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MtÄÄ ßl RilWuÄ Erschkiat wSchmtlich dreimal and zwar DlmStagS, Domrerstags und Sormabe udS. Bezugspreis vierteljährlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post bezogen I Ml. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrufs. UN- Amgegen-. Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertionSPreis IS Psg. pro vtergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgettchtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit SO °/, Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, Mr Vas Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg. Höhndorf, Aaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mtltitz-Rotyschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdurf PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsvorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiubach bet Mohor«, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wilvberg. Druck uud Verlag vou Arthur Zschuuke, Wilsdruff. Für dis Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für deu Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. SS. Sonnabend, den 1«. Mai 1W8. «7. Jahr«. Lie Königliche Amthauptmannschaft steht sich veranlaßt, die nachstehende Be kanntmachung unter Hinweis auf die darin enthaltene Strafdrohung anderweit nach drücklich einzuschäcfen. Meißen, den 6. Mai 1908. 3184 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Da wiederholt durch das unvorsichtige Gebühren der Ktnder mit Streichhölzern und dergl. Schadenfeuer entstanden sind, so bestimmt die Königliche Awtshauptmann- schäft zu dess.n Verhütung im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse folgendes: 1 .) wer Streichhölzer, Feucrwerkskörper oder dergl. in so wenig sorgfältiger Art verwahrt, vaß Kinder zu denselben gelangen können, oder 2 .) wer Streichhölzer, Feuerwerkskörper oder dergl- an Kinder unter 12 Jahren verkauft oder ihnen wissentlich überläßt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 50 Mark bez. entsprechender Haft bestraft. Meißen, am 27. August 1898. Die Königliche Amtshanptma»«schaft. Unter HtnwelS am das am 15. dieses MonatS m Kraft tretende Retchsvereins- gesetz vom 19. April 1908 (Reichsgesetzblatt Seite 151 folgende) und auf die in Nr. 110 des Dresdner Journals abgedruckte sächsische Ausführungsverordnung hierzu Lom 12. Mai 1908 wird für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen auf Grund von § 6 der Ausführungsverordnung folgendes ungeordnet: Als Zeitungen, in welchen unter Beachtung der Vorschriften in 8 6b und c der Ausführungsverordnung öffentliche politische Versammlungen mit der Wirkung bckannt gemacht werden können, daß hierdurch die Anmeldung der Versammlung bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft ersetzt wird, werben bestimmt: für den ganzen amtshauptmannschaftltchen Bezirk: das Meißner Tageblatt, die Volkszeitung für Meißen, Riesa, Großenhain, Lommatzsch, außerdem: 2. für die Landgemeinden und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirkes Meißen: die Meißner Neuesten Nachrichten und die Weinböhlaer Zeitung; b. für die Landgemeinden und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirkes'Lommatzsch: der Lommatzscher Anzeiger; c. für die Stadt Siebeulehn, die Landgemeinden und Gutsbezirke des Amts gerichtsbezirkes Nossen: der Nossener Anzeiger und das Siebenlehn-Nossener Wochenblatt; ä. für die Stadt Wilsdruff, die Landgemeinden und Gutsbezirke des Amts- gerichtsbeziiks Wilsdruff: dos Wochenblatt für Wilsdruff. Auf die Verpflichtung, von einer in einer der bezeichneten Zeitungen angekündigten oder durch Plakat (8 6 lit. « der Ausführungsverordnung) berufenen öffentlichen politischen Versammlung, ingleichen von einer Versammlung, für die es nach 8 6 Ab satz 2 und 3 des Reichsgesetzes keiner Anzeige bedarf, unverzüglich — nach Befinden telegraphisch oder telephonisch — der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft Nachricht zu geben, werden die Ortspolizeibehörden hierdurch mit