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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, DonuerStagS und Sonnabends. InIerate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich frei ins Hans, abgeholt von der Expedition 1,30 Mi., durch die Post bezogen 1,64 Ml. Fernsprecher N» 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. NNd AmgegenH. Amtsblatt JufertiouSpretS 15 Pfg. pro vicrgespalten« KorpaSzeile Außerhalb deS AmtsgenchtSbezirkS Wilsdmff 20 Psg. Zeitmubeuder und tabellattscher Satz mit 50 Prozent Ausschlag. JederAusPrnchans Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeb. In Konkurs gerSt. Mr die Kgl. AmkshaupLmannschafL Meigen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff» sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, Kaufbach, Keffelsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsches, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Obrrhermsüorf, Pohrsdorf, RöhrSdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perm, Sachsdors, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bei Mohor«, Seeligstadt, Spechtshause«, Tanneberg, Taubruheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen LeUage „wett im Bild" und der monatliche» Leilage „Ansere Heim^. Druck und Verlag von Arthur Zschnule, WilSdruff. Für die Redaktion vrrantwortlich: Arthur ZsLunk«. WilSdrub. Ar. 28. j Sonnabend, Sen A. März ML2. 71. Jahrg. Ein „Gruss Gott" clem 17anäesverbanäe Cvangel. Urbeitervereme 8 Wer in ehrlicher Arbeit sich reälich müht, Gott fürchtet beim Tun unä beim Lallen; Tier in Llreue zu keinem König erglüht: Oes tzanä laötzum Orucke uns fallen! Wer äie Dächklenliebe als höchstes Gebot Auf leine sahne geschrieben, Dem rufet entgegen ein „Grüöe ctich Gott" 0nä IsSt uns ihn achten unä lieben. So ziehe äenn ein, Arbeiter-Verein, llns bist äu von Herzen willkommen! 6s blühe äein Merk im frohen Geäeih'n, 0nlerm Volke zu Aulzen unä frommen! O.M.,Milsäruff. Ministerium des Innern AIS Beiträge der Besitzer von Pferde« und Rindern zur Deckung der im Jahre 1911 bestrittenen Verläqe an Viehseuchen-Entschädigungen (Verordnung vom 4. März 1881, Ges. u. B.-Bl. S. 13 fla), d) an Entschädigungen für «ichtgewerbliche Schlachtungen (Gesetz vom und Ausführungs-Verordnung vom 2. November 1906, Ges.' u. A.-Bl. S. 74 und 364 fla), sind «ach der Viehaufzeichnuvg vom 1. Dezember 1911 zu leisten für jedes im Privatbesttz befindliche Pferd zu »: 1 Mk. 81 Psg., Rind unter 3 Monaten zu »: 64 Pfg., Rind von 3 Monaten und darüber zu »: 64 Pfg., zu dr 1 Mk. 67 Pfg., zu- sammen 2 M-21 Pfg., sowie für jedes im Reichs» oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber zu dr 1 Mk. 57 Pfg. Die Erhebung dieser Beiträge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Wegen der Einhebuug und Ablieferung der Beiträze verbleibt es bet dem zeit- hrrigeu Verfahren. Dresden, am 16 Februar 1912. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Errichtung einer Gemeinde« berbandssparkasse zu Deutschenbora und die für dieselbe errichteten Satzungen Jenehmtqt. Für die Verbindlichkeiten der Sparkasse haften die zu einem Verbände zusammen- getretenen Gemeinden Deutschenbora, Odereula. Ntedercula, Hirschfeld, Neukirchen, Tanneberg, Rothschöuberg, Kottewitz, Heynitz, Mahlitzsch, Mergenthal, Elgersdorf und Wendischbora. Die Verwaltung der Sparkasse steht der aus Vertretern der beteiligten Gemeinden bestehenden Verbandsversammlung bez. dem aus dem Vorsitzenden und sechs Beisitzern bestehenden VerbanLSvorstand zu; nach außen wird der Verband durch den Vorsitzenden, 'N BebinderuvgSfällen durch de» Stellvertreter desselben vertreten. , Zur Aufgabe von Rechten ist die Unterschrift des Vorsitzenden und zweier Mit- Zlieder des Verbandsvorstandes erforderlich , Zum Vorsitzenden des Verbandnvorstandes tst der Gsmeindevorstand Döring in Deutschenbora, zu seinem Stellvertreter der Gemeiodevorstaud Kunitzsch in Mergenthal, vnde auf drei Jahre, gewählt worden. Dies wird auf Grund von 8 12 der Satzungen als Ausweis der Vertreterbe rechti- Suug des Vorsitzenden und gemäß § 5 drS Gesetzes über die Gemeindeverbände vom 18. Juni 1910 hiermit bekannt gemacht. Nr 51 e vi Die Königliche Amtshauptmannfchast. Meißen, am 27. Februar 1912. LZ4L Kadaverbeseitigung betreffend. ALÄLÄ! ?EM 22 Februar diese« Jahres genehmigt, daß außer au die Kadaver- in 1" Bohnitzsch in Zukunft auch an die Kavilleret und Mischdünger« Inhaber Ferdinand Saß L Sohn, die im § 1 der amtshaupt« Kadavrrbeseitigung betrlffend, vom 12 Dezember 1910, ^"daver von Großtierc», Seuchenkadaver, Fleischbeschaukonfiskate) «u-n kvoienllck^^: da die MaschintnauSrüstung der Saßscheu Anstalt nunmehr Anforderungen entsprechend anzuerkenncn ist. Dem Vertrage, der unter dem 24 ^Ewb^ 1g^ Königlichen Amtshauptmannschaft als Ver. Landgemeinde» und Gutsbezirke und dem Besitzer Meiner Ka^averv-Mertungsanftalt in Bohuitzsch, Herrn Holm Hermann tu M'.