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Amtlicher lleil vom Die Königliche Kuitshauptmannschaft. Der Stadtrat. worden. aufen. Merkblatt für den 11. Juli. 3-' js Mondaufgang 8^ jj Monduntergang dö,r ccki,; «le rsucia .2,25. n-rot säen. 1168 242 182 234 Sonnenaufgang Sonnenuntergang 12" V. 5" St. Freitag und Sonnabend, den 19. und 20. dieses Monats öleiben die Kanzleiräume der Königlichen Amtshauptmannschaft geschlossen. An beiden Tagen werden nur dringende Geschäfte erledigt. ' Die Bausprechstunde fällt am 20. dieses Monats aus. m Nr. find, soweit 1. Juli 1912 Beratung, die Errichtung einer besonderen Kleinhandclsbe rufsgenossenschast zu befürworten, der Abtrennung des Hilfsgewerbes von der Lagereiberufsgenossenschaft jedoch zu widersprechen. In ihrem Bericht an das Reichsversicherungs, amt führte die Kammer zur Begründung ihres Beschlusses folgendes ans: Die Kleinhändler streben schon seit einer Reihe von Jahren an, aus der Lagereiberufsgenossenschaft auszuscheiden. Sie haben als Hauptgrund dafür ange führt, daß die Versicherung in der Lagereiberussgenossen schaft für sie zu teuer sei. Außerdem hoffen sie, durch eine Kleinhandelsberufsgenossenschast eine wirksame Vertretung des gesamten Kleinhandels zu erlangen. Zunächst sei vor ausgeschickt, daß wir eine besondere Kleinhandelsberufsge nossenschaft, namentlich nachdem der Kreis der versicherungs pflichtigen Betriebe durch die Reichsversicherungsordnung so sehr erweitert worden ist, für leistungsfähig halten,,und das; unserer Ansicht nach die Abtrennung der Aeinhandels- von den Großhandelsbetrieben keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereiten würde, wie vielfach gefürchtet wird. Ob aber die Kleinhändler in einer eigenen Berufsgenoffen schaft wirklich niedrigere Beitrüge zu zahlen haben werden als in der Lagereiberufsgenossenschaft, namentlich nach Ein führung des neuen Gefahrentarifs, wagen wir nicht zu ent scheiden. Abgesehen von den ersten Jahren, in denen wegen der Bildung des Reservefonds selbstverständlich höhere Bei träge gezahlt werden müßten, ist unseres Erachtens aus den vorliegenden Unterlagen nicht mit Sicherheit zu ersehen, ob wirklich die diesbezüglichen Hoffnungen der Kleinhändler für die spätere Zeit in Erfüllung gehen werden. Im all gemeinen, und das gilt auch für Berufsgenossenschaften, arbeitet ein großer Betrieb billiger als ein kleiner: außer dem kommt in diesem Fall aber noch hinzu, daß in einer Kleinhandelsberufsgenoffenschaft eine Unzahl kleiner und kleinster Betriebe zusammengeschlossen würde, die sehr viel mehr Verwaltungskosten für die Berufsgenoffenschaften er fordern als die verhältnismäßig wenigen großen Betriebe des Großhandels und der Hilfsgewerbe. Die Frage, ob nicht die erhoffte Ersparung am niedrigeren Gefahrensatz durch die höheren Verwaltungskosten mehr als ausgewogen wird, lassen wir deshalb offen. Konnten demnach kaufmännische Erwägungen uns weder für noch gegen eine besondere Kleinhandelsberufsgenossenschaft einnehmen, so konnten wir uns doch den fast einmütigen Wünschen der Kleinhändler schaft nach einem gemeinsamen beruflichen Zusammenschluß nicht völlig verschließen. Schon das Wort „Berufsgenoffen schaft" zeigt an, daß nach dem Willen des Gesetzgebers offenbar gleiche oder verwandte Berufe zusammengeschloffen werden sollen. Kleinhandel und Hilfsgewerbe sind sich je doch völlig wesensfremd. Gemeinsame berufliche Fragen wird deshalb die Lagereiberufsgenossenschaft in ihrer jetzigen Form wohl selten in wünschenswerter Weise er ledigen können. Da die Kleinhändler nun so großen Wert darauf legen, ihren eigenen beruflichen Zusammenschluß zu bekommen, haben wir keinen Grund, uns diesem Wunsche zu widersetzen und unnötige Mißstimmung in die Reihen der Kleinhändler hineinzutragen. Wir sprechen uns des halb für die Errichtung einer besonderen Kleinhandelsbe rufsgenossenschaft selbst auf die Gefahr der höheren finan ziellen Belastung hin aus. Zu einer Zuteilung der Hilfs gewerbe des Handels an die Fuhrwerksberufsgenossenschaft liegt unseres Erachtens kein Grund vor. Auch hier fehlen in den meisten Fällen alle gemeinsamen Merkmale, da die Lagerei-, Speditions- usw. Geschäfte sehr oft überhaupt nicht Pferd und Wagen besitzen oder doch das Fuhrgeschäft für sie von ungeordneter Bedeutung ist. Die von uys befragten Oenkspruck kür Gemüt unä Verstanä. Schönheit der Nachtigall ist der Nachtigall liebliche Stimme Schönheit des Weibes ist sanfte gefällige Treu'. Herder. n«, ar«, IZUS Staät unä LanÄ. