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WoWlatt für WW ^lmts blatt Bezugspreis in der Stadt Vierteljahr!-. iO Mk. frei ins flrr das Königliche Amtsgericht und den StadtM Forltrentamt zu Tharandt» Mr die Königliche AMSeMgtmannschaft Weihen, zu Wilsdruff sowie Mr das Kömg- Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M >Wrch die Post und unsere Landausträger bezogen ' Mk. In > erItonsprei« 1k> pi e fünfge^paltene Korpuszeve. Außerhalb, des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WUSdruff Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angeMM>.'Z. uuÄ < ' gen ei. . Lokalblatt für Milsäruff _ Z^ttNyam Blankenstein Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, «aufbach, Kesselsdott, Klemschonberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdoE bei Wilsdruff, Roitzsch, Nothschonberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufendrr Unterhaltungs-Gomas-Beilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im M" und monatlicher Keilage „Unsere Keimst". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff 4. Lon äern ummer. Freitag, äen Z Marz 19^. 74. Zakrg. Das Deutlcklanä uncl Amerika. Der neue s^otenneckfel. Die deutsche Regierung hat nunmehr die zweite Note der Vereinigten Staaten über die Erklärung der englischen Gewässer zum Kriegsgebiet und die englische Aushunge rungspolitik beantwortet. Der amerikanische Botschafter in Berlin überreichte die vom 22. Februar datierte Note der Vereinigten Staaten, die eine Erwiderung auf die am 17. Februar ergangenen Ausführungen der deutschen Re gierung an die Vereinigten Staaten von Amerika ist. Der Wortlaut der Note Amerikas, die gleichlautend an Großbritannien erging, ist folgender: Die amerikanische Regierung gestattet sich im Hinblick auf den Schriftwechsel, der zwischen ihr und den Regierungen Deutschlands und Großbritanniens über den Gebrauch neutraler Flaggen durch - englische Handelsschiffe und die Kriegsgebieterklärung der deutschen Admiralität statt- gesunden hat, der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß die beiden kriegführenden Regierungen im Wege gegenseitiger Zugeständnisse eine Grundlage für eine Verständigung finden möchten, deren Ergebnis darauf abzielt, neutrale dem frieS- Uwen Handel obliegende Schiffe oon den ernsten Gefahren ru befreien, denen sie bei der Durchfuhrt durch die die Küsten der kriegführenden Länder berührenden Meere unter worfen sind. Die amerikanische Regierung bringt ergebenst in An regung, daß eine Verständigung etwa auf Grund ähnlicher Bedingungen wie der nachstehenden erreicht werden niöge. Diese Anregung soll in keiner Weise als ein Vorschlag der amerikanischen Regierung gelten, denn diese ist sich naturgemäß wohl bewußt, daß es ihr nicht zukommt, Be dingungen für eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien vorzuschlagen, obwohl die vorliegende Frage sie selbst und das Volk der Vereinigten Staaten unmittel bar und in weitgehendem Maße interessiert. Sie wagt lediglich sich die Freiheit zu nehmen, die nach ihrer Über zeugung einem aufrichtigen Freund eingcräumt werden darf, der oon dem Wunsche geleitet wird, keiner der beiden be teiligten Nationen Ungelegenheiten zu bereiten und mög licherweise den gemeinsamen Interessen der Menschlichkeit zu dienen. In der Hoffnung, daß die Ansichten und An regungen der deutschen und britischen Regierung über eine Frage, die für die ganze Welt von hervorragendem Interesse ist. zutage gefördert werden, wird das im nachstehenden vvr- gezeichnete Verfahren angeboten. Deutschland und Großbritannien kommen dahin überein, 1. daß treibende Minen von