-ßen abgeschlossen wurde, tst Herr Ferdinand Saß beigetreten uud demnach aus ihm berechtigt und verpflichtet. Vertrage vom 22. Februar dieses Jahres haben sich die Herren Herrmann und Saß dahin «reinigt, daß jedem von ihnen zur Ausübung ihres Berufs ^l deS Bezirks zugewiesen werde und daß bei Zahlung einer de« W^rase keines Ken, außer bei Betriebsstörungen und in Notfällen, in nm Gebietsteile des anderen tätig werden dürfe. Vereinbarungsgemäß hat Herr Satz folgende Ortschaften einschließlich Gutsbezirke deS amtsbauplmannschaftlicheu Bezirks Meißen übertragen erhalten: 1. sämtliche Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Lommatzsch; 2. vom AmtSgerichtsbeztrk Rosten folgende Ortschaften: Markcitz, Abend, Lütte- Witz, Petersberg, Leschen, Maltitz, Stahna, Mutzschwitz, Höfgen, Pinnewitz Raußlitz, Stößwltz, Kreiß«, Noßlitz, Klessig, Rüssriua, Choren mit Toppschädel, Briesen und Wetterwitz und 3 vom Amtsgertchtsbezirk Meitze« folgende Ortschaften: Porschnitz, Mauna, Deila, Leutewitz, Löbschütz. Stroischen, Katsttz, Tronitz, Nimtitz, Sornitz, Mohlis, Klein- und Großkagen, Pröda, Priesa, Seilitz, Schieritz, Piskowitz, Ickowitz uud sämtliche nördlich von Ickowitz zwischen Elbe und der AmtSzerichlSbezirksgrenze Lommatzsch liegenden Dörfer usw. Alle nicht aufgeführten Ortschaften usw. des Bezirks sind Herrn Herrmann überwiesen worden. Meißen, den 27. Februar 1912. 227 ä v. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Wasserleitung vsn Flur Grnmbach. Berichtigung. In der obesgenasnten Bekanntmachung in voriger Nummer soll es im zweiten Absetz fünfte Zeile nicht die Flurstücke 166 und 165, sondern die Flurstücke 1166 und 1165 beißm Nus Blatt 6 des hiesigen Genvffeuscha rsregisters betreffend den Darlehns«, Spar- und landwirtschaftlichen Konsumverein zu Sochtzvorf bet Wilsdruff, eingetr. Genossen schaft mit Lubeschränkter Haftpflicht, ist heute eingetragen worden. Im Statut find abgeändert worden: 88 13 Abs 1 und 22 Abs. 2 dahin, daß alle öffentliches Bekanntmachungen in den „Geuosi^nschaftlichen Mitteilungen in Dresden- im „Wochrnblatte für Wilsdruff" erfolgen und 8 30 dohi.i, daß der Geschäftsanteil der Mitglieder anstatt 30 Mark 100 Mark beträgt uns die Einzahlung in längstens vier Jahren erfolgen muß. Wilsdruff, den 7. März 1912. ä.. NsF. 29/12. Königliches Amtsa-richt Im Pfandraum des diesigen Gerichts solle Dienstag, de« 12 März 1912, vormittags l« Uhr 14 Bände verschiedener Werke, darunter: Piuri, - ue Hrumethooe, wissenschaftliche Bücher über Bildung und Kriegsabhandlung'n, öff u ,, g?gen Barzahlung verstei gert werden. Wilsdruff, am 8. März 1912. 2 25/12. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sonnabend, den 9. bis Montag den 11 - e>eS MonatS hält der Landes« verband evangelischer Arbeitervereine im Königreich Sachsen Einkehr tu unserer Stadt. Aus diesem Grunde bitten wir die Bürgerschaft, ihre Fceade über den Besuch durch möglichst allseitiges Beflaggen der Häuser Ausdruck zu geben, bez. ser Stadt eia festliches Gepräge zu verleihen. Wilsdruff, am 8. März 1912. Der Stadtrat. ssr» Kabl^beraer. Anläßlich des Sonntag, den 10. und Montag,H dieses Monats statt findenden Jahrmarktes hat die vorgesetzte NeglerunM-hörde Ausdehnung der Verkaufszeit in den Verkaufsftänsen auf dem Markie an beiden Tagen vis abends 10 Uhr, am Sonntage mittags 1 Uh: beginnend, uno sie Ausübung des Handelsbe triebs in den Läden der Stadt am Sonntag von vormittags */,11 Uyr bis abends */z9 Uhr und am Montag ebenfalls bis adensS 10 Uhr genehmigt. Die Ausübung des Barbiergewerbes ist am Sonntage bis nachmittags 6 Uhr gestattet. Wilsdruff, am 5. März 1912. Der Bürgermeister, Unter dem Pferdebeflande des FuhswrrksdefitzerS Rudolph Metzsch hier, Kirchplatz Nr. 49, tst die Influenza (Brustseuche) ausgeorochen. WilSdruff, am 8. März 1912. r-» Der Bürgermeister, Kahlrsberger.