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WMtt sm UMM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,84 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegenö. Amtsblatt Jnsertionspreis 15 Pfa. pro ving-fpalten- KoA»lSzeiI- Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarifcherU mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äuftraggeb. in Konkurs gerat. für die Kgl. AmtshauptmannfchafL Meisten- für das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff» sowie für das Kgl. Forstrenkamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, . . Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühudorf, Kausbach, «efseisdorf, Kletnschönberg. Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrldoN bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstodt. SpechtShause«, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „lvelt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Rr. 83. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Donnerstag, Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. »e« 2». Juli 1S11. 7». Jahrs- Die Polizeibehörde hat auf diese Anzeige oder wenn sie auf irgend einem anderen Wege von dem Ausbruch einer Seuche oder von dem Verdachte eines Seuchen« ausbruches Kenntnis erbalten hat, ssfsrt den Königlichen Bezirkstierarzt in Meißen (Fernruf Nr. 200) behufs sachverständiger Ermittelung des SeuchenauSbruchS zuzuziehen. Der Zuziehung eines Privattierarztes vor dem Königliche« Bezirkstierarzt bedarf es also in Verdachtsfällen nicht Auch ist die hier und da verbreitete Meinung« die oben erwähnten Anzeigen hätten 24 Stunden Zeit, irrig. Meißen, am 15. Juli 1911. ., 7? Die Königliche Amtrhauptmannschaft. Ataul- und Alauenseuche. Bei dem heftigen Umsichgreifen der Maul» und Klauenseuche im hiesigen Bezirke hält es die Königliche Amtshauptmanvschaft für -ringen- nötig, daß sich sämtliche Gemeindivorstände und Gutsvorsteher seuchenfreier Ortschaften vorsorglich mit einer größeren Anzahl Anschläge über Maul« un- Klauenseuche, die sofort nach der amtlichen Feststellung der Seuche an den verseuchten Gehöften und an allen Eingängen -es Senchensrtes anzubringen sind, versehen. Weiter wird den Herren Gemeindeoorständen und Gutsvorstehern empfohlen, sich schon jetzt eine Anzahl Schilder anzuschaffen, die für die Ortschaften der Sperrbezirke und Besbachtungs» gebiete vorgeschrieben sind und die sofort nach der amtlichen Feststellung an öffentlichen Wegen und an den Flurgrenzen aufzustellen find. Hierbei weist die Königliche AmtShauptmannschaft noch auf die Bestimmungen in Z 58 der Instruktion zum Retchsviehseuchengesetz (Reichsgesetzblatt 1895, Seite 358) hin, nach welcher der erstmalige Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einer bis dahin seuchenfreien Ortschaft von der pslizeibehör-e sofort nach der amtlichen Feststellung auf ortsübliche weise (also je nach der im Orte geltenden Vorschrift durch Anschlag oder Umlauf) zur öffentlichen Kenntnis zu bringen ist und daß der Ausbruch der Seuche den Polizeibehörden aller dem Seuchenorte be nachbarten Gemeinden auf mündlichen oder schriftlichen Wegen, wo tunlich unter Benutzung des Telegraphen oder Telephons mitzuteilen ist, welche ihrerseits gleichfalls den Seuchenausbruch zur Kenntnis der Ortseinwohner zu bringen haben. Weiter macht die Königliche Amtshauplmannschaft noch darauf aufmerksam, daß «ach Z 9 des Reichsviehseuchengesetzes (Retchsgesetzblatt 1894, Seite 410) jeder Vieh- besttzer oder dessen Vertreter usw. verpflichtet ist, von dem Ausbruch der Maul» und Klauenseuche unter seinem VUHbcstand und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch der Seuche befürchten lassen, sofort der Poli» zeibehörde Anzeige zu erstatten, auch das kranke oder verdächtige Tier vo» Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fern zu halten. Bet dem