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MtzM für WM unä < ^genä. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. -77—, Z< Kmts Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. I I 74- 7»brg. Nr. >. Dienstag, cien Z. Januar 1915. Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtrtt lich7 Forstrentamt zu Tharandt. Mr die Königliche Amts^rptmannschaft Weihen» zu Wilsdruff sowie Mr das König- ^eder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch läge eingezogen werden mutz od. der Austraggeber in Konkurs gerat. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, -Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenE» u Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich l K) Mk. srei inS Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 MI, V rch die Post und unsere Landauskäger bezogen. I»D Mk. JnsertionspreiS 15 Psg. pro sünsgespaltene KorpuSzelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Lokalblatt für MilsäruN Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, HerzoMalde mit Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf. Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neuklrchen Nlederw^ bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Sternbach bei Mohorn, Spechtshausen, Danneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhaltungs-Gomau-Beilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Wett im Md" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Umtlicker ^eil. Ariegrersatzgesehäft. Die Musterung und Aushebung der Militärpflichtigen des Jahrganges (Geburts jahr) 1895 und der zurückgestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894, 1893 und 1892 im Aushebungsbezirk Waste« findet nach folgendem Plane statt: Donnerstag» den 14 Januar 1915, von vormittags '/,8 Ukr an, für die Militärpflichtigen aus Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grum bach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Hübndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipp- Hausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen und Munzig im Gaslkof „zum Aäler" in Milsäruff; Freitag, den 15. Januar 1915, von vormittags l/,8 Ukr an, ür die Militärpflichtigen aus Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W , Roth, chönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K , Steinbach b. Moh, Tanne« rerg, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg und Wilsdruff im Gastkok „zum Nciler" in Milsäruff; Sonnabend, den 16. Januar 1915, von vormittags 8/48 Ukr an, für die Militärpflichtigen aus Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- helffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula und Noßlitz im 6aslkof „zum veulsären I)aus" in Nossen; Montag, den 18. Januar 1915) von vormittags b/^8 Ukr an, für die Militärpflichtigen aus Nossen im Gaslkof „zum veulscken tzaus" in Nossen; Dienstag) den 19. Januar 1915) von vormittags n/i8 Nkr an, für die Militärpflichtigen aus Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz im Gastkof „zum veutscken Haus" Nossen; Mittwoch, den 20. Januar 1915, von vormittags ^48 Ukr an, für die Militärpflichtigen aus Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörsch- nitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen b. L, Käbschütz, Klappen- dorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketzergasse, Löbschütz b. L., Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz und Oberstaucha im Sckülzenkause zu Lommatzsck; Donnerstag) den 21. Januar 1915- von vormittags ^48 llkr an, für die Militärpflichtigen aus Lommatzsch, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz-Deila, Pottitz, Praterschütz, Pröda b. L, Prositz b. Sch., Prositz b. St, Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L., Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schwetmnitz, Schwochau, Sieglitz b L, Steudten, Strieg nitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilsch- Witz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zölhain, Zscheilitz und Zschochau im Sckützenkause zu Lommalzsck. Sämtliche im AushebungsVezirke Wösten aufhältliche Militärpflichtigen und zwar 1. alle Militärpflichtigen des Jahrganges (Geburtsjahr) 1895 einschließlich derjenigen, die sich bei einem Truppen- oder Marineteil vor der Mobilmachung zum ein-, zwei- oder mehrjährigen freiwilligen Dienst gemeldet haben und sich im Besitze eines Annahmescheines befinden, der aber infolge der Mobilmachung seine Gültigkeit verloren hat, sowie derjenigen, die den Berechtigungsschein zum einjährig-frei- willigen Dienste besitzen, 2. alle Militärpflichtigen der Jahrgänge (Geburtsjahr) 1894, 1893 und 1892, die beim letzten Kriegsersatzgeschäft zurückgestellt worden sind oder gefehlt