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VL^V>-d : müssen aus fal- uch miis- iben ab- >.ffnung lbe links wieder den dop- so daß, >rt, diese sind, als in man ie Röhre , werden v fallen, ;en, wird ns gleich Minuten , daß die iben her untersten ie Röhre nnt von : Erbsen - Hagels igraphc». bei einer besonde- ewonnen, an einen ne Walze durch den äsen, und mmitteln nd sei, so n an dem nnem be- men. Der i, er war 'er Fülle, nd ermu- ;en. Da nach Lon- iangte sie nd damit m. m: „Das t Ihnen em kolos- >rzeihung, t. ! Gast: ch!" Kell- eimal bo ¬ hre Toch- fertig — „Ja" sa- n uni sie „Frau l, weil sie : Tür er- Mädchen: Kausfrau: igung an: was Sie ße Abend- ereinskatze , v. n. Vl. 70. »» Geri« »«» und Amgegend Anitsbl«tt Erschetot Zöchemlich dreimal und zwar TieustagL, Donnerstags and Zonnabe nds. Bezugspreis vierteljährlich I Mi. 30 Psg., durch die Post bezogen I Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr dir Kgl. Amtshauptmannfchaft Weitzen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat M Wilsdruff, sowie Mr das Lgl. Forltrentamt xu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschöllberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Müritz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmteoewaloe, Zora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg Druck uuv Verlag voo Arthur Zschunke, Wilsdran Für die Redaktion und den amtlichen Teil oeramwanl'tz- Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschuuke, beide iu Wilsdruff. Inserate weiden Montag», Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionsprets 15 Psg. Pro viergewaitene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgenchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag No. 3L. Dienstag, Srn 17. März 1W8. «7. Jahr«. Der diesjährige Frühjahrsmarkt stabet Sonntag, den 22. März, von mittags ab, und Montag, den 25. März ftatt. S4SS Wilsdruff, 14. März 1908. Der Stadtrat. Kuhlenberg-r. OsLlti^v RnnHsctzaÄ. Deutsches Reich. Wilsdruff, den 16. März. Eine wenig glaubhafte Geschichte. Die „Fiki. Zig." läßt sich aus Straßburg eine Geschichte mitteilen, die ein Scitenstück zu der Erbschafts sache des früheren Statthalters Fürsten Hohenlohe. Lai'gendurg bilden soll: „Als Kaiser Wilhelm seinen Wohnsitz, Schloß Urville bei Metz, von mehreren Lothringer Familien erwarb, war der damalige Brzirkspräsioent von Loth- ringen, Freiherr v. Hammerstein, mit den Kauf- Verhandlungen beauftrag!. Der Kaafakt wurde von dem jetzt verstorbenen Notar Bischoff in Kürzel verbrieft. Die gesetzlich beim Grundstücksv-rkehr fälligen Handänderungs- gebühren sollen jedom nicht entrichtet worden sein. Der Fall wird, seine Richtigkeit vorausgesetzt, so aufarfaßt werden müssen, daß der ö-zirkspräsident von Metz cs mit seiner „Untertanen"-Pflicht Nicht für vereinbar hielt, von seinem kaiserlichen Herrn eine Steuer einzuziehen, zu deren Zahlung die Gesetze d s Landes jeden ohne Unter- schied des Ringes verpflichten. Die elsaß-lothringische Regierung wird hoffentlich in der Lage sein. dieser wenig glaubwürdigen Erzählung sofort den Boden zu entziehen. Gehaltsaufbesserungen für Offiziere. Der „Köln. Zig." wird aus Berlin telegraphiert: Die Heeresverwaltung hat die Ausführung der Absicht, dem Reichstage einen Nachtragsetat zur Aus besserung der Dicnsteinkommen für dir unteren Grade bis einschließlich zum Hauptmann