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Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff» sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Aesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzsches, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhrrmSdorf, Pohrsdorf, RSHrSdorf bet WilSdmff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmisdewalbe, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanncberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit öer Wöchentlichen Geilage „Welt km Vilö" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag vou Arthur Zschuuke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschuuke, WilSdrnff. Wr. 27. Dienstag, de« S. März 1012. 71. Jahrg. Das diesjährige MusLevun gsgesehnft im AusheblUlgsbezirke Nosien wird in der nachstehend bemerkten Weise stattfi.ideu: Msntag, den 48. Mörz 4942, von vormittags ^8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus Lommatzsch, Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmenitz. Churschütz. Daubnitz, Dennschütz, Dober nitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina und Graupzig mit Gödelitz im Schietzhause zu Lommatzsch; Dienstag, den 49- März 4942, von vormittags b/48 Uhr an für die Militärpflichtigen aus Ibanitz. J'ssen b. L, Käbschütz, Klappeudorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Liudigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketz-rgaffe. Löbschütz b. L, Lossen, Marschütz, Metta, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz Nelkanitz, Nieder- ßaucha NiedecstößDitz, Odsrstaucha, Paltzschen, P?tzschw!tz, Pitschütz. Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda b. L., Prositz b. Sch, Prositz b St , RrM, Rauba, Roitzsch b. L, Scheerau, Schleinitz mtzMWrba. Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L., Steudten, Striegnitz, Treben, TröMmit ^rautzwitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden. Weitzschenhain, Wilschwitz, WuhnitzMegephoiv, Zöthain, Zscheilitz und ZschoLau ebenfalls r im SHietzhausr zu Lommatzsch; Mittwsch, den 2v. März 1912, von vormittaas b/8 Uhx an für die Militärpflichtigen aus Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach. Helbigsdorf und Herzogswalve im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Dsnnerstag, den 2t. März 1942, von vormittags b/48 Uhr an für die Militärpflichtiges aus Hühndorf, Kausbach, Kesselsdorf, KleinsÄönberg, Klipp hausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirche», Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b W., Rothschönberg, Sachssorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K. Stein bach b. M., Tanneberg, Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, den 22. März 1912, von vormittags l/ih Uhr an für die Militärpflichtigen aus Nossen, Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach und Breitenbach im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnabend, den 25. März 4942, von vormittags Vitz Uhr an für die Militärpflichtigen aus Siebevlehn, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschen- bora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Lrschen, Lütlewitz, Mahlitzsch Maltitz. Mackritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obrreula, Ooergruna, Oberftößwitz, Petersberg, Piunewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün und Rhäsa im Gasthof- „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag, den 25. März 4942, von vormittags Uhr an für die Militärpflichtigen aus Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, SLarbach, Wen- difchbora, Wetter-vitz, Wölkau, Z-lla und Zetta mit Gallschütz. im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen. Am letzterwähnten Tage nachmittags 1 Uhr wird Losungstermin für den gesamten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen stattfi-lden. Säwtliche tu dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtigen der Altersklasse 1892/1912 ingleichen die Z irückgestellten früherer Altersklaffen einschließlich der bet den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestantcn und überhaupt solche, über deren Milttärverhältnis noch nicht en-- gültig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- «ilttärgrsetzeS vom 2. Mai 1874 verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr- ordnung vom 22. Juli 1901 augedrohten Strafen und sonstigen Nachteile ia den vor grdachten Musterungstermmen pünktlich, sowie in reinlichem, nüchternen Zustande 5» erscheinen. , , In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladeneu Militär- Wichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außeubleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizetbehörde zu beglaubigen sind, beizubrinzen (8 62, Punkt 4 der Wehr- ordnung). Das Erscheinen im Losungstermine feiten der Losungsberechtigten ist frrigestrüt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission losen wird. Herren Gsmein-evsrstände und von feiten der Stadträte und bezw. Stadtgrmeinderäte je ein Ratsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Mustrrungstermisen sich mit einzufinde« und behufs etwaiger Auskanftserteilung über die Verhältn sie der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu fein. Zugleich werden die Milttärpfl-chtigen darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß j!dcr Militärpflichtige sich im Mustrrungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63 Punkt 8 der Wehrorduung); 2 ., daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse ober sonst anzubringenden An träge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne -er Mu sterung und spätestens im Alusterungstermine selbst unter Beifügung der nöligen Nachweise und Bescheinigungen etnzureicheu sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werde« soll, die letzteren der Königlichen Ecsatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zweck; der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so ist ein Zmgnis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, be- zichnngsweise über dis behauptete Arbcits- und Ausstchtsunfähigksit der betreffendes Angehörigen beizubringen; 3 , daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular ver wendet worden ist, als formell unzureichend zurück,Miesen werden müsse«; 4 , daß auf alle Z nückstellungsanträge, welche erst nach beendigter Musterung eingereicht 'werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Brstrmmunz in 8 63, Punkt 7, Abs. 2 der Wrhrordsung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte ein- getreten ist; 5 ., dsL Rekurse argen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die König!. Ober-Ecsatz-Kommtssion, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz Kommission an die Königl Ecsatz-Behörde m Jfftroz gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der König!. Ooer-Eesatz-Kowmission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum 3l. August der König!. Ersatz-Behörde Hl. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulcgeu, zu dem Ende einige Zett vorder bei der König!. Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ocls- behöcden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familirnverhältniffe eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der des halb einzuwendenden R-klamation halber zu beachten und zu tun haben; 6 , daß, wer an Lpttepfie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis des Bezirksarztes beizubrinzen hat. Die Abhörung der Z rügen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier z« beantrage»; 7 ., daß, wer bereits zur See gefahren ist, dies im Musterungstermin zu melden hat. Das Seefahrtsbuch ist mit zur Stelle zu bringen Endlich werden 8 ., die Oüsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrorduung ihnen obltegendr Pflicht für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragex werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchen den oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger E.kundigungen darüber sich gründen müssen, und datz ei«e bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zmgnisse, hierzu nicht ausreicht G. Meißen, am 21. Februar 1912 Nr. 187 ll. Der Zivil-V-vsttzeude vss -er Nsniglicheu Grsatz-Asmmissisn -er Aurtzebungsbezirkes Nsssen. Wasserleitung vsn Flur Grumbach. Die Gemeinde Döhlen beabsichtigt nach der bei der unterzeichneten Königliche« AmtShauptmannschast ausltegende» Planung in Flur Grumbach in der Nähe des Braunsdorfer Wafferpumpwerkrs Wasser zu fassen und dieses nebst dem vou Brauns dorf nicht verbrauchten, aber bereits gefaßten Wasser mittelst einer über Tharandt und tzainsberg zu verlegenden Leitung unter Ausnutzung des natürlichen Gefällt nach Döhlen zu leiten. Die Waffergewinnungsanlage berührt außer denjenigen Flurstücken der Gemeinde Grumbach, aus denen sich die G:msiude Döhlen daS Wasserecht gesichert hat, die Flur stücke 1314 1269, 1239 und 1208 der Flur Grumbach. Von letzterem Flurstück aus wird das Wasser nach dem in Braunsdorfer Flur liegenden Hauptsammelschrot und von letzterem durch eine Eisenrohrleitung über die Flurstücke 166 und 16» der Flur Grumbach nach der Tharandt-Wilsdruffer Staatsstraße und auf dieser nach Tharandt zu weiter geleitet. Nach 88 33 Abs. 1 und 40 Abs. 1 des Wassergesetzes wird dies mit der Auf- forderung zur Kenntnis gebracht, etwaige Einwendungen hiergegen binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Königliche« Amtshauptmannschaft auzubriagen. Meißen, den 2. März 1912. ,w« 128 xv. Die Königliche Amtshauptmannschaft Belästigung von Araftwageusührevv. In letzter Zeit mehre« M die Klagen über Belästigungen von Führern und Ja- fassen von Kraftwage« durch Schulkinder. Die Kraftwagen und deren Insassen sind mit Steinen und allerlei Gegenständen beworfen worden. Ja einem Falle habe« beten.