dem Bemerke« nach drücklichst aufmerksam gemacht, daß sie in dringenden Fällen selbst über die Abordnung von Beauftragten Entschließung zu fassen haben (8 4 der Ausführungsverordnung). Meißen, am 14. Mai 1908. »» Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung über die Veranstaltung öffentlicher Vorstellungen, in denen die Ein wirkung von Hypnose, Suggestion, Magnetismus uud ähnlicher Methoden aus deu Mensche« an Beispiele« gezeigt wird. Nach dem Gutachten des Königlichen LandeS-Medizinalkollegmms könne« durch das sogenannte Hypnotisiere«, sowie durch die Einwirkungen mittels Suggestion, Magnetismus und ähnlicher Methoden für die diese« Vorgängen unterworfenen Personen leicht Nachteile und Gefahren,insbesondere auch erhebliche Gesundheitsschädigungen entstehe«- Die unterzeichneten Behörden nehmen daher in Gemäßheit ergangener Ver ordnungen des Königlichen Ministeriums des Innern Anlaß, die Veranstaltung der artiger öffentlicher Vorstellungen hiermit zu untersage«. Straffällig macht sich nicht nur der Veranstalter der Vorstellung, sondern auch der Inhaber des hierzu benutzten Raumes. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet. Meißen, am 1. Mai 1908. »ISS Die Köttigliche Amtshauptmattttschaft. Freiherr von Oer. Der Stadtrat zu Meitze«. Der Stadtrat zu Roste«. Dr. Goldfnedrich. Dr. Eberle. Der Stadtrat zu Lommatzsch. Dr. Vent. politische RNN-schKU. Wilsdruff, den 15. Mai. Deutsches Reich. Fürst Eulenburg bleibt i» Haft. Die Beschwerde gegen die Verhaftung des Fürsten Euleuburg ist vom Beschlutzsenat des Kammergerichts ab gelehnt worden. Der Beschluß, den Fürsten in Haft zu behalten und die Kaution von einer halben Million Mark abzulehuen, wurde mit der Gefahr einer Verschleierung des Tatbestandes begründet. Gerüchtweise verlautet, daß Fürst Eulenburg dessen Zustand sich in den letzten Tagen erheblich gebessert hat, in etwa acht Tagen in das Unter- suchungSgefängnis nach Moabit übergeführt werden soll. Wie die „Inf." erfährt, wird Fürst Eulenburg jetzt täg- lich von setuen drei Söhnen, die sich is Liebenberg befinden uud vou dort stets nach Berlin kommen, besucht. Uebe» haut ist die engere Familie des Fürsten gerade jetzt be strebt, dem Oberhaupt der Famile die drückende Schwere seiner Lage zu erleichtern. BesouderS die Fürstin ist mit der größten Aufopferung um ihren Gatten bemüht. Sie ist am frühen Morgen schon die erste, die das Kranken zimmer betritt, nnd die letzte, die es verläßt. Auch die eine in Berlin weilende Tochter des Fürsten besucht ihren Vater täglich so oft wie es gestattet ist, während die andere, die sich auf Reisen befand, diese unterbrochen hat um nach Berlin zu eilen. Nur die mit dem früheren Privatsekretär deS Fürsten verheiratete Tochter wird nicht anwesend sei», da sie seit ihrer Verehelichung mit den Eltern nicht auf gutem Fuße steht. Von heute wird berichtet: Fürst Eulenburg befindet sich heute ziemlich schlecht. Er hat nachts einen Anfall bekommen, der so schwer war, daß die Aerzte heute früh den Fürsten erneut besuchen mußten. Derartige Anfälle sind früher auch schon eingetreten. Während der Körper zustand unverändert ist, scheint eine allgemeine Nerven zerrüttung Platz zu greifen. Der Fürst soll früher gegen Schlaflosigkeit große Mengen Morphium genommen haben. N«r „zielbewutztes" Bier und Selterwasser, das ist jetzt in Berlin die Losung. Die organisierte Arbeiterschaft Berlins uud Umgegend wird von sozial demokratischer Seite aufgefordert, die Kontrolle der Bier-, Mineralwasser- und Destillationskulscher auf ihre Organt- sationszugehörigkeit streng durchzuführen. Es sollen nur Getränke von solchen Kutschern abgenommen werden, die dem sozialdemokratischen Transportarbeiterverbande an- gehören. Das kommt in Wahrheit auf die Ausschließung der nicht „zielbewußten" Getränke hinaus, denn in der Regel werden die Waren von den Kutschern geführt werden, die ebenfalls sozialdemokratisch geeicht sind. Nach- dem der sozialdemokratische Bund der Gastwirte Brauereien erworben hat und das Brauereigewerbe betreibt