ueberdies sind aus dem geistlichen Beruf zugleich die besten Schulmänner und Pädagogen hervorgegangen, so daß man unbedenklich sagen kann, daß im allgemeinen ein Pfarrer auch für den Volksschulunterricht schlechthin als Fachmann zu gelten hat. In kleineren Gemeinden ist der Pfarrer oft der einzige Mann mit Universitätsbildung. Seine Mitwirkung im Schulvorstand ist auch von diesem Gesichtspunkt aus zu begrüßen, und es ist ein kleinlicher, bedauerlicher Beschluß gewesen, als die liberal-sozialdemo kratische Mehrheit der Deputation ihn aus dem Schulvor stand entfernte. Dabei ist es auch recht sonderbar, wie ge rade die Parteien, die den Kampf gegen Rom besonders betonen, in dem evangelischen Sachsen die Rechte der evangelisch-lutherischen Kirche, wo sie nur können, zu beein trächtigen suchen. Eine so geschwächte Kirche wird auch im Kampfe gegen Rom nicht so bestehen, wie sie es könnte. Völlig unannehmbar ist auch der Beschluß, daß der Religions unterricht nicht nach den evangelischen Bekenntnisschriften erteilt zu werden braucht. Jede Kirche ist zugleich ein Rechtsinstitut und muß eine bestimmte Satzung, nicht be stimmte Lehre haben. Erscheint die bestehende Lehre in einzelnen Punkten jetzt bedenklich, so ändere man sie durch die kirchlichen Instanzen ab. Allein eine Kirche, in der jeder nach Belieben lehren kann, was er subjektiv für richtig hält, ist ein Unding; eine gemeinsame Grundlage muß in jeder Kirche objektiv feststehen, sonst besteht keine Glaubensgemeinschaft, keine Kirche mehr. Eß ist eine Schwächung der evangelisch-lutherischen Kirche in Sachsen, wenn man es den Lehrern gestatten will, den Religions unterricht nach eigenem Ermessen zu erteilen. Wenn end lich jene Lehrer noch eine Verminderung der Stundenzahl, wünschen und womöglich eine Erhöhung der Bezüge, so ist dem zu entgegnen, daß allerdings auf dem Lande in dieser Beziehung manches zu bksftrn ist. Die städtischen Volks- schullchrer können aber wirklich auch heute nicht klagen. Man mache doch einmal für einen Dresdner Volksschul- lehrer eine Statistik auf, wieviel Unterrichtsstunden tM Durchschnitt auf einen Wochentag im ganzen Jahre kommen, wenn man die nn Interesse des Kindes gebotenen vielen Ferren mit einrechnet. Auch wenn man die Arbeitsstunden daheim niit hinzurechnet, hat er erheblich weniger zu leisten, als nn Durchschnitt ein anderer, auch viel höherer Beamter. Dabei ist seine Ausbildung viel billiger gewesen, indem sie auf den Seminaren vom Staate bestritten wird, der selbst für den Unterhalt gegen eine sehr geringe Entschädigung mit sorgt. Daß in den Lehrerkreisen die durchschnittliche Lebensdauer eine geringere ist, stimmt nach der wirklichen Statistik nicht, würde auch nichts beweisen, weil dann erst geprüft werden müßte, wie die körperliche Gesundheit der einzelnen Berufsstände beim Eintritt in ihre Berufe ist. In der Regel sind die jungen Männer, die sich zum Lehrerberus entschließen, von Haus aus körperlich die minderkräftigen unter ihren Geschwistern. Wir gönnen dem Lehrer die Borstige seines Berufes, allein man muß diejenige» Lehrer daran erinnern, die jetzt Forderungen aufstellen, die alles andere als maßvoll und berechtigt sind." — Sicherungsüvereignunge«. Das Ministerium des Innern hatte die Kammer anläßlich einer Beschwerde der Handelskammer Reuß ä. L. an ihre Landesregierung zur Aussprache aufgefordert, ob die anderwärts.vielfach be obachtete mißbräuchliche Anwendung des Rechtsinstituts der Sicherungsübereignung auch im Kammerbezirke vor komme und welche Stellung die Kammer hierzu einnehme. Unter einer Sicherungsübereignung versteht man eine Rechtshandlung, durch die jemand einem seiner Gläubiger zur Sicherung für eine Forderung das Eigentum an einem oder mehreren Gegenständen überträgt, selber jedoch als Mieter, Verwahrer, Kommissionär oder dergleichen in un mittelbaren Besitz der Gegenstände bleibt. Ein dauernder Eigentumsübergang wird nicht bezweckt, vielmehr ist der Schuldner verpflichtet, später durch Zahlung einer gewissen Summe, meistens der alten Schuldsumme, das Eigentum an den Gegenständen zurückzuerwerben. Die Kammer antwortete dem Ministerium folgendermaßen: Auch in unserem Bezirke werden lebhafte Klagen über mißbräuchliche Anwendung der Sicherungsübereignung geführt. Wir können deshalb der Handelskammer für das Fürstentum Reuß ä. L. durchaus beipflichten, wenn sie behauptet, daß „die Sicherungsübereignungen zu einem Krebsschaden des deutschen Wirtschaftslebens und besonders der heimischen Industrie geworden seien". Man kann vielleicht sagen, daß in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Sicherungs übereignungen zu dem Zwecke vorgenommen werden, um die bewegliche Habe des Schuldners der Zwangsvollstreckung pfändender Gläubiger zu entziehen. In anderen Fällen liegt die betrügerische Absicht darin, daß der durch die Sichermigsübereignung bewirkte Eigentumswechsel für Außenstehende nicht erkennbar ist; diese sollen vielmehr ge rade mit Rücksicht auf das scheinbare Eigentum au den schon übereigneten Gegenständen bewogen werden, dem kreditunwürdigen Schuldner auch weiterhin Bar- oder Warenkredit zu gewähren. Wenn auf irgend eine Weise Abhilfe gegen derartige Mißstände geschaffen werden könnte, würde dieses auch von uns lebhaft begrüßt werden. Bei diesbezüglichen gesetzlichen Maßnahmen darf jedoch unseres Erachtens nicht übersehen werden, daß im Geschäftsverkehr neben den betrügerischen auch wirklich reelle Sicherungs übereignungen vorkommen und für manche Kreise die ein zige Möglichkeit eines verhältnismäßig billigen Kredites sind. Zu denken ist hier an Gewerbetreibende und Händler, die zwar wertvolle Aktivposten (Maschinen, größere Lager- Vorräte usw.) besitzen, jedoch auf deren unmittelbaren Besitz nicht verzichten können. Das Faustpfand können sie des halb nicht als Beleihungsform wählen. Als einziger Aus-