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WchMM für WMff uncl ^lmgegenci Km 1s für die Königliche Lmlshsuptmannschast Weihen, zu Wilsdruff sowie für das König- JnserttonspreiS 15 Psg. Pro sünwespaliem KorpuSzeve. Außerhalb des Amtsgerichtsbczirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 MI. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Lokalblatt kür MUsckrukk Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Naufbach Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzrg, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RohrSdoE bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschonberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufrnLer Unterhaltungs-Gomau-Beilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im M" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". - Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch — I n Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den StadtrLH Forstrentamt zu Tharandt. Qr- roß, ' Donnerstag, cten 10. September Amtlicher tleil. 71. Iakrg. In Dittersdorf (AmtshauptmaMschaft Schwarzenberg) und auf den Schlachtvieh Höfen Dresden und Ane ist die Maul- Md Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 7. September 1914. Ministerium des Innern. In Dresden-Aebigau ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 8. September 1914. Ministerium des Inner«. Verordnung über die Regelung der Einkommensteuer vom Wilitar- diensteinkommen der Personen, die ru einem in der Kriegsformation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine gehören, vom 5. September 1914 zu Nr. 1266 Steuerregistrande v. I. 'Das Finanzministerium hat im Einvernehmen mit den anderen Ministerien auf 'Grund von § 46 Abs. 2 des Reichsmilitärgesetzes vom 2 Mai 1874, R G. Bl. S- 58, und Z 6 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 24 Juli 1900, G. u. V. Bl S. 564, beschlossen, die Erhebung der Einkommensteuer wegen des Militärdiensteinkommens solcher Personen, die einem m der Kriegsformation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine angehören, für die Dauer der Zugehörigkeit der in Frage kommenden Personen zu dem in der Kriegsformation befindlichen Heeres- oder Marineteil einzustellen. In der Kriegsformation befinden sich nicht nur die in das Feld rückenden Teile (Feldheer), sondern auch die übrigen Teile des Heeres (Besatzungsheer), gleichviel ob letztere mobil oder immobil find. U. Zur Durchführung der Anordnung unter l wird folgendes bestimmt: 1. ' Die ausfallenden Steuerbeträge sind im Rechnungsweg in Wegfall zu stellen. Eines Antrags bedarf es nicht. Die Wegfallstellung erfolgt vom ersten Tage des Monats ab, in dem die Kriegs- sormation oder die Zugehörigkeit zu dem in Kriegsformation befindlichen Heeres- oder Marineteil eingetreten ist. Die m Wegfall zu stellenden Steuerbeträge sind von der Gemeindebehörde zu be rechnen. Die Berechnung erfolgt nach Monaten. 2. _ Für die Berechnung der in Wegfall zu stellenden Steuerbeträge ist bei den aktiven OMZleren DamtatSMzieren, Veterinärofsizieren und oberen Beamten des Heeres und der unehmm ^""^Sung zu Grunde gelegte Militärdiensteinkommen als weggc- Mob v^Aug H in der Wegfallsliste kurz anzumerken. Z B: 3. . Bei den mit oder Jahresvergütung angestellten Staatsbeamten oder gegen feste Monats- oder Wochenbezuge beschäftigten Hilfsbeamten, die als Offiziere, Sanitäts- MZlere, VetermaroWlere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst eintreten und denen nach der Vorschrift .unter Abschnitt I Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des 8 66 des ReichsmilitärgeHtzes vom 2. Mai 1874 und vom 6. Mai 1880, vom 15. Dezember 1888 (G u. V. Bl. S W6- sieben Zehntel der Kriegsbesoldung auf ihr Zivildiensteinkommen angerechnet werden, gilt für die Berechnung des in Wegfall zu stellenden Steuerbetrags derienige Einkommensteil als weggefallen, um. den das Zivil» diensteinkommen durch die Anrechnung der Kriegsbesoldung abgemindert wird. Der Vorstand der Zivilbehörde, aus deren Kasse das Zioildiensteinkommen bezahlt wird, hat der zuständigen Gemeindebehörde von Amts wegen mitzuteilen a) die Höhe des Betrags, um den das Zivildiensteinkommen abgemindert worden ist, b) den Zeitpunkt, von dem ab die Minderung eingetreten ist, und c) die etwa eintretenden Aenderungen sowie den