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir Bei uns sind eingegangen Vom Gesetz- u. Verordnungsblatt s. d. Könige. Sachsen das 7. bis mit 10. Stück vom Jahre 1912 und Vom Keichsgesetzblatte Nr. 27 bis mit 36 vom gleichen Jähre. . Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rathauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Kinziehung öestnnmt Das Diphtherie-Keilserum mit der Kontrollnummer 233 aus der Fabrik INcktamNicker Geil. und zwar 819 im Alter von 71—75, 434 im Alter von 76—80, 185 im Alter von 81—85 und 62 im Alter von mehr als 85 Jahren. Wie Versicherte wiederholt selbst ausgesprochen haben, trägt die Gewißheit, durch den Be zug einer festen, absolut sicheren Rente vor wirtschaftlichen Sorgen geschützt zu sein, geradezu mit zur Erhaltung ihres Lebens lei. Die Altersrentcnbank ist eine staatliche Einrichtung uno batet die denkbar größte Sicherheit, da der sächsische Staat für die Verbindlichkeiten der Bank haftet. Bei ihr können mit Verzicht auf das eingelegte Kapital oder unter Vorbehalt desselben Renten erworben werden für Staatsangehörige des Königreichs Sachsen, selbst wenn sie nicht in Sachsen wohnen, und für andere Deutsche, wenn sie mindestens seit 3 Jahren ihren Wohn sitz im Königreiche Sachsen haben. Wird das Kapital Vorbehalten, so zahlt es die Altersreutenbank nach dem Tode des Versicherten unverkürzt zurück Die Versicherungen sind schon im frühesten Lebensalter zulässig. In jungen und mittleren Jahren werden meist aufgeschobene, in höheren Klassen dagegen vorwiegend sofort beginnende Renten erworben. Jedoch sind dem Belieben des Einzelnen in dieser Beziehung keinerlei Schranken gezogen. Die Altersrentenbank (Dresden-Altstadt, Antonsplatz 1) und ihre in den größeren Orten Sachsens bestehenden Agenturen erteilen über die Bestimmungen der Bank und ihre Renten sätze bereitwilligst Auskunft und geben Schriften darüber kostenfrei av. — Kagung des Königs. Sächsischen Militärvereins- önndes. Der Königlich Sächsische Militärvereinsbund hielt vom 6. bis 8. Juli in Zwickau seine 39. Bundesversamm lung ab. Nachdem am Sonnabend ein festlicher Empfang vorausgegangen war, fand am Sonntag vormittag in Gegenwart zahlreicher Ehrengäste und Vertreter staatlicher und städtischer Behörden die Bundesversammlung statt. Nach mehreren Ansprachen und Begrüßungsreden wurde der Jahres- und Kassenbericht erstattet und genehmigt. Es wurde sodann ein Antrag des Präsidiums angenommen, wonach künftig auch die nicht lediglich zur Erfüllung ihrer Wehrpflicht dienenden Angehörigen des Heeres, ferner die verabschiedeten Beamten des Heeres, die dem aktiven Soldatenstande nicht angehört haben, die Mitgliedschaft bei einem Bundesvereine erwerben können. Weiter wurde beschlossen, zur Feier des 40jährigen Bestehens des Bundes in Dresden im Jahre 1913 eine Sondersteuer zu erheben, um den unbemittelten Kameraden den Besuch des Festes zu ermöglichen. Nach Erledigung verschiedener innerer Angelegenheiten wurde dann die Tagung geschloffen. Am Montag fand ein Ausflug nach Stein-Hartenstein statt. — KleinhandetsherufsgenosieE Durch Z 537 Ziffer 10 und 11 der Reichsversicherungsordnung ist die Zahl der unfallversicherungspflichtigen Kleinhandelsbetriebe sehr erweitert worden, schätzungsweise um 200O00 Betriebe mit 600000 Versicherten. Da schon seit langem aus Klein handelskreisen Wünsche nach einer eigenen Kleinhandelsbe rufsgenossenschaft laut geworden waren, schien der jetzige Zeitpunkt besonders geeignet, diese Frage zur Entscheidung zu bringen. Ferner hatte die Fuhrwerksberufsgenoffenschaft beantragt, die Hilfsgewerbe des Handels (Speditionen, Lagerei usw.) von der Lagereiberufsgenossenschaft zu trennen und der Fuhrwerksgenoffenschaft zuzuschreiben. Ueber beide Fragen forderte das Reichsversicherungsamt ein Gutachten' Die Kammer beriet zunächst, bevor sie Stellung.nahm, beide Fragen in ihrem zuständigen Ausschuß unter Zu ziehung zahlreicher Vertreter des Klein- und Großhandels und des Hilfsgewerbes. Sie beschloß auf Grund dieser jederzeit dankbar emgegen. Merkblatt für den 10. Juli. SonnKkilufgang Sonnenuntergang Diphtßerie-Sera mit den Kontrollnummern: bis"l173 aus den Höchster Farbwerken, bis 251 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, bis 187 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin Meißen, den 10. Juli 1912 «V7L Wilsdruff, am 9. Juli 1912. 