Volltext Seite (XML)
MsdmfferTageblatt Nr. 284 — 97. Jahrgang Wilsdruff-Dresden Drabianschrift: „Tageblatt Dienstag, den 6. Dezember 1938 Postscheck: Dresden SN4N Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten und des Stadlrats zu Wilsdruff behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Wilsdruff des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt. »«» „DilrdruNer Tageblatt" erscheint werklag» nachm t Uhr Bezug«»» monatl 2RM sret Han», »el Poftbestellung l.8v RM zuzügl. Bestellgeld Einzelnumw-t tv Rv<. Aste Postanstallen, Postbolen, unsere Austräger u Ges»ätl«fiell- Kalle höherer Genial,'o^er Wochenblatt fÜl Wilsdruff U. UMgegkNd i°ntt!g"r"«cui-b«siSiun' len besteht kein Anspruch -— aus Lieserung der Zet- tung oder Kürzung de» Bezugspreise». Rücksendung etngesandier Schrtslftücke erlolgl nur. wenn Rückporto bestiegt 5 le lau, aufNegende, Pretziifte Nr s. - Z t,, e r . G e b ü h r : M Npfg. - Borgeschrie. bene Erkcheinung-tage und P aywünsch- werden nach Möglichket, berückstchtlgt - Anzelgen-Annahm, Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 L men wir leine Gewähr —— ! - Bei Konkurs u«h Zwangtvergleich erlischt ,edcr Anspruch «sl Rachlatz Die geschloffene Front Hinter das historische Jahr 1S38, das einmal in der deutschen Geschichte als ein großes Jahr verzeichnet stehen wird, haben die Ereignisse der letzten Tage einen ein drucksvollen Schlußpunkt gesetzt. Wir stehen unter dem Eindruck des Sammelergebnisses des „Tages der nationa len Solidarität" und des Wahlergebnisses der sudeten deutschen Wahl. Beide Ereignisse, so verschieden sie sind, sind doch Ausdruck einer Gesinnung. Wenn sich vom vorigen bis zu diesem Jahre im Altreich das Sammel- -ergebnis am „Tag der nationalen Solidarität" um nicht weniger als 73 v. H. erhöht hat, dann ist das ein Treue bekenntnis des deutschen Volkes, das beispiellos dasteht. Wenn die Sudetendeutschen 98,SO v. H. Ja-Stimmen für Adolf Hitler abgegeben haben, dann ist das ein einmütiges Bekenntnis, das durch nichts verfälscht werden kann. Die Zahlen sprechen in beiden Fällen eigentlich für sich selbst. Aber dennoch wollen wir uns noch mit ihnen beschäftigen. Daß das deutsche Volk eine geschlossene Front bildet, die, durch die nationalsozialistische Idee zu sammengehalten. keine Lücke aufweist, und die durch nie mand und durch nichts zersprengt werden kann, das ist uns, die wir das Glück haben, die große Zeit der deutschen Erhebung mitzuerleben, eine Selbstverständlichkeit. Aber das Ausland könnte vielleicht doch aus diesen beiden Ereignissen eine Lehre ziehen. Es hat trotz all der vielen Treuebeweise des deutschen Volkes für den Führer immer noch nicht begriffen, daß das keine Augen blickserscheinung ist, die vielleicht eines Tages wieder ver schwindet. Man ist im Auslande, und namentlich in den Staaten der westlichen Demokratien, immer noch zu sehr in parlamentarischen Gedankengängen befangen. Man spielt dort immer noch mit Mehrheit und Minderheit und mit wechselnder Volksstimmung, ohne zu begreifen, daß in Deutschland ein für allemal die Zeit des parlamentarischen Spiels mit Stimmen vorbei ist. Man kann und man will sich nicht im Auslande mit dem neuen Deutschland ab finden, und man schenkt daher immer noch allzusehr ge wissenlosen Hetzern und Unken das Ohr. Was wird nicht gerade in diesen Wochen wieder gegen Deutschland gehetzt. Eine Flut von Schmäbungen und Verleumdungen ergießt sich über das nationalsozialistische Reich. Die jüdische Hetzjournaille erdenkt die niederträch tigsten Lügen und scheut vor keiner Fälschung zurück, um Deutschland in den Augen der Welt in Mißkredit zu brin gen. Leider überlassen die anständigen Menschen, die es auch in anderen Staaten gibt, diesen Lumpen das Feld. So ist es möglich, daß alle Maßnahmen, die Deutschland gegen das Judentum ergreift, in gemeinster Weise verzerrt und entstellt den Völkern anderer Staaten vorgesetzt