aufwärts vorzulegrn, aus naheliegenden Gründen ebenfalls bis zum Herbst verschieben muffen. Es wird jedoch daran festgehaltcn, daß diese GehaltSerhö uug mit rückwirkender Kratt vom 1. April 1908 bewilligt wird, und »aß an ihr nicht nur die im aktiven Dienst befindlichen, sondern auch die nach dem 1. April 1908 verabschiedeten Offiziere und deren Hinterbliebene teilnehmen sollen. Doch besteht nicht die Absicht, die vor dem 1. April 1908 verabschiedeten Offi ziere und deren Hintrrblkbene an den Folgen der Gehalts aufbesserung teilnehmen zu lassen. Zur TrauungskomSdie iu Öfterstes« drahtet der römische Mitarbeiter der „T. R.", er habe aus guter Quelle erfahren, daß der Erzbischof von Sofia mit Einverständnis des Vatikans dem Fürsten von Bulgari n die dort beobachtete zweideutige Haltung an- geraten hat. Da aus Rücksicht auf die Familie der Braut eine protestantische Trauung unumgänglich war, gestattete die katholische Kirchenbehöcbe dieselbe unter der Bedingung, daß bas Jawort vom Fürsten simuliert wurde, so daß die leere Zeremonie nur zur Beruhigung der fürstlichen Braut dienen sollte. Der Fürst gab daher vor der Trauung die Erklärung ab, daß der evangelische TrauungSakt für ihn bedeutungslos sei. Da jetzt der Erzbischof von Bamberg diese offizielle Simulation und Mystifikation seitens des Fürsten als kirchlich korrekt hiu tellt, müßte das ganze evangelische Deutschland gegen ein derart unerhörtes Gebaren protestieren, weil die katholische Küche durch dieses ihr Verhalten, offen dazu ousfordert, die protestantischen Kirchen zum Schauplatz von Komödien zu machen. Mormonische Missionare aus Bayern ausgewiesen Die bayrische StaalSregierung hat, wie der »Nat.» Zig." aus München berichtet wird, alle sich im König- reich Bay:rn aufhaltenden amerikanischen Missionare der Mormonensekte wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung aus Bayern ausgewiesen. Ein neues Armeekorps au die frauzSsische Grenze? Dem Pariser „Journal" wird aus Kolmar ge weidet, daß ein neues deutsches Armeekorps aufgestellt werden uud an oer oeuttch'franzönimrn Grenze stulionierl werden solle. Die definitive Lkitichlirgung werde vom Kaiser erst in zwei Monaten getroffen werden. Ein niedliches Bureaukratenstückchen erzählt em chrcr m der „Freien Bayer. Schulztg " wie folgt: „Ja Nr. 5 der „Bayer. Lehierztg." war auf den großen Lehrermangel in H ssen hingewiefen. Ich schrieb daraufhin an die großherzogliche R-gierung in Darmstadt, ob ich Aussicht hätte, dort einen Schulposten zu erhalten. Erste Antwort: Ich möge zuerst 1.50 Mark in Stempel- marken eventuell 1,55 Mark in Geld rtnsenden; dann erst werde meine Anfrage beantwortet. Das tat ich. Zweite Antwort Der Regierung: „Auf Ihre Eingabe vom s u. s. erwidern wir Ihnen, daß zurzeit kein Bedürfnis vorliegt, auswärtige Lehrkräfte für den diesseitigen Schuldienst heranzuziehen." StempUmarkcn waren natürlich nichr auigeklebt, weil das ja nicht nötig ist. Seit wann aber läßt sich die Regierung eines Bundes staates für Schreibzebühren bezaflen? Und warum ver langt man einem armen Schulgehilfen Geld ab, wenn mau ihm die Tür weisen will?" - Warum? Wer will die Wege des heiligen Bureaukratius erforschen?! Der geadelte Wäschereisende am Hofe Herzogs Ernst Lil von Coburg Gotha. Der bekannte SchrMstellcr August Numann in Dresden, der in Gotha unter der Regierung des Herzogs Ernst