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MiM » Mtt Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich I,3S M. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. nnö Amgegsnö. Amtsblatt JusertionsPreiS 15 Pfg. Pro viergcspalteue KorpuSzeile Außerhaw des Amtsgerichtsbezirks Mlsdmfs W Pfg. Zeitraubender uud tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. JederAnfpruchauf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage einzigen werden muß oder der Auftraggeb. in Konkurs gerät Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat M Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt ru Tharandt» Lokalblatt für Wilsdruff, , Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Mffelsdorf, KleinsLönberg, Klipphausen, Lamversdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsches, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, RohrSdor? bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keflelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberz, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit Ler Wöchentliche« Beilage „Welt im ViLö" und der moLailichen Beilage „Anseffe Nr. 34 Dmck uud Verlag vou Arthur Zschunke, Mlsdrusf. Für die Redakttou verantwortlich: Arthur Zschunke. Mlsdruks. Sonnabend, de« 23. März 1Si2. 71. Jahrg. Freitag, den 2y. März d. I., vormittags y Ntzv findet im Sitzungsssale der Lmtshauptmannichaitlichen Kanzlei öffentl. Sitzring des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anweldezimmer des amts- hauptmannschaftlichen Dienstgrbäudes zu ersehen. Meißen, am 20. März 1912. »sei Die Rönigliche Amtstzauptmaunschast. Der Tierarzt vr. meä ver. Christian Wittmann aus Unterwohlbach, z. Zt. in Wilsdruff, ist für die Zeit der Abwesenheit des Tierarztes Zieschank in Wilsdruff, das ist vom 20. März bis 14 Np:il 1912, als dessen Vertreter für die Wissen» schaftltche Fleischbeschau verpflichtet worden. Meißen, den 21. März 1912. 407 c v Tie Königliche Amtshauptmannschaft Freibank Wilsdruff. Sonnabend, den 23. März 1912, von vorm 8 Uhr ab Rindfleisch in rohem Zustande pro KZ 1 Mk, desgleichen in gekochtem Zustande pro Kg 60 Pfg. Schweine fleisch in rohem Zustande pro KZ 1,00 Mk. Fett in rohem Z stände pro KZ 1,20 Mk. Asnes KtLS ÄllSH' Mslt. König Friedrich August traf zum Besuche seiner Schwester, der Erzherzogin Maria Josefa, gestern früh in Wien ein und stattete mit tags 1 Uhr dem Kaiser Franz Joseph einen Besuch ab. Der Kaiser empfing gestern mittag das Reichstagspräsidium. Heute abend gegen 6^ Uhr tritt der Kaiser die Reise nach Wien an. Reichskanzler v. Bethmann-Hollweg wird sich aus einige Tage nach Korfu begeben, um den Kaiser Vortrag über die schwebenden Fragen zu halten. Zum Unterstaatssekretär des Ncichsschatzamts an die Stelle des jetzigen Staatssekretärs Kühn wnrde der Vortragende Rat im Reichs schatzamt Jahn ernannt. Eine neue Handwerkerkouferenz soll vom Reichsamt des Innern noch in diesem Frühjahr einberufen werden. Die Rheinfchiffer haben beschlossen, am 31. März in den Aus stand zu treten. Der Streik aus den Gruben der Saar- und Mosel-Bergwerks- Gesekschast ist beendet. Die Zahl der, Streikenden im Zwickauer Bezirk hat 50°/» im Durchschnitt nicht überschritten. Es herrscht fortgesetzt Ruhe. Die französische Kammer verhandelte über einen Ergänzungs- kredit von ungefähr 60 Millionen Franken für die militärischen Opera tionen in Marokko. politische Rundschau. Wilsdruff, de« 22. März. Deutsches Reich. Aufruf zu einer Nationalfpeude für eine deutsche Luftflotte. Der Deutsche Luflflottenvtrein (Sitz Mannheim) hat vorgestern einen Aufruf an das deutsche Volk zu einer Nattosalspendr für eine Luftflotte ergehen lassen Bei der Ortsgruppe MaMeim dieses Vereins sind bereits über 12010 Mark gezeichnet wo den mit der Bestimmung, daß die aus Mannheim eingehenden Gelder der Heeres verwaltung zum Ankauf von Luftfahrzeugen zur Vrr- fügung gestellt werden, die den Namen „Mannheim" tragen sollen. Die höchstbesolbeten Beamte« des Reichs. Es brsteht vielfach die Ansicht, daß der deutsche Reichskanzler unter des Beamten des R ichs das