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WchMl ßr MckH unä <Fmgegenä Amtsblatt 7<- Iskrg Donnerstag, clen 9. Mai 1912. Dr. ZZ. JnscrtionspreiS 15 Psg. pro sünfgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Mr die Königl. Amtshauptmannschaft Weitzen, Mr das Königl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff sowie Mr das Königl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für MilsäruN, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-lKeilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Kild" und monatlicher Anlage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. venkspruck für Gemüt unü Verstauet. Was ist der Ruhm? Ein Regenbogenlicht, Ein Sonnenstrahl, der sich in Tränen bricht. Petöfi. Deues aus aller Mell. König Friedrich August ist Montag in Tarvis zum Jagdausenthalt -Kngetrofsen. Der Reichstag beschäftigte sich vorgestern mit dem sreikonservativen Antrag auf die Anerkennung kleinerer Gruppen als Fraktion und fetzte dann die Lesung des Kolonialetats fort Die Budgetkommission des Reichstages bewilligte vorgestern die am vorigen Freitag abgelehnten zwei Landwehrinjpeklionen für Sachsen. Die Rrichsregterung plant die Gründnng einer Neichsbibliothek. Der Sächsische gewerbliche Genossenschaststag findet am 9. und 10. Juni in Zittau statt. Der Sächsische Schuhmacherinnungsverbandslag wird vom 10. bis 13. August in Bautzen abgehalien. In Elsaß-Lothringen erfolgte die Gründung einer Mittelpartei. Prof. Metschnikoff vom Pariser Pasteur-Institut will eine wirk same Schutzimpsung gegen Typhus entdeckt haben Mit der Beseitigung der schwimmenden Minen in den Dardanellen ist begonnen worden. Die Durchfahrt wird voraussichtlich am 8. Mai wieder srei sein. Bei einem Eisenbahnunsall in der Nähe von Hattiesberg (Ver einigte Staaten) wurden 40 Personen getötet und 26 verletzt. Die Lage im Uebsrschwemmungsgebiet des Mississippi wird immer ernster. Die lleberschwemmungen haben bereits viele Opser gefordert. Aus Siacll uncl Lancl. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. .Merkblatt für den 8. Mat. -Sonnenaufgang 4'° ll Mondaufgang 1^ V. Sonnenuntergang 7^ jj Monduntergang 9" B 1828 Schweizer Philanthrop Henri Dunant in Genf geb. — 1902 Zerstörung der Stadt St. Pierre auf Martinique durch Ausbruch des Vulkans Mont Pele. — 1908 Französischer Schrifb steller Ludovic Haleoy in Paris gest. Merkblatt für den i). Mai. Sonnenaufgang 4'° Mondaufgang 2" V. Sonnenuntergang 7^ jl Monduntergang 10"' V. 1688 Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, in Potsdam gest. — 1760 Ct.sier der Brüdergemeinde Graf Nikolaus Ladwig w. Zinzc: darf in Herrnhut gest.— 1805 Dichter Friedrich «. Schiller in W imar gest. — 1824 Theologe Benno Brückner in Roßwein geb. — 1353 Maler Anton v. Werner in Frankfurt a. O. geb. — 1858 Begründer des Schulturnens Adolf Spi ß in Darmstadt gest. — 1902 Dichter Julins Grosse in TorLole gest. M Maircgcn. Wenig davon haben wir bis jetzt gehabt üben in manchen Gegenden unseres Vaterlandes brachten doch die letzten Tage ausgiebige Regengüsse. Wie es dei liebe Gott auch macht, recht macht er's keinem. Erst dar Gestöhne über den harten Winter, der wie ein lästige, Gast weder in gütlichem Zureden, noch mit Gewalt zum Abschiednehmen gezwungen werden konnte. Dann plötzlich ziemliche Hitze, die mit der Gediegenheit des Monats August uns schmorte. Alle Wege waren bestaubt; auf das zarte Laubgrün batte sich schon eine silberne Schicht gelegt. Dann wieder trockene Kälte. Und Wald und Wiese, Mensch und Tier lechzten nach der lauwarmen Dusche des Himmels. Aus vielen Orten kommt nun die Kunde, daß die Sehnsucht sich erfüllt habe. Die Natur rüstet sich auf das liebliche Pfingstfest. Der Regen hält Großreinemachen. Die Welt wird fein gemacht zum Feiertage. Die Blätter sprießen kräftiger und wollen mit ihrem neuen