II. Redakteur des Gothmschen Almanachs gewesen ist, gestattet uns, aus jmrr Zeit eine Reminiszenz «uS Gotha zu veröffentlichen, bei der eS sich um einen originellen Etiquelte-Streit am Hofe des Herzogs handelt. Tue Ge schichte spielte im Jahre 1876 und lautet in der Dar stellung Niemanns wie folgt: Die sächsischen Herzöge sind Bischöfe ihrer Landes kirche und können eine Scheidung vornehme«. Herzog Ernst II. war die Zuflucht mehrerer vornehmer uns auch geringerer Leute in schwierigen Fällen, wie z. B. dem des Fürsten Hermann von Hatzfeldt, der m Breslau seine Scheidung nicht hatte durchsetzen können. Er schied auch einmal eine Dame, von der man nicht recht wußte, ob sie seine Tochter war oder in einem anderen Verhältnis zu ihm stand. Der Herzog schieo sie von ihrem zweite« Ma«» und verheiratet: sie mit einem dritte«, der Reisender für ein Wäschegeschäft war und bann vom Kaiser Wilhelm I. geadelt und vom Herzog Ernst zu einer der ersten Hofstellen befördert wurde. Die gute Gesellschaft in Gotha billigte diese Sache nicht und brüskierte das Ehepaar. Der Herzog versetzte es deshalb nach Coburg und reiste selbst nach Nizza In Coburg residierte der präsumtive Thronfolger Herzog von Edinburg mit seiner Gemahlin, Schwester des Zaren Alexander m Der Herzog von Edtaburg war ein Engländer, dem da- konti- nentale Leben fad erschien und der zufrieden war, we«n er ruhig die „Times" lesen und ausgezeichneten Whisky, Kognak und Champagner trinken konnte. Die Großfürstin sorgte für alle Geschäfte und später für die Regierung. Sie billigte das Verfahren des Herzog« Ernst ebenso wenig wie die Geiellschaft in Gotha u d lud zu einem Balle ein, indem sie daS vom Regierenden beschützte Ehe- paar wegließ. Das war um so deutlicher, als ser Herr gemäß seiner Charge die Einladungen selbst hätte an- fertige« müssen. Dieser telegraphierte isfolgedesscn ei .e Beschwerde nach Nizza. Der Herzog Einst depeschierte an die Großfürstin das Verlange», daS weggelassene Ehe paar noch einzuladrn. Die Großfürstin astwortete, zu ihrem Balle lüde sic ein, wer ihr patzte, und dieses Ehe- paar paßte ihr nicht. Der Herzog depeschierte an de« StaatSminister, niemand von seine« Beamten dürfe den Ball besuchen. Die Großfürstin sah ein, daß ihre Säle leer bleiben würden, packte ihre Koffer, nahm ihren Ge mahl mit sich und fuhr nach Berlin, wo sie dem alten Kaiser alles erzählte. Die Thronfolge kam in Frage. Aber der Kaiser schätzte seinen alten Freund Herzog Ernst sehr hoch. Ec redete der Großfürstin zu, wieder nach Coburg zurückzukehren und vermittelte dahin, daß der Herzog den in seinen Herzogtümern mißliebige» Hofbe amten auf eine seiner in Oesterreich liegenden Herrschaften ichickte. Die Angelegenheit der Dame, die nicht allein schön, sonder» auch von sehr gewinnendem Wese« war, wie ich mehrfach m Gesellschaft wahrnehmen konnte, hatte noch ein Nachspiel in einem Prozeß, den sie 1906, also 30 Jahre später, anstrengte und gewann. Die Erbes- erbe« des Herzogs Ernst ll. nämlich verweigerten der in zwischen W twe gewordenen Frau die ihr einst zuge- billigtcn Emolumente, die sich mit Einschluß einer Wohnung im Schloß auf etwa 5000 Mark jährlich be liefen. Aber das Gericht in Leipfig gab ihr Recht. Die Aufhebung der geistlichen Schulaufficht steht in Oldenburg bevor. Die Leitsätze ins Abgeordneten Tantzcn zum neuen oldenburgischen Schulgesetz wurden