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WchMM für Wilsdruff Mr die Königliche AmlshaupLmannschafl Weihen, für das Königliche Amtsgericht und den StadtrÄ unä Umgegend. Amts UÄ blatt Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljShrlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Jnsertionsprcis 15 Psg. pro fünsgespaltem KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Lokalblatt für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdokf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-Weilase, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktton verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Dr. 9z. Diensts g, den 11. August 1914. 73. Iakrg. HmlNcker <Ieil. Staatliche Schlachtviehverficherung. Durch das Gesetz vom 26. Juni 1914 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1914 Seite 238) ist Z 7 des Gesetzes über die staatliche Schlachtviehversicherung abgeändert worden und lautet nun in seinen ersten Absätzen: 1. Die Abschätzung des der Versicherung unterliegenden Schadens erfolgt durch einen in jeder Gemeinde einzusetzenden Ortsschätzungsausschuß. Dieser besteht aus einem Ver treter der Gemeindebehörde, einem Viehbesitzer und dem approbierten Tierarzt, der als amtlich bestellter Fleischbeschauer das betreffende Schlachtstück beschaut hat. Bei Behinde rung dieses Tierarztes ist der nächstwohnende für die Fleischbeschau verpflichtete Tierarzt zu berufen. Ist oder war der Vertreter der Gemeindebehörde selbst Viehbesitzer, so besteht der Ortsschätzungsausschuß nur aus diesem und dem Tierarzt. In Gemeinden mit öffentlichen Schlachthäusern und in Gemeinden, für die tierärztliche Beschauer als Ge meindebeamte angestellt sind, besteht der Ortsschätzungsausschuß nur aus einem angestellten Tierarzt und einem Viehbesitzer. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Viehbesitzer und dem Tierarzt ist noch ein Viehbesitzer hinzuzuziehen.. 2. Der Vertreter der Gemeindebehörde und der Viehbesttzer, für die auch Stellvertreter zu bestellen sind, werden von der Gemeindebehörde gewählt. Die Gemeindebehörden werden hierauf zur Beachtung mit dem Bemerken hingewiesen, daß die vorstehenden Abänderungen bereits am 1. August 1914 in Kraft getreten sind. Meißen, am 7. August 1914. ns» 1103 a. V. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Vekanntmachung. Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. Der Postverkehr zwischen Deutschland und Belgien ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen fremden Lande mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zu und von diesem Lande ist eben falls eingestellt. Dresden-A., am 7. August 1914. Kaiserliche Höer Bostdirektion. MeMM Klkkmktnkch Wiflujs-M. In Vertretung des zur Fahne einberufenen Herrn Kaufmann Bietzsch übernimmt Herr Otto Muster in Klipphausen die Führung der Hauptkaffe. Klipphausen, am 6. August 1914. Kurt Möhme, Vorsitzender. Venklpruck tür Gern«? unci Verttanä. Wer mutig für das Vaterland gefallen, Der baut sich selbst ein ewig Monument Im treuen Herzen seiner Landesbrüder, Und dies Gebäude stürzt kein Sturmwind nieder. Th. Körner Zriny 5, 12. Aus Stadt uns Land. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit» dankbar entgegen. — Was die Woche krachte. Ernst, tiefer Ernst war wahrend der verflossenen Woche in Stadt und Land zu finden. Wenn auch in den ersten drei Tagen durch die Ph.rdeaushebu.ng und den Ankauf derselben durch die Milltarbehörde eine Ablenkung anzutreffen war, so stellte sich derselbe doch um so mehr ein, als es galt, von Vater, Sohn, Bräutigam Abschied zu nehmen. Scheiden tut weh, doch wenn die Trennung aus Liebe, aus Begeisterung zum Vaterlande geschieht, dann ist ihr ein groß Teil der Schwere genommen. So war es auch allemhalben bei allen in den Krieg ziehenden Männern. Leuchtenden Antlitzes zogen sie von dannen, alle verab schiedeten sich mst dem Schwure: wir wollen und werden unser so hartbedrangtes Vaterland