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WMM U MM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommm. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. unä Amgegenä. Amtsblatt Jnsertionspreis 15 Psg. pro sünfgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für die Königl. Amts Hauptmann schafk Meisten, für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsclruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhattungs-Oomall-Weilage, mchtnMcher illustrierter Anlage „Welt im Kild" und monatlicher Anlage „Unsere Keimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 67. Donnerstag, clen iz. ^uni 1912. I 7'- ?akrg. venkspruck für Gemüt unü Verttanü. Jedes Ding hat zwei Handhaben; mit der einen ist's Zu tragen, mit der andern nicht. Epiktet. Neues aus aller Mell. Die Nordwestgruppe des Lustsahrverbandes beschloß, den unter brochenen Nordwestflug Mieder auszunehmen. Im Fernsluge Berlin-Wien ist nunmehr Helmuth Hirth endgültig als Steger anzusehen, da nach ihm niemand mehr das Ziel erreicht hat. Die Reichsbank hat den Diskont auf 4^ Prozent und den Lom- bardzinssuß aus 5'/, Prozent herabgesetzt. Ein schweres Gemüter hat im südlichen Hochwaldgebiet des Huns rück gewaltigen Schaden angerichtet. In Belgien ist in allen Jndustriegegenden die Arbeit wieder aus genommen worden. Bei der Londoner Konserenz haben die Reeder die Vorschläge der Regierung zuriickgewiesen. Der Generalstreik der Transportarbeiter steht unmittelbar bevor. Die Gesamtverluste der Italiener in Tripolis werden offiziell aus 58 tote Offiziere und 588 gefallene Soldaten angegeben. Aus Stack unä Llanci. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den IS. Juni. Sonnenaufgang 8" II Mondaufgang V. Sonnenuntergang ü Monduntergang s" V. 1312 Amerikanische Schriftstellerin Harriet Beecher-Stowe in Litchfield in Connecticut geb. — 1830 Dichter Albert Traeger in Augsburg geb. — 1909 Tiermaler Friedrich Specht in Stuttgart seit. — 1911 Geschichtsmaler Hermann Schaper in Hannover gest. Merkblatt für den 1». Juni. Sonnenaufgang 3^ II Mondaufgang 1^ V. Sonnenuntergang 8^ fj Monduntergang 6" N. 1810 Dichter Johann Gottfried Seume in Teplitz gest. — 1834 Komponist Albert Becker in Quedlinburg geb. — 1838 Maler Eduard v. Gebhardt in St. Johannes (Estland) geb. — 1886 König Ludwig ll. von Bauern im Starnberger See ertrunken. ri Die ersten Pilze. Wenn ein frischer Regenguß die Erde benetzt hat. dann schießen um diese Zeit aus dem Waldboden überall die nahrhaften Pilze hervor, die »Schwämme', wie man sie in einzelnen Gegenden nennt. In allen Farben find sie vertreten, die fleischigen Früchte des Waldbodens, gelbe Pilze gibt es in Mafien, braune nicht weniger, daneben aber auch giftige rote. Darum heißt es vorsichtig sein beim Sammeln, denn giftige Pilze sind ein gefährliches Gericht, das schon viel Unheil angertchtet hat. Man sammle stets nur die Pilze ein, von deren Ungefährlichkeit man sicher ist, gelbe Pfifferlinge, braune Steinpilze, rötliche und grüne Reitzker. Die giftigen Fliegenpilze erkennt man schon von weitem an ihrem roten Röckchen, andere Giftpilze verraten sich durch ihren häßlichen Geruch. Weiß man den Cham pignon nicht von dem gleichfalls weißen Bovist zu unter scheiden, so verzichte man lieber auf das Pilzgericht, als daß man sich in Gefahr begibt. Denn nach Beschreibungen lernt man in diesem Falle wenig, nur praktische Demonstrationen können hier Erfahrung geben. Sammelt man aber dann die eßbaren Schwämme, so sei man auch dankbar und schonend und reibe die Pflanzen nicht mit der ganzen Wurzel aus der Erde. Warum die ganze Pflanze vernichten, wenn man nur den saftigen Schwamm verwenden will? Den Genuß von