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MMM ßr WlskE Erscheint wSchentlich dreimal mrd zwqr DieuStag?, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljShrlich I Mi. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 8. — Telegramm-Adreste: Amtsblatt Wilsdruff. und Umgegend. Amtsblatt Inserate werdeu MoutagS, Mitwochs uud Freitag? bis spiitesteuS 12 Uhr augeuommeu. Insertion?Preis 15 Psg. pro viergespaitene KorpuSzeile. Außerhalb deS Amtsgerichtsbezirks Wilsdmff 20 Psg. Zeitraubeuder und tabellarischer Satz mit 50 °/, Ausschlag. für die Lgl. Amtshauptmannfchaft Weihen, kür das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat rrr sowie für das Kgl. ForSrentamL M Tharandt Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkeshat». Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, verzog-warn am «maoer«, Kaufbach, Kefselsdorf, Kletuschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohor«, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oderhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Pernr, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steiubach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Mit -er wöchentlichen Geitage „Welt im Vild" und der monatlichen Geilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 50. Donnerstag, -en V. Mai 1S0S. 68. Jahrg. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird in der nach stehend bemerkten Weise statlfinden: Für die Gestellungspflichtigen aus dem Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff am 22. Alai vsn vormittags 8'/, Uhr an im Gasthofe „Zum Adler" in Wilsdruff, für die Gestellungspflichtigen auS den Amtsgerichtsbezirken Nossen und Lommatzsch am 2b. und 27. Mai 1YVY, täglich von vormittags 8'/i Uhr an im Gasthofe „Zum Deutschen Haus" in Neffen. Zur Vorstellung kommen ote als tauglich zur Aushebung, die zur Ecsatzreserve und die zum Landsturm I. Aufgebots in Vorschlag gebrachten, sowie die als dauernd untauglich auszumusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Manschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Gestellungsbefehle zugehen, es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, sich zur Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach § 26^ und tz 66^ der Wehrordnung treffenden Strafen und Nachteile zur bestimmten Zeil an dem ange gebenen Orte pünktlich, sowie in reinlichem Zustande und ohne vorher geistige Getränke zu sich genommen zu haben, einzufinden. Ferner haben die Gestellungspflichtigen zur Vermeidung von Geld, und event. Hiftstcafe den Losungsschein und die Gestellungs befehle mit zur Stelle zu bringen. Im Aushebungslermine selbst haben sic sich ruhig zu verhalten und den Anordnungen der Ersatzbehöcde und deren Organe unweigerlich Folge zu leisten. Es wollen sich der Herr Bürgermeister von Wilsdruff und die Herren Gemeinde vorstände der zum Amtsgerichtbezickr Wilsdruff gehörigen Ortschaften, aus welchen Militärpflichtige zur Vorstellung gelangen, am 22. Mai, vormittags 8V« Uhr im Gasthof »Zum Adler" in Wilsdruff, sowie die Stadträte von Nossen und Lommatzsch, der Herr Bürgermeister von Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zu den Amts- gerichisbezirken Nossen und Lommatzsch gehörigen Ortschaften, ans welchen Militär pflichtige zur Vorstellung gelangen, am 27. Mai, vormittags 8'/^ Uhr im Gasthofe „Zum Deutschen Hans" in Nossen mit etnfiaven, bezw. einen geeigneten Vertreter abordnen. Ferner haben die genannten Orisbehöcden den eintretenden Zuzug und Weg zug Gestellungspflichtiger unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge und Losungsscheine ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 22. April 1909. »M Nc. 848/H. Der Zivil-Vorsitzende der Aöniglichen Lrsatzkommission des Anshebuugsbezirks Nossen. Zur Vermeidung von Heuersgefahr bez. zwecks Ausschlusses falschen Heuer» lärms wird hiermit nach Gehör des Bezirksausschusses Folgendes angeordnet. 1. Getreide-, Stroh- und sonstige Feimen müssen von Gebäuden mit harter Dachung sowie vom Bahnkörper der Staatsbahnen mindestens 45 m und von Gebäuden mit weicher Dachung mindestens 90 m Abstand haben. 2. DaS Verbrennen von Kartoffelkraut und sonstigem Kräuticht, insbesondere auch Spargelkräuticht, auf freiem Felde wird bis auf weiteres unter der Bedingung nachgelassen, daß die Verbrennung nur in kleinen gesonderten Mengen innerhalb der Tagesstunden erfolgt und von erwachsenen Personen vorgenommen wird. Die Verbrennung ist verboten a) während der Dämmerung und zur Nachtzeit, d) innerhalb 45 m Abstand von Gebäuden mit harter Dachung und 90 m Abstand von Gebäuden mit weicher Dachung. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht andere gesetzliche Strafbestimmungen etnschlagen, nach § 368 Ziffer 8 des Reichsstraf gesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Die Bekanntmachungen der unterzeichneten Behörde vom 4. Juli 1881 und vom 17. Oktober 1899 werden aufgehoben. Meißen, den 1. Mai 1909. »s? Nr. 87/IX. Die Aönigliche Amtshauptmannschaft. Einschätzung znr städtischen Grund- und Einkommensteuer betr. Nachdem die Feststellung des Anlagenkatasters für die Stadt Wilsdruff erfolgt ist, liegt solches vom 6 d. M. ab zur Einsichtnahme der Beteiligten in hiesiger Stadt steuereinnahme aus. Ebenda haben sich alle die Beitragspflichtigen, denen ein Anlagen zettel nicht behändigt werden kann, zur Mitteilung des Einschätzungsergebnisses zü melden Reklamationen gegen die ausgeworfenen Sätze des Katasters find binnen 14 Tagen vom Empfang der Abgabenzettel an gerechnet schriftlich unter eingehender Begründung bei dem Stadtrate hier anzubringen. Wilsdruff, am 5. Mai 1909. 3-S8 Der Stadtrat. Kahlenberger. Bis zum 21. d. M. ist der I. Termiu städtische Grund» uud Ein kommensteuer an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt Einleitung des Beitreibungsversahrens. Wilsdruff, am 5. Mai 1909. Der Stadtrat. 3ss» Kahlenberger. Donuerstag, den 6 Mal 1903, nachmittags 6 Uhr Öffentl. Stadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. »48 Wilsdruff, den 5. Mai 1909. Der Bürgermeister. Kahlenberger- Politische Rundschau. WilSdruff, den 5. Mai. Deutsches Reich. Kaiser Wilhelms Telegramm an König Ferdinand. Die Glückwunschdepesche Kaiser Wilhelms an König Ferdinand von Bulgarien, beginnend mit der Wendung: „In der Gewißheit, daß Deine Regierung in loyaler Weise für die Sicherstellung der deutschen materiellen In- teressen an der Neuregelung der Orientbahnfrage entsteht, habe ich" usw. hat in Sofia vielfach an hohen Stellen, bei der Regierung und auch in der Presse Anstoß erregt. Alle Blätter besprechen sie abfällig als beleidigend für die Würde des bulgarischen Volkes. Die schärfste Sprache führt das Regierungsblatt Wreme, welches meint, die bulgarische Regierung sei die Regierung eines Kulturvolkes, welches mit Recht mehr Loyalität und Höflichkeit für sich beanspruchen könne. Die bulgarische Regierung habe für die Orientbahnen einen anständigen Preis zugestanden, und wenn die Frage bis heute nicht geregelt sei, so liege die Schuld an der Gesellschaft der loyalen Europäer, die sich mit dem schlauen Asiaten der Türkei darüber nicht verständigen könne, wer von beiden von der bulgarischen Endschädigungssumme mehr Millionen an sich reißen würde. In diplomatischen Kreisen wird angenommen, daß die Depesche ihrem intimen Ton undLnhalt nach nicht zur