unterzeichneten Gerichte sind m Pflicht genommen worden: Herr Gutsbesitzer Curt Arthur Bruchholz in Sachsdorf an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Herrn Adolf Heinrich Bruchholz als Gerichts schöppe für Sachsdorf Herr Gemeindevorstand Johann Otto Kürbis in Roihsch an Stelle des verstorbenen Herrn Ernst Moritz Irmer als Ortsrichter für Roitzsch und Herr Schankwirt Ernst Hermann Beuchel in Roitzsch als Gerichts» schöppe für Roitzsch. Wilsdruff, den 17. Juli 1911. E V. Reg. 95/11. Königliches Amtsgericht. Benutzung des Flufzbades durch ote Schntknaben ist forma nur wochentags von nachinittags 3—v Ahr gestattet. , , Während dieser Zeit bleibt Erwachsenen seine Benutzung verboten. Sonn» un- feiertags ist den Schulkindern das Baden im Flußbad über haupt nicht gestattet. Wil 8 d -ruff, den 19. Juli 1911. Der Bürgermeester »7,, Kahlenberger. Arnes aus aller Welt. Die Reichsregierung hnt die Zahlung des von den Räubern des Ingenieurs Richter geforderten Lösegeldes aus Reichsmitteln abgelehnt. In Kassel begann der 19. Bundestag des Bundes deutscher Gastwirte; bei der Absendung eines Huldigungstelegrammes an den Kaiser ereignete sich ein Zwischcnsall. Der in Rheinland-Westfalen begründete Anti-Hansabund hofft, iw Januar 1913 feine Organisation über ganz Deutschland ausge dehnt zu haben. In Leipzig wird im Oktober eine Hochschule für Frauen ins Leben treten. Der Verband deutscher Rabattsparvereine ist in Braunschweig zu seinem Verbandstage zusammengetreten. Di« Teilnehmer an der Prinz-Heinrich-Fahrt verließen die Gegend von Windermere in der Richtung aus Shrewsbury. Ein Automobil, das aus einem Seitenweg am Ende eines Sees heraus kam, stieß mit einem Motoromnibus zusammen. Verletzt wurde niemand. Beide Wagen sind sehr beschädigt. Cambons Vorschläge sollen für Deutschland wichtige wirtschaft liche Zugeständnisse im südlichen Marokko und die bekannten Kon zessionen im Kamerun- und Kongogebiet enthalten. Der österreichische Reichsrat ist vorgestern durch Kaiser Franz Joseph in feierlicher Weise eröffnet worden. Der Papst bereitet ein neues Dokument vor, das die schärfste Verurteilung aller modernistischen Tendenzen enthalten wird. In dem Bestechungs-Prozesse gegen 60 russische Jnicndantur- beamten wurden 53 Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 11 Monaten bis zu drei Jahren verurteilt. Die türkische Regierung hat die Einberusung aller Reservisten bis zum 45. Lebensjahre angeordnet. In Kecskemet wurden vorgestern abermals zwei sehr heftige Erdstöße wahrgenommen. Die anarchistischen Zustände in Persien nehmen immer größeren Umfang an. Der abqesetzte Schah Mohammed Ali wurde wieder zum Schah ausgerufen. Aus der Insel Luzon (Manila) haben Springfluten und ein ^-asiun ungeheuren Schaden angerichtet. Rundschau. Wilsdruff, den 19. Juli. Deutsches Reich. Deutschland «m -er Spitz- der Arbeiterschutzgesetzgebung. DaS Internationale Arbeitsamt zu Basel hat eine« vergleichenden Bericht über die zur Durchführung der Arbeiterschutzgesetzt in den verschiedenen Staatrn getroffenen Maßnahmen zusammengestellt, aus dem hervorgeht, welche hervorragende Stelle Deutschland in bezug auf die Arbeiter» ichutzgesetzgebung und die Gewerbeaufsicht einnimmt. So Zeigt der Bericht, daß in Deutschland die Zahl der Ge werbeaufstchtSbeamten sowohl an sich wie im Verhältnis zu der Zahl der revtstonspflichtigen Betriebe und der darin beschäftigten Personen am größten ist. Im letzten Berichtsjahr waren in den deutschen Bundesstaaten im garzen 543 Beamte im Gewerbeaussichtsdtenst tätig gegen über 200 iu England, 139 in Frankreich, 107 in Oester, reich und 42 in Ungarn. Deutschland hat also mehr Ge- werbeaufsichtsbeamte wie diese vier Industriestaaten zu- sammen, obwohl die Zahl der revisionspflichttgen Betriebe keineswegs Viel größer ist. Aus dem Bericht geht auch hervor, daß die Behauptung, Deutschland