werden. Das Judentum unterläßt nichts, um dir Wahrheit über Deutschland zu unterdrücken und das geeinigte Deutsch land als ein Phantom erscheinen zu lassen. Wie gerne spielt man mit dem Gedanken, daß ja der Zusammenbruch in Deutschland doch eines Tages kommen muß. Was er sinnt man nicht alles für dummes Zeug, um den Lesern englischer, amerikanischer und französischer Zeitungen, von den Blättern anderer Staaten zu schweigen, es so darzu stellen, als sei das neue Deutschland nur eine Uebergangs- erscheinung. Die beiden Ergebnisse des Sonnabends und Sonntags werden sich da schlecht unterdrücken lassen, und sie werden den Schwätzern und falschen Propheten hoffentlich eine Weile das Maul stopfen. Alle die leitenden Kreise im Auslande, die sich nur allzugern um die Dinge in Deutschland kümmern, die Angelegenheiten in ihren Ländern aber dabei allzuoft ver nachlässigen, mögen sich gesagt sein lassen, daß immer noch das alte Sprichwort Geltung hat: Jeder kehre vor seiner Tür. Wir lassen uns in unsere Dinge nicht Hineinreden, wir werden unseren Weg unbeirrt weitergehen, und an der geschlossenen deutschen Front, die sich in dem „Tag der nationalen Solidarität" und dem Ergebnis der sudeten deutschen Wahl ausdrückt, wird die ganze Hetzflut eines unbelehrbaren und von jüdischen Drahtziehern irre geleiteten Auslandes zusammenbrechen. Aber noch eins sei gesagt: Da gibt es auch bei uns in Deutschland Laue, die bei jeder kleinsten Gelegenheit, die ihnen nicht in ihren Kram patzt, meckern und unken. Da gibt es z. V. Menschen, die da meinen, die Matznahmen gegen die Juden könnten uns doch furchtbar schaden. Wir kennen diese Kreise, es sind fast immer dieselben. Alte Waschweiber sind es, Pantoffelhelden und Hanswurste, die kein Rückgrat haben, die nicht wissen, was sie wollen und die immer bloß über die Grenzen gucken und fragen: Was wird das Ausland dazu sagen? Sie sollten sich, wenn'sie noch ein klein wenig Ehrgefühl im Leibe hätten, vor Scham winden und an ihre Brust schlagen und sagen: „Was sind wir doch für läppische und gesinnungslose Menschen." Wenn wir die Zahlen des „Tages der nationalen Solidarität" lesen, wenn wir uns die Bedeutung des Wahlergebnisses deutlich vor Augen halten, dann müssen wir sagen: So etwas ist einmalig. Das Deutschland, das nur ein lautes Ja kennt, das sich als treue Gefolgschaft hinter seinen Führer stellt, ist unbesiegbar. Jie ADW der deutsches Wirtschaft Grundstückserwerb für Juden verboten — Depotzwang für Wertpapiere — Amtliche Verkaufsstellen für Edelmetalle und Schmucksachen aus jüdischem Besitz In der zweiten Anordnung zur Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens vom 24. November 1938 ist dem R e i ch s w i r t s ch a s t s m i n i st e r die all gemeine Ermächtigung erteilt worden, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Einsatz des jüdischen Vermögens im Einklang mit den Belangen der deut schen Wirtschaft sicherzustellen. Aus Grund dieser Ermäch tigung hat der Reichswirtschastsminister im Einverneh men mit dem Reichsminister des Innern und den übri gen beteiligten Reichsministern unter dem 3. 12. 1938 eine Verordnung über den Einsatz des jüdi schen Vermögens erlassen, die die gesetzliche Grund lage für die Gesamtentjudung der deutschen Wirtschaft, des deutschen Grundbesitzes und sonstiger wichtiger Be standteile des Volksvermögcns enthält. Die Verordnung, die im Reichsgesetzblatt erschienen ist, enthält zunächst die Ermächtigung der höheren Verwaltungs behörden (in Preußen der Regierungspräsidenten bzw. des Polizeipräsidenten in Berlin), einem Juden — gegebenenfalls unter bestimmten Auflagen — die Veräußerung oder Ab wicklung seines gewerblichen Betriebes oder die Veräußerung seines Grundbesitzes und sonstiger Permögensteile auszu geben. Für die einstweilige Fortführung und Abwicklung eines jüdischen Betriebes oder die Verwaltung jüdischen Grund- und sonstigen Vermögens können, wenn