4068 vormals E. Schering in Berlin ist seinerzeit wegen Beanstandung nicht im Kandet erschienen. Dresden, am 8. Juli 1912. Ministerium des Innern, II. Abteilung. 3" !! Monduntergang 4" N. 8^ !i Mondaufgang — . 1S09 Johannes Calvin geb. — 1584 Wilhelm I., Statthalter der Niederlande, ermordet. — 1792 Englischer Schriftsteller Marryat g^. — 1824 Rudolf v. Bennigsen geb. — 1851 Mands Nssmgem der Daguerrotypie, geb. - 1866 Gefecht bei 1553 Kurfürst Moritz von Sachsen fällt bei Sieoershausen. — 1857 Komg Friedrich I. von Preuße» geb. — 1708 Sieg Prinz Eugens und Marlboroughs über die Franzosen bei Oudenaarde.— 1896 Historiker Ernst Curtius gest. 0 Sonnenstich und Hitzschlag. Der Juli bringt uns die heißesten Tage im Jahre. Dem Menschen wird manche Unannehmlichkeit dadurch bereitet; denn er kann in dieser Zeit Nicht immer im kühlen Schatten weilen. Die Glut der heißen Sonnenstrahlen kann aber leicht Sonnenstich und Hitzfchiag nach sich ziehen. Der Sonnenstich wird durch die unmittelbare Einwirkung der Sonnenstrahlen auf den Körper hervorgerusen; der Hitzschlag kann aber auch bei bedecktem Himmel eintreten, wenn dumpfe Schwüle über der Erde lagert. Eme Abwehr gegen den Sonnenstich ist schon das Tragen eines leichten Strohhutes. Gegen den Hitzschlag schützt man sich, indem man an schwülen Tagen übermäßige Anstrengungen, besonders Wanderungen, die das Herz an- greifen, vermeidet. Ist ein Hitzschlag eingetreten, so gilt es, mit kalten Umschlägen dem Körper Kühlung beizubringen. Das Atmen muß durch Lüftung der Kleider erleichtert werden. Die Tätigkeit des Herzens ist künstlich zu stärken und zu steigern. Ein guter Trunk kühlen Wallers kann nicht schaden, auch ein Bad ist von wohltuender Wirkung. Vor allem aber ist em Arzt zur Behandlung zuzuziehen. Mar schierende TrupM find leicht vom Hitzschlag bedroht: man stärkt daher die Mannschaften durch häufige Ruhepausen und oen Genuß erfrischender Getränke. Besonders vorsichtig «üfien aber alle diejenigen sein, die in den heißen Tagen «n offenen Neuer arbeiten. _ — Dor König wird am 13. Juli mit seinen Söhnen und Töchtern über Hamburg nach dem Nordseebade Juist abreisen. Der Aufenthalt in Juist ist auf etwa 3 Wochen in Aussicht genommen worden. Nach seiner Rückkunft gedenkt Se. Majestät mit den Mitgliedern des Königshauses auch das diesjährige große Festschießen der Privilegierten Bogenschützen-Gesellschaft zu Dresden — die Dresdner Vogelwiese — durch einen Besuch auszuzeichnen. — Hwsischcckverkehr. Um den Bewohnern des Platten Landes die Benutzung des Postscheckverkehrs weiter zu erleichtern, hat das Reichspostamt angeordnet, daß einzelne Zahlkartenforumlare, die bisher nur an den Schaltern der Postämter und Postagenturen unentgeltlich verabfolgt wurden, da, wo ein Bedürfnis dafür vorliegt, auch bei Posth ilfstellen und durch die Landbriefträger kostenfrei an das Publikum abgegeben werden. — Welche außerordentlichen Vorteile eine Versicherung bei der Königlichen Sächsischen Mersrentenvank viel fach bringt, zeigt die Zusammenstellung^ über das Alter, in dem sich die bei der Königlichen Sächsischen Alters rentenbank versicherten Personen befinden. Nach den Fest stellungen über den Versicherungsbestand Ende 1909 waren von rund 14000 Versicherten 1500 über 70 Jahre alt, unä Am gegen ä Amtsblatt Ur. 79. 7<.Iabrg. 7— - Oonnerstag, clen 11. 1912 ErfS eint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags. Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. für die Rönigl. AmLshauptmann schäft Meißen, für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für» MilsckruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kestelsdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Losen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lMftnder Unterhaltungs-Goman-MilM, möchrnilicher illustrierter Keilage „Welt im Uild" und monatlicher Anlage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. WM Jnsertionspreis 15 Pfg. Pro fünfgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff.