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MMtt fiil WM Erjcheiut Söcheutlich dreimal uud zwar DkuStagS, ouuerstags and Souaabe uds. Bezugspreis vierteljährlich I MI. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 84 Psg. Fernsprecher Sir. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. NN- Amgegenö. Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs nnd Freitags b!S spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro visrgewalteue KorpuSzeil«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender arischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschäft Meitzen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff» sowie für das Kgl. Forstrentamt xu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanveberg, Birkenhain, Blankenstem, Braunsdorf, Burkhardtswalds, Groiysch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mir Landberg, Höhndorf, Saufdach, Keffelsvorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, MMs-Noitzschen, Munzig, Neaktrchs-n, M'utanneberg, Niederwartha. Oberhermsdsrs, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothshöaberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Zora, Steinbach bei Krsselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg Druck uuv Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwanltp- Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. 33. Dienstag, dev 24 März SW8» 87. Jahrg» Alsntag, den 50. dss. Mts., vormittags /,12 Uhr findet im Sitzungszimmer der amtSyauptmannlchaflllchen Kanzlei öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmann» schaftlichen Dtenstgebäudcs zu ersehen. Meißen, am 19. März 1908 «is Die Königliche Amtshauptmannschaft. Freitag u-id Soiuavead oe i 27 u io 28 0 les Nvuuts, Melden Mr Kanzlet- räume Ver Königlichen Amtshauptmannschast wegen Reinigung derselben geschloffen. An veioen Tagen werde« nur dringliche Geschäfte erledigt. Die Bau- sprrchstunoe fällt am 28 dss. Alls. aus. Meißen, am 19. März 1908. 2515 Die Königliche Amtshauptmannschast. HtMs-Mmm- md KWDOßtucr Messend. Nachdem das dftsjah.ige Einkommen, und E gänzungssteuer-Kalaster für die Stadt Wilsdruff eingegangen ist, werden in Gemäßheit 8 46 des Einkommensteuer gesetzes vom 24. Juli 1900 und ß 28 oes Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklassen, in welche er eingeschätzt ist, sowie die Betrüge der von ihm zu entrichtenden Steuern mittels verschlossener Zu. schriften, in welchen zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reklamation ent- halten ist, bekannt gemacht werden. Diejenigen Beitragspflichtigen, welche vorerwähnte Zuschriften nicht behändigt werden können, Haden sich wegen Mitteilung des EinschätzungLergebnisscs in der hiesigen Stadlsteueretnnabme zu melden. Die erste Hälfte des Einkommen-, sowie des Erzäuzungsstmersatzes ist am 30. April dieses Jahres zu entrichten. Hierbei machen wir noch darauf aufmerksam, daß der einzswendeten Reklama tionen ungeachtet die Steuerbeträge vorbehältlich späterer Aisglucharg abMähcea stad. Hilfstafeln zur Berechnung der Einkommen- und Ergänzungssteuersätze häng«, in der Hanefi:r des Ratbaus S aus. Wilsdruff, am 21. März 1908. 253b Der Stadtrat. Kahlenberg«. Das Konkursverfahren über das Vermögen dss Rittergutsbesitzers Wolf Caspar von Schönberg Pötting auf Alttanneberg wird, nachdem d r tr üen Vergletchslermin vom 13 J-n mc 1908 angenommene Zwingsorcglrich durch rechts kräftigen Beschluß vom 15 Januar 1908 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. WilSdruff, den 14. März 1908. ,5-: Königliches Amtsgericht. MMWmg, NaMöchr Icker. K ohsche's Gasthof zu Naundorf, Montag, den 30. März 1908, Vorm. 10 Uhr: 126 h und 224 w Stämme, 268 y und 85 w Klötzer, 955 w. Derb- und 7290 w. Reisstangen, 0,5 rm h. und 3 rm w. Nutzscheite, 21 rm w. Nutz knüppel, 23,5 rm h und 64 rm w. Bcennschcite, 11 rm H.uad47rmw Brennknüppst 22.5 rm h. und 11 rm w. Zicken, 56 rm h. und 106 rm w. Neste, 181 rm w. Stöcke; Schlag, DurchforstungS- uns Einzelhölzer in Abt. 10, 11, 15,18, 29, 36, 40, 41, 42, 45, 46, 48 bis 51, Kgl. Forftrevierverwaltung Naundorf u. Kgl. Forstrentamt Tharandt. Deutsches Reich. WilSdruff, den 23. März. Prinz Joachim Albrecht von Preußen dessen bevorstehendes Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vierfach kommentiert worden sei, soll, wie die „Mil.