Putze prunken, und tausend Blüten grüben zum Himmel. Der Maienregen gibt Wachstum und Gedeihen. Nicht nur den Pflanzen. Auch die kleinen Buben springen ins Freie, lassen sich die warme Brause übers Haar rieseln und jubeln, weil sie jetzt hübsche große Kerle werden. „Maiereja, mach mich grob, — Ich bin e kleiner Stümbe — G'heer under d' Bumoe, — Bliew ich als e Stumbe stehn. — Will i liewer ins Himmele gehn." So singen die kleinen „Stumpen". Aus fester Überzeugung. Freilich mit dem Himmel haben sie nicht so große Eile. Und was dieses Jahr nicht wird, kann doch im nächsten kommen. Man darf eben vom Maienregen nicht gar zumel verlangen. Nur eines wünschen wir, daß er den Kalender nicht vergißt. Pfingsten ist Feiertag. Wir haben nichts da gegen, wenn sich dann auch die Wolken ausruhen. — Aus dem Landtage. Die Zweite Kammer stellte am Montag einen Rekord mit 23 Beratungsgegenständen auf, aber die vom Präsidenten Dr. Vogel gleich zu Anfang vorgebrachte Mahnung zur Kürze fand im Hause wenig Beachtung. Vorerst erhielt die Kammer eine Sensation durch die Erklärung des Staatsministers Dr. v. Otto über die Vertagung des Landtages am 22. Mai und seinen Wieder zusammentritt im Herbst des Jahres. Dann wirbelten die Petitionen über Staubbelästigung durch Automobile auf den Straßen auch im Hause großen Staub auf. Wenigstens dauerte die Debatte über diesen Gegenstand nahezu drei Stunden, darauf folgte die Vorberatung über das Eisen bahndekret Nr 48, das u. a. die Nordostbahn bringt. Hierbei traten die Lausitzer Abgeordneten Dr. Hähnel und Hartmann lebhaft für diese Bahn ein, wenn auch ihre Wünsche bezüglich der Tracierung stark auseinandergingcn. Dann kamen die etwas verfänglichen Kapitel „Leipziger Zeitung" und „Dresd ner Journal". Ueber das Dresdner offiziöse Blatt war wenig zu sagen, desto mehr aber über das Leipziger Re gierungsblatt Die Abgeordneten Günther und Nitzsche lehnten das Kapitel mit der Begründung ab, daß die „Leip ziger Zeitung" unter dem Deckmantel des Offiziösentums ausgesprochen konservative Politik treibe, eine Behauptung, die vom Staatsminister Grafen Vitzthum und Herrn Dr. Böhme als unbewiesen hingestellt wurde. Die National liberalen zerfielen schließlich bei der Abstimmung. Die Mehr heit bewilligte das Kapitel, die Abgeordneten Beda, Lang hammer,Merkelund Nitzschke-Leutzsch stimmten mitFreisinn und Sozialdemokratie dagegen. Die nachfolgenden Beratungs gegenstände,Landesgesundheitsamt und Ausgaben fürArmen- ünd Wohlfahrtspflege, entfesselten ebenfalls längere Debatten, und schließlich kam eine Interpellation Opitz über Talsperren bau, ein Antrag Harber auf Untersuchung der Grundwasser verhältnisse und das Etatkapitel über Wege- und Wasserbau gemeinsam zur Verhandlung, wobei es noch zwei lange Re gierungserklärungen nnd eine Unmenge von Anregungen bei ziemlich leerem Hause gab. Der Nest verlief interesselos. Nach dieser Rekordsitzung, die bis 1 Uhr früh dauerte, nahm die Zweite Kammer vorgestern nicht etwa eine kleine, sondern wiederum eine sehr umfangreiche Tagesordnung in Angriff. Der erste Punkt betraf die Abänderung der Gebührenver zeichnisse zum Kostengesetz, und hierbei lehnte die Zweite Kammer einige bereits in der Ersten Kammer angenommene Positionen ab. Eine lange Debatte entstand bei den Etat kapiteln „Ministerium des Auswärtigen und Gesandtschaften". Fortschrittler uud Sozialdemokraten ließen durch den Parteiführer ihren ablehnenden Standpunkt begründen. Staatsminister Graf Vitzthum gab darauf in einer sehr umfangreichen Erklärung nochmals die Stellung der Re gierung zur Erbanfallsteuer bekannt, streifte die agitatorische Ausnützung dieser Steuern bei den letzten Reichstagswahlen durch die Sozialdemokraten und Freisinnigen und ermahnte schließlich, die alten Sachen ruhen zu lassen und gemeinsam für die Stärkung unserer Wehrkraft einzutreten. Die