haben — einschließlich der mit Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst ver- sehenen Personen, haben zu dem für ihren Aufenthaltsort angesetzten Musterungs termin an dem angegebenen Gestellungsorle pünktlich und in reinlichem,nüchterne« Zustande zu erscheinen. Wer zu spät, angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stört, wird mit einer hiermit angedrohten, -sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung eines Militärpflichtigen Lravkheits- Halver untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Ausbleibens ärztliche Zeugnisse, die, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortsbehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. Ausgommen von der Gestellung sind diejenigen Militärpflichtigen, die nach der Mobilmachung als Areiwillige von einem Ersatztruppenteile angenommen und vor läufig beurlaubt worden sind Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamtete« Arztes (Bezirksarzt, Jmpfarzt) bei- zubringen. Wer zur See gefahren ist, hat dies im Musterungstermin zu melden. Das See- fahrtsbuch ist mit zur Stelle zu bringen. Alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse anzubringenden Anträge auf Zurück stellung Militärpflicht; »r sind mit den nötigen Nachweisen und Bescheinigungen unter Verwendung des hierzu vorgeschriebcnen (von der Amtshauptmannschaft zu beziehenden) Iormulars nach erfolgter ortsbehördlicher Begutachtung mit tunlichster Weschkeunigung anher einzureichen, damit noch vor dem Ersatzgeschäft von hier aus die nötigen Erörter ungen über die einschlagenden Verhältnisse angestellt werden können. Hierbei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen derartige Zurückstellungsanträge von der Königlichen Ersatzkommission nach einem strengen Maßstab beurteilt werden, also «ur im äußersten Wotfalle werden Be rücksichtigungen stattfinden können. Gesuche, die nicht bis zum 10. Januar dieses Jahres eingehen, werden nicht berücksichtigt. Tie Hrtsbeßörde« werden auf die ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vor ladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, hingewiesen. Die Herren Hemeindevorstände und seitens der Stadträte und des Stadtgemeinde rates zu Siebenlehn je ein Watsmitglied oder Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und zur etwaigen Auskunftserteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Meißen, am 2. Januar 1915. »» ver 2ivil-Vorsilzencke cker Röniglicken Ersatzkomrnission. Wird bei der Ankündigung öffentlicher Aufführungen, Konzerte, Worträge und dergl. in Aussicht gestellt, daß ein Teil des Ertrages einem gemeinnützigen Zweck, z B. dem Roten Kreuz, zufließen soll, ist hierzu rechtzeitig, d h vor öffentlicher Bekanntmachung solcher als Sammlung anzusehenden Veranstaltungen, die Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft einzuholen. Diese wird nur erteilt werden, wenn sichergestellt wird, daß dem betreffenden wohltätigen Unternehmen ein den Umständen entsprechender Mindest- betrag auf jede« Aall zufließt. Meißen, am 31. Dezember 1914. i» Aie Königliche Amtshauptmavuschaft. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1915 schulpflichtig werden, hat Montag de« 11. und Dienstag de« 12. Januar vormittags 9—12 und nachmittags 2-4 Ahr zu erfolgen. ES ist zu beachten: 1. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 12 April das 6. Lebensjahr vollenden. Angemeldet werden können auch die Kinder, die bis zum 3V. Juni das 6. Lebensjahr vollenden 2 Beizubringen ist für jedes Kind der Impfschein, für anrwärts geborene Kinder außerdem die Hebnrtsurknnde mit Faufvermerk 3. Auch solche Kinder sind anzumelden, die wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens die Schule nicht besuchen können. 4. Bei Kindern aus gemischten Hhev, die nicht dem Wekenntvisse des Waters folgen sollen, ist der an Gerichtsstelle geschlossene Krziehungsvertrag vorzulegen 5 Die Kinder sind möglichst mitzubringen. Wilsdruff, am 28. Dezember 1914. Der Hrtsschukinspektor. Schuldirektor Thomas. Realprsgynrnasinin init Rralschul« zu Riesa. Die Anstalt umfaßt Sexta bis Untersekunda des Realgymnasiums und eine voll ständige Realschule. Anmeldungen erbitte ich mir zwischen dem 8. und 11. Januar ^915. Beizubringen sind Geburts- oder Taufzeugnis, Impfschein und letztes Schulzevgnis. Persönliche Vorstellung der Schüler ist erwünscht. Gute preiswerte Pensionen. Arveits- zimmer für auswärtige Schüler in der Schule. Das Schulgeld beträgt für Einheimische und Auswärtige 150 Mark. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, de« 12. April 1915, früh 8 Whr, statt. Riesa, am 29. Dezember 1914. Wrof. Dr. Höhl, Direktor. Stii» sparsam mit Irot und Ml! An tchNige Sitg hangt mit Saasa ati!