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»ME » 0 IL » Ur « MchMatt für MM UNÄ < ^gsnä. Amts Wr die Königliche NmLs^ mptmannschafL Weihen, ru Wilsdruff sowie Mr das Rönig- Jnjertionspreis 15 Psg. pro fünfgejpaltenr Korpuszev«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Lokalblatt kur MilsäruN Birkenyain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Haufbach, Kestelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrK^ der Ldüsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Danneberg. Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lllustuder MtkrhaltuM-Msmil-jKeilage, wöchentlicher illustrierter Beilege „Welt im M" und monatlicher Beilage „Kusere Keimst". Druck und Verlag von Arthur Zjchunkr, Wilsdmff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenWbL«u Bezugspreis in der Stadt vierteljährig 10 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 ML, Mch die Post und unsere Landausträger bezöge« Mk. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag dmch » SIM I I I Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerilt- Fcrnsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adress«: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den StadtrM Forffrentamt zu Tharandt. Nr. 115. Donnerstag, den 7. Oktober 1915. 74. Jahrs- Amtlicher Teil. Die Ablitsmug Md KtstmdMfnchm von Gegeu- Dudkn aus KuOr, Mesfiug mö Reiuillüel betr. Von den König!. stellvertretenden Generalkommandos des Xll. und XlX. Armee korps ist die Bekanntmachung voni 30. Juli 1915, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel nochmals veröffentlicht (vergl. Nr. N3 des Wilsdruffer Wochenblattes) und deren Inhalt erweitert worden. Insbesondere ist die Frist zur freiwilligen Ablieferung der fraglichen Me tallgegenstände bis zum. 16. Oktober 1915 verlängert worden. Ferner haben die Meldungen über die nicht freiwillig abgelieferten, in den Haus haltungen usw. nach dem 16. (Oktober 1915 noch vorhandenen Metallgegenstände lediglich in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 16. November 1916 zu erfolgen. Die bis jetzt abgegebenen und etwa vor dem 17. Oktober noch ein gehenden Meldungen sind verordnungsgemäß ungültig und daher von den durch die Verordnung betroffenen Personen und Betrieben (Haushaltungsvorstände) zu erneuern. Den Haushaltungen usw. werden durch die Vrtsbehörden demnächst Vordrucks zu den Meldungen mit der neueren Bekanntmachung der König!. stellv. Generalkommandos des XII. und XIX. Armeekorps, aus denen alles Nähere hervorgeht, zugestellt werden. Diese sind, genau ausgsfüllt und unterschrieben, bis zum f6. November an die Vrtsbe hörden zurückzugebcn, die sie bis zum 20. November hierher weiterzugeben haben. Besonders wird noch darauf hingewissen, daß die Angabe des Gesamtgewichts in den Meldungen unerläßlich ist. Bei eingebauten Gegenständen ist das Gewicht durch Schätzung zu bestimmen. Nach dem s6. November fflsS wird die Enteignung der nicht freiwillig abge lieferten, der Verordnung unterliegenden Gegenstände stattfindcn. Meißen, am 2. Oktober 59 - Die Königliche Amtshauptmannschast. Ls ist hier darüber Klage geführt worden, daß sich in einem Orte der Nachbar schaft von Wilsdruff weibliche Dienstboten in unziemlicher Weise russischen Kriegsge fangenen, die zur Verrichtung landwirtschaftlicher Arbeiten aus einem Gefangenenlager abgegeben worden sind, genähert haben. Ganz abgesehen von der Würdelosigkeit, die in einem derartigen Verhalten erblickt werden muß und die geeignet ist, den Ruf unserer Frauen und Mädchen im Urteil unserer Feinde schwer zu gefährden, wird warnend darauf hingewiesen, daß eins Hand lungsweise, wie die zur Sprache gebrachte, künftig sehr ernste Folgen für die Beteiligten, insbesondere aber die sofortige Rückführung der Kriegsgefangenen in das Lager einerseits, die öffentliche Bekanntgabe der Namen der