und nach dem auch das Mineralwasser und der Schnaps von den Parteigenossen selbst hergestellt werden, können sie eine solche Parole schon ausgeben. Diejenigen Kutscher, die sich nicht als Mitglieder des Transportarbeiterverbande« ausweisen können, sollen in „geeigneter Weise" zum An- schluß an den Verband bewegt werden. Das geschieht dann in der bekannten Art, die einem direkten Zwange gleichkommt. Ausland. Die Herrscher auf See. Fast alle gekrönten Häupter der größeren Staaten verfügen über luxuriös eingerichtete Fachten, auf denen sie in ihren Mußestunden die Freuden der Seefahrt ge nieße«. Nur der Präsident der französischen Republik besitzt kein besonderes Fahrzeug, und wenn sein Amt als Repräsentant Frankreichs ihn nötigt, einen fremden Souverän, sei es nun der Zar, sei es König Eduard, offiziell zu besuchen, dann muß ein jedes Mal ein Kriegs schiff für die Reise eigens hergerichtet werden und die Vorbereitungen dazu verschlingen oft ansehnliche Summen. Denn die schweren, für den Ernst des Krieges bestimmten Schlachtschiffe, die großen gepanzerten Kreuzer sind nicht zur Aufnahme von Gästen eingerichtet, und die Marine behörden haben ihre liebe Not, dem Staatsoberhaupt eine c ^uttffl.,e und o.queme Unterkunft an Boro der KrtegSfahrzeuge zu schaffen. Als Felix Faure sich im Jahre 1897 an Bord deS neuen Schlachtschiffes Pothnau etnschiffte, da erforderten allein die Vorbereitungen für die Aufnahme deS Präsidenten über 100000 Mark. In der engen Kabine des Kommandanten wurde ein kleiner Schreibtisch aufgestellt, zwei Stühle uud ein Sofa ver vollständigten die Einrichtung dieses improvisierten Ar beitszimmers. Ein Speisesaal mit einem runden Tisch für zehn Personen und ein kleines Schlafkabinett, das war das Aeußerste an Bequemlichkeit und Komfort, waS das Kriegsschiff bieten konnte. Die „Leclures ponr Tous" wissen zu erzähle«, daß eS damals zu einem amüsanten kleinen Zwischenfall kam. Aus besonderer Rücksicht hatte ma« das reglementmäßige einfache Feldbett durch ein bequemes anderes Bett ersetzt, aber man hatte dabei nicht erwogen, daß Felix Faure von besonders großer Statur war und genau 15 Zentimeter länger als die Lagerstätte, die man ihm einräumte. Noch im letzten Augenblick vor der Abfahrt bemerkte man das Uebel und in aller Hast sorgte man für Abhilfe. Aber die Marinebehörden haben die Lehre beherzigt und das erste, was sie tun, sodalo eine Meerfahrt ihres Präsidenten bevorsteht, ist, von Paris die Körpermaße deS Staats oberhauptes einzufordern. Als im Jahre 1902 Loubet nach Rußland reiste, bezog man die Kabine des Präsidenten mit anheimelnden Stofftapeten, legte besondere elektrische Leitung für eine reichere Beleuchtung und allein die Koste« für die Aufnahme deS Präsidenten an Bord des „Montoalm" erforderten 280000 Frank... Der Zar verfügt über drei Fahrzeuge, den „Standard", deu „Polarstern" und die „Alexandra", wahre schwimmende Paläste, die mit dem größten Luxus und Prunk auSge- stattet sind und die höchsten Ansprüche auf raffinierte Bequemlichkeit befriedigen können. I« Kronstadt liegt stets eine dieser Kaiser-Jachten fahrbereit unter Dampf und die Torprdoflotiille, die immer die Jachten begleitet, st stets zum Auslaufen bereit. Die größten Vorsichts maßregeln werden tnnegehalten. An der Insel Gotland, an der an demselben Tage die Zaren-Iacht vorüber fahren sollte, stieß man einmal auf ein harmloses kleines Fischerboot; als man es trotzdem genauer untersuchte, fand man unter den Bergen gefangener Fische zwölf Dynamitfässer: diese gewaltige schwimmende Bombe sollte der I^cht in den Weg getrieben werden. Seitdem sind alle Beobachtungsmaßregeln verdoppelt und sogar jedes Stück Preßkohle, das an Bord oer Jacht gebracht wird, wird im Beisein eines Geheimpolizisten mit dem Hammer beklopft, um Katastrophen vorzubeugen. Präsident Roose velt macht an Bord der anmutigen kleinen „May Flower" seine Fahrten. Ungleich dem deutschen Kaiser, der die praktische Anwendung der drahtlosen Telegraphie an Bord der „Hohenzollern" nur mit Vorsicht zuläßt,