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Forstrentamt zu Tharandt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch _ 8 Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerat. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff, fltr das Königliche Amtsgericht und den Skadtrst MWN für WMff Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, -L T?»»» JnsertionSpreis 15 Psg. pro sünfgespaltene KorpuSzelle. Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher UNU Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg bis mittags 11 Uhr angenommen. — ,, Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und 8 8 ö I unsere LandausttSger bezogen 1,54 Mk. kur die Königliche Amtshauptmannschast Weihen, zu Wilsdruff sowie für das König- I 7r- Iskrg. Dienstag, cien 29. September 19,4. Dr. 114. Brrkenyam, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kestelsdorf, Klernschonberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RoM bei Wilsdruff, Roitzsch, Nothschönberg mit-Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdors Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. , Mit jankender Wtrhaltungs-Gsman-Wtilage, wöchentlicher illustrierter §eitage „Welt im Kild" und monatlicher Seilage „Unsere Zeimat . Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff- Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. UmNicker ^eil Wilsdruff, am 28. September 1914. Vom europäischen Kriegsschauplatz Unsere Truppen haben den Airtel aus Stahl und Beton, der zwischen Verdun und Toul den Übergang über die Maas sperrte, zersprengt. In der französischen Fortslinie klafft eine Lücke. Der Weg über die Maas und in den Rücken deS FeindeS ist geöffnet. Alles deutet darauf hm, daß nun bald die Entscheidung im Westen zu unseren Gunsten fällt, um so mehr, als auch auf unserem regten Flügel bei Noyon die hier noch mit der Kraft der Verzweiflung ansetzende französische Offensive völlig ver- frankneick gestellt schwere Meäerlagen ru. Gegenüber der Wucht der Tatsachen kann sogar die französische Heeresleitung nicht umhin, die bedrängte Lage ihrer Armeen, wenigstens zum Teil, zuzugeben. Ein amtliches Communigus, das in Paris am 25. September abends 11 Uhr ausgegeben wurde, besagt: 1. Auf «»ferm linke« Flügel t« der Gegend nördlich von Roy»« hatte« «nsere Vortrupps« gegen überlegen« feindliche Streitkräfte einen Mißerfolg und waren am Bormittag gezwungen, etwas -«rückzngeh«,. Al» indessen neue Kräfte tzinzugekommen waren, »ah»«, di« «»«- truppe« de» Kampf wieder «nf. Dir Schlacht tu dies« Begrud nimmt «in«« desonderS heftig«« Lharakter a«. 2 . Im Zentrum hat sich nichts neues ereignet. 3 Auf uuferm rechten Flügel dauert der Kampf fort. Auf den Höhen der Maas konnten deutsche Streitkräfte bis St. Mihiel vorrücken, sie vermochten aber nicht, die Maas zu überschreiten. Die Franzosen müssen also zugeben, daß sie gegen den rechten deutschen Flügel bei Noyon, wo sie immer von neuem Umklammerungsversuche gemacht haben, nicht nur nichts ausrichten konnten, sondern eine Niederlage erlitten haben, die die bevorstehende Entscheidung auch dort in für uns günstigem Sinne beeinflussen muß. Daß im Zentrum keine besonderen Vorgänge zu verzeichnen waren, stimmt mit den Mitteilungen des deutschen General stabes überein. Dagegen ist der letzte Teil des französischen Kommuniques stark geschminkt. Daß die Deutschen bis St. Mihiel vorrückten, geben die Franzosen zu, leugnen aber hartnäckig, daß die Deutschen auch die Maas über schritten haben. Sie müßten sonst dem auf seine Sperr fortkette fest vertrauenden Volk die Trauerbotschaft ver künden, daß das Sperrfort Camp deS Romains gefallen ist. Wir wissen aber, daß es unserer schweren Artillerie unterlegen ist, daß di« Sperrforttett« durchbrochen wurde und unser« braven Bayrrn auf dem jenseitigen MaaSufer stehen. Es S«ht rüstig vorwärts. Prinz Oskar von Preußen erkrankt. Berlin, Schloß Bellevue, 26. Sept. Die Kaiserin empfing gestern abend Herrn v. Waldow und Reitzenstein nebst Gemahlin. Herr v. Waldow über brachte einen Brief Seiner Majestät des Kaisers mit guten Nachrichten. Prinz Oskar von Preußen hat nach hier eingegangener Nachricht leider sein Regiment verlassen und sich in ärzt liche Pflege nach Metz begeben müssen. Der Prinz hat sich durch große Überanstrengung im Gefecht eine akute Herzschwäche zugezogen, die unbedingt Ruhe und Pflege verlangt. Bei der jugendfrischen Natur des Prinzen ist zu hoffen, daß die Herzmuskeln sich bald wieder kräftigen und keine nachteiligen Folgen zurückbleiben. Der in diesem Telegramm genannte Herr o. Waldow und Reitzenstein, der Überbringer der Kaiserlichen Nachrichten, ist der Königlich preußische Kammerherr und Kommendator der brandenburgischen Genoffenschaft des Johanniter- ordens Karl v. Waldow, Majoratsherr auf Königswalde Osterwald« und Reitzenstein im Kreise Oststernberg (Neu mark). Er ist Rittmeister L. R. a. D. und stand fEer bei den Gardedukorps. Sammelt für unsere wackeren Truppen im Felde «nv unterstützt deren Anaehöriae in der Heimat! sowie der 2. Termin Staatseinkommen- und Ergämungssteuer und am 1. nächsten Monats das 3. Vierteljahr Schulgeld fällig. Die Renten sind bis 4., das Schulgeld bis 14. und die Staatseinkommen- und Er gänzungssteuer bis 21. nächsten Monats an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Gleichzeitig mit dem 2. Termin Staatseinkommensteuer ist zur Deckung des Auf wandes der Handelskammer Dresden von den beteiligten Handeltreibenden, ein Beitrag von 2,5 Pfennigen und zur Deckung des Aufwandes der Gewerbekammer daselbst von den betreffenden Gewerbetreibenden ein solcher von 3 Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes zu erheben, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen HilfStafel aus das in Spalte ä deS Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Gegen die Erhebung der Beiträge zur Handels- bezw. Gewerbekammer kann inner halb 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab Einspruch bei der Handels- bezw. Gewerbekammer erhoben werden. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfristen wird das Mahn- und Zwangsvoll- streckungsverfahren gegen säumige Zahler eingeleitet. 477» §er Stadtrat AmsgsevsMtzSesehKft. Das Kriegsersatzgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen findet nach folgendem Plane statt: Donnerstag, den 1. Oktober 1914 von vormittags 1/48 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grum bach, Helbigsdorf, Henogswalde, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipp hausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W.,Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach h. K.,Steinbach b. Moh., Tanneberg, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg und Wilsdruff im Gastkok „zum Näler" in Milsärukk. Freitag, den 2. Oktober 1914 von vormittags 1/48 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- helffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lültewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergental, Mutzschwitz, Niedereula, Nossen, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, -Zella und Zetta mit Gallschütz im Gastkok „zum Oeutscken Haus" in Nossen; Sonnabend, den 3. Oktober 1914 von vormittags V, 9 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörsch- Nitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jeffen b. L, Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketzergasse, Löbschütz b. L., Lommatzsch, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzsch. Witz, Pitschütz, Planitz-Deila, Poititz, Praterschütz, Pröda b. L, Prositz bei Sch , Prositz b^, St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L., Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L., Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wacht- nitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau im SckieÜkause zu Lommatzsck. Sämtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtigen und zwar 1- alle Militärpflichtigen der Jahrgänge (Geburtsjahr) 1894 und 1893, die beim Aushebungsgeschäft oder auch außerhalb dieser Geschäfte auf ein oder mehrere Jahre zurückgestellt worden sind, pes Jahrganges (Geburtsjahr) 1892 und ältere Jahrgänge, über deren Mllltärverhältnis noch nicht endgültig entschieden worden ist, 3 Er^F,j!?AMMgen, die beim diesjährigen Oberersatzgeschäft gefehlt haben, 4. dlejemgen Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und 1893, die sich bei einem Truppen- oder Marmetetl zum zwei- oder mehrjährigen freiwilligen Dienst gemeldet haben, sich?" Pfütze «nes Annahmescheines befinden, der aber infolge der Mobilmachung seine Gültigkeit verloren hat, 5. alle Mit Aerechtigungsschei« zum einjährig-freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen, die nach Ausweis des Berechtigungsscheins zurückgestellt worden sind und sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, haben zu dem für ihren Aufenthaltsort angesetzten Musterungstermin an dem angegebenen GestMtNHsort^ünkm^wwl^^etnkichem^üchterne^zustande^u^^ Wer zu spat, angetrunken öder unsauber vor der Kommission erscheint oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stört, wird mit einer hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung eines Militärpflichtigen krankheits^ halber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, die sllfern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortsbehörde zu beglaubigen sind, beizubrtngen. ... Ausgenommen von der Gestellung find diejenigen Militärpflichtigen, die nach der Mobilmachung als Kriegsfreiwillige von einem Ersatztruppenteile angenommen und vor läufig beurlaubt worden sind sowie ferner diejenigen, die sich bereits in einem anderen Bezirk zum Kriegsersatzgeschäft gestellt und dabei nachweislich ihrer Militärpapiere eine Entscheidung erhalten haben. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamtete« Arztes (Bezirksarzt, Jmpfarzt) bei zubringen. Wer zur See gefahren ist, hat dies im Musterungstermin zu melden. Das See- fahrtsbuch ist mit-zur Stelle zu bringen. Die Hrtsbehörden werden auf die ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vor ladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, hingewiesen. Die Herren Gemeindevorsiände und von seiten der Stadträte und des Stadt gemeinderates zu Siebenlehn je ein Katsmitglied oder Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunstserteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Meißen, am 24. September 1914. «7»o Per Aivil-Worfitzende der Krsatzkommissto». Am 30. dieses Monats wird der 3. Termin Landeskullurrente