würdelosen Weibspersonen andererseits zur Folge haben würde. Nr. l8H7 a VI. Königliche Amt hauptmannschast Meißen, 88 am H. Oktober sßsS. Aommunikationswegebau. Die Vertretungen derStadt- undLandgemeinden sowie derGutsbezirke werden aufgefordert, bis 15. Oktober 1915 hierher anzuzeigen, ob und welche Herstellungen an den Kommunikationswegen sie im nächsten Jahre vorzunehmen gedenken. Wegebau-Unterstützungsgesuche, welche getrennt von den Wegebau-Anzeigen zu halten sind, haben bis zu demselben Zeitpunkt hier ein zugehen. In den Gesuchen ist mit anzugeben, welchen Wegebauaufwand die Wegebau pflichtigen in einem jeden der Jahre I9s2, sßsch sßsH gehabt haben. Formulare zu den Wegebau-Anzeigen und Wegebau-Unterstützungsgesuchen können von der Buchdruckerei des Meißner Tageblattes und der Kraußeschen Buchdruckerei in Meißen bezogen werden. Königliche Amtshauptmannschast Meißen, Nr. 621 X. am 5. Oktober I9I5. 67 Verkehr mit Araftfahrzeugen. Im Auftrage der Königlichen Kreishauptmannschaft wird zur Durchführung einer weiteren Beschränkung des Kraftwagenverkehrs folgendes ungeordnet: s. An Sonn- und Festtagen ist der Kraftwagenverkehr in der Regel ver boten. Ausnahmen unterliegen besonderer, hier nachzusuchender behördlicher Genehmi gung, die jedoch bezüglich der Fuhren zur Wahrnehmung der ärztlichen Praxis sowie für den Betrieb der zugelassenen Kraftdroschken hiermit allgemein erteilt wird. 2. Die erneute Zulassungsbescheinigung berechtigt nnr zu den in ihr bezeichneten Fuhren in gewerblichem oder beruflichem Interesse und zwar nur für die insoweit beteiligten Personen. 3. Das Mitnehmen von anderen, an dem Zulassungszwcck unbeteiligten Per sonen, insbesondere Familienangehörigen, ist verboten. Dies Verbot bezieht sich nicht auf die Fahrgäste von Kraftdroschken. q. . Die zugelasscnen Kraftfahrzeuge dürfen auch nur insoweit benützt werden, als sich die Zulassungszwecke ohne besondere Schwierigkeiten, nicht auch unter Benutzung anderer Verkehrsmittel — Eisenbahnen, Pferdefuhrwerke, Fahrrad usw. — oder auf telegraphischen:, telephonischem oder brieflichem Wege erreichen lassen. 5. Wer obigen Anordnungen zuwiderhandelt, hat, abgesehen von einer polizeilichen Bestrafung, sofortige Entziehung der Zulassungsbescheinigung seines Kraftwagens zu erwarten. Außerdem kann der letztere als für den Staat verfallen erklärt und ohne Entschädi gung einyezogen werden. 6. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Verkündigung in Kraft. 58 Meißen, am H. Oktober sylo. Nr. 628 X. Die Königliche Amtshauptmannschast. Der Stadtrat. KtkMtmijMg über LmstMM. Die Bekanntmachung des Stadtrates vom s. Oktober sßsS, Wochenblatt für Wils druff Nr. erhält noch folgende Zusätze: 3. Die zugelassenen wagen dürfen nur zu den Zwecken, durch welche die Zulassung begründet worden ist und nur soweit benutzt werden, als sich diese Zwecke ohne besondere Schwierigkeit nicht auch unter Benutzung anderer Verkehrsmittel — Eisenbahn, Pferdefuhrwerk, Fahrrad usw — oder auf telegraphischem, telephonischem oder brieflichem Wege erreichen lassen. Zuwiderhandlungen haben, abgesehen von etwa beanzeigter strafrecht licher Verfolgung, den Widerruf der Zulassung und nach Befinden Einziehung des Kraftfahrzeugs zur Folge — tz 7 und ß 8 der Lundcs- ratsverordnung vom 25. Februar Ißs5. Wilsdruff, am 5. Oktober H)s5. 74 Der Stadtrat. AvlieferungssteUe für Metalle lick. Die Ablieferungsstelle für Metalle (neue Schule) ist noch bis s6. Oktober d. I. Mittwochs und Sonnabends in der Zeit von 2 bis 5 Uhr nachmittags geöffnet. Wilsdruff, am 6. Oktober lflsö. Der Stadtrat. Der Herbstjahrmarkt findet Sonntag, den 17. Oktober, von mittags ab, und Montag, den 18. Oktober dieses Jahres statt. Die sonst hierbei üblichen Lustbarkeiten fallen mit Rücksicht auf die politischen Verhältnisse aus. Wilsdruff, am 5. Oktober 7z Der Stadtrat. eL«? . .... .