Volltext Seite (XML)
WMatt ßt RilsSr«ff Tharandt, Hlossen, Siebentehn und die Mmgegenden. Aintsblatt für die Rgl. Amtshcluptmannschast Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalve, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, ' Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Juscrtionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. No. 39 Druck und. Verlag »an Martin Beraer m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Lonnaveno, den 30. März 1W1 «0. Javrg Um einer übermäßigen Abnutzung der unter 8 1 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 fallenden öffentlichen Wege für die Zukunft vorzubeugen, hat die unterzeichnete Königliche Aimshauptmamuchaft im Einverständnisse mit ihrem Bezirks ausschüsse auf Grund von § 2 der Verordnung, den Veikehr auf den öffentlichen Wegen betreffend, vom 9. Juli 1872 für ihren Verwaltungsbezirk folgende Bestimmungen getroffen: 1. Fuhrwerke mit einer Belastung von über 2500 Kilo (— öO Centner) dürfen auf den hier fraglichen Communikaiionsfahrwegen nur dann verkehren, wenn deren Rad felgen eine Breite von mindestens 10 ein haben. ' - 2. Fuhrwerke mit einer Belastung von über 4000 Kilo (^.80 Centner) sind von dem Verkehre auf den Communikationsfahrwegen überhaupt ausgcschü-flen; für nicht zu umgehende Ausnahmefälle (z. B. bei unthellbaren Lasten) ist besondere N- uehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft vorher rechtzeitig einzuholcn. 3. Der Führer eines jeden Fuhrwerkes ist gehalten, den Ortsbehörden und deren Beauftragten (Straßenwärtcr. Gemeindediener usw.), sowie den Organen der unter zeichneten Aufsichtsbehörde (Amtsstraßenmeister. Gendarmen usw.) auf Erfordern die nöthige Auskunft über die Belastung seines Fuhrwerks zu geben; derselbe ist auch bei vorliegendem Verdachte, daß bas Fuhrwerk stärker als zulässig beladen ist, verpflichtet, sich unweigerlich derjenigen Ermittelung des geladenen Gewichtes zu unterwerfen, welche die betreffende Behörde und deren Beauftragte für die im gegebenen Falle geeignetste und am schnellsten ausführbare befinden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehends unter 1—3 getroffenen Bestimm ungen werden an den Wagenführern oder an den Eigeuthümern der Fuhrwerke, welche zugleich für Erstere haftbar sind, nach Maßgabe von 1 der eingangs gedachten Ver ordnung mit Geldstrafe bis zu 60 Mark —, oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Gegenwärtige Bekanntmachung tritt am 1. April d. I. in Kraft, von welchem Zeitpunkte an die unter Ziffer 4 der Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft vom 8. April 1886 in Bezug auf die Belastung der Fuhrwerke getroffene Bestimmung aufgehoben wird. Die Wegebaupflichtigen werden veranlaßt, die in den betreffenden Wege zügen liegenden Brücken und Mistigen Passagen über Wasserläufe, Gräben usw. auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen und, falls dieselben den Anforderungen nicht genügen sollten, niit Rücksicht darauf, daß nach Befinden die Wegebaupflichtigen für etwa dadurch verursachte Unfälle haftbar sind, die erforderlichen Baulichkeiten baldthunlichst auszu- führen. Machen sich Neubauten oder sonst wesentliche bauliche Veränderungen noth wendig, ist hierzu vorher die Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft ein zuholen. Königliche Amtshauptmanufchaft Meißen, am 25. Februar 1901 von Schroeter. G. Die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehaufe betr. Zufolge Gencralverordnung vom 8. November 1877 hat das Königliche Mini sterium des Innern mit Rücksicht auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mk. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden muffen, um entweder beerdigt oder den Todten- hallen übergeben zu werden. Die Polizeibehörden des hiesigen Bezirkes werden daher angewiesen, über die Befolgung dieser Anordnung zu wachen und etwaige Zuwiderhandlungen anher an zuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 19. März 1901 ' I. A. - vr. von Brescius, Bez.-Ass. Zs. ^Konkursverfahren) In dem Konkursverfahren über das Vermögen'.^ühkljbesitzersW Gustav Kosock in Herzogswalde ist in Folge eines von dein ^meunchuldner _gc- machten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf Sonnabend, den 27. April 1901, Vormittags Ahr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Wilsdruff, den 26. März 1901. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. rveranntmaMung. Nachdem beschlossen worden ist, vom 1. April d. I. an den Strompreis für Kraft nach 1,9 Pfg. für die Heklowattstunde und den Strompreis für Licht nach 5 Pfg. für die Heklowattstunde zur Erhebung zu bringen, wird Solches hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, am 29. März 1901. Dev Stadtvath. Kahlenberger. BelamumaHung. Vom 1. April 1901 an kommt beschlußgemäß für die vom Elektrizitätswerke gelieferten Zähler Miethe zur Erhebung. Die Einhebung erfolgt monatlich post- numvrsnäo und werden die einzelnen Sätze, welche sich Unter Zugrundlegung einer 6prozentigen Rente vom Anlagekapitale ergeben, demnächst veröffentlicht werden. Wilsdruff, am 29. März 1901. Dev Stadtvath. rkaklenb-raev. Ist das vecht — ? r — Im Gebirge hat ein Weber ein Häuschen. Es ist verschuldet über die Maßen, zumal der Besitzer, ein alter, dem Tode naher Mann, für die Hypothek 5 v. H. zahlen muß. Aber der Alle hatte doch bisher in dem schon vom Vater ererbten Besitze für sich und seine 6 Kinder wenig stens Obdach. Nun aber konnte der Mann bei aller An strengung nicht mehr arbeiten. Der älteste, bleiche, 18jährige Junge thuts freilich, soweit er nur irgend kann. Aber seine 5 kleinen Geschwister und den Vater (die Mutter ist tot) auch blos vor dem Hunger zu schützen, hält schon schwer — an Zinszahlung ist kaum zu denken. Das Häuschen wird baufällig, droht dem Einsturz, aber noch weniger ist an Reparatur zu denken. Da naht das Verhängniß. Der Hauptgläubiger, ein selbst aus sehr kleinen Verhältnissen durch Schlauheit emporgekommener Mann kündigt die Hypothek. Die großgewordenen Kleinen sind ja immer die schlimmsten Blutegel. Natürlich kann der alte Mann das Geld nicht schaffen und morgen soll die Sache subhaste gehen. Abends indeß will der Gläubiger, dem selbst am Besitze des elenden Hüttchens, nur an Wiedererlangung seines Geldes etwas gelegen ist, noch persönlich „einen letzten Versuch" machen, den Alten zur Beschaffung des Geldes zu veranlassen. Es ist Dezember, der Schneesturm heult um das Hüttchen — durch die schadhaften Fenster und Wände. Der Alte sitzt bleich, wortlos, ein gebrochener, todesmüder, todeswunder Mann, am kaum laulichen Ofen — um ihn her seine 5 Jüngsten, darunter das allerletzte, ein kleines, fast durchsichtig bleiches Mädchen — alle wissen, was dem Vater fehlt, alle wissen, was bevorsteht. Und der Gedanke, eines schönen Tages bei solch einem Wetter auf die Straße mit dem „Vaterle" gejagt zu werden, der kann selbst in einer Kinderseele wohl die Lohe der Verzweiflung aufschlagen lassen, namentlich wenn kein anderes körperliches Gegengewicht vorhanden ist, als der Teller Wassersuppe vom Abendbrot im Magen. Der Aelteste, wenig begabt und daher seit der Schul zeit „Schusters Dummerjan" genannt, mag diesen Namen verdienen, aber er hat ein wachsweiches Herz und ist seinem Vater, seinen kleinen Geschwistern in unbegrenzter Liebe zugethan. Er steht seit lange, seit der Kündigung des Kapitals, diesen Jammer. Er hat ihn auch heute gesehen — gesehen das bleiche, geisterhaft verstörte Gesicht seines lieben „Vaterle" — die ausdruckslosen, müden Augen .... Aber er kanns nicht mehr sehen. Er rennt hinaus. Erst in den Schneesturm, dann leise die alte Bodentreppe empor unters Dach, wo sein armseliges Lager bei der Beschaffenheit des Daches fast unter freiem Himmel steht. — Ein dumpfer Gedanke bewegt sein schwerfälliges Gehirn! Er will — er muß helfen — helfen! - Aber freilich: wie? Er will beten. Er kann nicht. Nicht einmal das Kindergebet, das der kindlich gläubige Mensch noch von seiner Mutter her weiß. — Er kann nicht! — Draußen schlägt die Nhr der fernen Fabrik i/r9. Um 9, das weiß er, will der Dränger seines Vaters kommen. — Er rafft sich auf und stolpert die Treppe wieder hinab — graue Verzweiflung in Hirn und Herz: Er muß — er muß helfen! So gelangt er draußen auf die Straße. Unwillkürlich fährt seine Hand in die dünne zerschlitzte Hose. Dort hat er noch einen Groschen. Er rennt um die Ecke in die elende Schänke. Er ist noch nie darin gewesen — hat uoch nie einen Schluck Brannt wein getrunken, aber heute muß er einen Schluck haben, heute treibt ibn das Teufelswort: „Branntwein bringt Courage", hinein. Verwundert giebt die Schankwirthin dem „Dummerjan" ein großes Glas, das er auf einen Zug leert. Mit dem ungewohnten Satansgebräu in den Adern stürzt er hinaus und steht eine Minute später mit funkelndem Auge — der blöde, dumme Junge — hinter dem Hollunderstrauch an der Gartenthür seines Vater hauses auf der Lauer. Eine Latte hat er vom Zaune gerissen. Kaum ist das geschehen, da sieht er auch, in einen Mantel gehüllt, die Gestalt des Peinigers und Tod feindes seines Vaters herankommen. — Einen Augenblick bebt er, sein Herz steht still. Aber dann — die Gestalt ist dicht vor ihm — schießt ebenso schnell alles Blut wieder in sein Hirn. Weit holt er aus. — Ein dumpfer Krach - ein leifer Aufschrei und die Gestalt liegt vor ihm im Schnee. Noch schnell sausen zwei—drei wuchtige Hiebe des jetzt völlig im Wahnsinn oder Rausch befindlichen Jungen auf den Schädel seines Opfers nieder. Dann wirft er die Latte weg, sieht sich fcheu um und als er niemand bemerkt, packt er die dunkle schwere Masse, der