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ichen. Dichter! de?" -- ! in die der am . . und en Pa- : „Liebe ß dieses ) bitte'" er Unabe end): „O wfakissen, ündchen!" nge lten n, »üst, suchen. ert's lche t, tzsi usirgo v« -11-,j »! l 'u.'lwvsxx > w-j-lo IjSu« gvy ni --Usff-Ivmkne z,q L.lnjsiM c» » 1U/VI. 7» ilter Stratzi >S87 er, cht ür >l'. ie nn- Ningegen- Erscheiot wScheutlich dreimal und zmar DtmStag», DormerStags und SouuabeudS. Bezugspreis vierteljährlich I Ml. 30 Psg., durch die Poft bezogen 1 Ml. 84 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Amtsblatt für die Kgl. AmtshaupLmannschafL Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m MlsdruLt. fowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Inserate werden Montag», Mittwoch» und Freitag» bi» spätestens 12 Uhr angenommen. ^nlertiouspreis 18 Psg. Pro viergespaltene KorpnSzeil«. Außerhalb d«S Amtsgenchtsbeziris Wilsdruff 2« Psg- Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 /« Uuffchlag. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttannebera, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzog»»«:»-mn «aniverg, Hvynoor^, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutaaneberg, Niederwartha, O Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöuberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalve, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Stetabach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck uns Verlag von Arthur Zschunke, Wisdrnff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wusdrusf. No. 82. > Dienstag, de« 21. Juli 1W8. «7. Jahrg. Bekanntmachung, die Einführung einer Polizeistunde für Weinstuben usw. betreffend. 8 1. Für Weinstuben und Schankwirtschaften, in denen vorzugsweise Wein oder alkoholfreie Getränke verschaukt werden, wird hiermit, so weit in ihnen überhaupt oder an gewissen Tagen Kellnerinnenbedienung stattfindet, allgemein 12 Uhr Nachts als Polizeistunde — 8 365 des Reichsstrafgesetzbuchs — festgesetzt. Dergleichen Schank stätten dürfen ihren Betrieb vor morgens 6 Uhr nicht eröffnen. 8 2. Welche Schankwirtschaften unter 8 1 fallen, bestimmt die Königliche Amtshaupt. Mannschaft durch Eintragung in ein bei ihr geführtes Verzeichnis. Von der Eintragung ist der betreffende Schankwirt durch Zustellung eines Beschlusses mit der Maßnahme zu benachrichtigen, daß er innerhalv 14 Tagen gegen die Eintragung Widerspruch ein- legen kann. Ueber den Widerspruch entscheidet in erster Instanz die Königliche Amts- hauptmannschast mit dem Bezirksausschuß. 3 Ja den Schankräumen find alle Einrichtungen verboten, durch die Räume oder Plätze verhüllt oder in irgend einer WUse dem freien Ein- oder Ueberblick entzogen werden. Solange Gäste in den Schankräumen anwesend sind, sind diese unverschlossen zu halten; namentlich hat der Zugang zur Schankstätte von der Straße aus offen zu bleiben. 8 4. Es bleibt Vorbehalten, auch für andere Schankstätten, welche durch Dulden des AufliegenS von Gästen, namentlich an Sonnabenden oder Vorabenden von Feiertagen Über Mitternacht hinaus, sogar bis in die Morgenstunden, AergerniS erregen, eine be- sondere Polizeistunde zu setzen. Das Verfahren richtet sich solchenfalls nach 8 2. 8 6 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung ziehen, soweit nicht allgemeine Strafbestimmungen, insbesondere die Bestimmungen in § 365 Absatz 1 uud Absatz 2 des Reichsstrafgesetzbuchs Platz greifen, Geldstrafen bis zu 150 Mk. oder Hast bis zu 14 Tagen für die Wirte bez. deren Stellvertreter (8 151 der Reichsge- werbcordnung) nach sich. 8 6- ES wird schließlich darauf hingewiesen, daß nach § 6 des Gesetzes über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeter vom 10- September 1870 in Verbindung mit 8 366 Ziffer 1 des Neichsstrasgesetzduchs aller lärmende Verkehr, sowie Karte«-, Billard- und Kegelspiel in Gast- und Schankstätten, sowie in den dazu gehörigen Vorplätzen und Gärten an Sonnabenden und Vorabenden von Festen nach Mitternacht gesetzlich ver boten ist. 8 7. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung, welcher der Bezirksausschuß in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat, treten, soweit sie nicht schon bisher zu Richt bestehen, am 1. August dieses Jahres in Kraft. Meißen, den 15. Juli 1908. »70 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Nachdem es zu bemerken gewesen ist, daß der Kirchplatz und die Gtnfen der Nieolaikirche des öfteren verunreinigt und die neben derselben befindlichen Anlagen und Sträucher und Bäume beschädigt worden siud, wird solches hiermit strengstens mit dem Hinweise untersagt, daß gegen alle wider dieses Verbot Handelnden unnachstchtlich wird vorgcgangen und daß Eltern werden für ihre Kinder verantwortlich gemacht werden. Wilsdruff, den 13. Juli 1908. «ss Der Kirchenvorstand. In Niederwartha — Sammelort: Gasthof — soll Mittwoch, de« 22. Juli 19Ü8, nachmittags 3 Uhr 1 Konzertstügel meistbietend öffentlich versteigert werden. SW3 Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Wilsdruff. OsLtEchK RAA-MMU. Wilsdruff, den 20. Juli. Deutsches Reich. Ueber die militärische Verweuduug des lenkbaren Lustschiffes wird der «Köln. Ztg." aus Berlin geschrieben: Die Er folge, die sowohl das Riesenluftschiss des Grafen Zeppelin, als auch die kleineren Luftschiffe des Luftschiffer-Bataillons und des Majors v. Parseval bisher aufzuweisen hatten, lasten bereits erkennen, in welcher Weise die militärische Verwendung im Kriege stattfinden kann, wobei die Dauer fahrt des Zeppelin Nr. IV kaum erhebliche Aenderuugen zeitigen wav. W>e bet jedem Seeschiff, so ist auch beim lenkbaren Luftschiff der Aktionsradius von höchster Wichtigkeit uud Bedeutung, denn je größer er ist, desto größere Entfernungen können zurückg-legt werden; unter allen Umständen muß dabei Hin- und Rückfahrt einge rechnet werden, damit das Luftfchiff mit voller Sicherheit auch nach seinem Ausgangspunkte wieder zurückkommen kann. Wenn der Zeppelin iv volle 24 Stunden mit Zwischenladung in Fahrt bleiben kann, so besitzt er einen Aktionsradius, der allen kriegsmäßigen Anforderungen entsprechen dürfte und dieses Luftschiff für die oberste Heeresleitung zum Zwecke der strategischen Aufklärung besonders wertvoll erscheinen läßt. Während die Strategie bisher die Forderung aufstellte: Kavallerie weit voraus! Denn es kann kaum noch ein Zweifel unterliegen, daß in absehbarer Zeit der Bau jener Flottille Zeppelinscher Luftschiffe zur Ausführung gelangen wird. Welche Er wartungen an dieses neueste Aufklärungsmittel mit vollem Recht geknüpft werden, geht aus den Aeußerungeu des englischen Generals Baden-Powell, des Verteidigers von Mafekmg, hervor, der, selbst Luftschiffer, ein fachmännisches Urteil abzugeben vermag, er hält die Sicherheit Groß- britaniens als Jnselreich für gefährdet; we^ zum Bau einer Luftflottille, von Dreadnoughts nach Zeppelin- scheu Muster geschritten wird. Dabei darf nicht unbeachtet grlasfiu weroe«, daß dir Kv^ukuvn des Z.pp»Urffchm Luftschiffes den Engländern ebensowenig wie andern Nati- onen bekannt ist, so daß die Forderung leichter gestellt ist, und mit dem Aullu sscuuäus haben die Engländer keine bc- sonderen Leistungen aufzuw-tsen gehabt. Der neueste Typ des Zeppelin wird also vorwiegend für die strategische Aufklärung von Nutzen sein, und diese gibt die Grund- läge ab für alue auf die Kriegführung zu fastenden Be schlüsse; dieses Luftschiff wird also seine vernehmlichste Verwendung im Feldkriege finden. Aber auch im Festungskriege wird sein großer Aktionsradius vsa hohem Vorteil sein, wenn zwei weit voneinander gelegene und vom Feinde eingeschlossene feste Plätze in Verbindung miteinander treten sollen. Die kleineren Luftschiffe, der Militärballon und der Parseval, werden aber im Feld kriege ebenfalls mit Nutzen zur Nahaufklärung vor und im Gefecht, also zu taktischen Zwecken zu verwenden sein, während dem starren Luftschiff des Grasen Z-Mlin die Fernaufkläruug zufallen wird. Den größten Vorteil werden die kleineren Luftschiffe jedoch im Festungskriege, namentlich für die Verteidigung bringen, weil hierbei ein großer Aktionsradius nicht erfordert wird, und so werden in erster Linie die Grenzfestungcn mit solchen kleineren Luftschiffen auzurüsten sein, womit die Franzosen bereits den Anfang gemacht haben. Das deutsche Militärluftschiff hat nach seinem letzten Uafall die Versuchsfahrten mit Envlj wieder ausgenommen, und es kann bereits