keiner Seite einzeln in den Küstengewäsfern oder auf hoher See ausgelegt werden, daß verankerte Minen oon keiner Seite auf hoher See, es sei denn ausschließlich für Verteidigungszwecke innerhalb Kanonenschußweite von einem Hafen, gelegt werden, und daß alle Minen den Stempel der Re gierung tragen, die sie ausgelegt, und so konstruiert sind, daß sie unschädlich werden, nachdem sie sich oon ihrer Verankerung losgerissen haben: 2. daß Unterseeboote von keiner der beiden Regierungen zum Angriff auf Handelsschiffe irgendeiner Nationalität Verwendung finden außer zur Durchführung des Rechtes der Anhaltung und Untersuchung: 3. daß die Regierungen beider Länder es zur Bedingung ' stellen, daß ihre beiderseitigen Handelsschiffe neutrale flaggen als Kriegslist oder zum Zweck der Un- kenutlichmachung nicht benutzen. Großbritannien erklärt sich damit einverstanden, daß Lebens- und Nahrungsmittel nicht auf die Lifte der absoluten Konterbande gesetzt werden und daß die britischen Behörden Schiffsladungen solcher Waren weder stören noch anhalten, wenn sie an Agenturen in Deutschland adressiert sind, die von den Vereinigten Staaten namhaft gemacht sind, uin solche Warenladungen in Empfang zu nehmen und an konzessionierte deutsche Wiederverkäufe! zur ausschließlichen Weitervertellung Zivilbevölkerung zu verteilen. Deutschland erklärt sich damit einverstanden, daß Lebens oder Nahrungsmittel, die nach Deutschland aus den Ver einigten Staaten —ober ie nachdem von irgend einem an deren neutralen Lande — emgeführt werden, an Agenturen adressiert werden, die von der amerikanischen Regierung namhaft gemacht werden: daß diesen amerikanischen Agen turen die volle Verantwortung und Aufsicht bezüglich des Empfangs und der Verteilung dieser Einfuhr ohne Ein mischung der deutschen Regierung obliegen soll: sie sollen sie ausschließlich an Wiederverkäufe! verteilen, denen oon der deutschen Regierung eine Konzession erteilt ist, die ihnen die Berechtigung gibt, solche Lebens- und Nahrungsmittel in Empfang zu nehmen und sie ausschließlich an die Zivil bevölkerung zu liefern; sollten die Wiederverkäufe! die Be dingungen ihrer Konzession irgendwie überschreiten, so sollen sie des Rechtes verlustig gehen, Lebens- und Nahrungs mittel für die angegebenen Zwecke zu erhalten, und daß die deutsche Regierung solche Lebens- und Nahrungsmittel nicht für Zwecke irgendwelcher Art requirieren oder veranlagen wird, daß sie für die bewaffnete Macht Deutschlands Ver wendung finden. .. . . grolZe Völksrringen. Indem die amerikanische Regierung vte im vorstehenden skizzierte Grundlage für eine Verständigung unterbreitet, möchte sie nicht so verstanden werden als ob sie irgendein Recht der Kriegführenden oder Neutralen, das durch die Grundsätze des Völkerrechts festgelegt ist, anerkennt oder verleugnet, sie würde vielmehr die Vereinbarung, falls sie den interessierten Mächten annehmbar erscheint, als einen moäu8 vivenäi betrachten, der sich mehr auf Zweckmäßigkeit als gesetzmäßiges Recht gründet, und der auch die Ver einigten Staaten in seiner gegenwärtigen oder in einer ab- geänderten Fassung nicht bindet, ehe er von der amerikanischen Regierung angenommen ist. Eine gleichlautende Note ist an die britische Regierung gerichtet worden. * Deutschlands Antwort darauf trägt das Dalum des 28. Februar und kautet wie folgt: Die Kaiserlich deutsche Negierung hat von der An regung der amerikanischen Regierung, für die Seekrieg führung Deutschlands und Englands gewisse Grundsätze zum Schutze der neutralen Schiffahrt zu vereinbaren, mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen. Sie erblickt darin einen neuen Beweis für die von deutscher Seite voll erwiderten freundschaftlichen Gefühle der amerikanisch e gegenüber der deutschen Regierung. Auch den deutschen Wünschen entspricht es, daß der Seekrieg nach Regeln geführt wird, die, ohne die eine oder die andere kriegführende Macht in ihren Kriegsmitteln ein seitig' zu beschränken, ebensowohl den Interessen der Neutralen wie den Geboten der Menschlichkeit Rechnung tragen. Demgemäß ist schon in der deutschen Note vom 16. d. Mts. darauf hingedeutet worden, daß die Beachtung der Londoner Seekriegsrechts-Erklärung durch Deuticü- .ands Gegner eine neue Lage schaffen würde, aus der die Folgerungen zu ziehen die deutsche Regierung gern bereit wäre. Von dieser Auffassung ausgehend, hat die deutsche Regierung die Anregung der amerikanischen Regierung einer aufmerksamen Prüfung unterzogen und glaubt darin in der Tat eine geeignete Grundlage für die praktische Lösung der entstandenen Fragen zu erkennen. Zu den einzelnen Punkten der amerikanischen Note darf sie nach stehendes bemerken: 1. Was die Legung von Minen betrifft, so würde die deutsche Regierung bereit sein, die angeregte Erklärung über die Nichtanwendung von Treibminen und die Kon struktion der verankerten Minen abzugeben. Ferner ist sie mit der Anbringung von Regierungsstempeln auf den auszulegenden Minen einverstanden. Dagegen erscheint es ihr für die kriegführenden Mächte nicht angängig, auf eine offensive Verwendung verankerter Minen völlig zu verzichten. 2. Die deutsche Regierung würde sich verpflichten, daß ihre Unterseeboote gegen Handelsschiffe irgendwelcher Flagge nur insoweit Gewalt anwenden werden, als dies zur Durchführung des Rechtes der Anhaltung und Untersuchung erforderlich ist. Ergibt sich Lie feindliche Nationalität des Schiffes oder das Vorhandensein von Konterbande, so würden die Unterseeboote nach den all gemein völkerrechtlichen Regeln verfahren. 3. Wie die amerikanische Note vorsieht, setzt die an gegebene Beschränkung in der Verwendung der Unter seeboote voraus, daß sich die feindlichen Handelsschiffe des Gebrauchs der neutralen Flagge und anderer neutraler Abzeichen enthalten. Dabei dürfte es sich von selbst verstehen, daß sie auch von einer Bewaffnung so wie von der Leistung jeden tätlichen Widerstands ab sehen, da ein solches völkerrechtswidriges Verhalten ein dem Völkerrecht entsprechendes Vorgehen der Untersee boote unmöglich macht. 4. Die von der amerikanischen Regierung angeregte Regelung der legitimen Lebensmittelzufuhr nach Deutsch land erscheint im allgemeinen annehmbar; die Regelung würde sich selbstverständlich auf die Seezufuhr be schränken, andererseits aber auch die indirekte Zufuhr über neutrale Häfen umfassen. Die deutsche Re gierung würde daher bereit sein, Erklärungen der in der amerikanischen Note vorgesehenen Art ab zugeben, so daß die ausschließliche Verwendung der eingeführten Lebensmittel für die -friedliche Zivil bevölkerung gewährleistet sein würde. Daneben muß aber die deutsche Regierung Wert darauf legen, daß ihr auch die Zufuhr anderer der friedlichen Volkswirtschaft dienenden Rohstoffe einschließlich der Futtermittel er möglicht wird. Zu diesem Zwecke hätten die feindlichen Regierungen die in der Freiliste der Londoner See» kriegsrechts-Erklärung erwähnten Rohstoffe frei nach Deutschland gelangen zu lassen und die auf der Liste der relativen Konterbande stehenden Stoffe nach den gleichen Grundsätzen wie die Lebensmittel zu behandele. Die deutsche Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß die von der amerikanischen Regierung angebahnte Verständigung unter Berücksichtigung der