Volltext Seite (XML)
MMl U MW Amts 8 Mr die Königliche Amks^nptmmmschast Weihen, Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtv m Wilsdruff sowie für das König- Forffrentamt zu Tharandt. E 74. Zabrg Nr. Z, Zonnabenä, cten 8 Mai 1915 UmNicker auch ungedroschen, Ministerium des Innern. Meißen, am 5. Mai 1915. Wilsdruff, am 5. Mai 1915 Das grobe Völkerringen Z, Es kann sein, daß, wo alles haßt und kämpft, Italien allein nicht bloß lieben und feilschen und also Sieges- preise nur mit mehr oder weniger reinlichen Mitteln der Diplomatie davontragen will. Die Armee dürstet wohl nach kriegerischen Lorbeeren und wäre durch Land abtretungen, die einem in einem Kampf auf Leben und Tod verwickelten Nachbarstaate abgepreßt würden, kaum zu frieden zu stellen. Wenn die Dinge so liegen, könnte man verstehen, daß der Wind gerade jetzt in Rom umgeschlagen ist: denn wenn erst die Russen völlig aus Galizien hinausgeworfen sind und der Sieg über die Armee des Zaren endgültig entschieden ist, müßte Italien natürlich mit einer größeren militärischen Bewegungsfreiheit der Donaumonarchie rechnen, und so könnte schließlich der Wunsch rege werden, den Degen lieber vorher aus der Scheide zu ziehen, weil man dann hoffen darf, mit dem Gegner leichteres Spiel zu haben. Wir find zwar über zeugt, daß die Rechnung trotz alledem nicht stimmen würde, denn auch die Heeresleitungen Deutschlands und Osterreich- Ungarns haben reichlich Zeit gehabt, sich auf alle Möglich- c) Weizenmehl Roggenmehl Hafermehl Gerstenmehl solche Nicht Berhandlungen gerechnet wird. Noch find die Würfel nicht gefallen, noch ist das letzte Wort nicht gesprochen; vielleicht, daß in Rom noch einmal das Gewissen erwacht und das äußerste verhütet. Aber die vorliegenden An zeichen deuten auf Sturm, und es hat keinen Zweck mehr, noch länger Unklarheit darüber bestehen zu lassen, daß wir, was Italien betrifft, uns auf das schlimmste gefaßt machen müssen. Man hatte immer angenommen, daß der günstige Fortgang der militärischen Operationen der beste Berater für die Neutralen sein würde, und wird nun um so mehr darüber erstaunt sein, daß Italien gerade jetzt Miene machen will, offen in das Lager unserer Gegner überzu gehen, wo die deutschen Waffenerfolge in Ost und West und namentlich die glänzende Offensive der Verbündeten gegen die Ruffen in Westgalizien und den Karpathen die Überlegenheit unserer Machtmittel auf das schlagendste dartun. In der Tat stehen wir hier vor einer Erscheinung, deren tiefere Gründe zurzeit^noch nicht aufgeklärt sind. oder Gemische, in denen diese Mehle ent halten sind, einschl des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrotes und Schrot mehls. Zu den anzeigepflichtigen Mehl?« sind auch alle Arten von Grieß sowie Knorr'sches Hafermehl und ähnliche Mehl präparate zu rechnen. allein oder mit anderer Frucht gemischt, auch ungedrofchen, Jnsertionspreis 15 Pfg. pro fünsgespairenr KorpuSzeüe. Außerhalb des Amtsgerichtsbrzirks Wilsdruff 20 Psg Versrdnung zur Aufführung der Verordnung des Vundesrais über den Verkehr mit Futtermitteln, vom 3t. Mär) 1915 (ReichsgeKtzblatt Seite 195). I 1 Kommunalverbände sind die Bezirksverbände und die aus den Bezirksverbänden ausgeschiedenen Städte. Die Bezirksoerbände werden für die ihnen auf Grund der Bundes ratsverordnung zugewiesenen Aufgaben durch die Bezirksausschüsse verteten Die Venretung nach außen steht dem Amtshauptmann zu Maßnahmen, die den Bezirk vermögensrechtlich belasten, find zur Kenntnis der nächsten Bezirksversammlung zu bringen Der Bezirksausschuß kann beschließen, daß vor solchen Maßnahmen di« Bezirksversammlung gehört werde. 2 Zuständige Verwaltungsbehörde (8 6 Absatz 3 der Verordnung) ist die Kreis hauptmannschaft, in deren Bezirke der zur Abgabe der Ware Verpflichtete seine gewerbliche Niederlassung oder mangels einer solchen seinen Wohnsitz hat 3. Zuständige Handelskammer (8 6 Absatz 4 der Verordnung) ist die Handelskammer, in deren Bezirke die von der Bezirksvereinigung deutscher Landwirte zu übernehmende Ware lagert ll. Die Kommunaloerbände haben die ihnen überwiesenen Futtermittel unter gebühren der Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Bedürfnisse an die Verbraucher zu verteilen. Dabei wird in erster Hinsicht der Bedarf der Halter von solchen Pferden, die wirtschaftlich wichtige Arbeit leisten, sowie von wertvollen Zuchttieren aller Art zu decken sein. Andererseits werden Viehhalter, sie sich bereits Vorräte beschafft haben, sv lange zurückstehen müssen, als andere, dringlichere Bedürfnisse geltend gemacht werden. Wenn gewisse Mengen von Futtermitteln zu sofortiger Lieferung unter Vorbehalt der Anrechnung auf die spätere endgültige Verteilung dringend gebracht werden, ist der Bezugsvereinigung alsbald ein begründeter Antrag vorzulegen Da die Lieferung durch die Bezugsvereinigung nur gegen Barzahlung erfolgen kann, Müssen die Kommunalverbände schleunigst für die Bereitst llung der erforderlichen Bar mittel sorgen Diese Ausführungsverordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 30. April 1915. Oie italienische Gekakr. cV. Berlin, 6. Mai 1915. Der kritische Tag erster Ordnung für die Beziehungen Italiens mit seinen bisherigen Dreibundsgenoffen, den man seit Monaten herannahen sah, steht vor der Tür. Es hat zwar schon des öfteren, seit der Einleitung von Ver handlungen zwischen Wien und Rom, der Sonnenschein den Regensturm abgelöst, und man konnte immer wieder neue Hoffnung schöpfen, daß Vernunft und politische Moral die Oberhand behalten würden, so sehr auch blinder Haß und sinnlose Raserei daS italienische Volk in die Irre zu führen schien. Diesmal aber sind es nicht unverständige Massen und vom Dreiverband abhängige Hetzblätter, deren Haltung zu Besorgnissen Anlaß gibt, wir stehen vor einer Wendung der Dinge, die von der italienischen Regierung ausgegangen ist, und danach darf man sich allerdings nicht wundern, wenn die Lage jetzt Überall als ernst bezeichnet und mit einem unmittelbar bevorstehenden Abschluß der Lokalblatt kür Milsckruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landbera. Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf. Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhr^ bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf St inbach bei Mohorn, Spechtshausen, TE-berg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lauftirkr Unttrhallunss-O«Ran-Wei!age, mchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Mr die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Sie erstreckt sich auf die kandwirtschafttichen und diejenigen Unternehmen, welche Vorräte aus Anlaß ihres Kandels oder Heweröeöetneüs in Gewahrsam haben, aufzunehmen sind die Vorräte, die im Gewahrsam von Urivathansyattnnge» sich befinden. Nicht anzeigepflichtig sind ferner Vorräte, die im Eigentum der Heeresver- waltung oder Marineverwaltung stehen oder von einer Militär- oder Marinebehörde ge- gewerblichen Betrieben zur Ausführung fester Lieferungsverträge auf Teig-, Backware usw. überwiesen worden sind, sowie Mehlvorräte von unter 50 Pfund im Ganzen bei Unter- nehmern landwirtschaftlicher Betriebe, die keinerlei Vorräte an Hetreide haben. NMG Stil ll. Uni i>. Z., Mmffozs l! W," findet im Sitzungssaale der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentlich« Sitzung -«» V«zivk»nu»fchnff«s statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann- schaftlichen Dicnstgebäudes zu ersehen. Erhebung äer Vorräte von Getreiäe uncl Wekl. Am 9. Mai 1915 findet zufolge Bundesratsbekanntmachung vom 22. April 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 241) eine.erneute Aufnahme der Vorräte von Getreide und Mehl statt. Die Aufnahme soll alle Vorräte der nachstehend aufgeführten Getreide- und MHI- arten erfassen: Die Aufnahme hat die Vorräte zu erfassen, die sich in der Aacht vom 8. zum 9. Mai 1915 im Gewahrsam der zur Anzeige Verpflichteten befunden haben Die Avzetgeformulare werden den Anzeigepflichtigen am 8. Mai dieses Jahres durch Austragungen zugefertigt und am 10. Mai dieses Jahres wieder eingesammelt. Vorräte, die sich am Erhebungstage auf dem Transport befinden, sind unverzüglich, nach ihrem Empfang von dem Empfänger anzuzeigen Die hierzu vorgeschriebenen For- mulare werden den Beteiligten auf Antrag in der Ratskanzlei behändigt. Wer vorsätzlich die Anzeige, zu Per er verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; anch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden? Wer fahrlässig die Anzeige, zu der er verpflichtet ist, nicht in der gesitzten Frist erstattet oder nnrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvsrmögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Gibt ein Anzeigepflichtiger bei Gestattung der Anzeige Vor räte an, die er bei früheren Vorratsaufnahmen verschwiegen hat, so bleibt er von den durch das Verschweigen verwirkten Strafen und Nachteilen frei. 12« Der Stadtrat. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. 8.-2. Z Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch U L. 21 8 8 Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdruff. >«os Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bei uns sind eingegangen vom Hesetz- und Merordnungsölatt für das Königreich Sachsen das 7. bis 9. Stück vom Jahre 1915, vom Seichsgesetzblatt Nr. 39 bis 50 vom Jahre 1915. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rathauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in der hiesigen Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 7. Mai 1915. Per Stadtrat. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 11 Uhr angerwxp U Bezugspreis in der Stadt viertelMrW l0 Mk. frei in? Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 ML.. ' - cch die Post und unsere Landausträger bezogen.' ' Mk. Seil. a) Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel) 1 Roggen / b) Gerste (Brau- und Futtergerste ausschließlich Malz) Hafer Mengkorn aus Gerste und Hafer Mischfrucht, d h. Gerste und Hafer mit Hülsenfrüchten gemischt