jetzt ati. .mwandfrei dargetan gelten, daß alle drei bei uns versuchten Systeme eine militärische Verwendung zulassen. Wenn nun das militärische Luftschiff vorerst nur der Aufklärung und dem Nachrichtenwesen zu dienen berufen ist, so wird eS sicherlich auch gelingen, es mit einer leichten Maschinenwaffe auSzurüsten, und ob man späterhin zur Mitführuug größerer Sprengladungen brisanter Spreng- stosse wird schreiten können, läßi sich zurzeit noch nicht übersehen, obschon die Möglichkeit dafür wohl zugegeben werden kann. Wird aber der Zeppelin Nr. iv nach Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen vom Deutschen Reiche erworben, so wird sich auch eine Vermehrung der Luftschiffertruppen als unabweislich Herausstellen, denn mit dem einen jetzt vorhandenen Bataillon wird sich eine genügende Ausbildung des kriegsmäßig geschulten Personals nicht erreichen lassen. Somit liegt zurzeit ein Teil der militärischen Zukunft tatsächlich in der Luft. Der Meineidsprozetz gegen den Fürsten zu Eulenburg und Herlefeld vor den Geschworenen des Königlichen Landgerichts i in Berlin ist am 15. V ' Handlungstag auf unbestimmte Zeit ver- tag» worden. Das ist das Ergebnis der langwierigen und schwer Arbeiten, die den Gerichtshof, die Ge schworenen, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger in so überaus intensivem Maße beschäftigt haben. Die Gründe, die für den Gerichtshof maßgebend waren, be- stehen einzig und allein darin, daß der Angeklagte Fürst zu Eulenburg infolge eines schweren Leidens nicht die jenige Verhandlungsfähigkeit besitzt, auf die ein jeder An- geklagter ein prozessuales Reckst hat. Dabei mußte es ohne Belang bleiben, daß der Angeklagte selbst mit der allergrößten Entschiedenheit sich gegen die Vertagung aus sprach. Da in dem Beschluß des Gerichtes ausdrücklich betont worden ist, daß die Krankheit des Fürsten die Ver anlassung der Vertagung sei, so kann das Verfahren erst dann wieder ausgenommen werden, wenn die Genesung so weit fortgeschritten ist, daß die volle Verhandlungs fähigkeit des Angeklagten unzweifelhaft erscheint. DaS Stadium, in dem sich das Verfahren gegen den Fürsten zu Eulenburg zurzeit befindet, ist durch den Beschluß des Landgerichts I in dasjenige der Voruntersuchung zurück geführt. Da das Gericht in einem zweite« Beschluß noch ausdrücklich hervorgehoben hat, daß eine Kollusions gefahr noch immer vorlicge, so kann von einer Haftent lassung selbst gegen die höchste Kaution nicht die Rede sein. Der Fürst bleibt also als Untersuchungsgefangener in der Charitö. Sollte seine Genesung eintreten, so wird er dem Moabiter Untersuchungsgefängnis zugeführt werben und dann wird daS Gericht in der Lage sein, einen neuen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumea. Ob dieser Zeitpunkt jemals eiutreten wird, erscheint nach Lage der Sache und nach dem Gutachten der ärztlichen Sachver ständigen mehr als zweifelhaft. Es handelt sich um eine Verstopfung der Venen, und diese ist immer gefährlich. A s l a n V. 2« Flasche» Pestbazille«. Man schreibt der „Voss. Ztg/: Sie sind wieder da, die alten guten Bekannten; man findet sie in der Presse und selbst in neueren Bucherscheinungell wieder. Wie oft hat Schreiber dieser Zeilen von dieser ultima ratio der Herren Balkanrevolutiooäre bramarbasieren hören, wenn sie in politischen KaffechauSgesprächen außer Raud und Band gerieten und die haarsträubendsten Verwünsckunaen gegen vas abscheuliche Europa schleuderten, das sich ihrem Willen nicht füge. Di-20 Flaschen Pestbazille» - das war der Schluß- und Glanzpunkt der stürmischen Reden: „Wir werden den macedomschen Handel vernichten, wir alle in die Luft sprengen, w!- Konsuln ermorde« lassen, w werden die Machte, koste es, was wolle, zum Ein- und sollte alles nicht helfen, dann ^aben 20 Flaschen Pestbazillen auf Lager! Makedo nien wird verpestet, Europa wird verpestet, alles muß verruiniert werden!" ES ist ein Zeichen, daß eS in den Kaffeehäusern von Sofia wieder etwas lebhaft zugeht, wenn die 20 Flaschen Pestbazillen von neuem auftauchen. Angst braucht niemand vor ihnen zu habe«. Sie existieren nur in der Verschwörerphantaste und sollen als Schreck mittel gute Dienste leisten. Hin und wieder fällt ja, wie