die Aufforde rung zur Veräußerung ergangen ist. von der höheren Verwal tungsbehörde Treuhänder eingesetzt werden, die mit so weitgehenden gesetzlichen Vollmachten ausgestattet sind, daß sie an Stelle des Inden die Entjudnng oder Abwicklung durchführen können. Die Einsetzung solcher Treuhänder wird insbesondere dann in Frage kommen, wenn der jüdische Eigen tümer der Aufforderung zur Veräußerung oder Abwicklung nicht nachkommt oder abwesend ist. Bei landwirtschaftlichem Grundbesitz treten an Stelle der höheren Verwaltungsbehörden die oberen Siedlungsbehörden (in Preußen die Oberpräsidenten-Landeskulturabteilung), bei forstwirtschaftlichem Grundbesitz die höheren Forstbehörden. Weiter enthält die Verordnung die wichtige Vorschrift, daß Juden in Zukunft Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Deutschen Reich nicht mehr erwerben können. Andererseits wird für jede Grundstücksveräußerung durch einen Juden eine allgemeine Genehmig nngspslicht eingeführt, die an Stelle der bisher für einzelne.Grundstücks arten schon bestehenden besonderen Genehmigungen tritt. Auch diese Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden, die auch in der Festsetzung einer Geldleistung des Erwerbers zugun sten des Reiches bestehen können. Die Einführung einer all gemeinen Genehmigungspslicht für Veräußerungen von Grundstücken durch Juden war insbesondere beim städti schen Grundbesitz notwendig geworden, um dem verderb lichen Treiben verantwortungsloser Spekulationsgewinnler entgegenzutreten, die versuchen, die aus allgemeinen staats politischen und volkswirtschaftlichen Gründen notwendigen Maßnahmen zur Entjudnng der deutschen Wirtschaft in einer dem allgemeinen Interesse schädlichen Weise sür ihren" eigenen Vorteil auszunutzen. Bei landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grund stücken erteilt auch hier an Stelle der höheren Verwaltungs behörde die obere Siedlnngsbehörde bzw. die höhere Forst behörde die notwendige Genehmigung. In einem weiteren Abschnitt führt die Verordnung den Depotzwang für Wertpapiere jüdischer Eigentümer ein. Nach den entsprechenden Vorschriften haben Juden deut scher Staatsangehörigkeit und staatenlose Juden ihre gesam ten Aktien, Kuxe, festverzinslichen Werte und ähnlichen Wert Papiere binnen einer Woche nach Inkrafttreten der Verord nung in ein Depot bei einer Devisenbank einzuliefern. Diese Depots sind als jüdisch zu kennzeichnen. Verfügungen über die darin eingelegten Wertpapiere oder Auslieferungen von Wertpapieren aus solchen Depots bedürfen der Geneynngung des ReichSwirtschastsministers oder der von ihm beauftragten Stelle. Endlich wird den Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden gesetzlich verboten Gegenstände aus Gold. Platin oder Silber sowie Edelsteine und Perlen zu erwerben, zu verpfänden oder freihändig zu veräußern Der Erwerb solcher Gegenstände aus jüdischem Besitz ist künftig nur noch durch besondere amtliche Verkaufs stellen gestattet Eine solche Ankaufsstelle ist bereits bei der Industrie- und Handelskammer Berlin ins Leben gerufen worden. Die gleichen Vorschriften gelten auch für Schmuck- und Kunstgegenstände anderer Art, soweit der Preis im Einzelfall 1000 Mark übersteigt. Gegen Verfügungen ans Grund dieser Verordnung ist binnen zwei Wochen die Möglichkeit der Beschwerde an den Reichswirtschastsminister, bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen an den Reichsernährungsminister bzw. den Reichs forstmeister gegeben, deren Entscheidungen endgültig sind Die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver mögens schafft die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer ge- ordneten und planmäßigen Entjudung der deutschen Wirt schaft. Ihre wesentliche Bedeutung liegt darin, daß sie cs den Behörden ermöglicht, auch zwangsweise Ent- judungen durchzufhren, die volkswirtschaftlich notwendig sind. Wieweit und in welchem Zeitpunkt