höchste Gehalt bezieht. Diese Auffassung ist tatsächlich aber un. zutreffend. Die Bezüge des Reichskanzlers bestehen in einem Gehalt von 36000 M. uud in RepräsentationS- kosten voa 64000 Mk. Daneben hat der Reichskanzler freie Dienstwohnung. Diefts Gkhalt des Reichskanzlers von 100000 Mk. wird jedoch durch die Gehaltsbrzüge von 6 anderen Reichsbeamte» im diplomatischen Dienst übertroffen. Und zwar erhalten die höchsten Gehälter di« deutschen Botschafter in London und Petersburg, nämlich 150000 Mk neben freier Wohnung. Mit 120000 Mk und freier Dienstwohnung sind ausgestattet die Botschaft tcrposten in Konstantikoprl, Parts, Washington und Wien. Es folgen die Stellungen in Rom uud Madrid, deren Inhaber 100000 Mk beziehen. Daran schließen sich die Botschaftelposten in Tokio mit 80( 00 Mk., die Gssandten- posteu in Peking mit 75000, in Teheran mit 60000, in Mexiko mit 54000 und in Rio de Janeiro mit 53060 Mk. Alle ,eren Stellungen tm diplomatischen Dienst sind mit Gchaltsbezügen unter 50000 Mk. ausgestattet. Die Stellungen der Staatssekretäre der Rüchsregierung Habes zwei verschiedene Gehaltssätze, der Staatssekretär des Auswärtiges Amts und des Reichsamt des Innern erhalten 50000, nämlich 36000 Mk. Gehalt und 14000 Mk. Repräsrntationskosten, die Staatssekretäre des Schatz- amts, der Marine, der Kolonien, der Justizverwaltung und drr Reichspost erhalte» 44000 Mk., nämlich 30000 Mk. Grhalt und 14000 Mk Re -läsentationskosten. Sämt liche Staatssekretäre habe» freie Dienstwohnung bis auf denjenigen des Kolonialamts, der an ihrer Stelle eine Mietsentschädtgung von 20000 Mk. bezieht. Die preu ßischen Minister erhalten durchweg ein Gehalt von 36000 Mk und daneben eine Dicnstzulage von 14000 Mk-, die jedoch nicht bei der Pensionierung in Anrechnung gebracht wird. Herabsetzung der Altersgrenze. Nachdem eine Herabsetzung der Altersgrenze für die Altersrente vom Reichstage gefordert worden ist, wird zur Prüfung der Frag«, ob eine Herabsetzung in nächster Zeit möglich erscheint, von der Regierung demnächst ein Sachverständigen-Ausschuß einberufen, um festzustelles, ob die Herabsetzung der Altersgrenze bereits vor dem Jahre 1915 erfolgen kann. Witwe«-, Jnvattden- u«b Waise«verflcheru«g. Im Allgemeinen ist der Glaube vorhanden, daß jede Witwe eines versicherten Arbeiters, der nach dem 1. Januar dieses Jahres verstorben ist, eine Rente erhält. Diese Annahme ist irrig. Wohl ist die Rückerstattung der ge- zahlte» Beiträge an dis Witwen fortgefallen, aber eine Rente erhalten nur die Witwen der versichert gewesenen Arbeiter, die invalid im Sinne des Gesetzes sind, d. h. dir dauernd ^icht mehr in der Lage sind, durch ihre Tätig keit. die ihren Kräften und Fähigkeiten entspricht, und unter billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und bis. herttzen Lebensstellung ein Drittel dessen zu verdienen, waS körperlich und geistig gesunde Frauen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung tu derselben Gegend zu verdienen pflegen. Eine Witwe, die nicht dauernd, sondern nur vorübergehend invalide ist, erhält ebenfalls eise In validenrente, wenn sie 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist, oder wenn bei ihr nach Fortfall beS Krank, n- gelbes Invalidität besteht. Es erhält also eine Witwe nur dann eine Rente, wenn bei ihr Invalidität nachgr- wiesen werden kann. Im Falle der Wiederverheiratuas fällt diese Reute fort. — Nach Artikel 69 des Ein- führungsgesetzeS zur Reichsversicherungsordnung werde» die von dem verstorbenen Ehemenn vor dem 31. Dezember 1911 geleisteten Beiträge nicht angerechuet, sondern eS w.rden 500 Woche» der 1. Lohnkaffe der Berechnung zu grunde gelegt. Der zu berechnende Grundbetrag der 1. Beitragsklafse beträgt pro Woche 12 Pf., also für 500 Wochen 60 Mk. Von diesem so ermittelten Betrag be kommt die invalide Witwe aber nur drei Zehntel, also 18 Mk. und den Reichszuschuß von 50 Mk, sodaß also die invaliden Witwen vorläufig nur eine Jahresiente vos 68 Mk. bekommen, oder pro Tag etwa 18 Pf. — Sofern die Witwe eines versichert gewesenen Arbeiters selbst ver sichrrungspflichtig