Pilzsuppe kann man sich auch im Winter verschaffen, wenn mau im Sommer das Fleisch der Pilze sorgfältig reinigt uud dann in der Sonne trocknen läßt. Die besseren Pilz- artea legt man auch in Essig ein. — Drei „Wilde" im Sächsischen Landtage. Mit dem Austritt des Herrn Bürgermeisters Dr. Roth aus der freisinnigen Fraktion wird die zweite Kammer des Land tages drei keiner Fraktion, angehörige Abgeordnete besitzen, da bekanntlich s. Zt. auch die Abgeordneten Langhammer und Merkel aus der nationalliberalen Fraktion austraten und bisher fraktionslos geblieben sind. — Sächsisches Staaisschutdöuch. Eingetragen waren Ende Mai 1912: 2165 Konten im Gesamtbeträge von 142023500 Mk. — Hine Aniversität Dresden? Bekanntlich soll die Tierärztliche Hochschule in Dresden nach Leipzig verlegt werden, um durch den Anschluß an die medizinische Fakultät der Universität Leipzig eine gründlichere und umfassendere Ausbildung der Studierenden herbeizuführen Für Dresden bedeutet natürlich die Verlegung der Hochschule einen unersetzlichen Verlust; es werden Vorschläge laut, die Hoch schule ohne Beeinträchtigung ihrer wissenschaftlichen Interessen für Dresden zu erhalten und unter diesen Stimmen verdient die Forderung der „Dresdner Nachrichten" besondere Be achtung. Sie verlangen nichts geringeres als eine Universität Dresden, ein Vorschlag, der sich auf folgende Gründe stützt: Die Universität Leipzig befindet sich seit mehreren Jahren m einem Stadium ungewöhnlicher Entfaltung. Ihre Räume werden zu klein. Eine gewaltige Erweiterung nach den Vor schlägen Prof Lamprecht, des vorzüglichen Kulturhistorikers und Soziologen, wird eintreten müssen, bei der leicht der Ueberblick über den Riesenorganismus verloren gehen kann. Hier würde eine zweite Landesuniversität zur rechten Zeit entlastend wirken. Zwei mittlere Universitäten könnten weit befruchtender auf die geistige Kultur und den Wohl stand des Landes wirken als eine große Universität in amerikanischem Stile. In Dresden, der Landeshauptstadt, seien die Voraussetzungen für eine Universitätsgründung bereits zum größten Teil gegeben, in erster Linie die technische und die tierärztliche Hochschule, die großen staat lichen und städtischen Krankenanstalten, die einzigartigen Königl. Sammlungen und Institute, das neu zu begrün dende Hygiene-Museum, die Kgl. Bibliothek und die zahl losen anderen Bildungsmöglichkeiten der modernen Groß stadt. Dresdens reizvolle Lage und reiches gesellschaftliches Leben würden dem Studierenden auch in persönlicher Be ziehung den Aufenthalt angenehm gestalten. Für die Deckung der Kosten kämen vor allen Stiftungen und nur zu geringem Teil Staatsgelder in Betracht, die wiederum an den Erweiterungsbauten der Universität Leipzig gespart werden könnten. — Das Kgl. Sächs. Militärverordnungsblatt veröffent licht die aus Anlaß des Reichshaushaltsetats 1912 sich ergebenden Aormationsänderungen in der Armee. Unter anderem die Errichtung eines Nebenartilleriedepot in Wurzen, das dem Artilleriedepot Leipzig zugeteilt wird, sowie die Umwandlung der Stelle des Kommandeurs des Landwehrbezirks Plauen in eine solche für einen pensionierten Stabsoffizier mit dem Range und Befugnissen eines Re gimentskommandeurs. Bei den Trainbataillonen wird der Etat um je einen Zahlmeister, einen Schreiber und 18 Dienstpferde erhöht. Die bisherige Zeugmeisterei erhält die Bezeichnung Feldzeugmeisterei und der Oberzeugmeister den Titel Feldzeugmeister. — Wie alljährlich, so werden auch in diesem Sommer im Bereiche der Sächsischen Staatseisenbahnen sogenanter Aerien-Wonatskarten und -Wevenkarten für die 1., 2 und 3. Klasse ausgegeben Es sind dies gewöhnliche Monats karten und Monatsnebenkarten, die aber