Volltext Seite (XML)
WchMM für WM Erscheint wöchentlich dreimal «nd zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher imä Hmgegenä. Jnsertionspreis 15 Psg. pro simsgespaltene KorpuSzeve. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Ml. Amts Ar die Königliche Amtshauptmannschaft Meisten, zu Wilsdruff sowie für das König- Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den StadtrM Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für MilsäruN Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, "aufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdoßs bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhaltungs-Goman-Beilage, Wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im Kild" und monatlicher Anlage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 1Z7. Dienstag, äen 24. November 1914 Urnilicker Oeil. 7r. 7akrg. Bekanntmachung, die statistische Ausnahme der Vorräte von Getreide und Wehl am 1. Dezember 1914 betreffend. Die auf Grund des Reichsgesetzes vom 20. Mai 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 129) und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzblatt S 466) vorzunehmende zweite Aufnahme der Vorräte von Getreide «nd Erzeugnissen der Getreidemüsserei für menschliche und tierische Ernährung findet am 1. Dezember 1914^statt. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeindeweise Die Ausführung der Er hebung liegt den Gemeindebehörden ob und erfolgt mittels Ortslisten. Zur Aufnahme der Vorräte und wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der Orts- liste gestellten Fragen sind die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. Die Aufnahme soll die Vorräte der nachstehend aufgeführten Getreide- und Mehl arten erfassen, die sich in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 im Ge wahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel); Roggen; Menggetreide (Mengkorn, d h zwei oder mehrere Getreidearten im Ge menge) und Mischfrucht (d h Getreide mit Hülsenfrüchten gemischt); Hafer, Gerste (Brau- u.nd Futtergerste, ausschließlich Malz); Mehl aus Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel), einschließlich dxs zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots und Schrotmehls; Roggen- meyl einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Roggenschrots und Roggen- schrotmehls; anderes Mehl (aus Gerste, Hafer, Mais und Menggetreide). Die Aufnahme erstreckt sich auf die landwirtschaftlichen und die Unternehmen, welche ffolch» Norräte aus Anlaß ihres Handels- oder Gewervebetrievs in Gewahrsam haben Für die Aufnahme oer Vorräte kommen hiernach in Betracht: 3) Sämtliche landwirtschaftliche« Betriebe: b) Von gewerblichen Betrieben insbesondere: Getreide-Mahl- und Schälmühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfefferküchler; Nudeln- und Makkaronifabriken; Nährmittel fabriken; Rollgerstefabriken; Malzkaffeefabriken; Weizenstärkefabrikln; Mälzereien; Meiereien; Molkereien mit eigenem Viehstand; Mästereien und Züchtereien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Branntweinbrennereien (mit Ausnahme der Obst- und Kleinbrennereien — 8 12, 8 15 Abs. 1 des Branntweinsteuer gesetzes —) und Hefefabriken c) Von KandelsbetrieSen insbesondere: Handel mit Getreide und Mühlenfabrikaten, Hülsenfrüchten, Furage, Futter, Kolonialwaren, Konsumvereine, Warenhäuser, Ge- treidehallen- und -Lagerhäuser, Handel mit Schlacht- und Nutzvieh; Pferdehandel U) Von Verkehrsbetrieben insbesondere: Kommunal- und Prtvateisenbahnbetriebe: Personen, und Frachtfuhrgeschäfte einschließlich Omnibusbetriebe; Straßenbahnbetriebe; Ausspannwirtschaften, Gasthäuser; Spedition; Abfuhranstalten; Leichenbestattung; Reitinstitute; Zirkusunternehmungen; Schiffahrtsbetriebe. Außerdem sind die Vorräte im Gewahrsam von Gemeinde« und sonstigen öffent lich rechtlichen Körperschaften und Verbände« in die Ortslisten einzutragen, nicht aber die auf den Eisenbahnen befindlichen und auf den Binnenwasserstraßen schwim menden einschließlich der in den Schiffen liegenden sowie die unter Zollaufsicht