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WchMM für Wsilmff unci Amts UUI Vlatt Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrnff Wr die Königliche Amts^«nptmannschask Meißen, für das Königliche Amtsgericht und den StadtM ?u Wilsdruff sowie Mr das König- Forffrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher JnsertionspreiS 15 Psg. pro fünfgespaltene KorpuSzelle- Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Bettag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auittaggeber in Konkurs gerSt. bis mittags 11 Uhr angenSWEi. Bezugspreis in der Stadt vierteljährig 10 Mk. frei in? Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 Wh, AUch die Post und unsere Landausträger bezogen es B Mk. Ookalblstt für Milsäruff - s7^Ibnyain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühudors, Esbach, Kesselsdorf, Klemschonberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrsdE bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Secligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneverg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit liruftudkr Unttrhaltnngs-Gomau-Weilagk, wöchtullichtr iüustriertkr Kellage „Welt im Kild" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff Nr. Hz Vienstag, clen 20. April 74. Iakrg. Kmtlicker Qeil. Verbot des Ausscbänkens von Vrannt» «»ein an Militärpersonen. Das entgeltliche oder unentgeltliche Uebcrlafsen von Spiritus, Branntwein, Likör, Rum, Arrak, Kognak oder aus diesen Stoffen bereiteten Geiränken an Unteroffiziere und Mannschaften in Gast- und Schankwirtschaften wird Hiermil verbalen Hierunter fällt insbesondere das sogenannte Freihalten Ebenso wird in Kasernen, Dienstgebäuden und Massen quartieren (von mindestens 10 Mannschaften oder Unteroffizieren belegten Quartieren) jeoer Kleinverkauf, sowie das Verabreichen von solchen Getränken verboten. Zuwideihandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu sechs Wochen bestraft Auch kann das Lokal geschlossen werden Den Unteroffizieren und Mannschaften ist es dienstlich verboten, sich solche Getränke an dielen Orten verabreichen zu lassen Dresden, am 12 April 1915 Das stellvertrcteude Hentrakkommando des XU (l. K. S.) Armeekorps. von Broizem. Viol- und Aiehlversorctung beir. Für die Zeit vom 26 April bis 20. Juni werden demnächst die Brotmarken bez. Semmelbogen ausgegeben. Der noch vorhandene Bestand an Semmeköogen aus der Zeit vom 1. Marz bis 24 April kommt wieder mit zur Ausgabe Liese Semmrlbogen (violett und grün) haben also ungeachtet der ihnen aufgedruckten Zeit Gültigkeit. Soweit die Brotmarken in Frage kommen, wird nochmals darauf aufmerksam ge- macht daß sie nur für die einer jeden Marke aufgedruckre Zelt Gültigkeit haben. Kinder, die am 26. April ein Jahr alt werden, gelien als versorgungsberechtigte Personen und es können für sie Brotmarken bez Semmelbogen beantragt werden Meißen, am 16. April 1915 94g ff Die Königliche Amtshauptmanvsckatt und der Siadtrat. 1 Auf Grund von § 10 der BundeSratsbekanntmachunn vom 12 April wird hier mit verboten, Kartoffeln aus dem Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen oder aus dem Gebiete der Stadt Meißen auszaMren. Die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Bezirke der Kömglichen AmlShaupimannschaft in das Stadigebiet Meißen ist zuläisig, jedoch der Königlichen Amtshauptmannschaft unter Angabe der ausgeführlen Mengen anzuzeigen. Auf Mengen von weniger als 5 Zentnern finden diese Bestimmungen keine Anwen- düng, ebensowenig auf Ankäufe im Aunrage der Königlichen Auueh luptmannschast oder auf solche, die nach 8 5 Abiatz 6 und 7 der Bundesralsoekanntmachung der Sicherstellung nicht unterliegen. 