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Nr. zr Donnerstag, cten Msi,-iZ 74. Zakrg. Kmtticder Seil Fo tsetzung des «amtlichen Letts in -ev Beilage groKe Völkerringen ge- zum nten ißen ides und die dort ersichtlichen Strafbestimmungen hingewiesen Wilsdruff, am 12. Mai 1915. Meißen, am 12. Mai 1915 651 i. V war in Deutschland bekannt, wie zudem das Schiff ausschließlich Konterbande von Amerika nach England fuhr. Die Männer, die das Schiff trotz der deutschen Warnung aus dem Newyorker Hafen entließen, die nicht die Waffenausfuhr aus den Vereinigten Staaten verhindern wollten, um ihrem Lande aus den Blutopfern Europas neuen unehrlichen Gewinn zu verschaffen, diese Männer tragen die Verantwortung. Und neben ihnen wird die Weltgeschichte die Grey, Asquith und Churchill mit dem Makel belasten, 1509 Menschenleben ihrem verbrecherischen Leichtsinn geopfert zu haben. Wir kennen wohl das letzte Ziel der englischen Machthaber. Da sie einsehen, daß ihre Kraft an dem deutschen Mut, an der deutschen Ausdauer zu erlahmen beginnt, sollen schnell noch ein paar Neutrale gewonnen werden, um die lebende Mauer in Flandern, die England deckt, zu verstärken. Und so rechnete man, daß wir aus Furcht vor Amerikas Feindschaft nicht wagen würden, unsere Drohungen auszuführen. Herr Churchill aber deckt seine letzte Karte auf, wenn er sein Leiborgan erklären läßt: „Die Vereinigten Staaten können Liesen Eingriff der tollgewordenen Deutschen nur mit der Kriegs erklärung beantworten." Aber die Amerikaner können auch anders. Sie sind leine Drahtpuppen, die England nach Gefallen tanzen lassen kann. Sie denken gar nicht an Krieg und selbst die Zeitungen, die in rasender Wut über Deutschland her fallen, weisen den Gedanken an Krieg mit Deutschland rundweg ab. Herr Wilson und sein Berater Bryan wissen sehr gut, daß sie gar keinen Krieg mit uns führen können. Sollen sie Soldaten nach Nordfrankreich schaffen? Sie haben nicht einmal genug, um der Demütigung, die Japan ihnen rufügt, entgegentreten zu können? Sollen sie ein« Flotte absenden? Die Expedition würde noch ergötzlicher verlaufen, als der famose Vorstoß nach Mexiko vor zwei Jahren. Nein, Amerika wird uns keinen Krieg erklären. Wir werden mit Herrn Wilson wohlgefaßte Noten wechseln und klipp und klar unsern Rechtsstandpunkt dartun. Nur Übelwollende können, wie die italienischen Hetzblätter an unserm guten Rechte zweifeln. Das Schiff, das Flaggen mißbrauch getrieben und systematisch Konterbande trans portierte, war uns nach dem Völkerrecht verfallen. Aber hat dieses Völkerrecht keine Geltung mehr? Freilich, für England ist dieses Reckt ein leerer Beariff. Ariedrich August. Dr. Beck. Graf Vitzthum von Eckstädt. v. Seydewitz. Dr. Nagel, v. Carlowitz. Gegeben zu Dresden, am 7. Mai 1915. (U. 8) veutsckenkelze in Snglanä unci Amerika. Wegen der Torpedierung der „Lusitania". Die große Aufregung, die durch die Torpedierund der Lusitania" in England und im englischen Amerika hervor« GUhebNng dev Eine Erhebung der Kartoffelvorräte hat nach dem Stande in der Wacht vom 14. zum 15. Wai 1915 zu erfolgen. Die Aufnahme geschieht durch Zählkarten. Diese werden bis 14. Mai vormittags den einzelnen Haushaltungen durch städtische Beamte zugestellt und sind am 15. Mai zur Abholung bereit zu halten Im übrigen wird auf die auf der Rückseite der Zählkarten stehenden Erläuterungen Für das laufende Jahr wird unter Aufhebung von Z 3 Z ffer 2, 3 und 7 des Schonzeitgesetzes der Abschuß von weiblichem Edel- und Damwild st wie Kälbern beider Wildarten schon vom 1. August an, von Rehböcken