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MM U MM unä Amgegenä Amtsblatt JnjertionSpreiS 15 Pfg. pro fünsgespaltene Korpuszetle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. für die Königl. Amtshauptmannschaft Weitzen, für das Königl. AmkWericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Künigl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsckruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lausrndtr Unterhallllugs Goman-jKeitage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Keimt". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 69. Dienstag, cien 18. ^uni 1912. 71. ^sakrg. UmtNeker Am einMig-smiMW MMckM ßck. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden im Laufe des Monats September dieses Jahres die Kerkstprüfungen über die wissenschaftliche Ue- fäsiigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, die im Regierungsbezirk Dresden wohnhaft sind und das 17. Lebens jahr vollendet haben, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Königliche Prüfungskommission (Schloßstraße 34 36 II) spätestens den .1. August 1912 gelangen lassen. Aach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind beizufügen: a) Ein Gevurtszeugnis (vom Standesamte des Geburtsortes zu Militärzwecken kostenfrei auszustellen) b) Die Einwilligung des gesetzlichen Wertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des ge setzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Formulare hierzu können bei der Kanzlei der Königlichen Prüfungskommission entnommen werden). Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Zähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinige». Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absatz bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf sein« Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Aeurkundung. c) Ein Unbescholdenheitszengnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- ?eu. Progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehr anstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahr an bis zum Tag der Anmeldung zu umfassen ci) Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. e) Eine behördlich beglaubigte Photographie des Prüflings. Die Papiere unter 3 bis c sind im Originale einzureichen. In den Zulassungs gesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie ott und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereirs unter zogen hat. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Urüfnng und der an die Prüf linge zu stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigcfügte Prüfungsordnung zum einj-freiw. Dienst hingewiesen Dresden, den 5. Juni 1912. Königliche Prüfungskommission für Ginjährig-Areiwillige. Vom unterzeichneten Gericht sind in Pflicht genommen worden als Gerichtsschöppe für Kessetsdorf an Stelle des wegen Krankheit zurückgetretenen Herrn Privatmanns Moritz Louis Pfützner Kerr Gutsbesitzer Gswald Uichard ArieVet in Kesselsdors und als Ariedeusrichter für den Bezirk Unkersdorf und Koitzsch auf die Zeit vom 1. Juli 1912 bis zum 30. September 1913 an Stelle des freiwillig ausscheidenden Herrn Gutsbesitzers Anton Rudolf Klotzsche in Unkersdorf Kerr Gutsbesitzer Alwin Julius Gießmann daselbst. E Wilsdruff, am 15. Juni 1912. Königl. Amtsgericht. Neues aus aller Mell. Der Berliner Magistrat hat den Entwurs eines Ortsstatnts sür die Errichtung einer gewerblichen und kaufmännischen Pflichtsortbildungs schule sür Mädchen in Berlin angenommen. Am Sonntag begann in Kiel der Bordmarkenflug mit örtlichen Veranstaltungen. Die Nennungsltste weist 23 Namen auf. Die Hygieneausstellung in Darmstadt wird Anfang August er öffnet werden. Die Erzgebirgische Ausstellung in Freiberg wurde am Sonntag in seierlicher Weise eröffnet. Die Stadt Amsterdam beabsichtigt einen Ausbau