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MchMM U WM unä Amts T Ä blatt 74. Zadr?. Donnerstag, äen ^0 ^uni 1915. vr 64 ^eri Mmtlicker Mr das Königliche Amtsgericht und den StadkM Forstrentamt zu Tharandt» !0 Mk. stet ins rch die Post und Nk. Mr die Königliche Amts, -iplmannschast »ritzen, ;u Wilsdruff sowie für das König- Bezugspreis in der Stadt viertelM-M Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M? unsere Landausträger bezöge« Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilidrusf. JnsertionSpreiS 15 Pfg. pro sünsgespaltem KorpuSzeve. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienMgS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenSW i. Lokalblatt für Mitsäruff . „ .... . - Birkenhain Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach Kesse'lKdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberherm^dor^ bei Wilsdruff Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdor?, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf Svanbach der Mohorn, Spechtshausen, Tanneb^rz. Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistr^ Mit raufr-K^r Nntrrhalkungs-Gsman-Weiillge, wöthentlicher ülustritritr Keiraß? „Wett im Md" And monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Bekanntmachung, beir Umgehungen vsn ^schstprsrsen usw. In wiederholten Fällen sind Umgehungen der Höchstpreisberordnungen, die in die Form einer sogenannten „kombinierten" Offerte gekleidet sind, zur Kenntnis der Behörden gelangt. So wird z B Altkupfer zum zulässigen Höchstpreise angeboten, daran jedoch die Bedingung für die Käufer geknüpft, dagegen Zink zu einem Preise zu übernehmen, der den Marktpreis um etwa 70 Mark überschreitet Da sür Zink ein Höchstpreis nicht fest gesetzt ist, so ist an sich niemand gehindert, 70 Mark über den Marktpreis zu fordern Durch die Verbindung beider Geschäfte zu einem einheitlichen soll aber die Ueberschre-tung des Höchstpreises sür Altkupfer verschleiert werden. Derartige kompinierte Offerten sind strafbar, ebenso wie das Umgehen der Höchstpreise durch Fordern von Provisionen, durch ungewöhnliche Spesenberechnung oder durch das Verlangen gleichzeitiger Lieferung von höchstpreisfreien Waren unter dem Marktpreis Alle zur Kenntnis der unterzeichneten stellv Generalkommandos gelangenden derartigen Fälle von GesetzMmgchungen ziehen die Einleitung des Strafverf chrens nach sich. Dresden § M5 Leipzig Stellv. Hcueratkommaudo XII. und XIX. A K. Die kommandierende« Generale von Broizem. von Schweinitz. Vullen-Hauptksrung 1H1Z. 1. Nach dem Gesetz, die Unterhaltung und Körung der Zuchtbullen betreffend, vom 15 März 1913 und der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom gleichen Tage (Gesetz- und Ve ordnungsblatt 1913, S ite 73 flg) sind alle Autle«, die zu Zucht- zwecken verwendet werden sollen, dem Körzwange unterworfen, also auch diejenigen Bullen, die nur für den eigenen Bestand des Besitzers verwendet werden. Die Be nutzung ungekörter Bullen zum Decken wird nach 8 13 des Körgesetzes mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mark bestraft. 2. Die Hauptkörung für das Jahr 1915 beginnt nach dem 10 Juni 1915. 3. Alle Besitzer von Zuchtbullen sowohl in den Gemeinden wie in den selöständigen Kutsbezirken werden hiermit ausgefordert die Anmeldung ihrer Zuchtbullen zur Körung, umgehend, spätestens aber bis zum 13. Juni 1915 unter Angabe des Alters, der Rasse der Abstammung bei der Kemeindebehörde zu bewirken. Die Ge meindevorstände haben die Köranträge unmittelbar an den Königlichen Bezirkstier arzt in Meißen weiterzugeben Die angemeldeten Bullen müssen wenigstens 1'/4 Jahr alt sein. Einer Anmeldung der bereits vorgekörten Zuchtbullen bedarf es nicht Es ist jedoch anzuzeigen, wenn sie seit der Vorkörung in anderen Besitz üöergegangen, geschlachtet oder verendet sind oder wenn schon angemeldete Bullen bis zur Haupt körung umstehen oder verkauft werden. 