stehenden Vorräte. Diese werden besonders erhoben werden. Die vorhandenen Vorräte sind nur in Zentnern (1 Zentner — 50 KZ) nach zuweisen; von einem halben Zentner auswärts ist abzurunden. (Z. B. 1'/, Zentner — 2 Zentner oder 1V« Zentner — 1 Zentner usw ) Noch nicht ausgedroschene Vorräte, die in Scheunen, Mieten usw. untergebracht sind, sind schätzungsweise nach dem Körnerertrage mit einzurechnen. Vorräte, die in fremden Speichern, Getreideböden, Schrannen und dgl. lagern, sind vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschluß hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben Die Angabe der Vorräte Kat aber in der Gemeinde zu erfolgen, in der sich die Vorräte am Stichtag tatsächlich befinden. Die nach 8 2 der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1914 anzuwendenden 88 4 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 382) bestimmen: 8 4 Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die Vorratsräume des Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. § 5 Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der ge setzten Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft Kin Eindringen in Einkommens- und Vermögensverhäktuisse ist ansgeschkosteu. Die Angaben werden nur für Zwecke der amtlichen Statistik verwendet. Deshalb darf auch keine Abschrift aus den Ortslisten von den Gemeinden oder den Zählern zu- rückbehalten werden. Diese Bekanntmachung ist vor der Erhebung und zwar in der letzten Novemderwoche in allen Amtsblättern zu veröffentlichen; eine Abschrift ist rechtzeitig in den Gemeinden auszuhängen. Gleichzeitg mit der Vorratserhebung findet am 1. Dezember die alljährliche Vieh zählung statt. (Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 29. Septem ber 1913.) Dresden, am 7. November 1914. Ministerium des Innern. Durch Erlaß vom 19. Oktober 1914 hat der Königlich Preußische Herr Kriegsminister die Militärbehörden angewiesen, den Verkauf von Kraftwagenreife« an Privatpersonen mit Ausnahme derjenigen Reifen zu verbieten, die zur Bereifung der für die Heeresver waltung bestimmten Kraftfahrzeuge dienen. Im übrigen sind Privatpersonen, welche Reifen zu kaufen wünschen, an die Bereisungsstelle bei der Inspektion des Lust und Kraft fahrwesens in Berlin-Schöneberg, Fiskalische-Straße zu verweisen, die im Einverständ nisse mit der Verkehrsabteilung des Kriegsministeriums entscheiden wird, ob und in welchem Maße der Privatbedarf aus wieder instand gesetzten oder zurückgesetzten Reifen befriedigt werden kann. Zufolge Erlasses des Herrn Reichskanzlers wird dies zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Meißen, am 21. November 1914. ui 2626 II. Die Königliche Amtshauplmauuschaft. Das Marokko klebt auf! ... Der heilige Krieg des Islam greift weiter um sich, -^unsere Gegner ursprünglich dachten. Nicht nur Ruß- Md ist bedroht und wird es noch mehr sein, wenn erst Aurkestan aussteht, nicht nur England ist in Indien und Persien aufs schärfste angegriffen, von Ägypten gar nicht reden — auch weit nach dem Westen hin ist bereits Kunde von dem Aufruf des Kalifen gedrungen. y Marokko, das die Franzosen schon als eine französische Manie betrachten, ist in vollem Aufstande — zu Anfang Krieges wurden in den marokkanischen Hauptstädten oie anwesenden Deutschen und Österreicher als Megsgefangene behandelt, sogar die Angehörigen der Musulate in Fez, Casablanca usw. Da Marokko dem Mwen nach ein selbständiger Staat ist, der allerdings """ unter französischem Einfluß stand, so kam das einer romanischen Kriegserklärung an Deutschland und Oster- da^ngarn gleich. Wir haben daraus nicht viel gemacht, die Verhältnisse kennen und beim Friedensschlüsse BizMo miterledigen konnten. Schnell aber hat das bünd°t " ^ch gewendet. Marokko wird noch unser Ver- ^er werden, wie die Türkei und Afghanistan. sich E selbstverständlich, daß die französischen Zeitungen Las n» die mißliche Lage in dem neu gewonnenen Lande, ."och »friedlich zu durchdringen" war, vollkommen Aber die spanischen Blätter, die ja in Eo Bescheid wissen, berichten unumwunden, daß si„? .gouze westliche Kalifat sich in Hellem Aufruhr be- Dieser Aufstand richtet sich nämlich nicht nur gegen an k eS, sondern auch gegen Spanien, das bekanntlich sj^.