vom 1. Juni an, von Fasanen vom 1. September an gestattet. Wir halten uns daran und sind nach allen seinen Vor schriften befugt gewesen, das Schiff zu vernichten. Di« Stelle, wo die „Lusitania" von unserem Torpedo erei^ wurde, liegt innerhalb der von uns erklärten Gefahren^ zone. Im übrigen ist nach dem — auch von den Ver einigten Staaten unterzeichneten — Haager Abkommen die ganze offene See (Nordsee) mit Einschluß der mit ihr zusammenhängenden an der Meeresfreiheit teilnehmenden Meeresteile, sowie alle Küstengewässer der Kriegführenden als Kciegsgebiet anzusehen. Da hilft kein Drehen uni Deuteln. Und wenn man in England behauptet, daß di« „Lusitania" ein Handelsschiff sei, so genügt der Hinweis auf die englische Marineliste, die seit 1912 das Schiff alS Hilfskreuzer führt. Dazu aber kommt, daß die „Lusitania* ein Munitionstransportschiff war. Wir bedürfen nicht der Zustimmung anderer Mächttz aber in diesem Falle ist es wohl nützlich, auf holländische schwedische, dänische uni. norwegische Pressestimmen z« verweisen, die übereinstimmend erklären, daß die Profit- sucht Amerikas in Gemeinschaft mit der Leichtfertig!^ und Überhebung der englischen Regierung die Verant wortung für das fürchterliche Unglück trägt. Wer harm lose Passanten auf ein Pulverfaß setzt, darf sich nichi wundern, wenn ihnen Unheil widerfährt. Wir könne» dem Lärm, der sich in Amerika, Italien und England er hoben hat, gelassen begegnen. Nein, wir fürchten uns nicht! Wir fürchten Gott und sonst nichts in der Welt, einst wie beute, wo der Erdball in Waffen gegen uns startt. Herr Churchill wirb langsam emsehen, daß er trotz aller Ränke und Schliche, trotz der Beschwörung aller Neutralen und der Verhetzung aller Völker des Erdballs mit uns den Weg gehen muß bis zum bitteren Ende. Die Vernichtung der „Lusitania" war der erste Schritt auf diesem Schmcrzenswege Eng lands Wir sind der großen Zuversicht, daß das Ziel — die Niederwerfung des persiuvcn und anmaßenden Albions — bald erreich: sein wird. ISA Der Stadtrat. ISA Dir Königliche Ämtshauptmannschakt. Man!- und Klauenseuche. Marie Petermann in Grumbach Nr. 121, 2) des Gutsbesitzers Clemens Kunze in Grumbach Nr. 3, 3) des Gutsbesitzers Heinrich Batzig in Kaufbach Nr. 18, 4) des Gutsbesitzers Otto Maune in Kleinschönberg Nr. 13 ist die Maul- und Klauen seuche erloschen. Das unter dem 15 April 1915 für die Gemeinde Grumbach erlassene Verbot über die Abgabe roher Milch wird auf die Seuchengehöfte beschränkt, im übrigen aber auf gehoben. ISS Aer Stadtrat. Die Amtshanptmannschaften werden ermächtigt, auf begründete Beschwerden der be teiligten Grundstücksbesitzer über einen allzu großen Wildbestand an Fasanen Anord nungen zu dessen angemessener Verminderung zunächst durch die Jagdberechtigten auch schon vor dem 1 September zu treffen. §3. In Abänderung von Z 3 des Gesetzes, die wilden Kaninchen betreffend, vom 25. Juni 1902 werden die Grundbesitzer ermächtigt, die auf ihren Grundstücken aus tretenden wilden Kaninchen selbst zu erlegen oder zuverlässige Personen mit ihrer Erlegung zu beauftragen Die Verwendung von Gist bleibt ausgeschlossen Zur Benutzung von Schießgewehr bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Jagdberechtigten, dem auch das Verfüaungsrecht über die erlegten Kaninchen verbleibt. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Hoizversteigerung Sonnabend, den 15. Mar d. nachmittags 4 Uhr, sollen im oberen Park gegen Barzahlung 16 Meter Birkenreisig, 20 Meter birkene Rollen und 1 Posten birkene Ztangen und Nutzhö zer versteigert werde n. Die Bedingungen-Iwerden vorher bekannt gegeben. Wilsdruff, am 12 Mai 1915. Verordnung, zeitweise Abänderung einiger Aetlimrrungen des SHonzeitgesetzes vom 22. Juki 1876 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 299 flg) und des Kaniuchengesetzes vom 25. Juni 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 246) betreffend. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen uiw usw. uiw usw. verordnen auf Grund von § 88 der Verfassungsurkunde was folgt: Das Kis 2UM bitteren Snäe... Als wir die ersten Nachrichten von der Torpedierung ües englischen Riesendampfers „Lusitania" erhielten, waren wir uns darüber klar, daß nun im Ausland, im feind lichen, wie im neutralen, der Lärm losbrechen würde Freilich, auf solche Höllenmusik, wie sie in den Vereinigten Staaten, in England, Frankreich und besonders in Italien erklingt, waren wohl nur wenige gefaßt. England ist an seinem Lebensnerv getroffen und aus seinen Presse äußerungen hört man die Wut der Ohnmacht rasen. „Will uns Herr Churchill zum Gespött der Welt machen?" fragt ein Blatt, „will er uns wirklich den Weg bis zum bitteren Ende führen, von dem er sprach, als er unsere Verluste bei Neuve Chapelle mit süßen und hoffnungs vollen Worten verschleierte? Der Dilettantismus dieses Mannes führt England an den Abgrund." Es klingt fast, als ob man schon nach einem Sündenbock Ausschau hielte. Aber an Lem Unfall der „Lusitania" ist nicht Herr Churchill allein schuld. Mit ihm trägt die Verantwortung die gesamte englische Regierung, deren überhebungsvolle Unbekümmertheit, deren durch nichts gerechtfertigte Selbst sicherheit 1500 Menschenleben vernichtete. Deutschland hat mit offenen Karten gespielt, hat unter dem Zwang des teuflischen englischen Aushungerungsplanes zur Waffe der Unterseeboote im Handelskrieg gegriffen und den Neutralen Mit langer Frist von seinem Entschluß Mitteilung gemacht. Die gesamte Welt war gewgrnt. Es ist nicht unsere Schuld, daß man der Warnung nicht glaubte. Wir betrauern aus tiefstem Herzen die 1500 Menschen, die der Katastrophe zum Opfer fielen, aber wenn es noch eines Beweises für unser gutes Recht bedurft hätte, so haben die Toten des Riesenschiffes ihn erbracht. Seit der Katastrophe der „Titanic" wurden alle Schiffe der Cunard- Linie, wie die alten Amerikadampfer mit so vielen Längs und Querschotten versehen, daß ein einfacher Torpedoschuß unmöglich das Schiff in 20 Minuten zum Sinken gebracht haben kann. Dazu wären auch mehrere Torpedos nicht hinreichend gewesen. Nein, die Pulver- und Munitions vorräte, von denen 5400 Kisten an Bord waren, explodierten und damit war das Schicksal des stolzester. Dampfers der englischen Handelsmarine besiegelt. Daß Lie .Lusitania" Waffen und Munition an Bord hatte, WchMM für WM Amts blatt für das Königliche Amtsgericht und den StadtrM Mr die Königliche Nutts'o, Meißen- M Wilsdruff sowie Mr das KAng- M KOMr UnterMMßs-Gsmn-Mlagt, wöchkstücher illustrierter Keilage „Welt m SilL" rmd monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Mr die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenKNrmu. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich lO Mk. frei in? Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 DU. ümch die Post und unsere Landausträger bezogen ' Ä Mk. JnsertionspreiS 15 Pfg. Pro füufgespaltcne KorpuSzelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbeztrks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage cingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Forstrentamt zu Tharandt. 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