Zeitpunkt, mit dem die Bezüge aus dem Militärfonds aufgehört haben. Diese Mitteilungen sind als Belege zu den Einkommensteuerortsrechnungen zu nehmen. In der Wegfallsliste ist auf diese Mitteilungen zu verweisen. Ill Die Vorschriften unter l, ll 1 und 3 sind sinngemäß auf die als Offiziere, Sanitäts offiziere, Veterinäroffiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst eintretenden Beamten der Gemeinden und der kommunalen Verbände anzuwenden. Jinanzministerium. —unter Verwendung der Dampfwalze sollen auf der Keffelsdorf—Nossener Staatsstraße vvrgenommen werden und zwar vom 10. bis mit 12. d Mts. zwischen Keffelsdorf und Wilsdruff, „ 14. „ „ 19. „ „ „ Wilsdruff und Limbach und „ 21. „ „ 23 „ „ „ Limbach und Tanneberg. Meißen, am 8. September 1914. ««« Nr 944 X. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Während der Kriegszeit wird bei der unterzeichneten Behörde vom 16. September 1914 ab bis auf weiteres die Geschäftszeit für alle Werktage von 8 Ahr vormittags vis 3 Ahr nachmittags bestimmt. Wilsdruff, am 8. September 1914. «u V. kex. 157/14. Königliches Amtsgericht. Sonnabend, den 12. September d. I, nachmitags 4 Uhr Vrennhslzversteigevung im oberen und unteren Stadtpark. Beginn: Oberer Park. Wilsdruff, am 9. September 1914. ««» Der Stadtrat. Donnerstag, den 10. SeptemVer 1914, nachmittags 7 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 9. September 1914. .so, Der Stadtverordnetenvorsteher VE NE ^Lvne Vom europäischen Kriegsschauplatz »so Idries r I Von Maubeuge hörten wir Von Maubeuge hörten wir zum erstenmal, als am 24. August dort die englische Reiterei geschlagen wurde. Die Reste dieser Armee oder wenigstens ein Teil davon dürfte sich in die Festung selbst gerettet haben und wäre dann jetzt unter den 40 000 Gefangenen zu suchen. Bald nach jener Schlacht wird auch die Belagerung begonnen haben. Am 25. August fiel Namur, wodurch die Artillerie für Maubeuge frei wurde. Maubeuge galt als Festung erster Klasse und war von einem Kranz von sechs vor geschobenen Forts, dazu einer großen Anzahl von Redouten und permanenten Batterien umgeben. Der ganze Umkreis der Werke betrug 30 Kilometer. Die Belagerung ging in der für solche Fälle vorgeschriebenen Weise vor sich, indem die Angriffe von einer Seite erfolgten. Alle übrigen Forts und Schanzen wurden einfach unter beaufsichtigende Kontrolle genommen, damit nicht etwa von ihnen aus oder über sie Ausfälle aus der Stadt selbst den Fortgang der Arbeiten störten. Die Beschießung richtete sich gegen zwei bestimmte Forts, vermutlich die nördlichen, denn es war für die belagernden Truppen völlig gleichgültig, von welcher Seite sie angriffen. Die beiden angegriffenen Forts gerieten schon am zehnten oder elften Belagerungs tage, am 6. September, in unsere Hände, und damit selbst verständlich auch das dazwischen liegende Gelände. Sie konnten der Wirkung unserer kräftigen schweren Geschütze nicht länger trotzen. Damit verlegten nun die deutschen Truppen ihren Stützpunkt in die beiden genommenen Forts und beschossen von da auS die Stadt. So wurde die Übergabe der ganzen Festung mit allem, was drin war. und allem. waS darum hing, nur »ine Frag« der - Wie vorauszusehen war, bat auch bke starke franzö sische Festung Maubeuge den wuchtigen Angriffen unserer schweren Artillerie nur kurze Zeit SU wlde^ehen vermocht. Aachstehend die Meldung des Wölfischen Telegraphen- Bureaus: filaubeuge genommen. Großes Hauptquartier, 8. September. dtanbeuge hat gestern kapituliert. Bierzigtausend Kriegsgefangene, darunter vier Generäle, vierhundert Geschütze nnd zahlreiches Kriegsgerät find in unsere Hände gefasten. v. Stein, Generalquartiermeistcr. Maubeuge war der letzte befestigte Stützpunkt, den die Franzosen im nordöstlichen Teile des Landes noch besaßen. Der Ort liegt in einem Zipfel, der sich gegen LaS belgische Land vorschiebt und war in Hinblick auf einen von dort herkommenden Einmarsch sehr stark befestigt worden. Es bat aber nichts genutzt, der deutsche Vor marsch auf Paris ist durch Maubeuge nicht einen Augen blick aufgehalten worden. Die Armeen sind einfach daran ^«rbeigezogen, und es wurden genügend Truppen zurück- »--laffen, um Maubeuge zu belagern. Genau so geschieht Es mit Antwerpen, mit Nancy, Toul, Verdun und Belfort und so würde es auch mit anderen Festungen gehalten Werden.