-pol. Korr." erfahren haben will, wegen Ankaufs einer großen Besitzung südlich der Mamltnie in Unterhandlung Hehm, wo er später dauernd zu leben gedenken soll. Der Prinz beabsichtige, den Namen eines Grasen von Kamenz an zunehmen und wolle nach seiner Verheiratung mit der Baronin Liebenberg, die im Auslande erfolgen soll, auch das aus der Mainzer Theaterzeit des früheren Fräulein Sulzer stammende Kind adoptieren. Diese Absichten des Prinzen würden früher oder später und in irgend einer Form der Sanktion des kaiserlichen Familie« cheiS be dürfen. Wie die „M. pol. Korr." weiter wissen will, dürfe der Prinz auf besonderes Entgegenkommen solchen Wm sehen gegenüber kaum rechnen. Mehr noch als von der militärisch ausschlaggebenden Stelle werde von einer hochstehenden fürstlichen Frau die eigenartige Neigung des jungen Prinzen gemißbilligt und sein Tun, als der Würde des preußische» Hofes nicht entsprechend, verur- teilt. Das Fußleiden des Prinzen, das den äußeren Anlaß zum Aufgeben der militärischen Laufbahn geben soll, habe sich Prinz Joachim Albrecht nicht, wie ander weitig gemeldet wurde, in Südafrika zugezogen. ES stamme schon auS der Zeit, als der Priuz Kompagniechef im Augusta-Regiment war. Als Bataillontzkommandcur im Alexander-Regiment sei dann der prinzliche Major verschiedentlich sogar kaum imstande gewesen, bet Vorbei märschen von Eyrenkompagnien die Truppe zu Fuß zu begleiten, zu kotoyieren, wie der militärische Fachaus- druck lautet. Zum Tade des Hauptmanns Glauning ln Kamerun liegt jetzt endlich — 36 Stunden nachdem der Berl. Lokal-Auz. den Tod Mitteilen konnte — eine amtliche Mtldung vor. Sie lautet: Um die bevorstehenden Arbeiten der Grenzkommisston an der deutsch-englischen Westgrenze Kameruns zu ermöglichen, mußte« die dort wohnenden kriegerische» Stämme zur Anerkennung der Oberhoheit deS Deutsche» Reiches gebracht werden. Jn- folgebessen war Major Puder, der Kommandeur der Schutz- truppe von Kamerun, auf Befehl des Gouverneurs am 28. Oktober 1907 mit der 6. Kompagnie von der Küste aufgebrochen, um im Verein mit dec 2. und 4. Kompagnie die Gebiete längs der deutsch-englischen Grenze zu durch- chueren und zu befrieden. Das Häuptlingsdorf von Alkastm wurde am 19. Dezember ohne Kampf besetzt. Dann rr»i hielt die 4. Kompagnie, welche aus oem Äervanoe des Expeditionskorps ausuchted, den Auftrag, das Alkastm- gebiet und die nördlich und nordwestlich von dem Banjo-, bezirk liegenden Gebiete unter Verwaltung zu nehmen. Die 6. und 2. Kompagnie setzten die Expedition in bas westliche Grenzgebiet am Katsena fort. Hierbei war m 5. März nach siegreichem Gefecht gegen die Muntschis Hauptmann Glauning, der Führer der zweite« Kompagnie und Chef des Bezirkes Bamenda, gefallen. Unglaublich, aber wahr! Erst vor kurzem ging die Mut ilung durch die Presse, daß das Landgericht in Breslau Reproduktionen von an- erkannten Kunstwerken für.unzüchtig" erkannt hatte. Durch ein jetzt rechtskräftig gewordenes Urteil der 1. Straf kammer des Landgerichts in Breslau find, wo sie be troffen werden, zu beschlagnahmen und zu „vernichte«": 1. die Reproduktionen von rund 30 Skulpturen bezw. Ge- mälden, deren Originale teils im Louvre, teils im Luxem- bourg-PalaiS in Parts ausgestellt sind, 2. von Professor Reinhold Begas, „Knabe mit Urne", „Mädchen und Knabe" und „Centaur und Nymphe"! In demselben Atemzuge führt das Urteil dann mehrere sogenannte „Text- karten" auf, die dummgemetne Zoten enthalten und deren Inhalt auch nicht andeutungsweise wiederzugeben ist. Alle diese Da sftllungen, Louvre, BegaS und zotige Karten bringen Breslauer Richter und Aestheten unter einen Hut: „Sie verletzen daS Scham- uud Sittlichkeitsgefühl in ge- schlechtlicher Beziehung." So geschehen im Deutschen Reiche im 20. Jahrhundert: Eine