4. Der Tag der Körung wird in jeder Gemeinde durch Boten bekannt gemacht. 5. Für pünktliche und vorschriftsmäßige Vorführung hat der Bullenhalter bez Bullenbesitzer zu sorgen. Die Bullen sind an Kopfkette und am Nasenringe — ' möglichst mit Führstock, unruhige Tiere wenn nötig mit Blende — von zwei zuver lässigen Personen vorzuführen. 6. Diejenigen Zuchtbullen, die nach der Beendigung der diesjährigen Hauptkörungen in das zuchttaug siche Alter treten oder die zugekauft werden und vor der nächst jährigen Hauptkörung zur Zucht für eigne oder fremde Tiere Verwendung finden sollen, sind der königlichen Amtshauptmanaschaft vor ihrer Verwendung zur Zucht schriftlich zur Vorkörung anzumelden. 7. Vor- und Hauptkörungen erfolgen unentgeltlich. Meißen, am 7. Juni 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Infolge der Trockenheit wird die Keuernte in vielen Teilen des Landes nicht be friedigend ausfall-", Um möglichst viel Vieh ernähren zu können, erscheint es notwendig, das in den Kartenantagen nnd Marks anfallende Kras nicht verloren gehen zu lassen. Seine Verwertung als Grünfutter wird allerdings wegen der Schwierigkeit der Beförde rung nur in beschränktem Maße möglich sein. Es läßt sich aber auch Heu daraus ge winnen, wenn cs nicht, wie es gewöhnlich geschieht, zu jung gemäht wird. In Befolgung einer Anregung des Königlichen Ministenums des Innern werden daher die Besitzer von Parks und Gärten ersucht, das Gras ihrer Anlagen tunlichst zu Heu bereiten zu lassen Zur Vermeidung einer weiten Beförderung des letzteren wird es sich empfehlen, Absatz für das Heu bei den Pferdehaltern der Städte zu suchen. In weiterem Verfolg der erwähnten Anregung wird darauf aufmerksam gemacht, daß die sehr umfangreichen Flächen, die in diesem Jahre dem Anbau von Frühkartoffeln dienen, nach der Ernte der Frühkartoffeln vorteilhaft noch mit Herbst- und Wintergemüse, Wie Krauskohl, Salat, Kohlrüben, Spinat, Karotten u. a. bebaut werden können, wenn rechtzeitig sür die Aussaat Sorge getragen wird Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, 765 3 V. am 8. Juni 1915. VekernntiMKchnng. Die Dienstzeit bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft wird vom 14. dieses Monats ab Von Wontag bis mit Freitag auf Mormittag V-8—12, Nachmittag '/ 3-6 Mr und am Sonnabend Vormittag 8 durchgehend Kis Nachmittag 3 Nßr — wie zeither — bis auf weiteres festgesetzt. Mündliche Anbringen, auf die sofort Entschließung gefaßt werden soll, insbesondere Gesuche um Ausfertigung von Mehl- und Futtermittelscheinen können nachmittags nur bis Uhr, Sonnabends bis um 2 Uhr entgegengenommen werden. Meißen, am 8 Juni 1915. rr" Nr. 476 l. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vas Ver kranke König. Trübe Kunde kam aus Athen. Eine tückische Krank heit warf den erst vor zwei Jahren zur Regierung ge langten König Konstantin nieder, und es sieht fast so aus, als sollte es der Kunst der Arzte nicht gelingen, ihrer Herr zu werden. In der Vollkraft seines Lebens droht dem Monarchen, dem Schwager unseres Kaisers, das Zepter aus der Hand zu fallen, und man darf wohl sagen, daß ein Thronwechsel, wenn er wirklich eintreten sollte, das Land zu keiner ungeeigneteren Zeit hätte treffen können, als in diesem Augenblick, da die ganze Welt vom Lärm der Waffen wiederhallt und nach dem Abfall Italiens die Haltung der noch neutral gebliebenen Staaten wieder mehr als je ins Wanken geraten ist. Für Griechen land wäre der Heimgang des selbst- und zielbewußten Herrschers unter allen Umständen ein schwerer Verlust; ob er nicht