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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mi. frei ins HauS, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,64 Ml. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. rrnÄ Amgegenö. «W « Amtsblatt JnsertiouspreiS 15 Pfg. Pro viergespaltene KochuSzeile Außerhalb des AmtsgerichtsbeztrkS Wilsdruff 20 Pfg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. JederAnspruchaus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Aufiragqeb. in Konkurs gerät. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft MMen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Hrrzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen. Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzscheo, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Obrrhrrmsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberz, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatliche« Beilage „Ansese Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 1«. l Donnerstag, Sen 25. Januar 1V12 j 71. Jahrg. Bekanntmaebuttg üb-v den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen freiwillig. Militärdienst. 1. Jeder jung; Mann kann schon nach vollendetem 17 Lebensjahre freiwillig zum aktive« Dienst im stehenden Herre oder in der Marine eintreten, falls er die nötige ' Moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiv:« Di-nst bei den Fußtruppen, der Maschinen gewehr'Abteilung, d^r fahrenden Feldartillerie oder dem Train oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melde« will, hat zunächst bet dem Ztvilvorsttzenden der Ersatzkommisfion seines Aufent- Haltortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Ziviloorsttzende der Ersatzkommisfion gibt seine Erlaubnis zur Erteilung tines Meldescheines. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig: s) von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters k) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zwilverhältmsse nicht gebunden ist und sich untadelhaft ge führt hat. 4 Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl deS Truppe»« Teiles, bei dem sie dienen wollen, frei. Sie such:» ihre Annahme unter Vorlegung des Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Trluprnieiles nach *) Hat der Kommandeur Kin Bedenken, so veranlaßt er die körperliche Untersuchung und entscheidet über die Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheines. 6 Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in freie Stellen und zwar in der Zeit vom 1 Oktober bis 31. März, in der Regel am R-kcuteneinstellungstermine (Anfang Oktober) statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, die aus Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder die in ein Militärmusikkorps einzu« treten wünschen, eingestellt werden. Wenn keine Stellen offen sind oder wmn die Einstellung mit Rücksicht auf die Zett der Meldung nicht möglich ist, dürfen die Freiw Ligen angenommen und nach Ab- «ahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Htimat beurlaubt werden. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen Dienst bei der Kavallerie eintrete» wollen, haben vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme, wenn sie sich bis 31 Mä z meiden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruteneiustellungstermine. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht (d i. vor dem 20 Lebensjahre) in den aktiven Dienst eintretenden L ute Haven den Vorteil, ihrer Dirastpflicht zeitiger zu genügen Md im Falls des BleibsnS in der ait-vm Armer und Erreichens des Unteroffizier-Dienstgrades den Anspruch auf den Zivilv-rsorgungsschein und die Dienst- Prämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32 Lebensjahre zu erwerben. Der Eiatritt bei den Telegraphenformationen *) sichert jungen Leuten aus ent sprechenden Berufen den Zusammenhang mit ihrer Z'vilbeschäftigung uns Erweiterung ihrer Berufsausb ldung auch während der Dienstzeit. Auf ihn wird daher besonders aufmerksam gemacht. 8. Mannschaften aller Waffen, die entweder freiwillig oder infolge ihrer Dienst- Verpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, bleiben in der Land- wehr 1- Aufgebotes nur drei statt fünf Jahrs. Dasselbe gilt für Mannschaften der Kavallerie, die sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9- Mannschaften, „je bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, Werden während des Reserwvtrhältnlff s in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr Kavallerie im Frieden zu Hebungen nicht einberusen. *) Für veil bei den sächsischen Verkehrstruppen sind die Anmeldungen zu richten: 8. (K- SO Kompagnie di^ Nr. 2 in Schöneberg bei Berlin siir die 7. und ^ipagni/un/°"^ Preußische Telegraphen-Bataillon Nr. 1 in B-rlin 80. 