vom Lanotage angenommen. Von besonderer Wichtigkeit 'st der dritte Leitsatz, der die Aushebung der geistlichen Schulaufsicht fordert. Ueber diesen Leitsatz entsvarn sich eine leidenschaftliche Debatte zwischen den Z-ntrumS- abgeordueleu aus dem katholischen Münsterlande Euerseits und den liberalen und sozialdemokratischen Abgeordneten anderersetis. Der Rrgierungsoertreter erklärte >m Auftrage des erkrankten Ministers RMrat, der Minister sei prinzipiell mit der Trennung der Fachaufsicht von der Ortsschulausficht einverstanden, jeooch sei für die Betriebsaufsicht oec Geistliche dec ge gebene Mann. Er solle aber künftig mtt diesem Amt vom Ortsschulkollegium beauftragt werden. Der Geist liche stände also nicht selbständig neben dem Schul- Vorstände, sondern er wäre Dezernent für bestimmte An gelegenheiten, über die er dem Schullollegium zu berichten habe. Diese Aussicht könne auch bet mehrklasstgen schulen in die Hände der Hauptlehrer gelegt werden. Justiz und Verwaltung iu de« Schutzgebiete«. Die „Kölnisch- Zeitung" bringt in ihrer Nummer 112 eine Zuschrift aus Windhuk über „Justiz und Ver waltung in den Schutzgebieten", in der es als ein schwerer Fehler bezeichnet wir», daß in unseren Kolonien Justiz und Verwaltung durchweg getrennt seien. Bei den großen Entfernungen, um die es sich handele, müsse beides, zum mindesten in der erste« Instanz, in einer Hand vereinigt sein, wie das in den englischen Kolonien der Fall sei. Denn wenn z B. bei Mißhandlungen von Eingeborenen der BezirkSamtman« nur den Tatbestand aufnehmen könne, um ihn dann an den entfernt wohnende» Richter wciterzugeben, könne oft ein halbes Jahr vergehe«, ehe di Tat gesühnt würde. Schnelle Justiz sei besonders in den Kolonien die beste Justiz, möge sie auch einmal gegen die strenge juristische Auffassung verstoßen. Die Kölnische Zeitung druckt diese Zci.schrift mtt lebhafter Zustimmung ab und weist auch auf Deutsch-Ostafrika hin, aus der ihr gleichfalls schon derartige Klagen ge kommen seien. Die Kölnische Zeitung tritt bet dieser Gelegenheit wieder lebhaft für die gerechte B-Handlung der Eingeborenen ein. Der ganze Artikel nimmt kein Blatt vor de« Mund, spricht z. B von dem „Kaukasier, der in seinem giftgeschwolleuen Herrenbewußtsein einen Eingeborenen so mißhandelt, daß er," usw. oder von „weißen Farmern und Händlern, die sich am Leden oder Eigentum der Eingeborenen in der schlimmsten Weise vergangen hätten." Ja der Zuschrift von Windhuk heißt es: „In dieser Richtung haben vor dem Aufstande europäische Ansiedler oder Händler sehr viel gesündigt. Weil solche Ausschceuusgeu zu langsam oder gar nicht oder zu gelinde gestraft wurden, verloren schließlich die Herero das Vertrauen; sie wandten sich überhaupt nicht mehr an die Verwaltung und, als das Faß zum U-ber- laufen voll war, griffen sie zur Selbsthilfe. Bekanntlich werfen ja auch die Herero, wenn man jetzt ruhig mit ihnen über den Aufstand spricht, uns vor, daß wir die Schuld an dem Ausbrechen des Aufstandes hätten. Sie sagen: Die Händler durften uns anfangs unser Vieh fortnehmen, Europäer schossen Stammesgenossea von uns tot, ohne daß uns etwas von ihrer Bestrafung bekannt wurde, und mit dem uns gehörigen Lande machtet ihr, was ihr wolltet. . . Das allgemein bei den Ein geborenen zu verbreitende Gefühl der Rechtssicherheit ist es, das unsere Kolonien am besten vor einem Aufstand