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MMM für MM unä < für das Königliche Amtsgericht und den StadtrE Mr die Königliche Amtstz Zuptmannschaft Meißen Amtsi- n Merken, für das Königliche Amtsgericht Wilsdruff sowie Mr das König- Mrstrentamt ;u Tharandt. M JnjerlionSpreiS 15 Psg- pro simsgefpalteru KorpuSzellr. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pjg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlaß- Bezugspreis in der Stadt Viertels ährM Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 unsere Landausträger bezogen Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenE Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch 8 >8 H Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. iO Mk. frei InS H echote Post und Z Lokalblatt kür Milsärufs ' Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hührdort, ^aufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, PohrSdorf, NohrLLE bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Sambach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufeMr Uilterhaltungs-Kontan-jKeilage, Vöcheutticher illnstrierter Keilagt „Welt im M" ond monatlicher Ktilagt „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff Dr. 47 Donnerstag, cten 29. April »9 Z. 74 Amtlicher Oeil. Wer folgende Arten an Wollreis, Bruchreis oder Weismehk, nämlich Patna-Reis, grob, Patna Neis, kurz. Spanischem Reis, Jtalienucbem Glace Neis, Italienischem unglacierten Reis, Siam-Patna, grob, Siam-Patna kurz, Arracan, Moulmein, Bassein, Rangoon, groß, Rangoon, normal, Rangoon, Stürzung, Bruchreis I .Bruchreis U, Bruchreis IU, IV, Reismehl für Eßzwecke, mit Beginn des 26. April 1915 in Gewahrsam hat, ist nach Z I der Verordnung des Bundescats über Reis oom 22 April 1915 verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der Eigentümer der Zentral Einkaussgesklss schäft m b H in Berlin, Behrenüraße 21, anzuzeigen. Bon der Anzeigepflichl sind nur ausgenommen Mengen, die sich im Eigentum des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß- Lothringens, insbesondere im Eigentum der Heeresverwaltungen und der Marineverwal tung befinden, und ferner Mengen, die insgesamt bei allen angeführten Arlen weniger als zwei Doppelzentner betragen Die Annigen sind bis zum 29 April 1915 zu erstatten Anzeigen über Mengen, die sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befinden, sind unver züglich nach dem Empfang von dem Empfänger an die Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H in Berlin zu erstatten Mit der Durchführung der Bestandsaufnahme sind die Handelskammern beauftragt worden, von denen die erforderlichen Anzeigesormulare unentg« ltlich zu beziehen sind Wer die vorgeschriedenen Anzeigen nicht er tattet oder wer wissentlich unrichtige oder un vollständige Angaben macht, wirb mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis fünfzchntausend Mark bestraft. Dresden, den 26 April 1915. Ministerium des Innern. Der Tierarzt Dr. Kngert in tzoswig ist 1. als wissenschaftlicher Flriichbe'chauer für die Gemeinden Niederwartha, Wikü- öerg mit Gutsdezirk, Sörnewitz und Weinböhla und den Gutsdezi-k Hauernitz 2 als stellvertretender wissenschaftlicher Fleischbeschauer für die KuegSdauer m Vertretung des einberusenm Tierarztes Zieschanl für die Gemeinden Weis tropp, Kleinschönöerg, Kartha, Pinkowitz und den Gutsdezirk Weis tropp verpflichtet worden. Meißen, am 26. Avril 1915. Nr 437 e V. rss? Die Königliche Amtskauptmsunschafi Maul- und Alaurnseuche. Grumbach erlassene Verbot über die Abgabe roher Milch (Beilage zum Wilsdruffer Wochen blatt Nr. 42- ist dahin zu verstehen, daß diejenigen Gehöfte, bezüglich welcher