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Erscheint wöchentlich dreimal nud-zwar DieuStagS, DounerStagS and Sonnabends. Bezugspreis vierteljShrlich 1 Mi. 30 Psg., durch die Pofi bezogen I Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 0. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Ml-bruss. «nd Umgegend. Amtsblatt Inserate werden MoMagS, Mittwochs und Freitag? bis spStestms 12 Uhr angenommen. JusertiouSPreis 15 Psg. pro oiergelpaltene KorpuSzeüe. Außerhalb des AmtSgertchrSbeztrkS Mlsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 5V »/, Ausschlag für die Lgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru sowie für das Lgl. ForÜrentamt zu TharrrrL, Lokalblatt für Wilsdruff, AMannebrrg, Btrkenhai«, Blankenstein. Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, ycrzogewaive mn Äaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdqrf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmieocwalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steisbach bei Mohorn, Seeligstadt, Svechtskausen, Taubenheim, Unkersdorf Weistropv, Wildderg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" und -er monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für deu übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. S. Sonnabend- den 16 Januar ZWS. 66. Javrg. Aufruf. Das erschütternde Unglück, das Südrtalien betroffen hat. erfordert rasche und allseitige Hilfe. Wir wenden uns an den oft bewährten opferwilligen Sinn der Bewohner von Stadt und Land und bitten, die entsetzliche Not nach Kräften mildern zu helfen. Gaben smd die unterzeichneten Stellen anzunehmen bereit. Wilsdruff, am 4. Januar 1909. Der Hilfsausschuk zu Wilsdruff. Bürgermeister Kahlenberger. Vorsttzender. Pastor einer. Kicker, Oberamtsrichter Dr. Gangloff, Stadtrat Goerne, Gründler, Vorsttzender des Evangelischen Arbeiterveleins, Stadtgutsbesttzer M. Kuntze, Amtsgerichtsrat Schubert, Schuldirektor Ftzomas, Apotheker Fzschaschel, Verlag und Hledaktion des Wilsdruffer Wochenblattes, Postmeister Woget, Kaufmann Lonis Wehner, Pfarrer Wolke. Kammelftellen: Nathans z« Wilsdruff, Weodor Goerne, Dresdner Straße, Löwen-Apotheke, Redaktion des Wochenblatt für Wilsdruff und Kaiserliches Rostami zu Wilsdruff. Annahmestelle für Liebesgaben vom Roten Kreuz (Bett- und Leibwäsche, Lagerdecken, Kleider und Konserven): für Wilsdruff Stadtrat Goerne. Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mebriährigcn aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Manu kann schon »ach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eiutreten, falls er die nötige moralische und köiperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- ober dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppe«, den Maschinengewehr- Abteilungell, der fahrenden Feldarttllcrie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, odcr zu drei« oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsttzenden der Ersatz-Kommission seines Aufent- Haltsortes (o. i. in Sachse» der AmlShauplmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzufuchen. 3. Der Z vilvorsttzmde der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Er teilung eines Meldescheines- Die Erteilung btS Meldescheins ist abhängig zu machen: ») von der Einwilligung des Vaters ober Vormundes, b) von dec obrigkeiilchen Bescheinigung, baß oer zum freiwilligen Dienst sich Meldende dm ch Z vilverhältmssc nicht gebunden ist ««d fich Untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meioeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen, teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur deS gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmefcheitts. 6. Die Einstellung von Frei» Ligen findet nur m oe> Z u vom 1 Oktober bis 31 März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermi« (m Oktober) und nur insoweit stall, als Stellen verfügvar sind. Autzergato oer angegtbenen Zett dürfen nur Freiwillt e, welche auf Beförderung zum O'fiztcr dienen wollen, oder welche in ein Militär-MusikkorpS einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei, oder vierjährigen aktiven Dienst bet der Kavallerie einlreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melvev, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten R^uten-Eiustellungstermme. Wenn kerne Stellen offcn sind, ooer Freiwillige mit Ruckiichl auf die Zett ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalendeijah-.es, in welchem der Betreffende daS 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, iher Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers- Dienstgrades del fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf deu Ztmloersorgungsschein und die Dienstprämi: von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8 Mannschaften der Fußtruppm, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, unn Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, wtlche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jihre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vie-.jährigen aktiven Dienftzstt verpfl chtet und diese Verpflichtung erfüllt haben 9 Diejenige» Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältniffes in der Regel nicht herangezozen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungcn nicht etnberuien. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden uno dadurch auf das Los verzichten, erwachst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waff-ngaltung oder des Truppenteils nicht. Krieasministerium. In dir Deutschen Arznettaxe »909 m mitte emes Druckfehlers aus Sette 10 unter 12n oje Vergütung mit „1" stall mit „10" Pfennig angegeoen. Dresden, den 11 Januar 1909. Ministerium des Jnneru. Auf Anordnung ves Königlichen MlttuerlumS ors nuttus und öffentlichen Utter- richte« wird sollende viels ch unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der religiösen Erziehung der in gemischten Ehen geborene« Kinder m Erinnerung gebracht- Nach W 6 bis 8 des Gesetzes vom 1. November 1836 sind eheliche Kinder, deren Vater dem evangelischen, deren Mutter aber dem katholischen Glaubensbekenntnisse angehörcn, der gleichen Kinder, deren Baler dem katholischen und d ren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugetan st d. in dem Bekenntnisse des Vaters zu erziehen. E'ne Abweichung von diesen B st ma>uo«eu st nvl zuttfng. wenn die Ellern Vor er» sülltem 6. Lebensjahre des betreffenden Kindes an Gerichtssteste unv ohne Belf IN andrer Pt lo .en eine Uebereinkunst vo oem Richie- oaym zu P otokoll abgeschlossen haben, day lh>e Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter er zogen werden sollen. Auf die religiöse Erziehung oerj Uigen Klnver aber, welche bereits das 6. Lebensjahr eriülll haben, ist ein iolwes g-rtchiliches Uevereinkommeu ohne Einfluß. Königliche Bezirksschultnspektio« zu Meisten, 1898 een b. J'Nuar 19i>9. genug war tm engen Keeffe die kaiserliche Rede zu erörtern, und daß durch Weltersprechen des Gehörten die Pr.ffe in den Besitz der umstrittenen Ansprache gelangte. Diese Annahme Hal schon aus dem Grunde die größte Wahrscheinlichkeit, weil die ersten Nachrichten über die A->prachr unrichtig und unvollständig waren und daher sofort erkennen ließen, daß sie erst durch dritte Personen zur Veröffentlichung gelangten. *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eiscnbahnlompagnien und der sächsischen Telegraphen- kompagnie in Bertin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eifenbahnregiments Nr. 2 bezw. des König!. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. 1 zu richten. Wilsdruff, den 15 Januar. Deutsches Reich. Der Urheber der Indiskretionen. Wie man aus gut unterrichteter Stelle mitteilt, haben die emgeleiteten Ermittelungen nach dem Verbreiter der katserliwen Ansprache an du Generäle bisher noch zu keinem gre> baren Resultat geführt. Von den befragten Generälen hat bisher jeder in Abrede gestellt der Presse direkt oder indirekt Mitteilung gemacht zu haben, voch stehen noch einige Antworten aus. Man ist sich an maßgebender Sttlle denn auch schon darüber klar ge worden, daß die Nachricht nur in die O ff-ntlichkeit ge- langte, indem einer der zugrzogcnen Generäle unvorsichtig