für die Damn eines Kalendermonats auf die Zeit vom 13. Juli — Be ginn der großen Sommerschulferien — bis zum 12. August d. I. Mitternacht gelten Die Einrichtung bietet den Vor teil, daß Personen, die sich während der Sommerferien außerhalb ihres gewöhnlichen Wohn- oder Beschäftigungs ortes aufhalten und zwischem diesem Orte und dem Ferien aufenthaltsorte die Eisenbahn beliebig oft benutzen wollen, für den angegebenen Ferienzeitraum statt zweier Monats karten nur eine solche zum gewöhnlichen tarifmäßigen Preise zu lösen haben. Zur Erlangung der Feriennebenkarten ist eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde oder des Ge meindevorstandes unter Verwendung des für Monatsneben karten vorgeschriebenen Vordruckes beizubringen. Ferien- Monatskarten und Ferien-Nebenkarten werden in der Zeit vom 13. bis zum 31. Juli d. I. ausgegeben. Im übrigen gelten die im Personen- und Gepäätarif der Königlich Säch sischen Staatseisenbahnen, Teil 2, enthaltenen Bestimmungen für Ferienkarten. — Das Abrufen der Züge auf den Stationen, auf denen Zugkreuzungen stattfinden, wird demnächst wieder eingeführt werden. — Einführung der 4. Wagenklasse anf den sächsi schen Schmalspurbahnen. Zurzeit wird in den Personen zügen der schmalspurigen Linien der sächsischen Staats eisenbahnen nur die 2. und 3. Wagenklasse geführt. Da sich aber nun die Ständeversammlung dafür ausgesprochen hat, auch auf diesen Linien die 4. Wagenklasse einzuführen, hat sich die Regierung hiermit einverstanden erklärt und in einem zweiten Ergänzungsetat für die Etatperiode 1912'13 die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Maßregel vorgesehen. Es sollen demnach in den Jahren 1912 und 1913 insgesamt 103 schmalspurige Wagen 3. Klaffe in solche 4. Klasse umgebaut und außerdem 25 schmalspurige Personenwagen 4. Klasse neu beschafft werden. — Anmeldung neuer Kerusprechanschtüsse Nach einer Bekanntmachung der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Dresden sind neue Teilnehmeranschlüsse, die im Herbst- Bauabschnitt zur Ausführung kommen sollen, spätestens bis 1. August bei dem zuständigen Vermittlungsamt anzu melden. Später angemeldete Anschlüsse können während dieses Bauabschnittes nur hergestellt werden, wenn zur Deckung des Mehraufwandes ein entsprechender Kostcn- zuschuß entrichtet wird. — Vom 7. bis 19. Oktober 1912 soll an der Technischen Hochschule in Dresden ein Lehrgang für Kechniker und Merwaktungsveamte nach einem besonderen Lehrplan ver anstaltet werden, um auch denjenigen, die das Seminar für Städtebau an der Technischen Hochschule in Dresden nicht besuchen können, Gelegenheit zu geben, sich über wichtige Fragen des neuzeitlichen Städtebaues zu unterrichten. D e Vorträge werden so eingerichtet sein, daß sie auch für Nicht techniker verständlich sind Anmeldungen zur Teilnahme sind sobald als möglich und längstens bis zum 1. Juli dieses Jahres an die Direktion des Städtebau-Seminars (Technische Hochschule Zimmer 47, Dresden-A., Bismarck platz 18) zu richten, von der Lehrpläne bezogen werden können und die auch jede weitere etwa noch gewünschte Aus kunft erteilen wird. Die Gebühr beträgt für jeden Teil nehmer 50 Mark und ist bei Beginn des Lehrganges an den Kanzleirat Weißt (Technische Hochschule Zimmer 50, Dresden-A., Bismarckplatz 18) zu bezahlen. — Das neue Aiehseuchengesetz. Ueber die Ent schädigung für Viehverluste durch Seucher hat das Mini sterium des Innern eine Ausführungsverordnung für das Viehseuchengesetz erlassen, aus der folgendes von besonderem Interesse ist: Entschädigungen für Viehverluste durch Seuchen, ansgenommen Rinderpest, werden in der Regel gewährt: 1 für Tiere, die auf polizeiliche Anordnung getötet