Volltext Seite (XML)
Matt Amts Mr das Königliche Amtsgericht und den StadtM Forstrentamt ru Tharandt. Kr die Königliche Amts^ nptmannschaft Meisten, m Wilsdruff sowie Mr das Köms- Jnj ertionSpreis 15 Psg. pro sünsaespaltene KorpuSzev«. Außerhalb des AmtSgerichtsbezirlS Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag d»rch Klage cingezogen werden mutz od. der Austraggeber in Konkurs geriit. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angen«K-Mt. Bezugspreis in der Stadt vierteljährM. t0 Mk. frei in? Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mrch die Post und unsere LandauStrSgcr bezogen , "Nk. unck Lokalblatt für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrst bei Wilsdruff, Roitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Uutkrhaltuuss-G>»a«-)Krilage, »Sihestlichtr illustrierter Beilage „Welt im KM" uud «oaatlicher Beilage „Nufere Heimat". Druck uud Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 132. Dienstag, den 16. November 1918. 74. Jahrg. Amtlicher Teil. Verordnung. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Bußtag wird das für Dienstag, den f6. No vember lßfb, nach der Bundesratsverordnung zur Einschränkung des Fleisch- und Fett- verbrauchs vom 28. Oktober fßfb (R. G. Bl. Seite 7sH) bestehende Verbot der ge werbsmäßigen Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teil weise aus Fleisch bestehen, hiermit aufgehoben. Dieses Verbot wird dafür auf Mitt woch, den f7. November s^sö (Bußtag) erstreckt. Fleischlose Tage in nächster Woche sind also Mittwoch der 17. und Freitag der 18. November. Dresden, am f2. November Ministerium des Innern. In der Ausführungsverordnung vom 2l. Oktober l9(5 zur Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 2. September über die Beschränkung der Milchverwendung ist es unter II Ziffer f verboten, frische Sahne außer zur Herstellung von Milch in den Verkehr zu bringen. Um Irrtümern vorzubeugen, weist das Ministerium darauf hin, daß unter den Begriff „frische Sahne" auch saure Sahne fällt. Der Ausdruck frische Sahne ist gebraucht im Gegensatz zur Dauersohne, deren Herstellung nach II 3 zwar ver boten ist, deren Vertrieb aber gestattet bleibt. Dresden, am st. November lßsb. Ministerium des Innern. Aufforderung. Von Seiten der Stadt soll den zum Heeresdienst eingezogenen Mannschaften zum Christfest ein Zeichen der Liebe und Anerkennung zuteil werden; es wird deshalb gebeten, die Adressen von Angehörigen aus der Stadt, die sich im Felde, zur See, in Lazaretten, Erholungsheimen oder sonst im Dienst befinden, recht genau geschrieben in dem Geschäft von Eduard Wehner in nächster Zeit abzugeben. Wilsdruff, am s5. November Ausschutz für Kriegshilfe. Nachstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird hiermit zur Nachachtung bekannt gegeben. Auf Ziffer 4 Satz 1 werden die Fleischer be sonders hingewiesen. Wilsdruff, am (3. November lßsS. 34g Der Stadtrat. Ausführungsverordnung zurBun-esratsverordnungzurRegelungderPreisefürSchlacht- schweine und für Schweinefleisch vom 4. November 1915. (R. G. Bl. S. 725.) s. (Zu ß 3 und H.) Im Sinne von ß 3 stehen den in H f Absatz f genannten Orten die in A f Absatz 3 genannten Gemeinden gleich. Zuständige Behörde im Sinne von tztz 3 und H ist die Gemeindebehörde der Gemeinde, in deren Bezirke das öffentliche Schlachthaus gelegen ist. 2. (Zu tz 5.) Bei der Festsetzung von Höchstpreisen nach Z 5 Absatz 2 ist der nach Absatz f maßgebende Preis die obere Grenze für die zulässige Festsetzung des Preise» einer Sorte frischen Schweinefleisches. Der nach Absatz 1 maßgebende Preis ist auch einzuhalten, wenn für die einzelnen Fleischsorten keine Höchstpreise festgesetzt werden. 