auch für die große europäische Politik eine weitreichende Bedeutung gewönne, muß der Zukunft Vor behalten bleiben. Wie wenig zuverlässige Freunde wir auf der Welt besitzen, darüber haben unS die Erlebnisse der letzten Monate hinreichend aufgeklärt. Aber eS steht fast so aus, als waltete über den Männern, die in allem Sturm und Drang dieser Zeiten zu unS halten, auch noch ein be sonderes Verhängnis. Der alte König von Rumänien, den wir wohl als unseren und Osterreich-Ungarns Bundes genosten bezeichnen durften, wurde aus diesem Leben abberufen, als die Politik seines Landes auf eine schwere groke Völkerringen. Probe gestellt wurde. Sein Nachfolger hat bis jetzt ar den Überlieferungen König Karols festgehalten, aber nicht verhindern können, baß der Einfluß der Straße ständig zunahm, so daß dieser Einfluß jetzt sich stark genug fühlt Regierung den offenen Anschluß an den Dr^' verband oorzuschreiben. In Italien haben wir in dem Marquis Di San Giuliano einen über zeugten Anhänger der Dreibundpolitik verloren, besten persönliche Ehrenhaftigkeit eines solchen Verrates nicht fähig gewesen wäre, wie wir ihn im Mai erlebt haben. In Rußland hat der rätselhafte Tod des Grafen Witte diejenigen Kreise sozusagen führerlos gemacht, die keinen zureichenden Grund für einen Krieg mit Deutsch land zu finden vermochten, und, nachdem er trotzdem aus gebrochen war, ihn je früher, desto lieber beendigt sehen wollten, weil nach ihrer Überzeugung daS wirtschaftliche Gefüge des Zarenreiches seinen vernichtenden Folgen unter keinen Umständen gewachsen ist. In Griechenland war auch schon alles so gut wie fertig, um den Über gang inS Lager unserer Feinde zu vollziehen, und es ist noch in frischer Erinnerung, wie allein der starke Wille des Königs das Steuerruder wieder Herumriß. Seiner Volkstümlichkeit im Lande hat diese Entscheidung, wie die letzten Tage gezeigt haben, nicht den geringsten Abbruch getan. Im Gegenteil, eine wahre Angst hat seine Untertanen ergriffen, daß der ge liebte König ihnen entrissen werden könnte, besten fester Hand sie sich gern anvertrauten, nachdem sie ihre zuver lässige Führung in den Zeiten der Not und des Kampfes hinreichend kennengelernt hatten. Wie die Krankheit ent standen ist, die jetzt einen so betrüblichen Charakter ange nommen hat, darüber ist nichts bekanntgeworden. Man wird sich indessen nur schwer zu dem Glauben entschließen können, daß in diesem, wie in allen vorhergegangenen Fällen lediglich der Zufall seine Hand im Spiel« habe. Daß unsere Feinde vor gar keinem Mittel zu rückschrecken, wissen wir nicht erst seit der Blut tat von Serajewo. Ebenso muß man ihnen zu gestehen, daß sie ihren Haß gerade ganz besonders ausgeprägten und Willensstärken Persönlichkeiten zuzukehren verstehen, von denen sie glauben, daß sie der Verwirklichung ihrer Ziele im Wege stehen. Von Erzherzog Franz Ferdinand S«lt das in hervorragendem Maße. Auch König Konstantin hat bewiesen, daß er sich von der blinden Masse ebenso wenig, wie von kaltrechnenden Diplomaten beugen läßt. Sollte sein Schicksal sich jetzt wirklich erfüllen, so werden alle Ableugnungen nicht den Verdacht aus der Welt schaff»- können, daß verbrecherische Hände ihm nach dem Lebe, gegriffen haben. Im Lager unserer Feinde schrickt man vor keinem schlechten Mittel zurück, wenn es nur irgend welchen Erfolg verspricht, und Mörder und Giftmischer haben sich immer noch gefunden, wenn ihnen mit ent sprechender Belohnung gewinkt wurde. Der König von Italien braucht freilich einstweilen um sein Leben nicht zu bangen; wie er sich später vor der »Dankbarkeit* seines Volkes schützen wird, wenn das ruhmreiche Heer erst mit unseren Waffen nähere Bekanntschaft gemacht hat, das steh/ allerdings auf einem anderen Blatte.