retten. Die ehrlosen Gegner, die uns den Kampf ohne Veran lassung aufgezwungen haben, sollen von deutschem Mannesmut zermalmt werden. Gott wird mit uns sein, denn noch ule Uetz er den Gerechten unter gehen. Unsere heißen Wunsche begleiten die Wackeren, und auch uns Daheimbleibenden wohnt die feste Ueberzeugung inne: der Sieg muß unser >"n. Ein Volk, wie das unsrige, das das Beten noch nicht verlernt hat, darf auf Erfolg rechnen. Tiefreligiöser Sinn zeigte sich am vorigen Freitag zum allgemeinen Buß- und Bettag auch bei den Bewohnern unseres Ortes Die Kirche WA überfüllt, und der Eindruck, den die ernsten, mahnenden Worte des Herrn Pfarrers auf die Andächtigen machten, war groß. Wenn auch nicht gestillt, so wurde doch durch die herrlichen Trostesworte der Schmerz wesentlich gemindert. Am Ende der Woche konnten wir schon die ersten Siegesnachrichten entgegennehmen: Lüttich, eine der modernsten und bedeu- tendsten Festungen Belgiens, war im Sturm genommen und die Vorp ostengefechte im Osten waren sämtlich abge- schlagen worden. Daheim schenkte uns Gott gutes Ernte- Wetter als em weiteres Zeichen seiner Huld. Vertrauen wir auch fernerhin nur ihm allein! — Bekanntmachung. Wieder zugelaffen sind ge schloffene Briese 1-, nach Elsaß-Lothringen, 2., nach den Mm Regierungsbezirk Trier gehörigen Kreisen St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken (Stadt), Saarbrücken (Land), Saar- wuis, Merzig und Saarburg (Bezirk Trier), 3., nach Orten Fürstentum Birkenfeld, 4 nach den zum Befehlsbereiche ^ Festungen Straßburg (Elsaß) und Neubreisach gehörigen Mischen Postorten, das sind a) un Bereiche der Festungen Straßburg die Orte: Altenheim, Appenweier, Auenheim (Amt Kehl), Bodersweier, Diersheim, Dundenheim, Jchen- Nicktamtlicber <Ieil. I heim, Kehl, Kork, Legelshurst, Leutesheim, Lichtenau (Baden), Linx, Marlen, Meißenheim (Baden), Memprechtshofen (Amt Kehl), Neufreistett (Amt Kehl), Rheinbischofsheim, Scherz, heim (Amt Kehl), Schutterwald, Sundheim (Baden), Ur- lösten, Wagshurst, Willstätt (Amt Kehl), Windschläg, b) im Bereiche der Festung Neubreisach die Orte: Achkarren, Brei- fach, Burkheim, Gottenheim, Jechtingen, Ihringen, König- schaffhausen (Kaiserstuhl, Krozingen, Mengen (Baden), Mer dingen (Baden), Munzingen, Oberbergen (Kaiserstuhl, Ober- rimsingen, Oberrotweil, Opfingen, Sasbach (Kaiserstuhl), Schallstadt, 5, nach der Rheinpfalz. Die Rückgabe einzelner Sendungen an die Absender, die sich zweckmäßig auf den Umschlägen zu bezeichnen haben, bleibt Vorbehalten. — Wie wir erfahren, kommen begreiflicherweise bereits jetzt die Angehörigen der zum Dienste einberufenen Mann schaften vielfach zu den Orts- und sonstigen Behörden, um die ihnen zukehende Jamiliennnterstützung in Empfang zu nehmen. Wir müssen dieselben darauf aufmerksam machen, daß sie noch einige Tage warten müssen. Die Festsetzung der erforderlichen näheren Bestimmungen ist die Sache des Bezirksverbanbes, und bei den jetzigen Verhältnissen war es nicht möglich, in den ersten Tagen^nach der Mobilmachung den Bezirksausschuß einzuberufen. Nunmehr wird diese Frage eine der Hauptpunkte der wichtigen Sitzung am 11. dieses Monats bilden und alsdann mit möglichster Schnellig keit alles eingeleitet werden, damit die Unterstützungsbe- rechtigten die ihnen zukommenden Beträge erhalten. Es wird indes schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß diese Kriegsunterstützungen nicht wie bei den Friedensübungen jedermann, sondern denjenigen Familien zustehen, die einer Unterstützung bedürftig erscheinen. Als bedürftig werden die Behörden unter Anwendung möglichster Rücksichtnahme die- jenigen Familien ansehen, die dis dahin in der Hauptsache von den Einberufenen unterhalten worden sind, deren Ein künfte sich durch die Einberufung entsprechend gemindert haben und die ohne solche Unterstützung sich zu erheblichen Einschränkungen in ihrer Lebensweise gezwungen sehen würden. Es ist also nicht davon die Rede, daß lediglich