^r Nordküste des Maurenstaats einige „Presidios" be- infolgedessen die ganze Nordküste beansprucht. Die bakmn E" Mannschaften, die dort zum Schutze einer Eisen- Und n* vorhanden waren, sind von den Mauren überfallen Di- A Anschein nach vollständig aufgerieben worden. Land. * üer des Islams verkündigen überall im ganzen °en Heiligen Krieg, und eS verlautet, daß eigen- grobe Völkerringen. yanotge Briese des Sultans von Marokko herumgezeigt werden, die sämtliche Wüstenstämme zum Aufstand mahnen. Ersichtlich hat sich die Madrider Regierung be reits mit der französischen in Verbindung gesetzt, denn in der spanischen Hauptstadt spricht man von Truppen sendungen, die demnächst aus Frankreich nach Marokko ab gehen sollen. Ms ob man in Frankreich soviel Truppen überflüssig hätte, daß man nach Marokko abgeben könnte! Bisher suchten Lie Franzosen möglichst viel Schwarze aus Afrika nach Frankreich zu ziehen! Für uns ist in Erinnerung an die Algeciraskonferenz und an die Agadirgeschichte, wo wir zuerst den englisch- französisch-russischen Dreiverband und seine Mitläufer in Wirksamkeit kennen lernten, diese Entwicklung eine süße Genugtuung. Unsere Freude wird noch stärker sein, wenn erst aus Algier die Nachricht kommt, daß auch die Kabylen dieses Landes und die Einwohner von Tunesien die schöne Gelegenheit benutzen, um sich von der sogenannten Zivilisation der „großen Nation" abzukehren. In den algerischen Festungen befinden sich deutsche Gefangene, die die Franzosen zu Anfang des Krieges Kei ihrem Einbruch ins Elsaß dorthin verschleppt haben, zu größerer Sicherheit und aus besonderer Niedertracht: diesen Gefangenen winkt dann die Freiheit und vielleicht sogar nach einer besonders ruhmreichen Betätigung. Für Spanien aber hätten wir einen Rat: sich nicht ms Bockshorn jagen zu lassen. Die Marokko-Politi! Spaniens ist schon lange ein Mißerfolg. Die Presidios sind lediglich verlorene Posten, die ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllen können. Spanien hat einmal davon geträumt, in Marokko eine südliche Fortsetzung zu finden: dieser Weg ist ihnen durch Frankreich abgeschnitten worden. Es kann nicht Spaniens Politik sein, jetzt Frankreich aus der Sackgasse herauszuhauen. Wenn Spanien seine Lage richtig erkennt, so verzichtet es auf die Abenteurer-Politik, die es in Marokko noch treiben könnte. Es hat eine näher- liegende Sorge: Gibraltar! Die Gelegenheit ist zünftig. Sie kommt nie wieder. Der Kriegs. Die große Schlacht mit den Russen bei Lodz und Czenstochau hat gleichsam selbsttätig die Ruhe an der ost preußischen Grenze hergestellt. Die Russen fühlen, daß Vorstöße im Norden völlig zwecklos sind und daß in dem Riesenkampf in Russisch-Polen das Schicksal der russischen Offensivbewegung ein- für allemal entschieden wird. Günttige I-age im Otten. Verfolgung der Russen über Mlawa und Plozk. Deutsch-österreichische Fortschritte bei Lodz und Czenstochau. Großes Hauptquartier, 21.11. vorm. Auf dem westlichen Kriegsschauplatz ist die Lage im wesentlichen unverändert geblieben. Fast vor der ganzen Front zeigte der Feind eine lebhafte artilleristische Tätigkeit. Die Operationen im Osten entwickeln sich weiter. AuS Ostpreußen nichts zu melden. Die Verfolgung deS über Mlawa und bei Plozk zurückgeschlagenen Feindes wurde fortgesetzt. Bei Lodz machten unsere Angriffe Fortschritte. In Gegend östlich von Czenstochau kämpfen unsere Truppen Schulter an Schulter mit denen unseres Verbündeten und gewannen Boden. Oberste Heeresleitung. Amtlich durch das W.T.B. Der Bericht zeigt, daß unser Hindenburg im Osten gründliche Arbeit macht. Die geschlagenen feindlichen Heeresgruppen wurden weiter energisch verfolgt und die russische Hauptmacht bei Lodz mußte den deutschen An griffen nachgeben. Ihr linker Flügel vor Czenstochau hat jetzt auch den Druck der österreichischen Truppen zu spüren, die nach gemeinsamem Plan mit unseren Feldgrauen erfolgreich vorgehen.