ihrer Hafenanlagen und des Nordfeekanals. Die Kosten werden aus 48 Millionen geschätzt. Die Automobil-Alpentour, an der sich 25 Wagen beteiligen, nahm Sonntag früh in Wien ihren Anfang. In Siidsrankleich haben Sturm und Hagelschlag schwere Schäden verursacht. Ueber Pisa und Unigegend ist ein furchtbarer Zyklon niederge gangen. Durch Blitzschlag wurden mehrere Feuersbrünste verursacht. Der Schaden beläuft sich aus über eine Million Lire. In Prokrowsk (Rußland) wurden durch Einsturz einer Mauer '70 Arbeiter erschlagen. Der Nachtjchnellzug Malmö-Stockholm ist insolge salscher Weichen- stellung verunglückt. Die Zahl der Toten wird bis jetzt auf 18 angegeben. Aus Marokko wird ein Wiederaufflammen des Aufstandes gemeldet. AuS verschiedenen Gegenden Chinas werden Soldatmunruhen gemeldet. Aus Staät uncl Lanä. Mitteilungen ans dem Leserkreise sür dies- Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 15. Juni. Sonnenaufgang S" II Mondaufgang S« V. Sonnenuntergang 8^ g Monduntergang 11" N. 1815 General Ludwig Frhr. v. b. Tann in Darmstabt geb. — ISS» Dichter Martin Greif in Speyer geb. — 1849 Schauspieler Emanuel Reicher in Bochnta geb. — 1850 Komponist Richard Heuberger in Graz geb. — 1885 Maler Wilhelm Camphausen in Duffeldorf gest. — 1895 Eröffnung des Kaiser Wilhelm-Kanals. — 1905 Dichter Hermann Lingg in München gest. Merkblatt für de« 16. und 17. Juni. Sonnenaufgang g" (g") 's Mondaufgang 4°' (5^ V. Sonnenuntergang 8^ (8^) jj Monduntergang 10" (11^) N. 15. Juni. 1722 Englischer Feldherr Herzog v. Marlborough in Windsor Lodge gest. — 1778 Schauspieler Konrad Ekhof in Gotha gest. — 1815 Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig bei Quatrebras gefallen. — 1858 König Gustav V. von Schweden in Drottningholm geb. — 1901 Kunsthistoriker Hermann Grimm in Berlin gest. 17. Juni. 1819 Dichter Ferdinand Freiligrath in Detmold geb. — 1818 Französischer Komponist Charles Gounob in Paris — 1885 Generalfeidmarschall Edwin Frhr. v. Manteuffel in Karlsbad gest. I2icktamtNcker Oil. w Da* Wetter ist ein Gesprächsthema — unerschöpflicher tts das Meer. Nicht einmal über die neueste Mode läßt sich annähernd so viel sagen. Das Wetter hat den Vorzug, daß man darüber räsonieren kann. Das ist ein Vorzug, den keiner unterschätzen sollte. Räsonieren — was wäre unser ganzes Leben wert, wenn wir nicht räsonieren könnten? Nur über Staat, Gesellschaft und Welt zu räsonieren, ist mehr ein — Beruf als inneres Bedürfnis. Bleibt eben das Wetter. Da kann sich jeder unbesorgt und ungestraft austoben. Das Volk sagt mit Recht »sich etwas von der Leber reden'. Es hat das natürliche Gefühl, daß unsere Organe darunter leiden, wenn man den Unmut und den Arger »verschluckt". Das Räsonieren wirkt befreiend und stärkt die Glieder. Und wenn die Leber wieder frei ist, schmeckt das Mittagbrot um so bester, wird der Famtlien- friede lieblicher. Das Räsonieren über das Wetter ist ein Blitzableiter besonderer Art. Kommt Vater müde und ab gespannt, verärgert auS dem Bureau oder Geschäft, dann stolpert sein Gemüt über einen Strohhalm. Vorsicht ist dann sehr am Platze. Sonst platzt die Bombe. Hat sich aber Vater unterwegs weidlich über die Wetterlaune aus getobt, dann läßt schon sein gemütlicher Gruß ahnen, daß das schlechte Wetter draußen für gute» Wetter im Hause gesorgt hat. Selbst die angebrannte Milchsuppe entlockt ihm nur einen Scher», und Mutter kann sogar ohne Lebensgefahr versuchen, von dem neuem Hut zu sprechen, der rum Sommer doch noch angeschafft werden müsse. — Seien wir also dem wechselnden Wetter dieser Tage nicht gram. Auf dieser Erde hat schließlich alle» sein Gutes. Warum sollte das Wetter — und selbst daS schlechteste — nicht auch seine Lichtseite haben? DaS Gute beim schlechten Wetter ist das Räsonieren l — Der Ketrieb der Telegraphen- und Aernsprech- leitungen