Ge sandtschaften wurden schließlich gegen die Fortschrittler, Sozialdemokraten und einige liberale Abgeordnete ange nommen. — Dann wurde die Beratung fortgesetzt. — Das Inkrafttreten des Hteichsviekseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 ain 1. Mai d. I. ist ein bedeutung volles Ereignis nicht nur für alle Tierbesitzer, sondern auch für jedermann, der zum Verkehr und Handel mit Tieren in Beziehungen steht oder überhaupt mit den Veterinärbe hörden und den beamteten Tierärzten zu tun hat. Infolge des fortgesetzten Auftretens der Maul- und Klauenseuche in allen Teilen des deutschen Reiches und wegen der lang wierigen, gründlichen Vorbereitungen für die Bearbeitung der Ausführungsvorschriften zum Viehseuchengesetz hat dessen Inkraftsetzung fast drei Jahre auf sich warten lassen, da die Ausführungsvorschriften des Bundesrates erst Mitte Januar d. I. veröffentlicht wurden und über den Entwurf der sächsischen Ausführungsverordnungen zur Reichsvieh seuchengesetzgebung auch die zunächst beteiligten Interessenten kreise zu hören waren, verzögerte sich die Fertigstellung dieser sächsischen Verordnungen ebenfalls, sodaß sie erst mit dem am 29. April erschienenen 6. Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes veröffentlicht werden konnten. Sowohl die Bundesratsvorschriften als auch die sächsischen Ausfüh rungsverordnungen zum Viehseuchengesetze enthalten zahl reiche neue und wichtige Bestimmungen, mit denen sich die Beteiligten bekannt zu machen haben. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Viehseuchen-Gesetzgebung verlieren die von sächsischen Behörden zur Ausführung des alten Viehseuchengesetzes erlassenen Verordnungen mit wenigen Ausnahmen ihre Gültigkeit. Von wichtigeren Verordnungen werden damit u. a. außer Kraft gesetzt vor allem die wegen der gefahrdrohenden Verbreitung der Maul- und Klauen seuche ergangenen Vorschriften, wie z. B. die zehntägige Beobachtung des in den Handel kommenden Klauenviehs und der Zeugniszwang für solche Tiere. Weiter erledigen sich infolge der Reichsgesetzgebung die Verordnungen wegen Tötung und Entschädigung milzbrandverdächtiger Rinder vom 27 November 1907 und vom 5. August 1909. Die Entschädigungsvorschristen sind mit Rücksicht auf die nicht unbeträchtliche Erweiterung der Eillschädigungspflicht der Staatskasse bei Viehverlusten unter Vereinfachung des Ver fahrens neugestaltet worden. Von sonstigen wichtigeren Neuerungen seien erwähnt: die Untersuchung alles nach Sachsen eingeführten Klauenviehs durch den Bezirkstierarzt; die auch den Pferde- und Schlachtviehhändlern obliegende Pflicht zur Führung von Kontrollbüchern; die Unterstellung der Sammelmolkereien und der Anstalten zur Herstellung von Impfstoffen unter veterinärpolizeiliche Aufsicht; die Führung von Deckregistern für Pferde und Rinder; die den sächsischen Vorschriften im allgemeinen entsprechenden neuen Bestimmungen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, für deren gefahrdrohendes Auftreten sächstfcher- seits wiederum verschärfte Maßnahmen vorgesehen sind, und die allenthalben neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose des Rindviehs. Hierbei kommt außer den ge setzlichen Zwangsvorschriften noch eine freiwillige Tuber kulosetilgung von Seiten der Rindviehbesitzer in Betracht, deren Durchführung nach den aufgestellten Grundsätzen für das einzuschlagende Verfahren eine wesentliche Unterstützung des behördlichen Vorgehens gegen die so überaus stark ver breitete Rindertuberkulose bedeutet. Zur Ausführung der bei der Tuberkulosebekämpfung erforderlichen bakteriologischen Untersuchungen ist ein staatliches Veterinärpolizeilaboratorium in Dresden-N., Leipziger Straße 23, eingerichtet worden, das auch noch anderen Zwecken der Veterinärpolizei dient und allen Tierärzten des Landes für diagnostische Unter