2 Behauptet im übrigen ein Besitz r von Kartoffeln im Bereich der unterzeichneten Kommun aivervänoe, daß ihm gehörige Kartoffeln nach 8 5 Abiatz 7 der Bundesratsbc- kanrlmachnng der Sicherstellung nicht unterliegen, weil über die durch Vertrag vor dem 12. April dieses Jahres verfügt ist, so hat er bis zum 26. April nachzuweisen, daß der betreffende Vertrag vor dem 12. April abgeschloffen ist und den Inhalt des Vertrag- bis zum gleichen Zeitpunkt anzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Meißen, am 17. April 1915 «« Wie Königliche Amtshauptmannschaft. Per Stadlrat Futter ntetabgabe. Der unterzeichnete Bezirksoerband weist nochmals auf seine Bekanntmachungen vom 3 und 9 dieses Monats — 15 II Q — hin, nach denen sich die Zuteilung von Futter mitteln nach dem Hrade der Bedürftigkeit richten muß. In erster Linie haben diejenigen Tierhalter Anspruch auf Futter, die geringe oder gar keine Futtervorräte besitzen. Bei den verhältnismäßig beschränkten Futtermengen, die zur Verteilung kommen, ist es nicht möglich, alle Wünsche zu erfüllen, die in den ein gereichten Anträgen zum Ausdruck kommen. Es wird daher erwartet, daß mit dem zu- geteilten bez zur Verfügung stehenden Kutter sehr haushälterisch umgegangen wird. Eine Nochmalige Zuweisung von Futter wird kaum Möglich sein Meißen, am 16. April 1915. Nr. 15b. II O. „zs Der Aezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Weihen. Muul- und LNuuenfeuHe. Unter dem Viehbestände des Wirtschaitsbesttzers Bruno Funke in Wilsdruff, am oberen Bach Nr 128 ist die Wo.nl- und Klauenseuche ausgebrochen. Gemäß 88 161 und 165 und der Bundesratsvorschriften zum Viehseuchengesetz wird als Sperrbezirk der Stadtteil zwischen der Bahnhofstraße, Aeldweg und Hezinge, als Reobachtungsgebiet der übrige Stadtteil bestimmt Für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgcbiet gelten die Vorschriften in 88 162 bis 166 und 168 der BundeSratsvorschriften zum Viehseuchengesetz — Gesetz- und Ver ordnungsblatt 1912 Sette 83 folgende — und die sonstigen von uns hierzu getroffenen Anordnungen Weitergehende Beichränkungen bleiben ausdrücklich Vorbehalten Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, insoweit «ach den Strafvorschriften des Viehseuchengtietzes vom 26 Juni 1909 oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen höuere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der säch- fischen Ausführungsverordnung zum Viehseuchengesetz vom 7. April 1912 mit Geldstrafe dis zu 150 Mk oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft Wilsdruff, am 19 April 1915 «« Der Stadtrat. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume der unterzeichneten Behörde Ireitag und Sonnabend, den 23- und 24 April 1915, geschlossen An diesen Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt Wilsdruff, am 15. April 1915. V. keZ. 50/15 >7ko Königliches Amtsgericht. groKe Völkerringen. Das ^weiunavierLig Mlliaräen. Nach einer zuverlässigen Zusammenstellung haben die kriegführenden Mächte bisher im ganzen etwa 42 Milliarden Anleihe und Vorschüsse ausgenommen, um den Anforde rungen des Krieges und seiner mittelbaren wie unmittel baren Folgeerscheinungen gerecht zu werden. Damm ent fallen 13V- Milliarden auf Deutschland, das damn bereits bis zum Herbst oorgesorgt hat, ferner 3 Milliarden auf Osterreich-Ungarn, 12 Milliarden auf England, 6 Milliarden vuf Rußland und über 7 Milliarden auf Frankreich. Der britische Schabsekretär hat früher einmal den finanziellen Bedarf der Dreiverbandmächte bis zum Ende dieses Jahres auf 40 Milliarden berechnet, und er wird damit.eher zu niedrig, als zu hoch gegriffen haben. Dazu kommen dann noch die gleichfalls sehr erheblichen Summen, die auch die neutralen Länder aufwenden müssen, um für alle Fälle bereit zu sein. Von Italien hat man gehört, daß es eine Milliarde zur Erhöhung seiner Kriegstüchtigkeit aus gegeben hat; die Schweiz hat etwa den vierten Teil dieses Betrages schon verbraucht, Holland, Griechenland und Bulgarien haben gleichfalls kostspielige Maßnahmen ge troffen. Nur von Rumänien weiß man nicht, ob seine Aufwendungen nicht durch die recht geschäftstüchtige Aus beutung der durch den Krieg geschaffenen wirtschaftlichen Verhältnisse mehr als ausgeglichen werden. Japan wird leine Kriegskosten, da es in der Lage ist, sich schon jetzt an nnen zahlungsfähigen Schuldner oder richtiger gesagt, Gegner zu halten, wahrscheinlich sebr bald mebr als wieder eingebracht haben, und Amerika — ja Amerika fühlt sich jetzt ganz und ausschließlich auf der Sonnenseite des Lebens. Es verdient an dem europäischen.Kriege nach allen Regeln der Kunst, ohne andere Spesen als sriedensfreundliche Redensarten und Kirchengebete als Gegenleistung einsetzen zu müssen. Das ist zwar nicht nach jedermanns Geschmack, aber die praktischen Geschäfts leute der Neuen Welt richten sich eben nur nach ihrem eigenen Geschmack, und dagegen ist nun einmal nichts zu machen. 42 Milliarden bilden natürlich eine ungeheure Be lastung der Zukunft für die kriegführenden Länder, und es wird von dem endgültigen Ausgang des gewaltigen Ringens abhängen, welcher Teil sich von diesen schweren Ketten rascher freimachen, welcher länger an ihnen zu tragen haben wird. Aber auch schon in der Gegenwart liegen die Verhältnisse bei den, in diese bis dahin un erhörte Schuldenwirtschaft hereingezogenen Ländern nicht gleich. Die russische Finanzverwaltung hat sich, wie wir eben jetzt gehört haben, neuerdings genötigt gesehen weitere 500 Millionen Rubel in nicht gegen Gold um tauschbaren Drei- und Einrubelscheinen auszugeben, nach dem erst vor wenigen Wochen eine volle Milliarde Rubel in der gleichen Weise „flüssig" gemacht worden war. Das Zarenreich gerät also schon jetzt mit vollen Segeln in die verderbenbringende Papiergeldwirtschaft hinein, und weder England noch Frankreich ist es in den Sinn gekommen, dem teuren Bundesgenoffen bei dem Hinabgleiten auf füeser schiefen Ebene einen festen Halt zn gewähren. WaS oer kundigste russische Finanzmann, Graf Witte, mit Sicherheit voransgesehen, ist also schon jetzt eingetroffen, und die mühevolle Arbeit vieler Jahrzehnte wird dem Kriegsrausch der Grobfürstenpartei gewissenlos zum Opfer gebracht. Auch England fühlt die Grundlage seiner finanziellen Weltherrschaft mehr und mehr ins Wanken geraten. Ler Schatzsekretär ist neuerdings zur unbegrenzten Ausgabe von Schatzwechseln geschritten, anscheinend in der Hoff nung, den ungünstigen Wechselkurs damit aufbessern zu können. Durch allerlei geheime und private Maßnahmen und Verabredungen soll gleichzeitig verhindert werden, daß die Öffentlichkeit Einblick erhält in den wahren inneren Stand des britischen Staatskredits, und die Skrupellosigkeit, mit der unterdessen die amerikanischen Bankleute die ihnen günstige Weltlage benutzen, um den englischen Geldmarkt möglichst auch für die Dauer zu überflügeln, muß im Londoner Schatzamt naturgemäß sehr gemischte Gefühle auslösen. Immerhin hat England bei seinen, die ganze Welt umspannenden Geschäftsverbindungen eher die Möglichkeit die schwachen Stellen seiner finanziellen Rüstung wieder auszubessern. Frankreich dagegen zehrt schon jetzt fast ausschließlich von seinem aufgesparten Kapital. Es muß die Riesensummen, die es fortgesetzt nach England und Amerika zu leisten hat, um den Kriegsbedarf zu erneuerst, seinen Rücklagen entnehmen und hat mit finkenden Einnahmen zu rechnen, ohne in