die Maul- und Klauenseuche amtlich als erloschen erklärt worden ist, rohe Milch abgeben dürfen. Das Gehisst des Gutsbesitzers Oskar Wetzig in Krumbach Nr. 147 ist aus dem Sperrbezirk in das Beobachtungsgebiet üb riührt worden Für das Beobacbtungsgebtet galten die Vorschriften in 166 und 168 der Bundes- ratsvoischriflen zum Viehseuchengesetz — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende. — Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, insoweit nicht nach den Strafvorschriften des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen Höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der säch sischen Ausführungsverordnung zum Viehseuchengesetz vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Meißen, am 27. April 1915. e" Pie Königliche Amtshauptmanuschaft. Die Auszahlung der Kriegsunterstützung erfolgt am 3. War vormittags. Wilsdruff, am 28. April 1915. 154» Der Stadtrat. Am 30 d M. bez am 1. n M sind fällig: der 1. Termin Staatseinkommen- und Ergänzunassleuer, die Pachtgelder für Kommunländereien, das Ratsgeschoß, die Erb- und Laa-zinsen sowie die Stempelsteuer von Miet, und Pachtverträgen. Entrichtung hat bis spätestens den 21. Mai d. I zur Vermeidung des Beitreibungs verfahrens an die Stadtsteuereinnahme zu erfvrgen. Wilsdruff, am 27. April 1915. >s,» Der Stadtrat. Der Plan über die Auslegung eines Feinfpiecberbkabels in Unkersdorf liegt bei den Postämtern in Potschappel und Wilsdruff vom 30. April ab 4 Wochen aus. Dresden, am 26. April 1915 Kaiserliche Hßer-Wostdirektion. Das Sm sonclerbares Völkergemilcb. Das war ein glücklicher Einfall unseres Großen Generalstabes, die bunte Farbenkarte der Völker, mit denen wir im Westen im Kriege stehen, der Welt einmal sozu sagen auf dem Präsentierteller vor Augen zu halten. Unter den vorläufig 5000 Gefangenen aus den Kämpfen bei Bpern lernen wir sie alle kennen, fdie zum glorreichen Kulturkampf gegen das deutsche Barbarentum zusammen geströmt sind, die Senegalneger, Engländer, Turkos, Inder, Franzosen, Kanadier, Zuaveu und Algerier, wirklich ein sonderbares Völkergemisch, wie unsere Oberste Heeres leitung sich ausdrückt. Wir wissen nicht, nach welchen Gesichtspunkten dabei die Reihenfolge dieser würdigen Gesellschaft bestimmt worden ist: nach Moralischen jedenfalls nicht, denn sonst könnten die Engländer nicht schon an zweiter Stelle ihren Platz finden. Aber es macht sich ganz gut, sie und die Franzosen so lieblich von schwarzen und gelben Mit kämpfern umrahmt zu sehen, und daß besonders die kanadischen Truppenabteilungen gehörig haben bluten müssen, können wir auch nicht gerade lebhaft beklagen an gesichts der aufdringlichen Beflissenheit, mit der sich ihre Regierung zu immer neuen Kriegsdiensten an das Mutter land herandrängt. Genug, an den Schlägen, die das deutsche Schwert hier wieder einmal nach Verdienst aus geteilt hat, haben alle ihren gebührenden Anteil empfangen, die darauf Anspruch hatten, und daß General French sofort hervorhebt, seine Leute seien nur deshalb ins Wanken gekommen, weil der benachbarte französische Flügel zurückging, wird gewiß zur Befestigung der bundesbrüderlichen Gefühle unter den Alliierten erheblich beitragen. Wir sehen, die Welt ist voll Teufel, die gegen uns khr Wesen treiben, wir aber werden mit ihnen fertig werden. Drüben nicht nur alle Farben und Rassen zum VernicktunaSkriea oereiniat. auch das ganze Arsenal der Alv groke Völkerringen. Unmoral muß seine Waffen bergeben, um uns ins Unrecht zu setzen und unsern Untergang als eine sittliche Not wendigkeit erscheinen zu lassen. Jetzt wollen die un schuldigen Franzosen, die bekanntlich selbst kein Wässerchen getrübt haben und