erleidet ost empfindliche Störungen dadurch, daß die Porzellanglocken, an denen die Drähte befestigt sind, mutwillig durch Steinwürfe zertrümmert werden oder daß Kinder ihre Papierdrachen gegen die Leitungen fliegen lassen oder Obstpflücker beim Abernten der Früchte mit den Leitern oder mit Baumästen an die Drähte stoßen und diese untereinander oder mit den Zweigen in Berührung bringen. Solche und andere Störungen oder Gefährdungen des Betriebes bedroht das Strafgesetzbuch in den 88 317 und 318, wenn Fahrlässigkeit vorliegt, mit Gefängnis bis einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark, bei Vorsatz mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren. Die Polizeibeamten sind angewiesen, Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen unnachsichtlich zu ver folgen. Alle die in der Nähe der Leitungen zu schaffen haben, können daher nicht dringend genug zur Vorsicht ge- mahnt werden. Auch ist Eltern und Lehrern zu empfehlen, die Kinder vor unvorsichtiger oder vorsätzlicher Beschädigung der Telegraphenanlagen ernstlich zu warnen und in dieser Beziehung sorgfälltig zu überwachen. — Den zur Jörderung von Kleinhandel und Klein gewerbe den Gewerbekammern zur Verfügung gestellten Betrag von bisher je 3500 Mk. hat das Ministerium des Innern zunächst für das Jahr 1912 auf 4000 Mk. erhöht. Aus diesen Fonds können die Gewerbekammern nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen Unterstützungen für Fachausstellungen, für Ausstellungen von Handwerksmaschinen und von Ge sellen- und Lehrlingsarbeiten, für Wandervorträge, sowie für sonstige, der Hebung von Kleingewerbe und Kleinhandel dienende Zwecke bewilligen, auch Beihilfen zum Besuch von Meisterkursen und Fachschulen gewähren. — Wachklänge zum -Lehrerlag. Unter dieser Rubrik schreibt die „Korrespondenz des deutschen Lehrervereins": Die Pforten des Zirkus Schumann haben sich geschlossen Zur kurzen Erholung fahren am 4. Tage der Zusammenkunft Hunderte der Teilnehmer an der Deutschen Lehrerversamm lung in die Umgebung Berlins, um die Schönheiten und geschichtsreichen Stätten der Mark kennen zu lernen. Mancher wird ein neues Stück Begeisterung mit heim nehmen in die Erzieherarbeit auf weltentrückter Scholle, mancher wird sein Urteil berichtigen über die Wiege des brandenburgisch preußischen Staates, die nach alten Schriftstellern einst die Sandstreubüchse des entschlafenen römischen Reiches deutscher Nation war. Im Nationalen sind wir weiser und tiefer geworden. Wir haben gelernt, bei aller Humanität, die uns Deutsche stets ziert, geistige Kraftquellen in ihrer Wirkung auf das nationale Leben zu beurteilen. Nationalität ist ein Gut, erworben und getragen durch Herzblut, geweiht von der Palme des Friedens nicht minder als vom Donner des Schlachtengottes. Die Beratungen des Deutschen Lehrertages über die „Arbeitsschule" gehen von dem Ge danken aus, dem zukünftigen Staatsbürger eine erhöhte Nervenfeinheit, aber auch Nervenstärke zu geben, Schärfung und Gebrauch aller Sinne- zu erhöhter Anschaulichkeit und Vertiefung des Geistesleben. Man kann die sittlichen Wirkungen staatlicher Gemeinschatt „fühlen", wenn man die nötige Reizbarkeit des Bürgerbewußtseins hat. Darin soll uns die Arbeitsschule mit ihrer tieferen Erfassung seelischer Vorgänge als die bloße „Lernschule" ein Stück weiter bringen. Von einem anderen Pol aus kam man an die Dinge durch die Behandlung des Themas über die rechtliche Stellung des Lehrers in Staat und Gemeinde heran. Justitia fundamentum regnorum. Der Rechtsstaat muß die Voraussetzung des Sozialsstaates sein. Beamte und Lehrer sind die Pioniere des Staatsgedankens. Sie haben ihn in erster Linie zu repräsentieren, sowohl mit der sittlichen Pflicht eines besonderen Treuverhältnisses, wie es der Amtseid auferlegt, als auch in dem Bewußtsein der