oder nach dieser Anordnung an derjenigen Krankheit gefallen sind, wenn die Voraussetzungen gegeben waren, unter denen die polizeiliche Anordnung der Tötung erfolgen muß; 2. für Tiere, von denen anzunehmen ist, daß sie infolge einer po lizeilich angeordneten Impfung eingegangen sind; 3. für Rinder und Pferde, die an Milzbrand oder Rauschbrand gefallen sind, oder an denen nach dem Tode eine dieser Krankheiten festgestellt worden ist; 4. für Rinder, die zum Schutze gegen Lungenseuche geimpft und wegen der Folgen der Impfung geschlachtet worden find: 5. für Pferde, die an Gehirnrückenmarksentzündung oder an Gehirnentzündung verendet oder deswegen getötet worden sind und 6. für Rinder, die an Maul- und Klauenseuche verendet sind. Die Entschädigungen für Pferde sind von der Gesamtheit der Rinderbesitzer der Staatskasse insoweit zu erstatten, als nicht der Staat für sie nach Paragraph 67 des Viehseuchen gesetzes aus eigenen Mitteln aufzukommen hat. Alle bei der Abschätzung von Pferden und Rindern erwachsenden Abschätzungskosten, sowie der durch das Entschädigungswerk entstehende allgemeine Verwaltungsaufwand werden auf die Pferde- und Rinderbesitzer mit umlegt. Die Beiträge der erstattungspflichtigen Tierbesitzer werden jedesmal am 1. April für das vergangene Kalenderjahr eingehoben. Maßgebend für die Umlegung der Erstattungssumme ist die Zahl der Pferde und Rinder, die ein Beitragspflichtiger anfangs Dezember des Beitragsjahres besitzt. Die anfangs Dezember vorhandenen Pferde und Rinder werden alljährlich nach näherer Anweisung des Ministeriums des Innern gezählt. — Die „Korrespondenz des deutschen Lehrervereins" schreibt: Die in Berlin vom 27. bis 29. Mai abgehaltene Deutsche Lehrerversammlung war von weit über 8000 Teilnehmern besucht. Darunter befanden sich die Vertreter zahlreicher staatlicher und städtischer Behörden und die Deputierten vieler Auslandsvereine. Die preußische Unter richtsverwaltung wurde durch den Kultusminister selbst ver treten und begrüßt Die Verhandlungen der 1. Hauptver sammlung leitete der Vorsitzende, Lehrer Röhl (Berlin), mit einer programmatischen Erklärung über Zwecke und Ziele des Deutschen Lehrervereins ein, wobei er die in Bro schüren, Zeitungen, Parlamenten und Synoden gegen den Verein erhobenen Angriffe bestimmt zurückwies. Dann sprach Oberlehrer Dr. Weber (München) über „Die Arbeitsschule". Durch sie soll der extreme Intellektualismus überwunden und das Interesse des Kindes für das Konkrete, das körperhaft Greifbare, sein Hunger nach Wirklichkeit befriedigt werden. Dabei ist aber „Die Arbeitsschule" nicht identisch mit Hand- fertigkeits-, Werk- oder gar Werkstättenunterricht. Nicht die sinnlichen, sondern die geistigen Momente sind der Arbeitsschule das Ausschlaggebende. In einer Reihe von Leitsätzen forderte die Versammlung im Sinne des Referen ten eine Arbeitsschule, die die Arbeit in den Dienst der geistigen Bildung stellt und damit einen wünschenswerten Ausgleich in der Pflege der seelischen Kräfte und der Sinnesorgane herbeiführt. Am 2. Tage beschäftigte sich die Versammlung zunächst mit der rechtlichen Stellung des Lehrers in Staat und Gemeinde (Referent Rektor Tittel, Dortmund). Seine Ausführungen gipfelten in folgenden Forderungen, die die Versammlung auch zu den ihrigen machte: 1. Der Lehrer bedarf einer gesetzlichen Regelung seiner beamtenrechtlichen Stellung in Staat und Gemeinde; 2. er bedarf keiner besonderen Beschränkung in der Aus übung staatsbürgerlicher und politischer Rechte; 3. er be darf eines wirksamen Schutzes seiner Rechte durch ein zeit gemäßes Disziplinargesetz. Daraus verbreitete sich Lehrer G. Menzel(Berlin)überdiewirtschaftlicheLagederdeutschenVolks-