33 sür die 3. (K. S.) " ' PE LLe^^ 4- (Funker-)Kompagnie dieses Bataillons. ,nent beid^2.^ Klajtsahi-Batawon in Schöneberg bei Berlin sür das K. S. Detache- ( - An das Königlich P«ußischc LuM Nr. 3 in Köln a. Nh. sür das K. S. Detachement bei der 2. Kompagnie dieses Bataillons in Metz. 10 Militärpflichtigen, die sich erst beim Musterungstermine freiwillig zur Aus' Hebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffeagattung oder des Truppenleilks nicht. Ariegsministerium. Im Laufe des letztes Vierteljahres sind die Herren Gutsbesitzer Msritz Dsring in Vurkhardswalde „ Gustav Moritz Pfützner in Grumbach und „ Alfred Egon Lommatzsch in Steinbach bei AeffelsVsrf als Gemeindevsrstände ihrer Orte und Herr Gutsbesitzer Gustav Müller in Neukirchen als Gemeindeältefter seines Ortes gewählt bezw. wiedergewählt und von der Königliche» AmtShauptmamschaft in Pflicht genommen worden. Meißen, am 11. Januar 1912, Die Rönigliche Amtrhauptmannschaft. Die Verwendung der Beitragsmarken zur Invalidenversicherung betreffend. I. Alte Marken: Für Britcagswochen, die vor dem 1. Januar 1912 liegen, sind noch die alte« Marken zu verwenden, auch wenn die Beiträge erst nach dem 1. Januar 1912 eivgezoge« werden Die Verwendung sür B-itragszriten bis Ende 1911 hat möglichst bald zu geschehe«, spätestens bis zum Rechnungsabschluß für 1911. Im Rechnungsabschluß für 1911 sind sie tunlichst ohne R-ste zu verrechnen. Dir Rechnungen sür 1911 sind bis zum Eingänge der letzten Beiträge für dieses Jahr, aber nicht länger als bis zum 30. Juni 1912 offen zu halten. In ihnen, nicht tu denen für 1912, find auch die nach dem 1. Januar 1912 eingehenden Beiträge für 1911 zu buche». Alte nicht v-rwendete Marken, insbesondere die sogenannten eisernen Bestände, können bis 31. Dezember 1913 bei den Postanstalien gegen neue Marken umgetauscht werden Dir Umtausch ist tm Markenabrechsungsbuche und in der Abrechnung zu vermerken. II. Neue Marken: Die für die BesLäftigungSzeiien nach dem 1. Januar 1912 zur Verwendung ge langenden neuen Marken stad nicht mehr wie die alten in der Weise zu entwerten, daß der Tag dec Entwertung darauf gestempelt oder geschrieben wirb, sondern in der Weise, daß der letzte Tag desjenigen Zeitraumes darauf vermerkt wird, für den die Marke gilt. III. Guittungskarten: Für die Selbstberstcherung und ihre Fortsetzung sind wie bisher graue Karten zu verwenden Indessen muffen solche Selbstversichrrte, die früher Pflichtversicherte waren, und deshalb gelbe Karten hatten, auch als Sclbstoersicherte gelbe Qrittungskarte», nicht, wie vielfach angenommen wirs, graue Karten erhalten. Wer also einmal eine gelbe Karte gehabt hat, kann niemals eine graue bekommen. Meißen, den 17. Januar 1912. um Nr 14 Xl a, Die Aönigliche Amtshauptmannschaft Maut- und Klauenseuche. seuche abgeheilt ist, ist die Gemeinde Hühndorf aus dem BrobachtuugSgebirl um Weistropp ausgeschieden wordm Auch sür diese ausgeschiedene Gemeinde bleiben 8 21 der Misisteralverordnung vom 10. Juni 1911 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1911, Seite 133) und die dazu erlassenen Anordnungen der Königlichen AmtShauptmasnschaft (vgl. Bekanvtwachungrs vom 29. Juni und 24 Juli 1911 unter H.) weiter in Kraft. Meißen, den 23. Januar 1912 ne? Dl« Königliche Amtshaupimannschaft. Am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers, Sonnabend, d n 27 Januar, findet Vorm. 10 Uhr -ine öffentliche Schulfeier statt, zu deren Besuch hierdurch ganz ergebenst emgttase« wird. i7«8 Schuldirektor Thomas. Zchrckijakm mIHMM f. Mallis" gr.Ksch. Neuer aus aller Welt. Die Zweite sächsische Kammer hat vorgestern die staatliche Ga rantiesumme in Höhe von 200000 Mk. sür die Ausstellung sur Buch gewerbe und Graphik in Leipzig 1914 einstimmig bewilligt. Dann ^schiistigte man sich mit dem Psarrbesoldungsgesetz, das nach längerer -Debatte der Gesetzgebungsdeputation überwiesen wurde. Gestern er ledigte man die Vorberatungen des Gemeindesteuergesetzes, sowie des Kirchen- und Schulsteuergesetzes, die an die Gesetzgebungsdeputation verwiesen wurden. Der neue Reichstag ist durch eine kaiserliche Kabinettsorder aus den 7. Februar einberusen worden. Die Zweihundert-Jahrseier der Geburt Friedrichs des Großen begann gestern mit der Eröffnung der Ausstellung „Friedrich der Große in der Kunst" durch den Kaiser. Dem braunschweigischen Landtage wird eine Wahlrechtsvorlage zugehen, die eine Resnrm des Wahlrechts in Braunschweig auf Grund des Dreiklas enwahlshstems Vorsicht. Dr. Rudols Breitscheid ist aus der Demokratischen Vereinigung ausgeschicden und zur Sozialdemokratie übergetrcten. England hat die Besetzung von sechs weiteren persischen Hafen städten am Persischen Golfe den Mächten notifiziert.