Personen, die in Gefahr sind, der Armenpflege anheimzu- fallen, für die Unterstützung in Frage kommen. Anderer seits aber wird man in den Fällen, in denen es sich bis her nur um eine dreitägige Einberufung zur Pferdeaushebung handelt, im allgemeinen keine Bedürftigkeit annehmen können. — An die höheren Kommandobehörden des Heeres gelangen jetzt alltäglich zahlreiche Gesuche von jungen Leuten, die den Wunsch haben, durch Kintritt in das Keer als Ireiwilliger ihre Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu stellen. Alle derartigen Gesuche sind jedoch nicht an die höheren Kommandobehörden zu richten, die auf die Annahme von Freiwilligen keinerlei Einwirkung ausübea. Die an diese Behörden gerichteten Gesuche er schweren nur den Geschäftsgang und verzögern die Ein- ftellung. Nach § 98 der Wehrordnung können von allen Ersatztruppenteilen nach ausgesprochener Mobilmachung Freiwillige jederzeit angenommen und eingestellt werden. Die Gesuche um Einstellung find daher unmittelbar an den Kommandeur des Ersatztruppenteils zu richten bei dem der Betreffende eingestellt zu werden wünscht. — Vielfach ist die Meinung verbreitet, die Bersonen- dampfer auf der Klve verkehrten nicht mehr nach und von Oesterreich. Diese Meinung ist falsch. Der Personendampfer- Verkehr wird nach wie vor auf der ganzen Strecke und zwar von Mühlberg in Preußen bis Leitmeritz in Böhmen aufrecht erhalten. Der gute Wasserstand der Elbe ermög licht in der Regel die pünktliche Einhaltung des Fahr planes. Die Grenze dürfen allerdings nur solche Personen passieren, die im Besitze eines nach dem 31. Juli dieses Jahres ausgestellten Auslandspasses sind. — Wo hat sich der Landsturm zu melden, falls er einöernfen wird? Der Landsturmschein sagt über die Meldepflicht folgendes: Die Mannschaften der aufgerufenen Jahresllassen „melden sich sofort oder zu der in der öffent lichen Bekanntmachung angegebenen Zeit bei der Orts behörde ihres Aufenthalts zur Landsturmkontrolle an." Es hat sich also jeder aufgerufene Landsturmpflichtige an seinem Wohnort zu melden; seine Staatsangehörigkeit kommt dabei nicht in Frage. — Worstcht Kei Brücken-und Kunstbauten. Die Truppe sowie die weiteren zuständigen Stellen sind erneut darauf hingewiesen worden, daß bei Anschlägen auf Eisenbahnanlagen und Kunstbauten die auf frischer Tat Betroffenen auf der Stelle zu erschießen sind. — Jede Person, die sich in ver dächtiger Weise derartigen Anlagen nähert, setzt sich also der Gefahr aus, niedergeschossen zu werden. — Wer hat ausländische Zeitungen aus den letzte» Kagent Sämtliche ausländische Zeitungen und Zeitschriften, die seit Beginn des Kriegszustandes, etwa vom 4. August, erschienen und erreichbar sind, sind für die Militärbehörde von großem Wert. Umgehende Zusendung wird an den Großen Generalstab Ulb Berlin NW. 40, dringend erbeten. — Das Kerz auf dem rechte« Ileck. Das Meißner Tageblatt schreibt: Ein junger Reservist verabschiedete sich von seinem ihn begleitenden Vater, einem Landwirt aus der Umgegend. „Leb wohl, Junge," sagte der Vater, „bleib gesund, und mache deine Sache richtig." — „Hab keine Sorge, Vater, so richtig, als wenn du sie selber machtest," erwiderte ernst und bewegt der Sohn. Dann gingen beide ohne sichtbaren Trennungsschmerz auseinander. — An einem Waggon, welcher Reservisten beförderte, stand geschrieben: „Eilgut nach Paris" oder „Nach Peters- bürg zum Kaisermanöver" oder „Wir werden das Kind schon schaukeln" oder „Ueber Bremerhaven nach Petersburg" und „Jeder Schuß a Russ'". — Der Militärfahrplan wird unseren Erkundigungen an amtlicher Stelle nach auch die nächsten Tage noch be- stehen bleiben. — Neneste Wilder vom Kage, ausgehängt in den Fenstern unserer Geschäftsstelle: Die führenden Männer Oesterreich-Ungarns. — Franz Freiherr von Hötzendorf. — Die gesprengte Donaubrücke bei Semlin. — Oesterreichische Maschinengewehr-Abteilung. — Oesterreichische schwere Haubitzen-Batterie. Der Gottesdienst vor dem Bismarck-