sich bei allen ihren Maßnahmen auf das peinlichste an Haager und Genfer Konvention halten, uns aus der Anwendung erstickender Dämpfe einen Strick drehen. Dabei sind wir auf diesem Gebiete nur ihre be scheidenen Schüler und Nachahmer. Möglich, daß wir diese schwarze Kunst gleich bei der ersten Übung besser zu handhaben verstanden als unsere Lehrmeister, möglich auch, daß wir dabei die deutsche Wissenschaft zu Rate zogen und von ihr manchen nützlichen Fingerzeig erhalten haben. Aber die Engländer sind mit ähnlichen Kampfmitteln schon gegen die Buren ins Feld gezogen, denen sie damit ihre geistige Überlegenheit nachweisen wollten: sie sollten sich g ücklich fühlen, Untertanen einer so intelligenten Nation zu werden, hieß es damals gegenüber Ohm Paul. Wir sind natürlich weit davon entfernt, jetzt den Engländern gegenüber die gleiche Schlußfolgerung ziehen zu wollen, ihrer Unabhängigkeit wollen wir nicht zu nahe treten; aber welcher Mittel wir uns im Kampf gegen das sonder bare Völkergemisch da drüben zu bedienen haben, das müssen sie schon freundlichst der deutschen Heeresleitung überlassen, deren Gewissen den Vergleich mit dem moralischen Feingefühl von Senegalnegern, Turkos und Algeriern nicht zu scheuen hat. Überhaupt will es uns bedünken, daß die Verwendung dieser farbigen Völkerschaften zum Vernichtungskrieg gegen das Germanentum eines der größten Verbrechen der Welt- geschichte darstellt, das diejenigen Nationen, die sich seiner schuldig gemacht haben, jedes Rechtes beraubt, gegen ihre Gegner auS irgendwelchen Gründen sittliche Vorwürfe zu erheben. Der Krieg, den man unS aufgedrängt hat, ist kein Kinderspiel. Er wird gegen unS mit allen denkbaren Waffen der Grausamkeit und Rücksichtslosigkeit geführt, kö ¬ deren diese gemischte Gesellschaft überhaupt nur habhaft werden kann. Manche Heldentaten dieser Kulturkämpfer werden vorläufig noch aus guten Gründen mit dem Mantel des Schweigens bedeckt, die Zeit wird aber kommen, da die Welt erfahren darf, wie diese schwarzen Scharen auf europäischem Boden gegen weiße Männer gewütet haben. Wenn man dieses Geeichter bloß mit er stickenden Gasen ausräuchert, so ist das noch eine sehr glimpfliche Kampfesweise. Immerhin kann man sagen, daß sie lediglich ihrer angeborenen Natur nach handeln. Wie ungeheuer aber ist die Verantwortlichkeit von Eng ländern und Franzosen, die sich dieser Barbarenhorden bedienen, um ein Kulturvolk ersten Ranges niederzuwerfen. Das wollen wir doch niemals vergessen! Wir stehen zu hoch, um uns von den Anführern afrikanischer und asiatischer Banditenheere moralische Vorhaltungen machen zu lassen. Ein verächtliches Achselzucken ist die einzige Antwort, die ihnen gebührt. Unser ganzes Sinnen und Trachten aber muß darauf gerichtet bleiben, dieses sonder bare Völkergemisch in allen seinen Bestandteilen unschädlich zu machen, und je mehr die deutsche Wissenschaft uns bei dieser wahren Kulturarbeit hilfreich zur Seite steht, um so besser für uns und den Frieden der Welt. Ltraflokigkeit von Kriegsteilnehmern. Durch eine Veröffentlichung des W.T.B. wird folgender Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1915 amtlich mitgeteilt: Auf Grund des Gesetzes oom 4. April 1915 über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegs- teilnehmer will ich in Gnaden genehmigen, daß die gerichtlich bereits eingeleiteten, bis zum heutigen Tage noch nicht rechtskräftig erledigten Unter suchungen gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege niedergeschlagen werden, soweit sie vor dem 27. Januar d. I. und vor der Einberu fung zu den Fahnen begangene 1. Übertretungen, 2..Vergehen mit Ausnahme derjenigen des Verrats