sei in bezug au die Heranziehung vo« Frauen zur Gewerbeaufsicht anderen Ländern gegenüber in Rückstand, unzutreffend ist. Viel mehr steht Deutschland auch in dieser Beziehung an erster Stelle. Denn die Zahl der im Gewerbeaufsichtsdiens tätigen Frauen belief sich bei unS auf 29 gegenüber je 18 in England und Frankreich und 5 in Oesterreich. Auch in bezug auf die Vorbildung der Gewerbegufstchts- beamten ist Deutschland den anderen Staaten überlegen Denn den Beamten ist bei uns in viel größerem Umfang als in den anderen Ländern auch die Durchführung det Schutzes der Arbeiter gegen Unfall und gewerbliche Krank heit übertragen, eine Aufgabe, die nur auf Grund tech. nischer Vorbildung zu lösen ist. Schließlich sind auch die BefugMe der Auffichtsbeamten bet uns weitergeheud als in andere« Ländern, weil die Durchführung aller Be- stimmungen zum Schutze der Arbeiter nahem ausschließlich dem eigenen Ermessen des Gewerbeaufsichtsbeamten überlassen ist. Fahnenflucht im deutschen und französischen Heere. Im deutschen Heere sind im Jahre 1909: 556 Be strafungen Wege« Fahnenflucht erfolgt, was in den letzten neun Jahren eine beträchtliche Abnahme der Fahnenflucht bedeutet. Demgegenüber wurde im französischen Heere die Zahl der Fahnenflüchtigen im Jahre 1903 bereits auf i.908, im Jahre 1905 auf 3230, 1907 auf 5200, 19(8 sogar auf 11782 festgeftellt und erreichte 1909 die un- erhörte Höhe von 17258. Daneben wurden in Deutsch- land noch wegen unerlaubter Entfernung 1909: 1223 Mann in Frankreich dagegen 4512 Mann bestraft. Neber das Testament des Genossen Paul Singe» macht die „Leipz. Volksztg." die folgenden Angaben: Paul Singer hat letztwillig die Genoffen A. Bebel und Hugo Heimann zu Erben seines Nachlasses eingesetzt mit der Bestimmung, daß der nach Abzug verschiedener Legate und eingegangener Verpflichtungen verbleibende Vermögens- rest für die Bestrebungen, denen er sein Leben gewidmet hatte, Verwendung finde. Die Auseinandersetzung ist nunmehr beendet und die beiden Genoffen haben den Vermögensrest in Höhe von 48054,87 Mark der Partei- kaffe überwiesen. Maul- und Klauenseuche. Es war zu erwarten, dar mit Eintritt der warmen Jahreszeit die Maul- und Klauenseuche sich noch mehr als bisher ausbreiten würde. Die Entwicklung im Monat Juni hat aber die schlimmsten Befürchtungen übertroffen. Seit Jahresanfang verbreitet sich die Seuche wie folgt; Verseuchte Gehöfte 1. Januar; 4882 31. Januar: 5082 28. Februar: 8513 31. März: 10153 30. April: 12505 31. Mai: 13498 30 Juni: 20793 iu 3737 Gemeinden. Im Monat Juni hat sich demnach die Seuche um 7295 verseuchte Gehöfte — 54 Prozent vermehrt. Ausland. Zufluß zur Mremdeulegion. In dem RekruiierungSbureau der Fremdenlegion zu MäzjäreS haben sich im Monat Juni 21 Angehörige fremder Nationalitäten zur Anwerbung gestellt; davon sind 13 Deutsche, 1 Pole, 1 Schweizer, 3 Belgier, 2 Oesterreichcr und ein Luxemburger. Mit Stolz verzeichnen französische Blatter, daß sich „trotz deS Feldzuges jenseits des Rheines gegen unsere Fremdenregimenter" immer noch genügend Deutsche einfinden I (Umgestaltung -es italienischen Marine- osfizierkorps. Die italienische Marmebehörve nimmt eine Säube rung des Marineoffizierkorps von allen ungeeigneten Ele menten vor. Die unter dem Vorsitz des Herzogs vo» Genua stehende Kommission hat jetzt vier Admirale und vierzig andere höhere Offiziere veranlaßt, den Abschied zu nehmen. Gleichzeitig sprach sich die Kommission gegen das weitere Avancement vieler anderer Offiziere aus. Die Umgestaltung des Offizierkorps soll weiterhin die Verabschiedung von 30 v. H. aller Martneleutnants zur Folge haben. Pest uud Cholera. In Port Said ist ein Pestfall vorgekommen. Die ungewöhnliche Hitze begünstigt das Umsichgreifen der Cho lera in Neapel, die täglich 100 bis 150 neue Erkrankungen herbetführt, die Behörden tun alles mögliche, um Nach»