suchungen kostenfrei zur Verfügung steht. Die Viehseuchen gesetzgebung wird schließlich noch ergänzt durch Rerchsvor- schriften über die Beseitigung von tierischen Kadavern und Teilen von solchen. Die sächsischen Ausführungsbestim mungen hierzu sind noch in Bearbeitung, dürften aber Mitte Mai ebenfalls zur Veröffentlichung gelangen. Soweit die unschädliche Beseitigung von Seuchenkadavern in Frage kommt, ist in den Bundesratsvorschriften zum Viehseuchen gesetz bereits das Erforderliche vorgesehen. Hier finden sich namentlich auch ausführliche Bestimmungen über die Ein richtung und den Betrieb von Abdeckereien, wodurch auch dieses wichtige Gebiet der öffentlichen Hygiene einheitlich im Deutschen Reiche geregelt wird. Alles in allem ist die neue Viehseuchengesetzgebung Deutschlands ein gewaltiges Werk von hervorragender hygienischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Wenn bei seiner Durchführung, die allerdings eine verständnisvolle Mitwirkung aller beteiligten Kreise voraussetzt, zielbewußt und tatkräftig vorgegangen wird, dürfte es gelingen, die wirtschaftlich so bedeutungsvollen Tierseuchen mehr und mehr zum Verschwinden zu bringen. — Hiro- und H^okscheckverkehr. Es wird von neuem darauf aufmerksam gemacht, daß die Giro- und Postscheck konten zur Begleichung ein- und auszuzahlender Beträge auf Postanweisungen, Zahlkarten und Zahlungsanweisungen benutzt und Zahlungen an Postkassen mittels Schecks ge leistet werden können. Post-Schecks und Ueberweisungen sowie Reichsbankschecks können in Zahlungen gegeben werden a. bei Einzahlungen auf Postanweisungen und Zahl karten, b. beim Einkäufe von Wertzeichen im Betrage von mindestens 20 Mk., c. bei Entrichtung von Zeitungsgeld seitens der Bezieher, cl. bei Entrichtung der Gebühren für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen nnd der Zeitungsgebühr. Durch Post- und Reichsbank-Schecks können ferner alle Beiträge, welche die Reichs-Postoerwaltung aus einem be stehenden Schuldverhältniffe zu fordern hat, vom Schuldner beglichen werden, z. B. a. Fernsprechgebühren, b. Gestundete Portobeträge und Telegrammgebühren, c. Beträge für Portopauschsummen, cl. Miete für Benutzung von Grund stücken, e. Gebühren für die an Privatpersonen zur Be nutzung überwiesenen Telegraphenleitungen und Kabeladern, k. Schließfachgebühren, A. Gebühren für Privatbriefkasten. Unter welchen Voraussetzungen auch Schecks auf andere Banken, Anstalten pp. in Zahlung genommen werden können, ist bei den Postämtern zu erfahren. Die Begleichung von Postauftrags- und Nachnahmebeträgen mit Scheck ist nicht zugelassen. Eine Gebühr für die mit der Behandlung der Schecks verbundene Mühewaltung wird nicht erhoben. — Mit dem Bau der Katsperren soll es vorwärts gehen Nach einer Zeitungsnotiz sind vorderhand 45 Tal sperren für Sachsen geplant, davon bekanntlich 7 fürs Weißeritzgebiet. Malter und Klingenberg sind im Bau; 1913 will man angeblich 3 weitere Weißeritztalsperren be ginnen. Die letzten zwei kommen später dran. — Erfolg der Ilugzeugspende. Die Leipziger Flug zeugspende, die am Sonnabend ihren offiziellen Abschluß fand, hat mit einem vollen Erfolg geendet. 95360,30 Mark kamen in wenigen Wochen in den Sammelstellen der Leip ziger Neuesten Nachrichten und des Leipziger Tageblattes ein. Vier Flugzeuge „Leipzig" können aus den Mitteln der Spende beschafft werden, vielleicht auch ein fünftes noch, da die deutschen Flugzeugwerke zu Leipzig erklärt haben, sie würden, falls die Flugzeuge bei ihnen bestellt würden, ein Preisnachlaß von 25 Prozent gewähren. — In Plauen, der großen Industriestadt des Vogtlandes, hat die Flug zeugspende bisher ebenfalls ein schönes Ergebnis gezeitigt. Annähernd 16000 Mark sind bereits für das Flugzeug „Vogtland" gespendet worden. — Chemnitz, das sächsische Manchester, steht als drittgrößte Stadt Sachsens auch in