3. Zur Festsetzung der Höchstpreise sind die Gemeindebehörden zuständig. Die Aommnnalverbände können für ihren Bezirk oder Veile ihres Bezirks nach Gehör der zuständigen Preisprüfunzsstellen Höchstpreise festsetzen. Soweit sie von dieser Befugnis Gebrauch machen, ruht die Zuständigkeit der Gemeinden. H. Die Preise für-verarbeitetes Schweinefleisch sind zur Vermeidung von Bestrafungen nach der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli jßtöi« einem angemessenen Verhältnis zu de« für frisches Schweinefleisch festgesetzten Höchstpreisen zu halten. Die unter 3 genannten Stellen »erden ermächtigt, auch für verarbeitetes Schweinefleisch Höchstpreise sestzusetzen. Auf diese Höchstpreise findet der ß 6 der Bunderratsvrrordnung Anwendung. Die Festsetzung niedrigerer Verhältnissätze als der in H 5 Absatz l bestimmten bleibt dem Ministerium des Innern Vorbehalten. , 5. (Au A fO.) Zuständige Behörde im Sinne des H fO sind die Amtshauptmann schaften und die Stadträte der Städte mit Revidierter Städteardnnng. Dresden, am (0. November lß(5. Ministerium des Innern. ff V / '1 X . t r-f ZV Lektin / ö /p 7 x > t l Vt 1 1 ff , Das gvoHe Völkevvingon ciem Mege nack Inäien. Lord Kitchener ist über Paris in Rom eingetroffm. Von dort wird ihn sein Weg weiter nach dem nahen Osten führen, wo er nach der Mitteilung des britischen Minister präsidenten im Unterhause nach dem Rechten sehen soll. Von dort her ist jedenfalls auch die „wichtige Nach richt* gekommen, von der Herr Asquith so geheimnis voll sprach, ganz im Stile der Märchen- und Wunderwelt, nach der der Kriegsminister jetzt seine Schritte lenken soll. Aber auch in England ist man, wie die Dinge nun einmal liegen, dankbar für jeden neuen Hoffnungsschimmer, der irgendwo am Horizont auftauchen mag, und in je un bestimmtere Worte er gekleidet wird, desto freieren Spielraum hat die Phantasie, um daraus wieder Mut und Zuversicht zu schöpfen. Lord Kitchener wird gewiß nicht an Saloniki vorubergehen, vielleicht auch bis zu den Dardanellen vordringen und hier wie dort sein Bestes zu tun suchen. Aber die Gerüchte wollen nicht ver stummen, daß sein eigentliches Reiseziel Indien sei, wo ja nachgerade auch nicht alles so zu gehen scheint, wie es den Engländern erwünscht sein muß. Man munkelt davon. oatz ein treuer Vasall Englands, der Nazim von Hapderabad, vom Volk abgesetzt worden sei, und an den Unruhen und Aufständen in den verschiedensten Teilen des Riesenreiches soll es nicht fehlen. Grund genug für Kitchener, sich wenigstens in schnell erreichbarer Nähe zu halten. Auch ein Abstecher nach Ägypten läßt sich von den Gestaden des Mittelmeeres aus jederzeit rasch bewerkstelligen — kurz, man hat in London das beruhigende Gefühl, inmitten der Gefahren, die von allen Seiten be drohlich Heraufziehen, wenirstens den rechten Mann an der rechten Stelle zu wissen. Das ist nicht viel, aber es ist doch etwas, und ein Schelm gibt mehr als er bat. Kenner des indischen Reiches sind schon jetzt davon überzeugt, daß die mohammedanische Bewegung, deren Triebkraft bisher die Italiener in ihren afrikanischen Be sitzungen am unliebsamsten zu spüren bekommen haben, nach Indien übergegriffen haben muß. Die Engländer haben es zwar immer gut verstanden, das Pulverfaß dieses Millionenreiches von den es umgebenden Brandherden im nahen und im fernen Osten wirksam zu isolieren, und ihr Bündnisvertrag mit Japan hat gewiß nicht in letzter Linie die Sicherung ihres indischen Besitztums rum Ziele gehabt, ebenso wle das Abkommen mit Rußland Wer die Teilung Persiens in ein englisches und ein russisches Einflußgebiet. Aber dieser Krieg mit der Türkei dauert nun schon Wer ein Jahr, und an Ereignissen von solcher welterschütternden Gewalt und Größe müssen alle noch so sorgfältig ausgeklügelten und noch so streng durchgeführten Absperrungsmaßnahmen schließlich scheitern. Durch Persien und durch Afghanistan führen viele Wege nach Bombay und Kalkutta; außerdem haben ja die Eng- ä«nder selbst durch ihre andauernden Truppenverschie- b^mgen und Bewegungen innerhalb des Kaiserreiches dafür gesorgt, daß die Eingeborenen nicht zur Ruhe kamen. Von den ungezählten Tausenden, die nach den europäischen Schlachtfeldern verschleppt wurden, hat wohl kein einziger seine Heimat wiedergesehen. Kein Wunder, daß den Machthabern in London das Gewissen zu schlagen begann, als das Gespenst der deutschen Oricntarmee greif bare Gestalt gewann. „Die ernsteste Stunde des Reiches seit dem großen Aufstand in Indien ist gekommen" — das war der erste Angstschrei, der sich den eng lischen Zeitungsspalten entrang. Die Deutschen sind auf dem Wege nach Indien — das war der