Prügelszene in der Kirche von Völkersbach (Vaden) schildert der „Mittelbadische Kurier": Die Empore der rechten Seite der Kirche, wo nach einem zwischen dem Pfarramt und der Gem-inde abgeschlossenen Vertrag di- über 19 Jahre alten Burschen ihren Platz haben, erhielt an jenem Sonntag ohne besondere Veranlassung den Be- such des Ortsgeistlichen. Dieser hohe Herr bcohrfeigte und schlug die Burschen, daß eS eine Art hatte. Besonder- einer bekam hageldichte Schläge der sausenden Hand. Zwei Tage war er bettlägerig und mußte dann den Arzt aufsuchen. Der Herr Pfarrer hatte vor dieser Prozedur — da er wohl gleiches für gleiches vorauSsah — seine Brille abgelegt, er hatte sich jedoch verrechnet. Die Bur schen benahmen sich gefaßt. Sie konnten daher die Dinge ruhig der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung unterbreiten. — Ein Kommentar hierzu ist wohl überflüssig. Aus dem „rot-u" Grotzherzogtum. Aus dem Großherzogtum Hessen ist schon man- cheS unerfreuliche Stückchen von befremdlich freundlichem Verhalten deS Fürsten und seiner oberste« Räte zur . Sozialscmokcatie mftgeieill woroen. W.-it übertroffen werden aber jene Vorkommnisse durch einen neuen Vorfall, I der jetzt von der liberalen „Offenbacher Z.'itung" unter der Spitzmarke „Im Namen des Gcoßherzozs" wie folgt mitgeteilt w ro: „Das Großh. hessische Amtsgericht in Dieburg hat einen Redakteur der „Starkenburger Provinzial-Zeitung" (Zentrumsblatt) in eine Geldstrafe von SO Mark genommen, weil er in einer ihm zu gegangenen kurzen Korrespondenz die Behauptung aufgestellt hatte, der sozialdemokratische Mannergesangverein II im benachbarten Münster habe am Geburtstage des Großherzogs eine Festlichkeit veranstaltet, bei welcher es sich um die Feier des landesherrlichen Geburtstages gehandelt haben soll!" Dietes „im Namen des Großherzogs" gefällte Urteil wird kurz folgendermaßen begründet: Es ist festgestellt, daß der Männergesangverein sich zur sozialdemokratischen Partei bekennt und einen Familienadend mit Konzert ver anstaltet hat. Durch dir Behauptung des Angeklagten, das Fest habe der Feier des landesherrlichen Geburtstages gegolten, ist tatsächlich eine gewollte beleidigende Wirkung erzielt worden: „Denn es wird durch diese Behauptung den Mitgliedern, und insbesondere dem Vorstande dieses Vereins, den Privatkläacrn, welche diesen Abend veranstaltet haben, die Preisgabe nnd Verleugnung wesentlicher parteipolitischer Grundsätze nachgesagt, das ist aber als Beleidigung, als eine gegen die Ehre anderer gerichtete vorsätzliche Kundgebuug, die im Bewußtsein des beleidigenden Charakters abge geben ivocden ist, aufzufassen." Soweit ist es also im „roten" Hessen bereits ge kommen. „Im Namen des Großherzogs" erklärt ein Ge- richtsurteil es für eine Bele vigung, wenn den Mitgliedern eines sozialdemokratischen Gesangvereins nachgesagt wird, st- hätte« den Geburtstag deS Landrsherrn in festlicher Weise begangen. Anders ausgedrückt heißt dieses Urteil, wie die „Offenb Zig." sehr richtig bemerkt: „Wir, Ernst Ludwig, von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein, erklären es sür ein Vergehen gegen die § Z 185 und 186 des St.-G.-B., wenn man von einem Sozialdemokraten behauptet er hatte Unseren Geburtstag feicrlichst begangen." Dus ist wohl oas Aergue, was sich in Drutschland eine Behörde in Verkennung des W-senS der Sozialdemo kratie bisher geleistet hat. Das Schöffengericht in Dieburg macht sich mit diesem Urteil geradezu zum Beschützer anti- dynastischer und antimonarchischer Ideen und stellt sich in schärfsten Gegensatz zu den staatSerhaltenden Kräften Hoffentlich wird die Berufungsinstanz dem Schöffengericht die Augen über das Verfehlte seines Ucteilsspruches öffnen Ausland. Ein interessanter Mann. Der britische Schatzkanzler, Mr. AsqUth, Campbell Bannecsmans präsumpliver Erbe und schon heute de: Vertreter des Premiers, der künftige Leiter der britischer Politik, wird an dem Tage, da Campoell-Bmaerma; seinen bevorstehenden Rücktritt zur Tat macht, die Höchs: Stufe einer Laufbahn erklimmen, die iu England kaum