ist und beim Tode ihres Ehemannes durch eigene Beitragszahlung die Wartezeit erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten hat, erhält sie ein „Witwen geld". Die Höhe dieses Witwengeldes beträgt den zwölf- fachen Monatsbetrag der W twenrente, also 60 Mk., und den Reichszuschuß von 50 Mk, sodaß das Witwengeld in eiver Höhe von vorläufig 110 Mk. gezahlt wird. Hai eine solche Witwe eheliche Kinder unter 15 Jahren, so erhalten diese eine Waisevsteuer, die bet Vollendung des 15. Lebensjahres auSgezahlt wird, während das Witwen- geld schon beim Tode des Ehemanns auSgezahlt wird. Kinder eines verstorbenen Ehemannes, der seine Warte zeit für die Invalidenversicherung erfüllt u»d die Anwalt- schäft aufrecht erhalten hatte, erhalten eine Waisenrente, sofern sie das 15. Lebensjahr nicht überschritten haben, ebenfalls auch die Kinder (eheliche und uneheliche) einer verstorbenen Versicherte». Die Waisenrente beträgt für daS erste Kind drei Zwantgstel der oben berechneten Summe- für jedes weitere Kind ein Vierzigstel, also für daS erste Rind 9 Mk. Grusdbetrag und weiter einen ReichSzuschub von 25 Mk, mithin 34 Mk pro Jahr und für jedes weitere Kind 150 Mk. Grundbetrag und 25 Mk. Reichszuschuß, also 26,50 Mk pro Jahr. Die Renten werden auf die Kinder gleichmäßig verteilt. Die Höhe der WaisenauS« steuer beträgt den achtfachen Monatsbeitrag einer Waisenrente, das ist achtmal 75 Pf. und den ReichSM schuß von 16 66 Mk. sodaß also die Waisenaussteuer für daz erste A .d L266 Mk. beträgt usd für jedes weitere Mud 17,66 Mk- Durch Beitragszahlung nach dem 1. Januar 1912 erhöhten sich diese Renten. Bevor jedoch eine invalide Witwe einen Rentenb trag von 20 Pfg. be kommt und ein Kind 10 Pfg. pro Tag, müssen z. B. i« der dritten Lohnklaffe 2'/, Jahre Beiträge geleistet werde«, Le«1fche Güter 1« poi«tsche Hättde. Innerhalb der letzten 14 Tage sind folgende neu« deutsche Güter in polnische Hände überaeganges: in Ost preußen das 1150 Morgen große Gut Matziken bei Heyde- krug, mit Dampfbrauerei, Brennerei und Mineralwasser- fabrik vos dem bisherigen deutschen Besitzer für 370000 M!; eine 400 Morgen große Wirtschaft in Cypnowo, Kreis Flaton; in Posen das 1500 Morgen große Gut DobSka mit dem Vorwerk Z rkow c-, Kr. Strelno, von dem deutschen Besitzer Hoffmann an die Polin Marie Zablccka in Golejewo für 650000 Mk, eine 170 Morgen große Wirtschaft in Kunowo, Kr. Wirsttz, in Rmkawtscht», Kr. Msgilno, von dem Deutschen Jaensch eine 450 Morgen große Wirtschaft für 230000 Mk, von dem Gemeinde vorsteher (!) Lotze in Papros, Kr Strelno ein Grund stück für 144000 Mk., in Chlswisk, Dr. Srmter, eine 200 Morgen große Wirtschaft, von dem deutschen Besitzer Grewe in Stöbnitz, Kr. Abornik, 95 Morgen Land. Also 4000 Morgen Land sind dem Deutschtum in etwa 14 Tagen wiederum verloren gegangen. Ausland. Ein weiblicher Lanvlagskandidat i« Böhme«. Uster den zahlreichen Kandidaten aller tschechische» Parteien, die sich um das durch den Tod des Abgeord neten Dr. Skarda erledigte Landtagsma»dat Nlmburg- Jungbunzlau bewerben, befinden sich auch ein weiblicher. Infolge Aufforderung der Frauenorgamsationen dieses Wahlkreises wird die Lehrerin Fräulein Marie Trnka ebenfalls kandidieren und bereits demnächst mit der Ab haltung von Wählerversammlungen beginnen. j)arlamentarifches. Sächsischer Landtag. Die Erste Kammer beschäftigte sich vorgestern in kurzer Sitzung mit Eisenbahnanaelegenheiten und erledigte gkstern kleinere Vorlagen und Petitionen. Die Zweite Kammer erledigte vorgestern Etat- kspitel, darunter die Zivilliste und den Etat des Gesamt- Ministeriums. Finauzminister von Seydewitz erklärte auf eine Anfrage: die Regierung sei in der Ministerkonferenz in Berlin, wie im Jahre 1909, für die Erbschaftssteuer, und zwar in der Hauptsache t« derselben Form, wie sie damals vorgelegt wurde, eingstreteu. Die Schuldeputation der Zweiten Kammer besprach in ihrer letzten Sitzung die Frage der konfessionellen Trennung der Schulen und der Schulgemeinde». Die Regierung hielt an der Schulgemeinde wie an dem Fort bestehen der Minderhritsschulen fest.