vorstehenden Be merkungen zustande kommt, und daß auf diese Weise die friedliche neutrale Schiffahrt und der friedliche neutrale Handel unter den Rückwirkungen des Seekrieges nicht mehr als unbedingt nötig zu leiden haben werden. Solche Rückwirkungen würden sich übrigens noch wesentlich ver ringern laffin, wenn — worauf bereits in der deutschen Note vom 16. d. Mts. hingewiesen worden ist — Mittel and Wege gefunden w,erden könnten, um die Zufuhr von si i iegsmaterial aus neutralen nach kriegführenden Staaten if Schiffen irgendwelcher. Flagge auszuschließen. Ihre definitive Stellungnahme muß sich die deutsche üegiecung selbstverständlich bis zu demjenigen Zeitpunkt sorbehalten, in welchem sie auf Grund weiterer Mit- Teilungen der amerikanischen Regierung in der Lage ist, in übersehen, welche Verpflichtungen die britische Regierung ihrerseits zu übernehmen bereit ist. Oer Ai'ieg. Die Lage auf dem westlichen Kriegsschauplatz ist weiter günstig. Die französischen Angriffe zerschellen überall, vielfach unter schwersten Verlusten. An „ den Stellen, wo die deutschen Truppen zur Offensive über- gegaNgen sind, geht diese ständig weiter vor. Im Osten entwickeln die Russen nördlich der Weichsel und an der Narewlinie bis Grodno hinauf weitere starke Kräfte, ver mögen jedoch nirgends den deutschen Aufmarsch in irgend wie empfindlicher Weise zu stören. KuMkeke f^ieclertage bei Augustow. 1500 Gefangene. Gr. Hauptgnarticr, 3. März. Westlicher Kriegsschauplatz. Bei St. Eloi, südlich von Hpern wurde ein Angriff zweier englische» Kompagnien nach blutigem Handgemenge zurückgcworfeu. — Bei Pt-ro»»c landete infolge Motor defekts ein französisches Flugzeug. Die Insassen wurden gcfangengenommcu. — Die französischen Angriffe t» der Champagne hatten nicht den geringsten Erfolg. Wieder wurden die Franzosen mit schweren Bcrlnstcn in ihr« Stellungen zurückgeworfcn. — Nordwestlich Bille sur Tonrbc entrissen wir dem Feinde Schützengräben in Breite von 350 Metern. Französische Vorstöße im Walde von Consenvoye und in Gegend Aiily-Apremont wnrden leicht abgcwiesen. — Unser Angriff nordöstlich von Badonviller brachte »nS wieder beträchtlichen Ge- ländcgewin». Wir schoben unsere Front hier in de« letzten Tagen um 8 Kilometer vor. — Nordöstlich vo« CelleS machen die Franzosen vergebliche Versuche, den Verlust der letzten Tage wieder auszugleichen. östlicher Kriegsschauplatz. Bei Grodno ist die Lage unverändert. — Südöstlich von Augnstow versuchten die Ruffen denBobr zu über schreiten; unter schweren Verlusten wurden sie zurückge- worfcn und ließen 1500 Gefangene in unserer Hand, Andere Angriffe in Gegend nordöstlich von Lomcza brachen dicht vor unserer Front gänzlich zusammen. — Südwestlich vo» Kolno machten wir Fortschritte, südlich Nysztnicc nahmen wir unsere Bortrnppen vor dem über legenen Feinde etwas zurück. — Nordwestlich vo« Prasznysz fühlten die Russen langsam vor. Mehrer« russische Nachtangriffe östlich von Plock wurden abge- wicsen. Oberste Heeresleitung. Amtlich durch das W.T.B. 2v>ei fonts von Oflowier nieäengekä'mpft. Die Köln. Ztg. verbreitet eine Nachricht, die für das Fortschreiten des deutschen Angriffs gegen die befestigt« Narewlinie, auf die sich der russische Nordflügel zurzeit stützt, hoch erfreuliche Aussichten eröffnet. Das Blatt schreibt: Nach Privatmeldungen sind durch die vorzüglich« Wirkung der deutschen schweren Artillerie zwei Fort- der Festung Offowiez so zerschossen worden, daß ste völlig schweigen. Offowiez ist eine mit den modernsten Werken statt auSgebants Festung. Vor ihr donnerten bereits einmal die schweren deutschen Geschütze doch mußte die Velaae-