die Behörden von dieser Befugnis Gebrauch machen, regeln die zuständigen Reichsminister durch entsprechende Anweisungen an ihre Be hörden. Für die Entjudung der gewerblichen Wirtschaft bleiben die bisherigen Vorschriften bezüglich der Genehmigung von Ncbernahmevcrträgen und das Geneh migungsverfahren grundsätzlich bestehen. Es wird in der Ver ordnung lediglich klargestellt, daß auch hier die staatlichen Ge nehmigungen unter Auflagen ergehen können und daß diese Auslagen auch hier u. U in der Festsetzung einer Geldleistung des Erwerbers an das Reich bestehen können. Darüber hin aus greift die neue Verordnung überall dort ein, wo das bis herige freiwillige Verfahren nicht zum Ziele geführt hat oder nicht zum Ziel führt. * Neue Anordnung zur Iudenvermögensabgabe Der Reichsminister der Finanzen teilt mit: In einem Runderlaß an die Oberfinanzpräsidenten wird ange- ordnet, daß bei der Bemessung der Judenvermögensab gabe auf Antrag der Kapitalwerl von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen bestimmter Art außer An satz bleiben soll. Die Anordnung bezieht sich nur auf die im § 68 Ziffer 1 bis 6 des Reichsbewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt I. S. 1035) aufge führten Ansprüche. Hierzu zählen z. B. die Ansprüche auf Bezüge, die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits oder Dienstverhältnis gewährt werden, die Ansprüche auf reichsgesetzliche Sozialversicherungsrenten, die Ansprüche aus Kriegsbeschädigten- und Militärvcrsorgungsrcnten und die Ansprüche, die auf gesetzlicher Unterhaltspflicht beruhen. Ebenso soll aus Antrag der Kapitalwert der rentenähnlichen Bezüge außer Änsatz bleiben, die Juden aus Anlaß ihres Ausscheidens aus der Aerzte- und Zahnärzteschaft, der Rechtsanwaltschaft, dem Berufs stand der Notare und sonstigen freien Berufsständen aus Mitteln oder durch Vermittlung des betreffenden Berufs standes zufließen. Der Runderlaß bringt außerdem nochmals eine Klar stellung darüber, welcher Vermögensstand für die Be messung der Judenvermögensabgabe maßgebend ist. Stichtag ist der 12. November 1938. Ws i» Em-rtns Mestrups BeSeuMgrsMeL Ereignis Die Pariser Abendpreffe widmet dem bevorstehenden Besuch des Reichsaußenministers spaltenlange Ar tikel, in denen der Wunsch zum Ausdruck gebracht wird, daß die Pariser Besprechungen den Auftakt für eine neue Aera in den gegenseitigen Beziehun gen der beiden große», Nachbarvölker sein mögen. Der „Temps" hält es für wahrscheinlich, daß die Besprechungen zu einem gegenseitigen Meinungsaustausch über alle Fragen führen werde«, zumal jetzt zwischen den vier europäischen Großmächten eine neue Politik beabsichtigt sei. Gerade von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet habe der Besuch des Neichsaußcnministers noch mehr als die sormale Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung den Wert eines internationalen Ereignisses von wirklicher Bedeutung. Man wisse, daß es sich um eine Erklärung von allgemei nem Charakter handele, die in demselben Geiste erfolgte, wie diejenige, die vom Führer und Chamberlain in Mün chen unterzeichnet w-orden sei. Aber gerade weil diese Erklärung sehr geschmeidig und sehr allgemein gehalten sei, könnten sich in ihrem Rahmen universale Verhand lungen jeder Art entwickeln. Es handle sich weniger darum, genaue Bedingungen für die Entwicklung vertrauensvol ler Beziehungen zwischen den beiden Ländern auszustel len -As vic''---br e i n e neue volitiscbe Atmo sphäre zwischen den demokratischen und den totalitären Staaten zu schaffen. Alles deute aber darauf hin, daß die gemeinsame deutsch-französische Erklärung diese Aufgabe erfüllen werde. „Paris Soir" stellt die Frage, welche Promem« zwischen dem Reichsaußenminister und den sranzösische« Ministern im Laufe der sich an die Unterzeichnung der deutsch-französischen Erklärung anschließenden Besprechun- aen erörtert werden könnten. Die Beivrechungspunkte