Veröffentlichung bestimmt war, und man ist selbstverständlich davon überzeugt, daß ihr keine verletzende Absicht zugrunde lag. Diese Ueberzeugung soll nachträglich auch König Ferdinand gewonnen oder sie wenigstens zum Ausdruck gebracht haben. Der Reichskanzler Fürst Bülow hat am Montag sein 60. Lebensjahr vollendet. Die politische Situation im Reiche ist gerade nicht darnach an getan, ihm die Geburtstagsfeier zu verschönern, aber ver- mutlich läßt er sich die politischen Dinge nicht allzusehr zu Herzen gehen und ärgert sich nur mäßig über die Undankbarkeit der Agrarier; sonst würde er schon längst mehr Entschiedenheit und Energie aufgebracht habcn. Diese möchten wir ihm dringend wünschen. Die Reichsfinanzreform. Im Reichstag, der nach dreitägiger Pause gestern wieder zusammentrat ist, wie berichtet wird, man sich noch nicht schlüssig, wie mau sich aus dem innerpolitischen Dilemma, das durch die ablehnenden Beschlüsse der Finanzkommisston am Sonnabend geschaffen wurde, herausarbeiten soll. Man sieht vorderhand keinen Aus weg. Das geht am deutlichsten aus dem Verhalten der Nationalliberalen hervor, die gestern mittag eine Fraktions- fitzung abgehalten hatten. Infolge der noch völlig ungeklärten Lage sah die nationalliberale Partetfraktion vorderhand von irgendwelcher Beschlußfassung ab. Gestern abend wollten auch die Konservativen eine Sitzung abhalten, in der es recht stürmisch hergegangen sein dürfte. Die sächsischen, thüringischen und süddeutschen Abgeordneten halten, wie es heißt, fest zusammen. Die Sachsen haben, um thr Erscheinen in der Parteisitzung zu ermöglichen, ein Diner bei dem sächsischen BundeSrats- bevollmächtigten Fischer abgesagt. In Reichstagskreisen verhehlt man sich nicht, daß die Wirtschaftliche Vereinigung mit ihrem Eventualantrag bei der Reichsfinanzreform vorderhand den Vogel ab geschossen hat. UebrigenS wird der „Tägl. Rundsch." aus verläßlicher Quelle mitgeteilt, daß jetzt ernsthaft der Plan erwogen werde, an Stelle der Erbschaftsbesteuerung 100 Millionen Matrikularbeiträge während eines Pro visoriums von 3 Jahren zu erheben. Während dieser Zeit sollen alsdann anderweitige Steuervorschläge, die lediglich den Besitz in seinen verschiedenen Arten treffen, ausgearbeitet werden. Für das Königreich Preußen würde sich die Aufbringung einer für das Reich benötigten Summ: von etwa 60 Millionen direkter Steuern am einfachsten durch Zuschläge zur Vermögenssteuer bewirken lassen. Den anderen Bundesstaaten bleibt die Auf bringung von etwa 40 Millionen direkter Reichssteuer überlassen. Es gilt als selbstverständlich, daß bei diesen Besteuerungsplänen die erweiterte Erbschaftsbesteuerung nicht ausgeschaltet wird. Es handelt sich nur darum, eine Verständigung unter den Blockparteien herzustellen. Man rechnet sogar damit, daß auch das Zentrum dem Steuervorschlag zustimmen wird. Auch das Gespenst der Reichstagsauflösung sei damit verscheucht. Der Ankauf der Wrigtschen Flugapparate für Deutschland. Die deutsche Motorluftschiffstadieugesellschaft hat alle Rechte, die die Wrigthschen Flugapparate betreffen, angekauft. Geheimrat Löwe, der Chef der Aktiengesellschaft Ludwig Löwe L Co. in Berlin, der in einer Pariser Meldung als Käufer genannt ist, nimmt bekanntlich in der Motor luftschiffstudiengesellschaft eine leitende Stellung ein. Der bei der erwähnten Meldung angegebene Preis von 600000 Mark ist übrigens, wie der „Lokal-Anzeiger" hört, über trieben. Die ersten Vorführungen der Wrigthschen Apparate werden im kommenden Sommer veranstaltet werden. Später hat ausschließlich die Motorluftschiffstudien gesellschaft das Recht, Wrtghtsche Flugapparate nach Deutschland etnzusühren, solche zu bauen uud öffentlich